Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Grundsätzlich ist eine weitere Qualitätssteigerung natürlich erstrebenswert. Eine Möglichkeit könnte durchaus, Herr Witzel, eine Einschränkung kommerzieller Werbezeiten sein. Gleichzeitig muss jedoch der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt werden. Das Gebührenprivileg verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender, anders zu sein als die privaten. Werbefreiheit könnte hier ein positives Alleinstellungsmerkmal sein.

Im Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der ein neues, zeitgemäßeres Gebührenmodell vorsieht, werden die Werbemöglichkeiten im TV-Programm von ARD und ZDF eingeschränkt. Sponsoring wird nach 20 Uhr an Werktagen und an Sonntagen nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind besondere sportliche Großereignisse.

Der neue Gebührenstaatsvertrag müsste also zumindest in diesem Punkt sowohl aus Sicht der FDP als auch aus Sicht der CDU – das habe ich gerade den Ausführungen von Herrn Dr. Schoser entnommen – in die richtige Richtung gehen. Wir sind gespannt, wie Sie sich bei der Ratifizierung hier im Landtag verhalten werden.

Die Auswirkungen des neuen Gebührenmodells auf die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können nicht sicher vorhergesagt werden. Sollten höhere Einnahmen erzielt werden, als es bei dem jetzigen Modell der Fall ist, bestünde durchaus die Möglichkeit, diese Mehreinnahmen für Kompensationen einer Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzusetzen.

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels schnellstmöglich zu prüfen. Grundlage der Evaluation wird der 19. KEF-Bericht sein, der etwa ein Jahr nach Anlauf des neuen Finanzierungsmodells zu erwarten ist. Hier sollen auch aktuelle Zahlen genannt werden, die die Auswirkungen aufzeigen, die ein Ausstieg aus der Werbefinanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte.

Inwieweit die Werbefreiheit zu einer Qualitätssteigerung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk führt, in welcher Art diese umzusetzen ist, und welche Auswirkungen eine weitere Zurücknahme von Werbung auf die öffentlich-rechtlichen, aber auch auf die privaten Sender hat, gilt es im Haupt- und Medienausschuss intensiv zu diskutieren. Wir freuen uns auf die Diskussion.

Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Keymis.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Wir wollen es kurz machen, der Freitag ist noch lang. Wir wollen vor allen Dingen im Ausschuss intensiv diskutieren. Deshalb werden wir den Antrag überweisen. Wir Grünen werden das genauso gerne tun.

Das Ansinnen, Herr Witzel, ist im Prinzip gar nicht schlecht. Es wäre schön, wenn man dieses Thema einfach sauber trennen könnte: Die machen die fiese Werbung, und die Öffentlich-Rechtlichen machen ein ordentliches, werbefreies Programm. Aber, wie so oft im Leben, ist es nicht ganz so einfach. Auch bei uns, speziell in meiner Fraktion, aber auch in meiner Partei insgesamt wird das seit vielen Jahren sehr intensiv diskutiert. Denn es gibt natürlich Pro und Contra – bis hin zu der Frage, ob nicht möglicherweise der Markt, der dahinter arbeitet – das wäre eine Frage, die gerade von Ihrer Partei aufgerufen werden müsste –, doch stärker und differenzierter zu betrachten ist.

Wenn man mit den Leuten spricht, die Werbeangebote verbreiten, sagen die: Wenn wir nur bei den Privaten Werbezeiten kaufen können, sind wir viel leichter erpressbar als in der momentanen Situation. Das heißt, es gibt eine gewisse Vielfalt im Markt, auch durch öffentlich-rechtliche Werbezeiten. Trotzdem habe ich gewisse Sympathien für die Werbefreiheit; das kann ich offen sagen. Ich sehe aber gewisse Grenzen. Als ein Beispiel ist der Sport angeführt worden. Der Sport lässt sich heute ohne Sponsoringverträge und entsprechende finanzielle Wechselwirkungen überhaupt nicht mehr übertragen, er gehört aber zum Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks unbedingt dazu.

Selbstverständlich muss man auch so offen sein und sagen: Wenn wir das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt werbefrei gestalten wollen, müssten wir natürlich über die Gebühren reden, die im Moment bei 17,98 € liegen. Es ist eben schon gesagt worden, wir müssten sie mindestens auf 19,40 €, womöglich 19,50 € oder sogar 20 € erhöhen. Das ist auch keine sehr populäre Maßnahme.

wenn man eine Kompensation auf ehrliche Art und Weise berechnen wollte.

Man muss auch noch einmal fragen: Was macht eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk anders als der private Rundfunk? Das ist ein wichtiger Punkt. Der Privatrundfunk organisiert im Wesentlichen relativ populistische Programme, in denen er versucht, so viele Menschen wie möglich für das, was er so extrem wie möglich anbietet, zu interessieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht durch die Gesellschaft, die in den Räten vertreten ist, in einer öffentlichen Kontrolle. Er arbeitet nach bestimmten Prinzipien und Kriterien, die etwas mit Jugendschutz, mit gesellschaftlicher Vielfalt und der Frage nach politischer Darstellung aller gesellschaftlichen Themen zu tun haben. Er ist im Bereich der Kulturförderung ganz anders unterwegs. Dazu gibt es von den privaten Rundfunkanbietern relativ wenig. Das wissen wir auch.

Nehmen wir den Westdeutschen Rundfunk, der das in unserem Land in großem Maße betreibt. Mit den Gebührengeldern, die wir alle bezahlen, wird gerade im Bereich der Kultur, aber auch im Bereich der Bildung und auf anderen Gebieten viel mehr angeboten, als es durch die Privateinnahmen gewährleistet ist. Der Unterschied der Systeme ist einfach sehr groß.

Jetzt ist dieses System so etabliert. Man kann darüber streiten, ob es nur Gutes gebracht hat. Manche haben vielleicht zu Recht die Sorge, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Einführung des privaten Rundfunks etwas blasser im Angebot geworden ist, weil er sich mit diesen grellen Angeboten messen will und dabei regelmäßig scheitert. Auf der anderen Seite besteht das Problem, dass das private Angebot immer aggressiver wird, weil die Reizschwellen der Menschen offenbar steigen und sie deshalb manches geboten bekommen müssen, bei dem man sich fragt, ob es wirklich im Rahmen einer gesellschaftlichen Entwicklung von Interesse ist.

Vor diesem Hintergrund müssen wir diese Debatte führen und uns ehrlich fragen, ob dies alles mit Qualitätsfragen zu beschreiben ist. Ist Qualität kontra Kommerz wirklich immer der eigentlich Streitpunkt? Am Ende steht die Frage, wie wir das finanzieren, was öffentlich-rechtlich organisiert wird.

Lassen Sie mich einen letzten Punkt ansprechen. Viele technische Entwicklungen sind nicht über die Privaten gelaufen, sondern weil der öffentlichrechtliche Rundfunk sie angestoßen hat. Nehmen Sie die digitalterrestrische Verbreitung von Fernsehen, DVB-T, demnächst DVB-T2. Nehmen Sie das HD-Fernsehen, also High Definition, hochauflösendes Fernsehen. Das ist ein Qualitätsgewinn für die Leute. All das hätte es ohne die Vorstöße des gemeinsam finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks bisher nicht in dem Maße gegeben. Das macht deutlich, es ist gut, so wie es ist.

Werbefrei oder nicht: Wir werden die Frage über den 15. hinaus diskutieren. Ich glaube, am Ende wird stehen, dass er werbefrei sein wird. Diese Entwicklung zeichnet sich hier politisch ab. Wir werden Ihren Antrag konstruktiv diskutieren und sehen, wie wir uns dazu verhalten, wenn wir ihn irgendwann zur Beschlussfassung wieder in den Landtag einbringen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Keymis. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Michalowsky.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Keymis, wenn das kurz war, möchte ich nicht wissen, was bei Ihnen lang ist.

Herr Witzel, mir ist, ehrlich gesagt, nicht ganz klar, warum Sie diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt stellen. Sie agieren mit Ihren Anträgen im Moment ziemlich kopflos und aktionistisch. Anders kann man das nicht bezeichnen.

Aufgrund Ihres Antrags Drucksache 15/217 „Höhere Gebühreneinnahmen verpflichten zum hochwertigen Rundfunk“ gibt es am 24. März eine Anhörung mit sehr vielen Sachverständigen zu diesem Thema. Bei einem Expertengespräch zur Qualität des öffentlichen Rundfunks kommt unweigerlich auch die Werbung zur Sprache. Das wissen Sie selbst. Im letzten Punkt der Beschlussfassung verweisen Sie nämlich explizit auf Fragen der Werbung und des Sponsorings.

(Ralf Witzel [FDP]: Dann ist das doch topak- tuell, was wir hier diskutieren!)

Ich mache es kurz. Meine Fraktion findet den vorliegenden Antrag vollkommen überflüssig und obsolet. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss nur deshalb zu, weil das guter parlamentarischer Brauch ist. Wir halten uns ja an solche Sachen. Jede Fraktion hat das Recht, so viel unsinnige und unpassende Anträge zu stellen, wie sie will.

(Ralf Witzel [FDP]: Reden Sie doch nicht ständig von Ihrer eigenen Fraktion!)

Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag in der Anhörung am 24. März mitabgehandelt wird.

Ich will es Ihnen abermals nicht ersparen und auf Folgendes hinweisen: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch.

(Ralf Witzel [FDP]: Sagen Sie einmal etwas zum Inhalt dieses Antrags!)

Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.

Zu Ihrem Antrag sage ich etwas bei der Anhörung oder danach im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN – Ralf Witzel [FDP]: Hier nicht? Das ist ja feige!)

Danke, Herr Michalowsky. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmequellen. Das ist schon gesagt worden. Vorrangige Einnahmequelle sind aber in der Tat die Rundfunkgebühren – so der Rundfunkstaatsvertrag.

Herr Dr. Schoser hat vorhin ausgeführt, dass in der Tat andere Einnahmequellen ausdrücklich festgelegt sind. Ich darf den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hierzu zitieren. Er sagt dazu:

„Es bedarf der fortwährenden Überprüfung, wieweit die Teilfinanzierung über Werbung und Sponsoring zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft drängt und damit die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet.“

Damit ist in der Tat ein berechtigtes Anliegen gegeben, über diese Frage nachzudenken. Diese Frage wird immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert.

Meine Damen und Herren, auch ich halte einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk für

wünschenswert.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkangebote wären noch besser unterscheidbar. Die Werbefreiheit könnte zu einem Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden.

(Ralf Witzel [FDP]: Dann sollten wir alle ge- meinsam an diesem Ziel arbeiten!)

Zuschauerinnen und Zuschauer würden sicher ein solches Fernsehprogramm ohne lästige Werbeunterbrechungen begrüßen.

Aber auch das ist schon von Herrn Keymis gesagt worden: Die Umsetzung ist nicht so einfach; denn man muss die Auswirkungen des Wegfalls der Werbung berücksichtigen. Im Zweifelsfall kann der Wegfall der Werbeeinnahmen zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags führen. Das hängt mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch zusammen, eine bedarfsgerechte Finanzierung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zur Verfügung zu stellen. Dies

bedeutet, wegfallende Einnahmen müssen durch steigende Rundfunkgebühren kompensiert werden.

Herr Dr. Schoser, ich habe doch Bedenken, wenn Sie so leichten Herzens daran gehen wollen, die Vielfalt und die Qualität des Rundfunks schmälern zu wollen. Sie haben ausdrücklich arte genannt. Sie haben infrage gestellt, ob überall europäische Berichterstattung stattfinden soll. Ja, gerade dort brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, damit diese Qualität der Inhalte erhalten bleibt.

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nun das Rundfunkfinanzierungssystem reformiert. Herr Vogt hat schon ausgeführt, dass wir hier auch Änderungen bekommen, die Auswirkungen auf die Werbung bzw. auf die Sponsoringmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben. Ich brauche das nicht weiter auszuführen.

Eine Evaluierung in Bezug auf die Einnahmesituation muss abgewartet werden, um sagen zu können, ob man im Zweifelsfall auch auf weitere Werbeeinnahmen verzichten kann. Das ist durchaus in dem Sinne, wie Sie es, Herr Witzel, angesprochen haben: eine schrittweise und sukzessive Reduzierung der Werbung. Da kann ich Ihnen nur sagen, Herr Witzel und auch Herr Dr. Schoser: Unter diesem Gesichtspunkt müssten Sie dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen;

(Ralf Witzel [FDP]: Das haben wir beim nächsten Tagesordnungspunkt!)