Ihre Vorbemerkung in Bezug auf Ihr Verständnis meiner Aussagen teile ich nicht. Vielmehr ist die Gemeinschaftsschule eine neue Schule, die an die Stelle anderer Schulen tritt und ein attraktiveres Angebot vorhält. – Das nur zur Klarstellung.
Zum konkreten Fall. Die Briefe sind mir natürlich bekannt, und die Dinge, die dort vorgebracht wurden, haben wir geprüft. Auch bei der Genehmigung dieser Gemeinschaftsschule sind die Kriterien berücksichtigt worden. Es ist so, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker manchmal natürlich auf ihre eigene Gemeinde schauen und nicht berücksichtigen, was dies in der Nachbargemeinde auslöst. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Nachbargemeinden handeln wiederum ebenso zugunsten ihrer Gemeinde.
Ich sehe mich aber sehr im Einklang mit der positiven Würdigung des Städte- und Gemeindebundes, der sagt: Es kann nicht sein, dass ein Gymnasium in einer größeren Gemeinde, das vielleicht noch ausgebaut wurde, ein höherwertiges Gut darstellt als das Anliegen einer kleineren Gemeinde, in der es darum geht, durch die Zusammenführung einer Real- und Hauptschule vor Ort ein attraktives Angebot vorzuhalten. In diesen kleineren Gemeinden gebe es oftmals Gebäude in sehr gutem Zustand, die zum Teil mit Ganztagsmitteln der Hauptschuloffensive ausgebaut worden seien. Es könne nicht sein, dass diese Gebäude unisono zur Disposition gestellt werden.
Daher gilt für die Genehmigung folgender Grundsatz: Die Gründung einer Gemeinschaftsschule darf nicht zur Gefährdung einer anderen Schule im Nachbarort und dazu führen, dass diese durch Gründung der Gemeinschaftsschule unter die Mindestzügigkeit fällt. Das ist das Gründungsparameter, und das haben wir nach bestem Wissen und Gewissen bei den Genehmigungen berücksichtigt und verfolgt.
Frau Ministerin, ich begrüße es außerordentlich, dass Sie eben deutlich gemacht haben, wie transparent Sie das Verfahren gestalten wollen, und dass die entsprechenden Informationen zugänglich sein werden. Ich kann mich nicht erinnern, dass es in der letzten Legislatur eine derartige Transparenz gab.
Gerade in Bezug auf die Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung hat sich mir manche Genehmigung überhaupt nicht erschlossen; wir haben auch erst im Nachhinein davon erfahren. Wie sieht Ihre Bewertung von Modellversuchen und Parametern aus, die unter der alten Landesregierung in die Praxis umgesetzt worden sind?
Mir ist daran gelegen, Frau Kollegin Beer, meine Damen und Herren, dass Transparenz gewährleistet ist. Denn damit will ich zusätzliche Akzeptanz schaffen.
Ich habe schon bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass die Vorgängerregierung hinsichtlich der Anzahl und Art der Genehmigung von Schulversuchen meines Erachtens nicht annähernd vergleichbar vorgegangen worden ist.
Es befinden sich mehr als 70 sonderpädagogische Kompetenzzentren im Schulversuch; diese Anzahl liegt weit über der Anzahl von 50, die ich für die Gemeinschaftsschule als zulässige Höchstgrenze erachte. Trotzdem wollen wir sie nicht stoppen, sondern weiterführen. Wir wollen sie allerdings auch nicht mehr ausweiten. Das haben wir in der letzten Schulausschusssitzung diskutiert und meiner Ansicht nach auch zur Zufriedenheit der FDP-Fraktion klargestellt. Denn nun liegt uns als neuer Auftrag des Parlaments vor, den Prozess der Inklusion voranzutreiben und die Kompetenzzentren in diesen Inklusionsprozess zu überführen.
Es war sicherlich auch nicht fachlich hergeleitet, dass man für vier Grundschulen den Schulversuch LUZI gestartet hat. Frau Sommer hat dies aus der Not heraus getan. Denn sie wollte die erfolgreich arbeitende Wartburg-Schule, die nun einmal auf Ziffernnoten in der Leistungsbewertung verzichtete, nicht zwingen, Ziffernnoten zu geben. Dann hat man diesen Schulversuch gestaltet, und vier Schulen haben mitgemacht. Das zeigt, dass Regierungen – und dies gilt auch für die Vorgängerregierung – das Instrument des Schulversuchs offensichtlich gerne nutzen. Wir haben hier beim Schulversuch Gemeinschaftsschule klar definierte Kriterien aufgestellt und berücksichtigt.
Was deutlich wird – wir werden ja diese Phase auswerten –, ist, dass manche Fragestellungen, die wir vorher entwickelt haben, im Interesse einer guten Nutzung von kommunalen Schulgebäuden nachzusteuern sind. Das könnte ich jetzt am Beispiel Köln, aber auch an anderen Beispielen deutlich machen. In einem Fall legalisieren wir sozusagen eine Verbundschule, die schon als Gemeinschaftsschule gearbeitet hat. Zu dieser Verbundschule sind bereits Schülerinnen und Schüler aus Nachbarorten gefahren. Da gibt es also einen besonderen Fall. Hier muss man natürlich bei der Genehmigung und beim Anmeldeverfahren in besonderer Weise vorgehen, zum Beispiel hinsichtlich der Frage, welche Kinder berücksichtigt werden können.
Aus meiner Sicht ist dies also in den jeweiligen Fällen nachvollziehbar und gut begründbar. Das war bei den Schulversuchen in der Vergangenheit nicht immer der Fall.
Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Pieper-von Heiden stellt nun ihre erste Nachfrage zu ihrer eigenen Frage. Bitte schön.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich habe eine Frage: Widersprechen Sie sich nicht selbst? Sie werden fünf Gemeinschaftsschulen haben, die sich aus reinen Hauptschulen entwickeln, und führen aus, dass Sie aus Nachbarkommunen und Nachbarschulträgern keine Schüler abziehen wollen. Auf eine Frage haben Sie jedoch geantwortet, dass Sie davon ausgehen, dass durch die Errichtung von Gemeinschaftsschulen das Auspendeln einge
schränkt oder sogar verhindert wird. Das ist doch ein Widerspruch in sich. Wird denn nicht automatisch Schülerschaft von benachbarten Schulen abgezogen, wenn das Auspendeln verhindert wird? Das ist doch die logische Schlussfolgerung daraus. Insofern werden benachbarte Schulen im Bestand gefährdet.
Nein, Frau Kollegin, diese Einschätzung teile ich nicht. Es handelt sich nicht – das sage ich sehr deutlich – um die Fortführung einer Schule unter einem anderen Etikett, sondern um die Gründung einer neuen Schule mit einem neuen pädagogischen Konzept und einer anderen Zusammensetzung der Schüler- und Lehrerschaft. Eine solche Schule zieht und bindet offensichtlich Kinder am Standort, die vorher ausgependelt sind. So ist es in Ascheberg und vielen anderen Gemeinden. Herr Witzel hat ja genüsslich darauf hingewiesen, dass in Sprockhövel die Zahl nicht zustande gekommen ist. In anderen Standorten gibt es aber mehr Anmel
Es hängt zum Teil davon ab, wie geräuschlos das läuft – in vielen Fällen läuft es geräuschlos – und wie lange die Vorarbeiten schon gediehen sind. Ascheberg hat einen vierjährigen Vorlauf; Billerbeck hat einen zweijährigen Vorlauf; manche Schulträger haben sich erst jetzt auf den Weg gemacht, nachdem wir das Angebot unterbreitet haben, da sie unbedingt dabei sein wollten, weil sie nicht wussten, ob und wie es weitergeht.
Dieses Behalten der „gemeindeeigenen“ Kinder darf aber nicht dazu führen, dass etwa ein Gymnasium oder auch eine Realschule im Nachbarort aufgrund der Gemeinschaftsschule unter die gesetzlich vorgegebene Zügigkeit fällt. Das ist das Kriterium, das wir berücksichtigt haben. In Ascheberg ist es beispielsweise so, dass die Kinder in verschiedene umliegende Gemeinden auspendeln. Ob zwei oder drei Kinder mehr ins benachbarte Gymnasium gehen, spielt keine Rolle für die Existenz dieses Gymnasiums. Deswegen haben wir das hier sehr differenziert und nicht nach Schema F abgewogen. Diesen Kriterien sind wir nach bestem Wissen und Gewissen gefolgt.
Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Witzel hat eine zweite und zu dieser Mündlichen Anfrage letzte Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte gerne an Ministerin Löhrmann eine Nachfrage zur Sicht der Kommunalpolitik richten. Frau Ministerin Löhrmann, Sie hatten eben darauf hingewiesen, dass sich – da stimmen wir in der Einschätzung überein – Kommunalpolitiker unabhängig von ihrem Parteibuch verantwortungsbewusst Gedanken darüber machen, wie sie ihrer Kommune etwas Gutes tun und ihren Schulstandort stabilisieren können. Deshalb möchte ich Sie fragen, wie Sie die sehr begründeten und nachvollziehbaren Bedenken der SPD in Finnentrop sehen.
Die SPD in Finnentrop – das wird heute auch in der Zeitung zitiert – hat Sie ja angeschrieben und ihre Sorgen und die Begründung mitgeteilt, warum sie sich gegen die Gemeinschaftsschule ausspricht. Des Weiteren gibt es dort finanzielle Bedenken. Die SPD in Finnentrop fürchtet Mehrbelastungen und weist auf die vorläufige Haushaltsführung hin. Darüber hinaus bedauert sie sehr, dass es für die Eltern keine Wahlfreiheit gab. Sie konnten sich also nicht in einem fairen Wettbewerb für die Hauptschule, die Realschule oder die sogenannte Gemeinschaftsschule entscheiden. Deshalb würde mich interessieren, was Sie zu den aus meiner Sicht als Außenstehender sehr berechtigten, nachvollziehbaren und auf mich auch sehr ehrlich wirkenden Bedenken der SPD-Kommunalpolitiker in Finnentrop sagen, die
Herr Kollege Witzel, ich habe bereits vorhin ausgeführt, dass unserer Einschätzung und Prüfung nach, die sich im Übrigen mit den Prüfungen der Bezirksregierung Arnsberg deckt, die geäußerten Bedenken bezüglich der Einhaltung von Genehmigungsbedingungen und der angeblich fehlenden Verwaltungs- und Finanzkraft der Gemeinde nicht berechtigt sind und insofern zurückgewiesen werden können.
In welcher Weise und mit welcher politischen Mehrheit der Schulträger vor Ort entscheidet, das hat für mich als Genehmigungsbehörde keine Rolle zu spielen. Das ist das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommune muss entscheiden, wann sie die Schulen fragt und wie sie mit dem Votum der Schulkonferenzen umgeht. Das ist hier gewesen, wie es gewesen ist, aber das kann für meine Genehmigung keine Rolle spielen.
Ähnliche Konfliktlagen hat es im Übrigen auch – darauf will ich ausdrücklich hinweisen – bei der Genehmigung von Verbundschulen in der letzten Legislaturperiode gegeben. Auch dort hat es Klageverfahren gegeben. Auch dort gibt es unterschiedliche Interessen der einen Gemeinde gegenüber der anderen Gemeinde. Das ist mitnichten immer reibungsfrei gelaufen. Manchmal sind auch dort genehmigte Verbundschulen nicht zustande gekommen, weil die Eltern diese Schule nicht gewählt haben. Das kommt halt immer mal wieder vor, sogar bei Privatschulen.
Insofern kann ich nur sagen: Wir haben die Verfahren geprüft und eingehalten. Trotz der intensiven öffentlichen Diskussion gerade am Standort
Finnentrop – dort gibt es im Übrigen auch eine Klage der Gemeinde Attendorn; das füge ich hinzu – hat es eine große Zahl von Anmeldungen gegeben. Mit Stand von heute sind es 137 Anmeldungen für Finnentrop. Das sind mehr als für die genehmigte Vierzügigkeit; das wären sogar fast sechs Züge. Davon sind 107 „gemeindeeigene“ und 30 auswärtige Kinder. Will die Schule eine zusätzliche Klasse bilden – der Bürgermeister möchte das gerne –, ist dies nur möglich, wenn die schriftliche Einverständniserklärung der benachbarten Gemeinde vorliegt.
Da es ein Klageverfahren von Attendorn gibt, gehen wir in diesem Fall nicht davon aus. Das ist bitter für die Beteiligten und hat noch folgenden Nebeneffekt: Bei einem Teil der aus Attendorn angemeldeten Kinder handelt es sich um Kinder islamischer Religionszugehörigkeit mit Realschulempfehlung, die an der katholischen Realschule in Attendorn nicht aufgenommen werden bzw. sich dort nicht anmelden wollen. Derzeit ist offen, an welche weiterführende Schule diese Kinder künftig gehen werden.
Ich schildere das, um deutlich zu machen, wie differenziert die Einzelfälle zum Teil sind. Wie wäge ich jetzt ab? – Sie könnten mir ja mal einen Rat geben! – Darf ich die Kinder, die in die Schule am Nachbarort nicht gehen würden, zählen oder nicht? Der Bürgermeister von Attendorn ist aber so „wrackig“, dass er sagt: Das darf nicht sein; ich will diese Schule verhindern. – Die Leidtragenden sind die Kinder, die eine Realschulempfehlung haben und einen guten Bildungsweg wollen.
Das sind Zielkonflikte, die aus meiner Sicht möglichst kriteriengeleitet entschieden werden sollten. Darum gibt es zusätzliche Bitten meinerseits, hier Abstimmungen vorzunehmen. Ich bringe das als Beispiel, weil es ein besonders schwieriges ist und hier viele verschiedene Faktoren zusammenkommen.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, bei der Genehmigung der Gemeinschaftsschulen wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt – ich darf zitieren –:
Finnentrop). Alle anderen kooperieren mit den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und/oder Berufskollegs.“
Nun erwähnte Frau Hendricks heute Morgen in der Aktuellen Stunde, dass Morsbach eine eigene Oberstufe bekommt. Spekuliert wurde darüber in diesen Tagen auch in der Presse. Der Bürgermeister hat ja schon nebulös verkündet: Hurra, hurra, wir bekommen unsere eigene Oberstufe! – Ich frage Sie nun: Ist das richtig? Bekommt Morsbach eine eigene Oberstufe? Und ist Morsbach dann auch vierzügig?
Dazu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben, Frau Pieper-von Heiden: Das Anmeldeverfahren bezogen auf Morsbach ist noch gar nicht abgeschlossen. Das Anmeldeverfahren ist von der Gemeinde offensichtlich so gewählt, damit noch berücksichtigt werden kann, dass Kinder, die an der benachbarten Gesamtschule Waldbröl keinen Platz bekommen, ersatzweise an der Gemeinschaftsschule Morsbach angemeldet werden können. Erst wenn wir wissen, ob die Schule definitiv die Vierzügigkeit hat, können wir auch entscheiden, ob es eine eigene Oberstufe gibt. Wenn die Schule dreizügig wird, wird es eine Kooperation mit einer oder mehreren Oberstufen am Nachbarort geben. Auch da ist die Lage also differenziert.
Die Entstehung, die Gründung und die Anmeldezahlen der einzelnen Schule hängen manchmal auch sehr davon ab, was an Schulen passiert, an denen sich mehr Kinder anmelden wollen, als diese Schulen aufnehmen können. Das führt manchmal zu einem zusätzlichen Rückfluss an die Gemeinschaftsschulen.
Sobald alle Anmeldungen abgeschlossen sind – bei einzelnen Schulen läuft die Frist sogar noch bis zum 18. März – und mir die Daten vorliegen, werde ich sie natürlich zusammentragen und den Mitgliedern des Parlamentes schriftlich zur Verfügung stellen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich würde gerne noch einmal auf die Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Aachen zurückkommen. Aachen hat festgestellt, dass die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe nicht ohne Weiteres auf § 25 des Schulgesetztes gestützt werden kann. So weit haben Sie sich dort konkret geäußert. Welche Folgen hat dies aus Ihrer Sicht für die anderen genehmigten Oberstufen an Gemeinschaftsschulen?
Ich will noch mal erläutern, worum es bei der Klage ging, Frau Pieper-von Heiden. Wir haben, weil wir wussten, dass in Blankenheim/Nettersheim eine Klage der Nachbargemeinden oder aber des privaten Schulträgers zu befürchten ist, den sofortigen Vollzug angeordnet, um Sicherheit für die Eltern zu schaffen.
Es gibt jetzt im Eilverfahren einen Antrag eines privaten Schulträgers auf Wiederherstellung des Zustandes, der vorliegt, wenn es keinen sofortigen Vollzug gibt. Ich bin keine Juristin und bitte mir deshalb nachzusehen, wenn ich das rechtstechnisch nicht korrekt ausdrücke. In diesem Eilverfahren ist entschieden worden, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit der sofortige Vollzug, also die Vollziehung des Anmeldeverfahrens für Nettersheim/Blankenheim für die Sekundarstufe I, stattfinden kann – was für die Eltern wichtig ist –, aber keine Eilbedürftigkeit hinsichtlich der Oberstufe besteht. Das ist auch nachvollziehbar, weil man sich für die Oberstufe ja noch gar nicht anmelden kann.
Insofern ist hier abzuwarten, wie in der Hauptsache entschieden wird. Deswegen gibt es hieraus noch keine Schlussfolgerungen für die Oberstufe der anderen Gemeinschaftsschulen, für die wir eine Oberstufe in Aussicht gestellt haben – unterstellt, dass die Zügigkeit der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I zustande kommt.
Das ist die derzeit ungeklärte Rechtslage. Es ist aber erst mal nicht entschieden worden, dass das nicht sein könne und nicht sein dürfe, weil in der Hauptsache noch gar nicht entschieden worden ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich es richtig sehe, gibt es dazu keine weiteren Nachfragen, sodass wir am Ende der Mündlichen Anfrage 28 sind. Ich bedanke mich bei der Ministerin für die Beantwortung.