Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

Die Linke, Herr Zimmermann, Frau Conrads: Sie müssen Ihr Verhältnis zu den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung klären. So lange Sie das nicht tun, haben Sie hier einen Dauerstress,

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Ich habe keinen Stress mit Ihnen! – Zuruf von Bärbel Beuermann [LINKE])

und nicht nur bei so einer einfachen Demokratieerklärung.

Wir werden Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen. Ob das Recht besteht, in einem bloßen Zuwendungsverhältnis ein Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung zu verlangen, muss auf Bundesebene geklärt werden. Dazu gibt es unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Ich habe das angesprochen, Frau Schäffer.

Aber ich möchte in diesem Kontext noch etwas anmerken – Zitat –: „Auf dem linken Auge blind“, titelte der „Focus“ in seiner letzten Ausgabe.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Auf dem libera- len Auge blind!)

Während die Gesellschaft gegen Rechts kämpft, ignoriert sie den Extremismus von der anderen Seite, stellt der Autor weiter fest.

Herr Kollege Engel, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich trage im Zusammenhang vor. – Die Äußerungen von Gesine Lötzsch zum Kommunismus, der gewalttätige Widerstand gegen die zum Beispiel rechtskräftig abgesegnete Räumung der mit Eisenstangen verbarrikadierten Liebigstraße 14 in Berlin im Februar, bei dem 2.500 Polizeibeamte gegen 500 gewaltsame Linksextre

misten vorgehen mussten, Sachschaden 1 Million €, Vermummung, Randale, Gewalt, Vandalismus, 100 Polizeibeamte wurden verletzt. Es sollen sogar regelrechte Polizistenfallen installiert worden sein.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Ich kenne nur Mausefallen!)

Angeblich hat man Wände vernässt und unter Strom gestellt.

Sie sollten, Herr Zimmermann oder Frau Conrads, vielleicht die Gelegenheit nehmen, sich hier stellvertretend für das, was in Berlin passiert ist, zu entschuldigen.

Die Linke äußerte bislang nur ihr Bedauern über die Räumung, nicht über die Randalierer. Achtung rechtskräftiger Urteile oder Genehmigungen? – Fehlanzeige! Linksextremisten denken, dass sie die Legitimation haben, sich gegen geltendes Recht verhalten zu dürfen, dass sie Menschen verletzen und Sachen zerstören können, wenn es vermeintlich der guten Sache dient. Sie sind dann jedoch schlichte Straftäter. Damit hat der „Focus“ in seiner Bewertung völlig recht: Wir dürfen auf dem linken Auge nicht blind sein. – Wir als FDP wenden uns entschieden gegen jede Art von Extremismus in unserer Gesellschaft.

Ich bemühe zum Schluss noch einmal den Volksmund: Sage mir, mit wem du gehst, und ich sage ich dir, wer du bist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU – Bär- bel Beuermann [LINKE]: Dann will ich wis- sen, warum Sie mit Frau Conrads Kaffee trinken gehen wollen!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Ministerin Schäfer für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte sehr aufmerksam verfolgt und bin, gelinde gesagt, über zwei Dinge entsetzt. Mich erschüttert Ihr Verständnis vom Parlament und von der Zivilgesellschaft.

Herr Dr. Berger, Sie haben auf die Frage, warum es denn richtig sei, dass Sie gelegentlich mit den Linken abstimmen würden, geantwortet: Da wird über Anträge abgestimmt, ansonsten wird hier über politische Ausrichtungen abgestimmt. – Ich möchte Ihnen hier noch einmal ganz deutlich sagen: Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wird über Anträge und Gesetzentwürfe abgestimmt, und das machen alle Parteien. Insofern nehmen Sie nicht an einer anderen Abstimmung teil als wir oder die Grünen oder wer auch immer. Ich finde, das ist ein unglaubliches Verständnis.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Auch das Verhalten von FDP und CDU erstaunt mich. Sie versuchen, zu suggerieren, dass alle anderen Parteien diese Demokratieklausel nicht unterschreiben würden. Das Wort benutzen Sie immer. Ich möchte noch einmal sehr deutlich sagen, dass jeder hier im Raum den ersten Satz dieser Demokratieklausel unterschreiben würde; das hat jeder Vorredner hier auch so gesagt. Ich bitte Sie daher herzlich: Bitte suggerieren Sie den Menschen an der Stelle nichts anderes.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Ich war auch erstaunt, als ich heute die Zeitung gelesen habe; das hat mich wirklich besorgt gemacht. In der „Rheinischen Post“ lautet die Überschrift heute „Kein Geld für ‚Linke‘„, und dort steht – ich zitiere; das ist der erste Satz dieser Klausel –:

„‚Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.‘„

Ich zitiere weiter aus dem Artikel:

„Dieses Bekenntnis erwartet Bundesfamilienministerin Christina Schröder … von Initiativen, bevor diese staatliche Fördermittel … erhalten.“

Zwei Sätze weiter steht:

„Die SPD/Grünen-Regierung in NRW hält die Extremismusklausel für politisch falsch.“

Das suggeriert dem Leser, wir würden diesen Satz für falsch halten. Ich halte es für hoch gefährlich, wenn in einer Tageszeitung ein solcher Zusammenhang suggeriert sein könnte; ich drücke mich hier sehr vorsichtig aus.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Denn in der Tat ist der Streit nicht um den ersten Satz entbrannt, der hier zitiert wird. Vielmehr sind es die Sätze 2 und 3, die hier auch besprochen wurden. Diese werden in dem Artikel der „Rheinischen Post“ jedoch mit keinem einzigen Wort erwähnt.

Herr Dr. Berger, als sie gefragt wurden, ob Sie sie denn kennen, haben Sie sie auch nicht erwähnt. Sie haben das Gleiche suggeriert, was auch in diesem Artikel zu finden ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Das halte ich für politisch sehr gefährlich.

Ich möchte nun ein paar Fakten zu dieser Extremismusklausel sagen. Seit 2008 widmet sich die Landeszentrale für politische Bildung zusätzlich in Gestalt der von ihr gegründeten Landeskoordinie

rungsstelle gegen Rechtsextremismus dem Ziel einer wirksamen Rechtsextremismusprävention. Die Landeskoordinierungsstelle unterstützt vor Ort zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement, unter anderem durch persönliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie durch öffentliche Aufklärungsveranstaltungen.

Frau Schäffer hat es erwähnt: Wir haben fünf mobile Beratungsteams. Diese sind in den Regierungsbezirken unterwegs und dienen als erste Anlaufstelle für alle, die bei Problemen mit Erscheinungsformen von rechter Propaganda, Rassismus und Gewalt gegen Minderheiten Unterstützung suchen.

Die wichtige und erfolgreiche Arbeit – das möchte ich noch einmal deutlich sagen – dieser Koordinierungsstelle und ihrer Partner lebt sowohl von Landesmitteln als auch von Mitteln des Bundes aus dem eben schon zitierten Programm „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“.

Für die zweite Förderphase in diesem Jahr hat die Bundesjugendministerin eine zusätzliche Bedingung gestellt, nämlich diese Klausel, über die wir uns heute unterhalten, zu unterschreiben. Danach müssen nichtstaatliche Zuwendungsempfänger im

Rahmen ihrer Möglichkeiten und in eigener Verantwortung eine Demokratieerklärung unterschreiben. Diese müssen ihre Partner nunmehr auf Demokratietreue prüfen.

Wissen Sie denn überhaupt, wer in NordrheinWestfalen die zwei Partner sind, die dieses unterschreiben mussten? Sie wissen es, oder? – Das sind zum einen die Evangelische Kirche mit Haus Villigst und zum anderen das Bildungswerk in Vlotho. Ich frage Sie allen Ernstes: Halten Sie es für angezeigt, dass man solchen Einrichtungen solche Klauseln vorlegt, welche diese dann unterschreiben sollen?

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Diese formale Unterzeichnung ist aus meiner Sicht eine absolute Verschärfung der bislang geltenden Fördervoraussetzungen. Bei diesen musste man sich auch zum Grundgesetz erklären; das ist unserer Ansicht nach ausreichend.

Natürlich hat es die heftigen Diskussionen gegeben; wir diskutieren es heute schließlich auch. Ich stelle hier allerdings fest, dass mit dieser Erklärung – so wie sie unterschrieben werden muss – zunächst ein pauschales Misstrauen des Bundesministeriums gegenüber dem zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rechtsextremismus zu verzeichnen ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage …

Nein, ich möchte keine Zwischenfrage zulassen.

Ich kann dieses pauschale Misstrauen nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nachvollziehen. Vielmehr habe ich auch kein Verständnis für eine solche Verschärfung. Denn ich sehe dafür keinen Anlass.

Es ist richtig, dass die „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ und der „Verein für demokratische Kultur in Berlin“ und andere den renommierten Verfassungsrechtler Ulrich Battis gebeten haben, die sogenannte Schröder-Klausel rechtlich zu bewerten.

Was ist das Ergebnis dieser Überprüfung? – Auch in dem Zusammenhang haben Sie etwas Falsches suggeriert, Herr Dr. Berger.

(Widerspruch von Dr. Stefan Berger [CDU])