Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Nordrhein-Westfalen ist das verkehrsreichste deutsche Bundesland. 20 % des deutschen Gesamtver

kehrsaufkommens finden bei uns statt. Studien des Bundes prognostizieren gewaltige Zuwächse im Güterverkehr bis 2025, die leider zum größten Teil auf der Straße stattfinden. Nicht zuletzt deshalb ist der Lärmschutz ein hochsensibles Thema.

Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag von SPD und Grünen keine Novität, auch wenn er in seinem Forderungsteil diesen Eindruck erwecken will. Der Landtag soll umgehend und detailliert über die Lärmsituation an Autobahnen unterrichtet werden. Notwendige Lärmsanierungsbereiche sollen aufgelistet und zeitliche Abläufe skizziert werden, innerhalb derer die Bundesfernstraßen lärmsaniert werden sollen.

Bei alledem ist das Land jedoch auf den Bund angewiesen – meine Vorredner haben das ja auch schon betont –, der seinerseits den Großteil für den Lärmschutz an Autobahnen bezahlen muss.

Mit Vorlage des sogenannten Verkehrslärmschutzpaketes II durch die Bundesregierung im Jahr 2009 wurden erstmals auch quantitative Lärmminderungsziele formuliert. Die Grenzwerte für eine Lärmsanierung an Bundesfernstraßen wurden um

3 dB(A) abgesenkt. Das ermöglicht nunmehr Lärmschutz auch an Streckenabschnitten mit niedrigerer Verkehrsbelastung.

Übrigens sollte die Landesregierung die von ihr vorgesehenen Planungsbeschränkungen beim Bundesfernstraßenbau noch einmal überdenken, bevor sie eine Verkehrsverhinderungspolitik betreibt, die am Ende abstruserweise auch noch zu mehr Lärmbelästigung für die Menschen in unserem Land führt.

Die in Ihrem Antrag aufgestellte Forderung nach einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Verkehrslärms an Bundesfernstraßen spielt praktisch kaum eine Rolle, da lediglich die Methodik des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Berechnung und Kartierung des Verkehrslärms in lärmsensiblen Bereichen anwendbar ist. Die Kartierung ist jedoch die Voraussetzung für den Lärmaktionsplan.

Über diese und weitere Punkte Ihres Antrags diskutieren wir gern mit Ihnen in den Fachausschüssen. – Ich wünsche Ihnen nun einen angenehmen Abend.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fehring. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lärmschutz an Autobahnen, wer kann dagegen sein? Dafür sind doch alle. Das ist doch klar. Deswegen freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung des Antrags natürlich zu.

Dann werden wir bei der Beratung im Ausschuss sehen, ob denn nicht die Informationen über die Lärmsituation an Autobahnen längst eine Selbstverständlichkeit sind und ob geplante Maßnahmen seitens des Ministeriums und die Information darüber nicht auch eine Selbstverständlichkeit sind. Dann werden wir sehen, ob Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt werden sollen, weil es um Lärmschutz geht oder weil es um eine ideologische Vorstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungen geht.

All das diskutieren wir mit Ihnen gern. Aber zwei Punkte möchte ich noch sagen.

Lieber Arndt Klocke, lieber Kollege, Sie sprachen davon, bei Straßen.NRW säße man im Dämmerschlaf. Ich kenne viele Kollegen dort, die eifrig arbeiten und versuchen, Lösungen herbeizuführen. Von daher weise ich diesen Vorwurf zurück. Vielleicht macht es der Minister auch.

Ein zweiter Punkt: Für mich ist es schon eine Katastrophe, wenn Sie sich bei Ihrem Einsatz für Lärmschutz nur auf die Autobahnen beziehen und die vielen, vielen Menschen, die von Lärm in Städten und Gemeinden geplagt sind und die seit Jahrzehnten auf Umgehungsstraßen warten, völlig vergessen. Aber darüber werden wir ja morgen früh unter Punkt 2 weiter debattieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Beuermann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die noch hier im Raum verblieben sind! Von Lärmschutzmaßnahmen für diesen Raum kann man ja momentan nicht sprechen, eher von Aufweckmaßnahmen, die ergriffen werden müssten, damit wir aus unserer Lethargie erwachen können.

Robert Koch hat schon 1910 prophezeit: Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest. – Damals hatte er schon recht.

In den meisten Städten und Ballungsräumen in NRW sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen. Besonders der Verkehrslärm wird als belästigend eingeschätzt. Gerade an Straßen, auf denen mit höherer Geschwindigkeit gefahren wird, also Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen, bildet sich ein ausufernder Lärmteppich, der die Wohngebiete entlang dieser Straßen verlärmt. Ja, an den Straßen in NRW, nicht nur an den Autobahnen, besteht an unzähligen Stellen dringender Bedarf für Lärmsanierungen. Denn besonders der Straßenverkehrslärm ist unter den Lärmquellen der größte Stressverursacher.

Ich denke, der Kollege Klocke weiß, wovon er spricht. Rund 70 % der Bevölkerung empfinden Straßenlärm als besonders störend. Aber auch der Bahn- und Fluglärm darf nicht vergessen werden.

Um diese Belastungen durch Lärm in den Städten zu erfassen und unter Kontrolle zu bringen, hat die EU mit der Umgebungslärmrichtlinie ein gemeinsames Konzept für alle EU-Mitgliedstaaten zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Mit der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vermindert und verhindert werden.

Sowohl die EG-Umgebungslärmrichtlinie als auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz sehen keine Grenzwerte oder Auslösewerte vor, ab wann Lärmprobleme und Lärmauswirkungen vorliegen bzw. ab wann ein Lärmaktionsplan zur Bekämpfung von Umgebungslärm aufgestellt werden muss.

Im Erlass des MUNLV NRW zur Lärmaktionsplanung vom 7. Februar 2008 wurde jedoch landesweit festgesetzt, dass Lärmprobleme auf jeden Fall vorliegen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden tagsüber ein Schallpegel von 70 dB oder nachts von 60 dB erreicht oder überschritten wird. Dieser Auslösewert ist absurd hoch.

Meine Damen und Herren, die Linke kritisiert, dass die Lärmaktionspläne unter Beibehaltung dieses Erlasses in den nächsten Jahren nur für extrem hoch belastete Bereiche erstellt werden sollen. Die Lärmkartierung verursacht nur erhebliche Arbeit in den zuständigen Behörden, ohne dass verwertbare Ergebnisse gewonnen werden. Ein solches Vorgehen halten wir für nicht zielführend. Es widerspricht auch der Intention der Umgebungslärmrichtlinie.

Ausreichender Lärmschutz bzw. auch rechtlich unzumutbare Situationen werden somit nicht ausreichend erfasst. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht für reine Wohngebiete die Zumutbarkeitsschwelle bei 55 dB tagsüber und 45 dB nachts vor. Wir appellieren an die Landesregierung, hier schnell nachzubessern, damit für die Überarbeitung der Lärmkarten 2012 akzeptable Auslösewerte zugrunde gelegt werden können, und freuen uns natürlich auch auf reiche Diskussionen im Ausschuss.

Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beuermann. – Für die Landesregierung spricht Minister Voigtsberger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Beuermann,

ich bin natürlich noch da und habe auch Ihre Ausführungen gehört. Insoweit möchte ich hier auch für die Landesregierung ein paar Worte dazu sagen.

Meine Damen und Herren, mit zunehmendem Verkehr werden die Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr immer weiter wachsen. Die Landesregierung möchte deshalb einen wirkungsvollen Lärmschutz, insbesondere für die Anlieger an den hoch belasteten Autobahnen, realisieren. Sie können eigentlich tagtäglich anhand des Baubetriebs auf unseren Autobahnen sehen, dass das für uns ein wichtiges Anliegen ist.

Ich begrüße den vorliegenden Antrag der Fraktionen. Ich denke, er unterstützt die Bestrebungen der Landesregierung und gibt ihnen zusätzliche politische Begleitung.

Unsere Autobahnen sind in das Gesamtstraßennetz NRWs und in die Siedlungsstruktur eingebettet. Deswegen können unsere Lärmschutzaktivitäten nur im Zusammenhang mit den Maßnahmen wirken, die im Zuge der nationalen Umsetzung der EUUmgebungslärmrichtlinie entwickelt werden. Die zuständigen Kommunen haben, wie Sie wissen, bereits selbstständig vielerorts Lärmaktionspläne erstellt. Durch die darin dargestellten Schutzmaßnahmen sind bei der betroffenen Bevölkerung – das muss man jedoch sagen – hohe Erwartungen geweckt worden, denen teilweise wahrscheinlich nicht voll entsprochen werden kann.

Die Lärmschutzmaßnahmen an den Autobahnen richten sich nach den Vorgaben des Baulastträgers Bund. Daran haben wir uns wiederum zu halten. Wir wollen es allerdings maximal ausschöpfen.

Lärmschutz nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird aber nach einem anderen Berechnungsverfahren ermittelt als der Lärmschutz an Bundesfernstraßen. An Bundesfernstraßen sind die Kriterien der Lärmsanierung anzuwenden. Dies kann gerade in der jeweils betroffenen Bevölkerung zu Irritationen und Akzeptanzproblemen bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen führen, weil sie nicht einschätzen kann, warum unterschiedlich verfahren wird.

Wir werden uns deshalb beim Bund dafür einsetzen, dass es hier zu einer neuen Regelung kommt. Wir wollen ein einheitliches Berechnungsverfahren für den Lärmschutz an allen Straßen von Bund, Land und Kommunen erhalten.

Für den Lärmaktionsplan des Landes NRW haben wir die nötigen Schritte eingeleitet, um diesen schnellstmöglich für alle Autobahnen auf der Grundlage der Lärmsanierung aufstellen zu lassen. Dabei werden wir natürlich die bereits erstellten Lärmaktionsplanungen der Kommunen als Grundlage mit einbeziehen.

Wir werden ein Handlungsprogramm aufstellen. Dessen Prioritäten und Realisierung werden sich aus dem Maß der jeweiligen Betroffenheit und der

speziellen örtlichen Gegebenheiten ableiten. Die Finanzmittel dazu werden wir beim Bund einfordern. Denn dafür ist er letztendlich zuständig.

Wir sind uns bewusst, dass dies nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann; das braucht schon einige Zeit. Um aber sofort Lärmschutzwirkungen zu erreichen, werden wir prüfen, an welchen Abschnitten der Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen angezeigt ist. Sie wissen, wir bereiten ein Mobilitätsgutachten vor. Auch dieses Mobilitätsgutachten wird sich mit dem Lärmschutz beschäftigen.

Sie sehen, es ist ein breites Handlungsfeld. Wir werden es allerdings zügig angehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1313 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem Überweisungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt:

13 Für ein neues Ladenschlussgesetz und ar

beitsfreie Sonn- und Feiertage

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1308

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass dieser Tagesordnungspunkt 13 nicht in Block II, sondern in Block I diskutiert wird. Das hat entsprechende Auswirkungen auf die Redezeiten.