Sie haben hier und heute die Gelegenheit, sich bei den Inhaftierten dafür zu entschuldigen, die seit 1988 Opfer dieser einfach nur überflüssigen Regelungen wurden. Nehmen Sie die Chance wahr, und setzen Sie ein Zeichen für einen toleranten und an den medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten Umgang mit HIV-Häftlingen! Denn dadurch schützen Sie sowohl die Beschäftigten als auch die anderen Häftlinge.
Herr Giebels, ich schenke Ihnen gleich im Anschluss eine Broschüre der Aids-Hilfe „Arbeitsschutz in der Drogen- und Aidshilfe“, weil ich das Gefühl habe, dass Sie von dem Thema überhaupt keine Ahnung haben.
Zu meinem Bedauern – da gebe ich der FDP recht und Herrn Wolf unrecht – gibt es noch einen weiteren Skandal, den wir heute in diesem Zusammenhang thematisieren müssen. Die deutsche AidsHilfe besitzt Informationen darüber, dass Justizbedienstete in NRW generell über HIV-Infektionen bei Gefangenen informiert werden – unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen. Auf dem PCSchirm der Bediensteten erscheint die Information: Blutkontakt vermeiden. – Und das heißt: HIV-positiv.
Mich interessiert es, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wie Sie diesen eindeutigen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung und gegen die ärztliche Schweigepflicht rechtfertigen wollen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP wie blanker Hohn, dass sie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von HIV-Positiven einen hohen Stellenwert beimessen würde. – So, so.
Meines Erachtens ist aufgrund der teilweise skandalösen Zustände in den NRW-Haftanstalten vielleicht auch mal ein Einschalten des Landesdatenschutzbeauftragten angebracht, wenn das nicht schon geschehen ist. Ich kann Sie alle als Mitglieder des Landtags nur dazu auffordern, sich über die Infekti
onswege – das hat Frau Hanses gerade schon angesprochen – des HI-Virus grundlegend zu informieren. Denn es überträgt sich nur durch den Austausch von Blut und Spermien und nicht durch das gemeinsame Trinken oder Benutzen von Besteck.
Es gibt fernab von der heutigen Debatte jedoch auch Realitäten in den Gefängnissen, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in den Justizvollzugsanstalten Drogen konsumiert werden und dass es zu sexuellen Kontakten unter Inhaftierten kommt. Verstärken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, daher den Gesundheitsschutz und die Prävention in den Gefängnissen! Tragen Sie Sorge für eine offene Debatte und für eine Enttabuisierung! Damit schützen Sie alle Beteiligten.
Ein erster Schritt wäre beispielsweise die anonyme Vergabe von Spritzen und eine verstärkte Substitution von Heroinkonsumenten in den Haftanstalten zum Beispiel mit Diamorphin. Auch sollten alle Gefangenen anonymen Zugang zu kostenlosen Kondomen und Gleitgel erlangen können. Das ist bereits in einigen Haftanstalten die Regel, aber es gibt auch andere. Ich kenne Leute aus den Fachdiensten, die mir erzählt haben, dass die Kondomvergabe überhaupt nicht klappt.
Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu, freuen uns auf die Debatte und können nur an die Damen und Herren von der CDU appellieren, dass der Erlass endgültig zurückgenommen und beerdigt wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des vollzuglichen Umgangs mit Gefangenen, von denen aufgrund einer vorliegenden HIVInfektion eine Ansteckungsgefahr für Mitgefangene und Bedienstete ausgeht, berührt existenzielle Bereiche der Freiheitsrechte sowie des staatlichen Gesundheitsschutzes. Die notwendige Güterabwägung hat sich unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit unter anderem dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu widmen.
Dabei stellt sich die Vollzugspraxis aufgrund eines Erlasses vom 13. Januar 1988 zu Maßnahmen zur Aidsfrüherkennung und Behandlung in Justizvollzugseinrichtungen im Wesentlichen wie folgt dar:
HIV-infizierte Gefangene sind grundsätzlich in Einzelhafträumen unterzubringen; eine gemeinschaftliche Unterbringung kommt ausnahmsweise aber in Betracht. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des nicht infizierten Gefangenen. Dies
gilt gleichermaßen für einen kurzzeitigen, gemeinschaftlichen Aufenthalt auf einem Haftraum, den sogenannten Umschluss von Gefangenen.
Diese Vollzugspraxis ist 23 Jahre alt, beruhte damals auf Feststellungen, wissenschaftlichen Erwartungen, Vermutungen aus dem Jahre 1988 und ist selbstverständlich 23 Jahre nach dem Erlass zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wenn aber dieser Erlass tatsächlich so rechtswidrig ist, Herr Dr. Orth, dann stellt doch Frau Hanses zu Recht die Frage, warum Sie in den letzten fünf Jahren diesen Erlass akzeptiert haben und ich in den letzten fünf Jahren, in Ihrer Regierungszeit, in diesem Hause keine Bemühungen habe feststellen können, dieses zu verändern.
HIV-Infizierte sind in vollem Umfang in das gesamte vollzugliche Geschehen integriert. Das betrifft sowohl den Arbeitsbereich, die schulische Bildung als auch die angebotenen Freizeitaktivitäten. Eine Offenlegung der HIV-Infektion durch den Infizierten gegenüber Mitgefangenen ist dabei nicht erforderlich und findet nicht statt. Bei derartigen Sozialkontakten sind Infektionsübertragungen weitgehend auszuschließen.
Eine andere Situation besteht bei der gemeinschaftlichen Unterbringung und dem sogenannten Umschluss. Hier sind die Inhaftierten über Nacht oder über mehrere Stunden in enger räumlicher Gemeinschaft in verschlossenen Hafträumen untergebracht und können während dieser Zeit selbstverständlich nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden. In dieser Situation sind Aktivitäten möglich, die grundsätzlich geeignet sind, Infektionen zu übertragen. Nur beispielhaft seien in diesem Zusammenhang das Tätowieren und ungeschützte Sexualkontakte genannt.
Erkenntnis aus der Praxis ist auch, dass nicht 100%ig sichergestellt werden kann, dass bei allen Inhaftierten ein ausreichend verantwortliches Verhalten im Hinblick auf die eigene Person und auf Dritte sowie die Beachtung grundlegender Hygieneregeln unterstellt werden kann.
Hier besteht die Möglichkeit und Notwendigkeit, durch intensive Aufklärungsangebote das eigenverantwortliche Verhalten zu stärken. Denn gerade die hohe Anzahl auch anderer Infektionen – 80 bis 90 % der intravenös Drogenabhängigen in Freiheit sind Hepatitis C positiv – zeigen, dass wir alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen müssen, um den Schutz der Gefangenen möglichst umfassend zu gestalten. Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, dass die bisherigen Maßnahmen im Sinne der Fürsorgepflicht nicht das angestrebte Ziel erreichen. Auch diejenigen, die nicht von ihrer Infektion wissen, werden von den bisherigen Maßnahmen nicht erreicht.
Meine Damen und Herren, das Recht Infizierter auf informationelle Selbstbestimmung, das als hohes Rechtsgut anerkannt ist, kann in besonderen Situationen zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge auch Grenzen haben, wenn dadurch das Schutzziel erreicht wird. Ob dies bei der bisherigen Praxis der Fall ist, gilt es zu überprüfen.
Lassen Sie mich klarstellend zum vorliegenden Antrag der FDP Folgendes sagen: Die im Antrag unterstellte generelle Information von Bediensteten über eine HIV-Infektion von Gefangenen entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Nach § 182 Strafvollzugsgesetz ist der Anstaltsarzt verpflichtet, die Anstaltsleitung unverzüglich zu informieren, wenn gesicherte Erkenntnisse für eine HIV-Infektion eines Gefangenen vorliegen. Nach derselben Vorschrift ist die Anstaltsleitung gehalten, im Rahmen einer Güterabwägung weitere Bedienstete über die Infektion eines Gefangenen zu informieren. An diesen Vorgaben orientiert sich die vollzugliche Praxis. Es findet daher weder das von der FDP-Fraktion behauptete Zwangsouting noch eine generelle Information von Bediensteten über eine HIV-Infektion von Gefangenen statt.
Meine Damen und Herren, wir werden die geltenden Regelungen hinsichtlich eines Umschlusses infizierter Gefangener überprüfen. Insoweit ist angedacht, auch eine Erhebung bei anderen Bundesländern durchzuführen. Nach Auswertung der Erhebung ist dann zu entscheiden, wie eine Regelung einen gleichwertigen Schutz der nicht infizierten Gefangenen bei einer gemeinschaftlichen Unterbringung, insbesondere in einer Umschlusssituation, sicherstellen kann. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1324 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Empfehlung zustimmen? – Alle. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben mit der WestLB eine unendliche Geschichte. Die Linke hat schon durch meine Person vor anderthalb Jahren einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur WestLB gestellt. Dieser Antrag ist damals abgelehnt worden.
Vor einiger Zeit gab es eine Initiative der Grünen, bei der auch die CDU großes Interesse geäußert hat, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Wir stehen diesem Anliegen sehr positiv gegenüber. Leider ist dazu von den anderen Fraktionen kein Antrag vorgelegt worden.
Nichtsdestotrotz haben wir uns entschlossen, erneut einen Antrag zur Untersuchung der Geschehnisse bei der WestLB zu stellen. Wir haben natürlich auch mit Interesse gelesen, dass die CDU insbesondere daran interessiert ist, nicht nur einen kurzen Zeitraum zu untersuchen, sondern auch die Entwicklungen in den letzten zehn Jahren hinsichtlich des Geschäftsmodells. Auch diesen Aspekt haben wir aufgegriffen.
Wir wissen, dass die Krise und das Ausmaß der Krise bei der WestLB wesentlich gravierender als ursprünglich gedacht sind. Am Anfang – ich kann mich noch gut erinnern – hat der damalige Finanzminister Linssen immer davon gesprochen, dass es sich um einige hundert Millionen € handele, die auf das Land zukommen würden. Da hat er sich ziemlich verschätzt. Mittlerweile reden wir über hohe einstellige oder gar zweistellige Milliardensummen.
Aus unserer Sicht ist es dringender denn je geboten, das Handeln, das zu diesen Milliardenbelastungen geführt hat, intensiver zu untersuchen. Wir wollen daher einen längeren Zeitraum beleuchten. Wir wollen untersuchen, in welchem Ausmaß bei Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrates eine Abwägung im Rahmen des internen Risikomanagements der Bank vorgenommen wurde und in welchem Verhältnis die Risikobereitschaft zur Risikoanalyse gestanden hat. Wir wollen natürlich genau wissen, welches Controlling stattgefunden hat, wie die Abstimmung zwischen dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den beteiligten Stellen abgelaufen ist. Wir wollen natürlich auch wissen, welche Konsequenzen aus dem Finanzdesaster gezogen wurden und welche Ergebnisauswirkungen seitens der internen Risikomanagement- und Überwachungsfunktion im Rahmen von Szenarioanalysen simuliert wurden.
All diese Aspekte, die zu beleuchten aus unserer Sicht dringend notwendig ist, haben wir in diesen Untersuchungsauftrag gekleidet. Wir sind sehr gespannt, wie sich die anderen Fraktionen zu dieser Thematik aufstellen. Man muss den Eindruck haben, dass sie, nachdem sie kurzfristig in die Offensive gegangen sind, jetzt offensichtlich schon wieder kalte Füße bekommen haben und doch nicht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Untersuchungsausschuss zur WestLB wäre ganz sicher ein mehr als spannendes Projekt. Allerdings frage ich mich, warum Sie den Untersuchungszeitraum auf die letzten zehn Jahre beschränken wollen. Die grundlegenden Probleme der Bank entstanden nämlich in der Dekade davor, in der Zeit des „roten Paten“ Friedel Neuber, in der Zeit der aggressiven Bilanzausweitung und der hemmungslosen weltweiten Expansion.
Die Bank hatte damals ein hervorragend funktionierendes Geschäftsmodell. Ausgestattet mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung konnte sie preiswerter als jeder private Wettbewerber Geld aufnehmen, die riskantesten Finanzierungen weltweit durchführen und ihren privaten Mitbewerbern immer schneller Marktanteile abnehmen.
Damit Herr Neuber ein noch größeres Rad drehen konnte, damit er noch mehr Industrieunternehmen beherrschen und den politisch-industriellen Komplex als sozialdemokratische Machtbasis noch stärker festigen konnte, verschoben Heinz Schleußer und Johannes Rau 1992 das Wfa-Vermögen in die WestLB und erhöhten deren haftendes Kapital auf diese Weise um 2 Milliarden €.
Dieser Schritt brachte schließlich beim Verband der privaten Banken das Fass zum Überlaufen. Sie klagten in Brüssel. Das Ergebnis ist uns allen bekannt: ein Dauerstreit mit der Europäischen Kommission, an dessen vorläufigem Ende die Landesbanken, aber auch die völlig unschuldigen Sparkassen die Privilegien von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung verloren. Als Dreingabe landeten Landesbanken und Sparkassen sogar dauerhaft auf der Watchlist der Brüsseler Wettbewerbshüter.
Mit dieser europarechtlichen Entscheidung war das bis zu diesem Zeitpunkt so erfolgreiche Geschäftsmodell der Landesbanken zerstört.
Ein neues, funktionierendes Geschäftsmodell wurde bei der Aufspaltung in die NRW.BANK als Förderinstitut und die WestLB AG als Wettbewerbsinstitut nicht entwickelt.
Im Gegenteil! Es war ein gravierender Fehler des damaligen Finanzministers Steinbrück, dass er für eine möglichst lange Übergangszeit beim Auslaufen