Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

In Finnentrop erklärt hingegen laut Presse die SPD-Fraktion vor Ort, dass nach ihrer Einschätzung die Genehmigung unter anderem aufgrund haushaltsrechtlicher Fragestellungen nicht hätte erteilt werden dürfen. An unterschiedlichen weiteren genehmigten Gemeinschaftsschulstandorten wird von den Handelnden vor Ort presseöffentlich eine Ausweitung oder Stabilisierung des eigenen Schulangebots als Ziel der Gemeinschaftsschulgründung benannt, wobei dies offensichtlich zulasten der Schulen umliegender Kommunen er

folgt. An verschiedenen Standorten haben daher umliegende Kommunen eine Bestandsgefährdung ihrer Schulen prognostiziert und daher die Zustimmung zu einem regionalen Konsens verweigert.

Es verdichtet sich insbesondere nach dem ersten Gerichtsurteil, das die Gemeinschaftsschuloberstufe zu Fall gebracht hat, der Eindruck, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung die wiederholt erklärte umfassende Prüfung der letztendlich genehmigten Standorte offenbar nicht sorgfältig und rechtssicher vorgenommen hat.

Hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung bei der Genehmigung der sogenannten 17 Gemeinschaftsschulen alle einzelnen Standorte tatsächlich adäquat und umfassend geprüft oder dabei eigene und sogar schulgesetzliche Vorgaben zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen missachtet?

Frau Löhrmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pieper-von Heiden, die Landesregierung hat erklärt, die Standorte umfassend zu prüfen, bevor die Genehmigung zur Gründung einer Gemeinschaftsschule erteilt wurde.

Frau Pieper-von Heiden, Sie behaupten, diese Erklärung sei immer weniger glaubhaft. Das entbehrt jeder Grundlage. Denn die Landesregierung hat alle Anträge sorgfältig geprüft, und zwar auf der Grundlage der vom Kabinett verabschiedeten zentralen Eckpunkte zur Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule.

Sehr geehrte Frau Pieper-von Heiden, es ist, wie es ist. Aber Sie werden diese Tatsache immer wieder infrage stellen. Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern darum, die Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen zu verhindern und in Misskredit zu bringen. Sie glauben immer, Sie würden damit mir schaden. In Wahrheit schaden Sie den Kindern und den Familien in den beteiligten Städten und Gemeinden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie nehmen sehenden Auges in Kauf, dass vielfach die letzte weiterführende Schule am Ort gefährdet ist und stirbt. Damit müssen die Kinder im Alter von zehn bis 16 Jahren, also im Zeitraum der Sekundarstufe I, sehr weite Schulwege auf sich nehmen.

Ich will noch einmal deutlich machen, was auf uns zukommt, wenn wir nicht handeln.

Die Schülerzahlentwicklung ist heute Morgen zur Sprache gekommen. Es lohnt der Blick auf das Schulformangebot in den Gemeinden NordrheinWestfalens 2009/2010. Von den 396 Gemeinden verfügen 13 nicht über eine weiterführende Schule.

62 verfügen über eine einzige weiterführende Schule; darunter sind 38 mit einer Hauptschule, zwei mit einer Realschule und 21 mit einer Gesamtschule. 75 unserer Städte und Gemeinden verfügen über je zwei weiterführende Schulen. Darunter sind 60, in denen es jeweils eine Haupt- und eine Realschule gibt.

Der Druck und der Wille, die Gemeinschaftsschule einzuführen, haben bereits in der letzten Legislaturperiode eingesetzt und insofern mit der rot-grünen Landesregierung gar nicht so viel zu tun, wie Sie meinen. Der Druck, keine weiterführende Schule mehr am Ort zu haben, hat das Antragsinteresse ausgelöst. Wir meinen, dass es nicht sinnvoll ist, zuzuschauen, dass viele dieser Städte und Gemeinden demnächst keine weiterführende Schule mehr haben. Das ist die Ausgangslage.

Nun zum Konkreten: Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Antrag eines privaten Schulträgers zurückgewiesen, die Vorbereitungen für die zum Schuljahr 2011/2012 in Blankenheim/Nettersheim geplante Gemeinschaftsschule im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu stoppen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts stellte lediglich die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Errichtung der Sekundarstufe II wieder her.

Frau Pieper-von Heiden, Ihre Behauptung, dass die beantragte eigene gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim abgelehnt worden sei, ist somit schlichtweg falsch.

Richtig ist vielmehr, dass sich zu dieser Frage das Gericht gar nicht geäußert hat. Darüber wird nämlich erst im Hauptsacheverfahren entschieden.

Diese Rechtsfrage – das will ich bei dieser Gelegenheit gerne sagen – ist höchst interessant und hat weniger mit der Gemeinschaftsschule zu tun als mit der wachsenden Konkurrenz zwischen Privatschulen und öffentlichem Schulsystem, weil es nämlich darum geht, ob bei einer Rücksichtnahme bei Gründung einer öffentlichen Schule gegenüber einer Privatschule die gleichen Kriterien angelegt werden müssen wie gegenüber einer anderen öffentlichen Schule.

Man muss dazu wissen, dass bei Gründung einer Privatschule dieses Rücksichtnahmegebot gar nicht erst geprüft werden muss. Das heißt, wenn man hier von einer gleichwertigen Ausgangslage reden will, dann kann es nach unserer Rechtslage zumindest nicht sein, dass die Privatschulen sozusagen einen besonderen Schutz des Staates genießen, den öffentliche Schulen nicht genießen.

Das ist eine höchst interessante rechtliche Frage. Die kann vielmehr bei der Konkurrenz privater und öffentlicher Gymnasien zum Zuge kommen – deswegen wäre ich sehr vorsichtig bei einer flotten Bewertung, was dabei herauskommt – als jetzt bei der Gemeinschaftsschule.

Zu diesem Thema gibt es landesweit, aber auch bundesweit bisher keinerlei Rechtsprechung. Insofern können wir uns auf ein spannendes und interessantes Verfahren einstellen.

Ebenfalls falsch ist die Behauptung, Frau Piepervon Heiden, dass Gemeinschaftsschulgründungen zulasten der Schulen umliegender Kommunen erfolgen.

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich an dieser Stelle auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 29 Ihres Kollegen Witzel. Darin werde ich nämlich erneut darlegen, dass die genehmigte Zügigkeit mit gemeindeeigenen Kindern gewährleistet werden muss und auch wird. Dabei kommt es zu einigen Besonderheiten, die aber kriteriengeleitet entschieden worden sind. Das kann ich auch im Detail ausführen.

Ich will bei dieser Gelegenheit auch direkt sagen, dass ich, wenn die Gemeinden damit einverstanden sind, den Antrag einsehen lasse, den die Gemeinde gestellt hat, und auch die konkrete Genehmigung, die ich erteilt habe, einsehen lassen werde,

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

weil mir daran gelegen ist, dass Sie nachvollziehen können, warum wir wie entschieden haben. Das möchte ich dann tun – dafür bitte ich um Verständnis –, wenn die Anmeldeverfahren und alles abgeschlossen sind, weil die Schulen vor Ort natürlich zum Teil in großer Aufregung sind und ein Interesse daran haben, für die Kinder die Schulen zum Zuge kommen zu lassen.

Meine Damen und Herren, auch der Antrag der Gemeinde Finnentrop hat unsere Prüfkriterien erfüllt. Zwei in der Trägerschaft der Gemeinde Finnentrop bereits bestehende Schulen sollen in der neu zu errichtenden Gemeinschaftsschule aufgehen. Deshalb ist nicht ersichtlich, weshalb die Beteiligung an dem Schulversuch die Verwaltungs- und Finanzkraft der Gemeinde Finnentrop übersteigen sollte, wie Sie aus einer Pressemitteilung zitieren.

Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der FDP zeigt nur eines: Die Landes-FDP in Nordrhein-Westfalen versucht mit allen Mitteln, die Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen madig zu machen, eine Schulform, die die FDP gerade im Saarland in der Landesverfassung verankern will, was sie als eigenen Erfolg feiert, und die auch ihre eigenen Kommunalpolitiker auf den Weg bringen. Das mag verstehen, wer will.

Die örtlichen Kommunen wollen die Gemeinschaftsschule, und die Eltern wollen beim konkreten Angebot in der Regel auch die Gemeinschaftsschule.

Ich bin zuversichtlich, dass von den 17 genehmigten Schulen etwa 15 starten können. Das zeigt: Das angelegte Konzept der Landesregierung geht auf, trotz der kurzen Zeit, die bisher nur zur Verfügung gestanden hat. Dafür, dass ich mich darüber freue,

dass dieses Konzept aufgeht, bitte ich um Ihr Verständnis.

Danke schön, Frau Ministerin Löhrmann. – Herr Witzel hat eine erste Frage. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Ihnen zunächst einmal, Frau Ministerin Löhrmann, für die Einführung und das Angebot danken, ganz transparent mit dem Prüfungsverfahren umzugehen. Denn ich glaube, wenn man Vertrauen schaffen will, nicht getrickst hat und es keinen Grund gibt, etwas zu verheimlichen, dann kann man auch die Konzepte, die Menschen bewogen haben, Dinge neu auf den Weg zu bringen, und die Kriterien, die zu prüfen sind nach dem, was ja publiziert wurde, anhand von Voraussetzungen auch der Politik zur Verfügung stellen. Wenn Sie das im Ergebnis für alle 17 Standorte ermöglichen, wäre ich dafür zunächst dankbar. Das muss man ja dann auch anerkennend sagen.

Zu meiner Frage an dieser Stelle: Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben darauf hingewiesen, dass es bei vielen kommunalen Schulträgern, mit denen Sie in der Vergangenheit gesprochen haben und die sich für Gemeinschaftsschulgründungen interessieren, die Sorge gibt, kein adäquates weiterführendes Schulangebot mehr vor Ort zu haben.

Deshalb möchte ich Sie fragen: Wie kann die Gemeinschaftsschule dafür ein Lösungsbeitrag sein, wenn Sie doch wissen, dass der Schulversuch Gemeinschaftsschule, vom Charakter her einer Versuchsschule, niemals den Anspruch der Eltern ersetzt, die im Schulgesetz regulär vorgesehene Schulform zu besuchen? Wo ist der Lösungsbeitrag zur Sicherung des örtlichen Angebots für die Eltern, die ja nicht gezwungen werden können, für ihre Kinder die Versuchsschule zu akzeptieren, sondern weiterhin mit festgestelltem Realschulpotenzial die Realschule wollen, die Sie ja trotzdem als Angebot wohnortnah vorhalten müssen? Wo ist da der Lösungsbeitrag?

Herr Witzel, meine Damen und Herren, es gibt außer bei der Hauptschule keine Garantie für eine weiterführende Schule an einem Standort. Über die Hauptschule und die Problemlagen, die entstanden sind, haben wir heute Morgen gesprochen.

Wenn an einzelnen Standorten oder in einzelnen Kommunen „nur“ – in Anführungsstrichen – Hauptschulen da sind, wird diese Hauptschule nicht gewählt, sondern die Eltern pendeln zum Teil aus. Deswegen ist die Frage der Gemeindeeigenheit der Kinder ja eine zentrale, die wir für die Versuchspha

se ja auch bewusst mit hohen Hürden versehen angelegt haben.

Die Eltern werden ja befragt. Wir haben ja ganz konkret Elternbefragungen vornehmen lassen. Ich habe das ja nicht getan, sondern die Kommunen haben das getan anhand des Leitfadens und anhand der Beratung, die stattgefunden hat, meistens durch die Bezirksregierung oder aber durch die Projektgruppe.

Es ist gefragt worden: Würden Sie, Eltern der Klassen 3 und 4 der Grundschulen, ganz konkret Ihr Kind an dieser geplanten Gemeinschaftsschule, die entstehen soll durch Zusammenwachsen mit dieser oder jener anderen Schule, anmelden? Dies haben wir gefragt, weil wir keine Schulen am Bedarf vorbei gründen wollen.

Nur wenn diese Tendenz absehbar war – soweit man dies aufgrund einer Tendenz überhaupt absehen konnte –, ist die Schule genehmigt worden. Ich habe schon gesagt, dass die Frage bezüglich der gemeindeeigenen Kindern bzw. der Kinder, die außerhalb der Gemeinde wohnen, gesondert zu bewerten ist.

Daher wird eine Gemeinschaftsschule mehr Kinder an den Ort binden und von mehr Kindern am Ort besucht werden – von Kindern, deren Eltern sie jetzt auspendeln, weil sie das örtliche Schulangebot als nicht mehr so attraktiv erachten. Das kann unseres Erachtens nicht sein, weil wir ein wohnortnahes attraktives Angebot haben.

Die Zügigkeit sowohl der Hauptschulen als auch der Realschulen schwindet, und darum ist die Gemeinschaftsschule die Antwort auf dieses Problem. Ich greife als Beispiel Billerbeck auf; es ist am Samstag sehr schön dargestellt worden: Es gibt Wanderungen. Circa 15 % der Schülerinnen und Schüler von Realschulen bzw. 30 % der Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen pendeln aus Nachbarorten ein. 40 % der Billerbecker Grundschulabgänger gehen auf weiterführende Schulen in Nachbarorten. Das ist in der Prognose dargestellt; ich stelle es Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Fazit dieser Schülerbewegungen und Schulentwicklungszahlen ist, dass der Schülerstandort Billerbeck mittelfristig gefährdet ist. In diesem Fazit steht ausdrücklich, dass eine Verbundschule keine Lösung ist. Deswegen wollen die Gemeinden dieses attraktive Angebot, wegen der Gemeinschaftsschule mit gymnasialen Standards. Die Eltern legen ein verändertes Schulwahlverhalten an den Tag. Nun stehen ihnen verschiedene Bildungswege offen, und ihre Kinder haben die Chance, das Abitur zu machen. Das ist eine völlig andere Ausgangslage, als wenn man die Standorte einfach aufrechterhält.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Kollege Brockes hat eine Frage.

Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Gemeinschaftsschulen keinen Einfluss auf die bestehenden Schulen hätten und dass nur die FDP ein Problem mit der Gemeinschaftsschule habe.

Wie bewerten Sie dann die Aussage des SPDKreisvorsitzenden in Euskirchen, Herrn Uwe

Schmitz? Ausweislich einer Pressemitteilung vom 17. Dezember sagte Herr Schmitz:

„Dass man nun in Blankenheim ebenfalls eine gymnasiale Oberstufe einrichten will, ist schädlich für die bestehenden Schulen und scheint eher den persönlichen Eitelkeiten einiger Bürgermeister geschuldet zu sein als dem tatsächlichen Bedarf.“

Wie bewerten Sie das?

Ihre Vorbemerkung in Bezug auf Ihr Verständnis meiner Aussagen teile ich nicht. Vielmehr ist die Gemeinschaftsschule eine neue Schule, die an die Stelle anderer Schulen tritt und ein attraktiveres Angebot vorhält. – Das nur zur Klarstellung.