Protokoll der Sitzung vom 25.02.2011

(Widerspruch von Dr. Stefan Berger [CDU])

Battis meint, es ergebe sich kein Nutzen durch die Kontrolle von Partnern. Würde man diesen Passus streichen und nur ein Bekenntnis zum Grundgesetz einfordern, wäre das – hören Sie jetzt genau zu – vollkommen ausreichend. Das ist die Meinung des Verfassungsrechtlers Prof. Battis.

Zudem sei die Forderung nach einer Kontrolle unverhältnismäßig, da diese kaum durchführbar sei und zu einer erheblichen Belastung zwischen den betroffenen Partnern führen könnte. Dies, so Prof. Battis, stehe im Gegensatz zu der Idee der Vernetzung, welche auf Vertrauen angewiesen sei.

Er führt weiter aus, daher seien Teile der Klausel – er meint nicht den ersten Satz – mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Prof. Battis kritisierte zudem, es sei weiterhin unklar, wer überhaupt mit „Partnern“ gemeint sei und ab welchem Verdachtsgrad anzunehmen sei, dass ein potenzieller Partner nicht im Sinne des Grundgesetzes tätig sei.

Was verlangen Sie Haus Villigst ab, was verlangen Sie dem Bildungswerk Vlotho ab, wenn Sie der Meinung sind, dass diese solche Erklärungen unterschreiben müssen? Wir haben dagegen erhebliche Bedenken. Wir haben allerdings diese Erklärung in diesem Jahr unterschreiben lassen.

(Dr. Stefan Berger [CDU]: Aha!)

Ich sage Ihnen auch warum: Weil die Bundesfamilienministerin so spät mit ihrer Zusage im Land war, dass drohte, dass die Zuwendungen nicht mehr hätten fließen können, wenn die Partner zu dem Zeitpunkt nicht unterschrieben hätten. Das hätte eine Lücke in ihrer Arbeit gegeben. Das wollten wir nicht zulassen. Aber die Ausführungsbestimmungen, die Sie erwähnt haben, haben wir außen vor gelassen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen.

Wir sind deshalb sehr daran interessiert, dass geklärt wird, inwieweit diese Demokratieerklärung ganz oder teilweise dem Grundgesetz widerspricht. Wir möchten das geklärt haben. Dazu kann der Widerspruch Berlins bzw. eine mögliche Klage des Landes durchaus beitragen. Dann haben wir hoffentlich nicht mehr diese, wie ich finde, entsetzlichen Debatten, wenn ich an all die Partner denke, die sich so engagiert für den Kampf gegen Rechtsextremismus einsetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer.

(Am Rednerpult steht bereits Anna Conrads [LINKE].)

Als nächste Rednerin, liebe Frau Kollegin Conrads, hat nun zunächst die Kollegin Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um das Wort gebeten, das sie hiermit natürlich gerne bekommt. – Weitere Wortmeldungen mit Ausnahme der der beiden gerade genannten Damen liegen hier nicht vor.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Engel, ich spreche mit meinem Beitrag die FDP-Fraktion doch noch einmal direkt an: Ihr lautstarkes Bekenntnis in diesem Hause gegen jedwede Form des Extremismus in allen Ehren, aber Sie haben sich vor der Beantwortung einer Frage gedrückt,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Mal wieder!)

nämlich der Frage, ob die von Ihnen angesprochene Abwägung, die hier zu treffen ist, auch im Sinne unserer Verfassung verhältnismäßig ist, Projektträgern abzuverlangen, eine Prüfung ihrer Partnerorganisationen vornehmen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich will Sie Ihnen aber noch einmal aus meiner rechtsstaatlichen Sicht beantworten.

Ich halte es nicht für verhältnismäßig, dass unter Umständen der Verfassungsschutz hierüber befindet. Darüber müssen wir uns doch klar sein. Der Innenminister ist im Moment nicht hier. Diese Frage wäre auch an ihn zu stellen. Inwieweit ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, über Anfragen des Familienministeriums zu befinden? So steht es auch in den Erläuterungen, Herr Dr. Berger: Bei Unsicherheiten über diese Frage ist zu klären, ob die Partnerorganisationen der Projektträger auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dass man bei Unsicherheiten über das Familienministerium eine Anfrage an den Verfassungsschutz stellt und Erkundigungen über Partner von Projektträgern einholt, halte ich – mit Verlaub – für nicht verhältnismäßig.

Das sehen nicht nur wir so, sondern das sehen anerkannte Verfassungsrechtler auch so. Das sieht

der Gutachterdienst des Deutschen Bundestages so. Herrn Dr. Orth, der das immer so im Munde führt, will ich sagen: In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck eben nicht die Mittel.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Das ist die Aufforderung zu einer Bespitzelung. Es ist schlicht nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, so weit zu gehen.

Herr Dr. Berger, noch einmal an Ihre Adresse: Eine politische Kultur in diesem Haus gerät wirklich unter die Räder, wenn das passiert, was Sie erneut vorgemacht haben. Sie konstruieren Unterstellungen wie: „Die wollen sich alle nicht zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekennen“, um dann lautstark und haarscharf am Thema vorbei und in einer unerträglich populistischen Form gegen den Linksextremismus richtig klare Kante zu zeigen. Darum aber ging es nicht. Das wussten Sie ganz genau. Es ist schlechte politische Kultur, mit Unterstellungen zu arbeiten. Das nennt man schlicht „Demagogie“, die man im Antrag überhaupt nicht wiederfindet.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Deshalb bitte ich noch einmal ausdrücklich die FDP: Fühlen Sie sich auch heute dem Rechtsstaat verpflichtet, diesen Antrag mitzutragen. Genau darum geht es. – Schönen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Kollegin Conrads das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Conrads.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Präsidentin! Ich halte nur kurz in Richtung CDU und FDP fest: Thema total verfehlt.

Ich stelle fest:

Erstens. Die Debatte um die Wissenschaftlichkeit der sogenannten Extremismustheorie und ihrer Nutznießer führen wir nicht heute, sondern ein anderes Mal.

Zweitens. Herr Engel, wenn Sie das nächste Mal anfangen, mich mit Absurdistan-Forderungen nach Entschuldigungen zu überhäufen, erinnere ich Sie daran, dass wir gemeinsam für Demokratie und Grundrechte die Hand heben, nämlich gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen das Zwangsouting und gegen anderes.

(Einige Abgeordnete der CDU machen das Time-out-Zeichen und halten ihre Uhren hoch.)

Drittens. Ich zitiere Herrn Hovenjürgen zum heutigen TOP 3 und schließe mich Herrn Kuschke an, was diese Klausel und ihre Praxistauglichkeit angeht: ein bisschen weniger Ideologie, ein bisschen mehr Praxisnähe! – Danke.

(Beifall von der LINKEN, von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Berger das Wort, anschließend Herr Kollege Kuschke für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. – Wir haben heute von der Fraktion der Grünen das Argument gehört, da würden Steine in den Weg gelegt. Eine Unterschrift ist kein Stein, sondern eine Unterschrift unter eine Demokratieerklärung macht nur klar, auf welchem Boden jemand steht, der öffentliches Geld erhalten möchte.

Frau Ministerin Schäfer, Sie haben gerade erklärt, dass Sie den beiden Zuwendungsempfängern von Bundesmitteln empfohlen haben, diese Erklärung zu unterschreiben.

(Zuruf von Ministerin Ute Schäfer)

Wenn Sie das empfehlen, müsste eigentlich Ihre Fraktion im Landtag den Antrag der Linken ablehnen. Das wäre vom Verständnis her der richtige Punkt.

(Beifall von der CDU und von der FDP – Wi- derspruch von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN – Serdar Yüksel [SPD]: Das hat sie gerade erklärt! – Gunhild Böth [LINKE]: Erst hören, dann denken, dann sprechen! – Zuruf von der LINKEN: Nehmen Sie die Stöpsel aus den Ohren! – Weitere Zu- rufe von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Egal, wie Sie sich drehen und wenden: Im Wesentlichen ärgert Sie von der Linkspartei, dass Sie Gegenstand der Ausführungsbestimmungen sind und dass die Ausführungsbestimmungen der Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen klar erklären, dass Teile von Ihnen extremistisch sind.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Das ist doch ge- logen!)

Das steht schwarz auf weiß darin.

(Zuruf von Rüdiger Sagel [LINKE])

Das wollen Sie vergessen machen; das wollen Sie nicht in der Gesellschaft des Landes NordrheinWestfalen verteilt wissen.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Sie sind mir auf meine Frage eine Antwort schuldig geblieben!)

Deswegen legen Sie einen Antrag vor, der diese Erklärung vergessen macht.

Was Teile Ihrer Partei betrifft, sage ich: Es lohnt sich, in Ihr Parteiprogramm hineinzusehen.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Davon können Sie unheimlich viel lernen! – Gunhild Böth [LINKE]: Lesen bildet! – Michael Aggelidis [LINKE]: Machen Sie sich doch die Mühe! – Weitere Zurufe)

Dann kann man sich eine eigene Meinung darüber bilden. Das Bundesministerium kommt zu ganz klaren Beurteilungen darüber.

(Unruhe)

Zum letzten Punkt: Frau Ministerin Schäfer, wenn Sie mich kritisieren, müssen Sie mich auch richtig zitieren. Ich habe bei der Frage der Zusammenarbeit mit der Linkspartei in diesem Hause einen Unterschied gemacht. Es ist etwas anderes, wenn man in diesem Parlament einen Antrag vorlegt, sich über eine Sachfrage unterhält und eine Abstimmung herbeiführt sowie die Ergebnisse dieser Abstimmung zur Kenntnis nimmt. Demgegenüber ist es aber noch ein erheblicher Unterschied, wenn Sie eine politische Strategie entwickeln müssen, weil Ihnen die Mehrheit fehlt, auf der Sie aufbauen, um die Stimmen zu haben.