Wir haben ja heute die „RP“ gelesen. Sie werden wahrscheinlich gleich einen Artikel breittreten. Den könnten Sie eigentlich auch vorlesen. Ganz zufällig erscheint ausgerechnet heute ein Artikel in der konservativen Postille „Rheinische Post“ vom ehemaligen Landeskoordinator Harald Bergsdorf, seines Zeichens aktives CDU-Mitglied, der plötzlich unabhängiger Extremismusexperte ist.
(Armin Laschet [CDU]: Ist er auch! – Lachen von Rüdiger Sagel [LINKE] – Bärbel Beuer- mann [LINKE]: Wo hat der denn studiert? In Bayreuth? – Rüdiger Sagel [LINKE]: Hat der in Bayreuth studiert?)
Sein Vertrag bei der Landeskoordinationsstelle ist zum Jahreswechsel leider ausgelaufen. Das ist auch ganz interessant. Jetzt rächt er sich dafür vielleicht an der Landesregierung? Auf jeden Fall haben Sie hier 3.500 Zeichen Klage über die Gewalttätigkeit der „linken Szene“, was auch immer das ist, und die böse, böse Linkspartei. Kein Wort verliert Herr Bergsdorf über die 150 durch Neonazis getöteten Menschen seit dem Mauerfall. Kein Wort!
Bergsdorf redet über den angeblichen Missbrauch von Steuergeldern durch linke Initiativen. Kein Wort verliert er über die politischen Kaffeefahrten der Jungen Union ins linksextreme Berlin. Das ist für mich Missbrauch von Steuergeldern.
Ich kann Sie nur warnen, lieber Herr Laschet: Tragen Sie Ihren Hass, den Sie auf uns haben, nicht auf dem Rücken der Initiativen vor Ort aus!
Die machen da unverzichtbare Arbeit. Deswegen kann ich Sie nur davor warnen, hier eine Debatte anzuzetteln, die auf dem Rücken der Demokratieinitiativen vor Ort ausgetragen wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Conrads, es ist schon interessant, dass Sie fünf Minuten geredet und davon drei Minuten darauf verwendet haben, die CDU zu beschimpfen, obwohl Sie gar nicht wissen, welche Beiträge wir zu Ihrem Antrag bringen.
Worum geht es? – Es geht um die Programme „TOLERANZ FÖRDERN“ gegen Rechtsextremismus und „Demokratie stärken“ gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus. Damit werden bürgerschaftliche Organisationen unter
stützt. Es geht um Fördern und grundsätzlich nicht um Ächtung. Verbunden mit der Demokratieerklärung sind Absichten des Förderns und nicht, wie Sie es suggerieren, der Ächtung.
Natürlich – das will ich zu Beginn sagen – gilt ein großer Dank denjenigen, die sich in Beratungsnetzwerken mit viel Engagement gegen Extremismus von rechts und auch von links einsetzen und damit unsere Anerkennung verdient haben. Völlig klar ist aber auch, dass ein Staat bei Förderprogrammen gegen Extremismus darauf achten muss, dass nicht Personen oder Organisationen davon profitieren, denen gerade mit diesen Programmen der Boden entzogen werden soll. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit.
Träger und Projektpartner müssen mit beiden Füßen – mit beiden Füßen – auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, und zwar bei Projekten gegen Rechtsextremismus genauso wie bei Projekten gegen Linksextremismus. Der einzige Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise besteht darin, dass die Erklärung jetzt aktiv von Trägern durch Unterzeichnung bestätigt wird, anstatt wie bisher als Anlage zum Zuwendungsbescheid beachtet werden muss.
Werfen wir einen Blick auf andere Bundesländer, die Sie in Ihrem Antrag auch zitiert haben, die angeblich alle dagegen seien. Zunächst einmal: Gebietskörperschaften müssen die Erklärung nicht unterschreiben; ihnen wird grundsätzlich unterstellt, dass sie nicht demokratiefeindlich sind.
Herr Kollege Berger, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Die Abgeordnete Schäffer möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen.
Vielen Dank, Herr Berger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mich würde interessieren, ob Sie auch die Sätze 2 und 3 der Demokratieerklärung kennen. Bisher sind Sie nur auf Satz 1 eingegangen. Die Demokratieerklärung beinhaltet aber noch mehr als nur das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Kennen Sie die anderen beiden Sätze der Demokratieerklärung?
Ich komme gleich zu den Sätzen 2 und 3 und zu dem Gutachten von Herrn Prof. Battis, das Sie auch ansprechen werden. Das machen wir gleich.
Ich möchte Sie bitten – Sie tragen die rot-grüne Regierung mit –, Ihren Blick einmal darauf zu richten, was die SPD in Mecklenburg-Vorpommern macht. Dort verlangt Frau Ministerin Schwesig, die Sie jetzt auf der Bundesebene nach vorne schieben, von Kita-Trägern eine Selbsterklärung, derzufolge sie für die Grundgesetztreue ihrer Mitarbeiter bürgen. Wenn ein freier Träger eine neue Kita gründen will, wird sogar eine Selbsterklärung jedes Erziehers gefordert.
Dieser Erlass findet in Mecklenburg-Vorpommern große Zustimmung, nur nicht bei der NPD, die versucht hatte – das war der Grund, warum Frau Schwesig den Erlass auf den Weg gebracht hat –, Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen zu übernehmen und in Masse durchzuführen. Das war eine richtige Maßnahme in Mecklenburg
Wenn sich Organisationen der verfassungsrechtlichen Grundordnung verpflichten, dann müssen sie solch eine Erklärung mittragen. Es kann doch nicht sein, dass extremistische Kreise unter dem Deckmäntelchen, angeblich für die Demokratie einzutreten, gefördert werden, Gelder erhalten und dann hinten herum mit aller Raffinesse genau diese Demokratie und den Staat bis aufs Messer bekämpfen, und das alles auf Rechnung von Steuergeldern und des Steuerzahlers. Das, meine Damen und Herren, kann nicht richtig sein.
Es geht nicht darum, sich gegenseitig des Extremismus zu verdächtigen, sondern es geht darum, die Gesellschaft vor Extremismus zu schützen.
Nun wird von der Linkspartei das Gutachten von Prof. Battis angeführt. An der einen oder anderen Stelle kann man sicher grundsätzlich über Gutachten streiten, aber das konkrete Anliegen der Sätze 2 und 3 der Erklärung wird in dem Gutachten von Prof. Battis als legitim und richtig beschrieben. Im Grundsatz steht fest, dass die Intention der Demokratieerklärung von Prof. Battis befürwortet wird.
(Gunhild Böth [LINKE]: Satz 1! 2 und 3 nicht! – Verena Schäffer [GRÜNE]: Sie verwechseln die Sätze! – Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Sie sollten das mal richtig lesen! – Bärbel Beuermann [LINKE] [mit ihren Fingern zei- gend]: Das ist eins, das ist zwei, das ist drei!)
Prof. Battis sagt in dem Gutachten, dass die Intention der Demokratieerklärung grundsätzlich richtig ist.
Von einer Stigmatisierung und einem Generalverdacht, wie Sie es behaupten, ist in dem Gutachten keine Rede.
Jetzt kommen wir zur wirklichen Motivation der Linkspartei, einen solchen Antrag vorzulegen. Wie gesagt, in Mecklenburg-Vorpommern verhält sich Ihr Ministerinnenpendant anders.
(Ministerin Ute Schäfer: Das stimmt über- haupt nicht! – Bärbel Beuermann [LINKE]: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!)
Die Forderung im nordrhein-westfälischen Landtag, die Demokratieerklärung abzulehnen, zeigt – Frau Conrads hat das eben noch einmal klar dargelegt –, dass die Linke ein sehr gespaltenes Verhältnis zur Demokratie hat.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Haben Sie ei- gentlich nicht zugehört, als ich meine Rede gehalten habe? – Michael Aggelidis [LINKE]: Das ist eine Frechheit!)
Das belegen zahlreiche Äußerungen von Frau Conrads, die sie eben zitiert hat. Sieben von elf Abgeordneten der Linken im nordrhein-westfälischen Parlament sind in Organisationen aktiv – das kann ich Ihnen nicht ersparen, das wissen Sie, und das ärgert Sie auch –, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden.
(Bärbel Beuermann [LINKE]: Genau! Ich bin Mitglied der Sozialistischen Linken, und da- rauf bin ich stolz!)
Das Fernsehmagazin „REPORT“ aus Mainz kommt zu dem Schluss: Unter den linken Abgeordneten – also Ihrer Fraktion – finden sich zahlreiche Vertreter der Sozialistischen Linken,