Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Das war sehr großzügig von Ihnen.

Dafür hat sich der Herr Minister noch mal zu Wort gemeldet. Ihm stehen noch maximal vier Minuten und 15 Sekunden zur Verfügung. Herr Minister Remmel, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es noch mal klarstellen, damit da keine Unklarheit entsteht: Die Zahlen sind ordnungsgemäß erhoben. Es gibt fachliche Unterschiede zwischen Immissionen und Emissionen. Das bitte ich in der Diskussion zu berücksichtigen.

Als Grundlagen haben wir die entsprechenden Messungen an den Messstationen. Die sind eindeutig. Die entsprechenden Belastungen sind nicht zurückgegangen. Es braucht keiner daran zu glauben, dass wir gegenüber der Kommission irgendwie darunter hindurchkämen. Vielleicht können wir mal gemeinsam nach Brüssel fahren. Wir haben das schon mal gemacht. Da ist uns unmissverständlich erklärt worden, dass Brüssel darüber nachdenkt, die Anforderungen noch ein Stück hinaufzusetzen. Sie sehen nämlich die Notwendigkeit, die Luftbelastung zum Schutze der Menschen und der Gesundheit der Menschen entsprechend zu formulieren. Da braucht sich also niemand falsche Hoffnungen zu machen.

Ich glaube eher, wir werden eine Diskussion darüber bekommen – insofern ist es scheinheilig, was heute von CDU und FDP verbreitet worden ist –, was denn auf Bundesebene getan wird. Der Bundesumweltminister hat entgegen unserer Aufforderung beispielsweise die zusätzliche Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Nachrüstung mit Partikelfiltern zu bekommen, zum 31. Dezember 2010 beendet. Er schafft den Malus für Stinker im April dieses Jahres ab. Es gäbe also nach wie vor Handlungsbedarf, die Umrüstung weiter zu fördern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Hier wird die Linie in Brüssel aber zugemacht.

Notwendig wäre auch eine wirklich ambitionierte Veränderung der ersten BImSchV; da geht es um Hausbrand und Feinstaub. Das soll erst im Jahr 2020, 2022 oder 2023 wirksam werden. Wir könnten uns vorstellen, da sehr viel schneller zu Verschärfungen zu kommen. Auch das ist Teil der Hintergrundbelastungen.

Einen letzten Punkt will ich erwähnen: Es gibt eine Diskrepanz zwischen der europäischen Anforderung der Euro-6-Norm und einer entsprechenden Abbildung bei der steuerlichen Unterstützung beispielsweise über die Kfz-Steuer. Hier könnten wir uns sehr wohl Initiativen der Bundesregierung vorstellen, um zu einer sehr viel schnelleren Einführung sowohl von Pkw als auch von Nutzfahrzeugen mit der Euro-6-Norm zu kommen.

Wir in Nordrhein-Westfalen sind zur Umsetzung verpflichtet. Die Rahmenbedingungen werden in Brüssel gesetzt. Im Übrigen könnte uns die Bundesregierung sehr viel mehr helfen, die Gesundheit und die Umwelt der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu schützen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Damit sind wir am Ende der Beratungen angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1322 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt diesem Vorschlag zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnung

4 Arbeit für Demokratie und Toleranz vor Ort

nicht gefährden! Bestätigungserklärung im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ streichen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1310

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1388

Die Kollegin, die den Antrag für Ihre Fraktion begründen möchte, steht bereits am Pult. Es ist Frau Kollegin Conrads. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Anwesenden auf der Tribüne! Die Linke hat hier heute den Antrag eingebracht, dass der Landtag sich gegen die sogenannte Demokratieerklärung von Bundesfamilienministerin Schröder ausspricht.

Hintergrund: Viele Initiativen, Beratungsstellen und Vereine haben in den vergangenen Jahren auch hier in NRW eine unverzichtbare Arbeit für Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus geleistet. Dabei erhielten etliche Projekte seit 2001 finanzielle Förderungen durch die Vorgängerprogramme des neuen Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“.

Fördervoraussetzung des neuen Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ ist die Unterzeichnung einer sogenannten Demokratieerklärung durch die Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Problematisch an dieser Erklärung ist überhaupt nicht das Bekenntnis zum Grundgesetz oder zur FDGO, sondern problematisch an dieser Erklärung, die diese Initiativen unterzeichnen müssen, um weiter Gelder zu erhalten, sind vor allen Dingen der zweite und der dritte Satz. Dort müssen sich die Letztempfänger verpflichten, ihre möglichen Bündnispartner auf Verfassungstreue und extremistische Bestrebungen zu prüfen und im Zweifelsfall Erkundigungen beim Verfassungsschutz einholen.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zerstört das Vertrauen der Initiativen und Bündnispartner untereinander, die aber auf gute Kooperation angewiesen sind.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Sie sind darauf angewiesen, um effizient gegen Neofaschismus und für Demokratie vor Ort arbeiten zu können.

Mindestens zwei juristische Gutachten, das des renommierten Juristen Battis und eines des Parlamentarischen Gutachterdienstes des Deutschen Bundestages, von Wolfgang Thierse in Auftrag gegeben, kommen zu dem Schluss, dass der zweite und dritte Satz der Erklärung sogar verfassungswidrig sind.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der CDU)

Ich komme gleich zu Ihnen von der Union – kein Problem. Das habe ich alles auf dem Zettel.

Der zweite und dritte Satz der Betätigungserklärung stellen einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 und Grundgesetz in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Bestimmtheitsgebot dar und sind daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, so heißt es in dem Gutachten. Es sei weder ausreichend bestimmt, wann eine andere Organisation als Partner zu verstehen sei, noch wie eine Nutzung der Möglichkeiten zur Kontrolle und Überprüfung auszusehen hat oder auf wessen Bewertung, ob man verfassungsfeindlich, extremistisch oder was auch immer ist, abzustellen sei, bei der Vermutung, dass der „Partner“ eventuell nicht im Sinne des Grundgesetzes tätig sein könnte.

Auch ist überhaupt nicht eindeutig definiert, was eine „extremistische Struktur“ überhaupt darstellen soll. Und die vor Ort arbeitenden Initiativen werden hier unter den Generalverdacht gestellt, dass sie öffentliche Gelder möglicherweise missbrauchen und mit sogenannten extremistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in NordrheinWestfalen arbeiten seit vielen Jahren zahlreiche Initiativen und Vereine mit Bundesgeldern aus den Vorläuferprogrammen wie ENTIMON, CIVITAS und „VIELFALT TUT GUT“ usw. Diese etablierten Demokratieinitiativen werden nun vor die Wahl gestellt, entweder ihre Partnerinnen zu überprüfen oder auf die Bundesgelder zu verzichten, was das Aus für diese Projekte bedeuten würde. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ein herber Rückschlag für unsere zivilgesellschaftlichen Strukturen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Am 1. Februar gab es einen bundesweiten Aktionstag, auf dem der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Kirchen, Parteien, der Zentralrat der Juden und weitere gegen diese sogenannte Demokratieerklärung von Ministerin Schröder protestiert. Und viele Politiker tun es ihnen inzwischen gleich.

(Beifall von der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beratungsstellen, Initiativen, Projekte und auch Einzelpersonen haben sich an uns gewandt mit der Bitte, auch hier im Landtag ein klares Zeichen gegen diese für ihre Arbeit wirklich schädliche Demokratieerklärung zu setzen. Es liegen hier heute leider aber zwei im Prinzip inhaltsgleiche Anträge vor. Jetzt komme ich zu dem Punkt, den auch mein Kollege Michalowsky gestern schon kritisiert hat. Wir haben diesen Antrag in weiten Teilen von dem Antrag übernommen, den SPD und Grüne gemeinsam auf Bundesebene eingebracht haben. Wir haben Ihnen das konkrete Angebot gemacht, diesen Antrag mit uns zusammen zu stellen. Sie haben die Hilferufe der Initiativen vor Ort auch bekommen. Und was machen Sie? Sie stellen einen eigenen Entschließungsantrag, in dem haargenau das Gleiche steht, anstatt das im Sinne der Sache mit uns gemeinsam zu machen. Sie haben auch keine Änderungswünsche genannt, sondern einfach einen eigenen Antrag eingebracht. Das ist wie immer: Die Leute einladen – mein Kollege Michalowsky hat es gestern gesagt –, dann den mitgebrachten Kuchen wegschmeißen und eigenen Kuchen auf den Tisch stellen.

(Beifall von der LINKEN)

Warum machen Sie das? Haben Sie solche Angst vor der erneuten Extremismusdebatte, die die CDU hier gleich wieder anzetteln wird? Danach hätten Sie vielleicht mit dem „Schmuddelkind“ gespielt. Sie haben von der CDU doch schon alles gehört, was die dazu zu sagen hat. Es ist doch immer das Gleiche.

Der Kollege Ott hat hier neulich eine sehr gute Rede zu dem Thema „Unerträgliche Gleichsetzung von Links und Rechts“ gehalten.

(Armin Laschet [CDU]: Das sieht der Innen- minister aber anders!)

Das ist hier eigentlich schon zigmal diskutiert. Beide Anträge haben doch das gleiche Ziel.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Seien Sie doch mal ruhig, Herr Laschet, ich sage doch gleich was zu Ihnen. Das ist unhöflich und armselig, was Sie hier machen.

(Erneuter Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Ich sage noch mal an die Adresse von SPD und Grünen: Haben Sie doch mal ein breites Kreuz! Kriechen Sie doch nicht im Vermeidungseffekt oder aus Angst vor der CDU zu Kreuze, sondern handeln Sie mit uns gemeinsam. Ja, ich weiß, Berlin hatte Widerspruch eingelegt. Das begrüßen wir auch.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wenn es eine andere Performance wäre!)

Frau Beer – Frau Schäffer ist ja gleich an der Reihe –, ich sage Ihnen was: Wir werden Ihrem Entschließungsantrag trotzdem zustimmen, weil wir finden, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt für die Initiativen vor Ort ist. Ich finde, dass wir das gemeinsam tun müssen. Wir können nach Inhalten entscheiden. Deswegen stimmen wir gleich mit Ihnen für den Entschließungsantrag.

(Beifall von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt sage ich noch kurz etwas zur CDU: Wissen Sie, Herr Laschet, Herr Berger, ich könnte bei Ihnen als Redenschreiberin anfangen. Ich verwette nämlich meinen Lieblings-“Andi“-Comic darauf, dass Sie hier gleich ein Sammelsurium von Begriffen und Drohkulissen herunterleiern. Sie werden wieder die Begriffe „SED, Stasi, Linksextremismus, Schottern, Kommunismus“ und noch andere Begriffe in Ihrer Rede unterbringen.

(Armin Laschet [CDU]: Das ist aber das Thema!)

Dabei ist es völlig gleichgültig, dass das jedes Mal am Thema vorbeigeht. Das ist nur dazu geeignet, die inhaltliche Auseinandersetzung mit uns nicht zu führen und sich davor wegzuducken. Das ist doch jedes Mal das Gleiche. Das bringt Ihnen aber keine Punkte mehr, auch nicht im Sauerland an den Stammtischen!

Wir haben ja heute die „RP“ gelesen. Sie werden wahrscheinlich gleich einen Artikel breittreten. Den könnten Sie eigentlich auch vorlesen. Ganz zufällig erscheint ausgerechnet heute ein Artikel in der konservativen Postille „Rheinische Post“ vom ehemaligen Landeskoordinator Harald Bergsdorf, seines Zeichens aktives CDU-Mitglied, der plötzlich unabhängiger Extremismusexperte ist.