Vielen Dank, Frau Ministerin. Der Frageinhalt wäre in der Tat mit etwas Auslegung unter den eigentlichen Fragegegenstand zu subsumieren gewesen. Aber vielen Dank für die Beantwortung. – Der Abgeordnete Witzel hat sich noch einmal gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine letzte Frage an Sie, Frau Ministerin, zum Komplex „Klassengrößen und Zügigkeiten“. Sie hatten eingangs, wie von unserer Fraktion erbeten, für die Standorte die jeweiligen Anmeldezahlen genauso benannt, wie wir es erfragt hatten. Können Sie das mit dem Hinweis auf eine schon möglicherweise getroffene Entscheidung auch über die jeweilige Zügigkeit am Standort verbinden? Und sind dabei die 23 Schüler mal drei nur im ersten Jahr not
Für die Gründung der Schule gelten 23 bis 25 Schüler, wie es im Schulversuch ausgelobt worden ist. Wie auch in anderen Schulgründungen darf das in den Folgejahren minimal, aber nicht wesentlich abweichen. Das muss die Entwicklung zeigen. Klar ist in jedem Fall, dass jetzt die Genehmigung von zusätzlichen Zügen immer für das kommende Schuljahr ausgesprochen ist, wie das auch an anderen Schulformen bisweilen der Fall ist.
(Ralf Witzel [FDP) : Können Sie die Zahlen für die Standorte benennen, wie viele Züge die jeweils haben?)
Ascheberg hatte ich genannt: vierzügig genehmigt, jetzt aufgrund des Anmeldeverfahrens fünfzügig zugelassen. – Ich nehme die andere Liste, dann ist es etwas einfacher.
Vielen Dank, Frau Ministerin, auch für die großzügige Auslegung der Geschäftsordnung. Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 29. Weil mir weitere Nachfragen nicht vorliegen, ist diese abgeschlossen.
Presseberichten zufolge erklärte der grüne Staatssekretär im Verkehrsministerium, Horst Becker, die Landesregierung werde für den Weiterbau der A 52 vom AD Essen-Ost zum AK Essen-Nord einen Planungsstopp verfügen. Eine solche Entscheidung wäre gegen die Bundes- und Landesinteressen zur Gestaltung des
überörtlichen Straßennetzes gerichtet, die gesetzlich im Bundesfernstraßenbedarfsplan verankert wurden.
Die Bedarfsplanausweisung der A 52 im Jahr 2003 beruht auf einem Votum der damaligen rotgrünen Landesregierung und dem Beschluss einer rot-grünen Bundestagsmehrheit. Der Bund wollte seinerzeit Nordrhein-Westfalen die Chance eröffnen, zur Entlastung von Siedlungsräumen den Verkehr weiter zu bündeln und durch gezielte Netzverknüpfungen Stau zu beseitigen und die bestehenden Kapazitäten besser auszuschöpfen.
Für die Bürger und die Wirtschaft NordrheinWestfalens stellt sich die Frage, ob man aus ideologischen Gründen und entgegen den Empfehlungen sachverständiger Gutachten die Interessen des Landes aufs Spiel setzen darf. Der Preis für einen Stopp der A 52 wäre hoch: Das westliche Ruhrgebiet verliert an Entwicklungschancen und Attraktivität, die Umweltbelastungen sind bei schlechter Vernetzung höher, und die Bürger stehen länger im Stau.
Ich erteile für die Landesregierung in Vertretung von Herrn Minister Voigtsberger Herrn Minister Schneider das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Aufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2004 ist der Bau der A 52 von der A 40 bis nördlich Gladbeck im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Aber der von Ihnen angesprochene Abschnitt von der A 40 bis zur A 42 ist mit Kosten von nur 75 Millionen € ausgewiesen – 75 Millionen € deshalb, weil das Projekt als Mautmodell realisiert werden sollte. Man ist seinerzeit von Gesamtbaukosten in Höhe von 375 Millionen € ausgegangen. Es hat dann Untersuchungen gegeben, dass ein solches Mautmodell im dicht besiedelten Ruhrgebiet mit den vielen möglichen Ausweichrouten nicht angenommen wird.
Also ist man von einer konventionellen Finanzierung ausgegangen und hat die Planung vor diesem Hintergrund vorangetrieben. Diese Planung, die auch mehrere Tunnelstrecken enthält, hat allerdings in
zwischen Kosten von über 650 Millionen € erreicht. Diese hohen Kosten werden vor allen Dingen durch Tunnelstrecken verursacht, mit denen die Straße möglichst stadtverträglich geführt werden soll. Trotzdem ist die Planung in Essen höchst umstritten, sodass es keinen Konsens dazu gibt.
Weiter haben wir als Landesregierung beschlossen, beim Straßenbau den Schwerpunkt auf die Erhaltung der Straßen zu legen. Auch der Bund wird immer mehr Mittel für die Straßenerhaltung einsetzen und den Ländern weniger Mittel für den Neubau von Bundesfernstraßen zur Verfügung stellen. So haben wir im Jahr 2010 rund 380 Millionen € für den Neubau von Bundesfernstraßen zur Verfügung gehabt. In diesem Jahr sind ca. 300 Millionen € veranschlagt. Für das Jahr 2012 sind noch weniger Mittel angekündigt worden. Hierüber wird allerdings angesichts des enormen Bedarfs in Nordrhein-Westfalen noch zu reden sein.
Es werden also nicht mehr alle Projekte umsetzbar sein. Um diesen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, werden zurzeit auf der Ebene der Landesregierung alle Straßenplanungen einer sogenannten Priorisierung unterzogen. Wenn diese abgeschlossen ist, werden wir wissen, welche Vorhaben wir vorrangig weiterverfolgen werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Sinne der verantwortungsvollen Verwendung unserer Planungsmittel beschlossen, die Planung der A 52 zwischen der A 40 und der A 42 in Essen bis auf Weiteres zurückzustellen. Die weiteren Abschnitte bis nördlich von Gladbeck sind davon zunächst nicht betroffen.
Die Landesregierung kann vor diesem Hintergrund nicht erkennen, wieso Sie, Herr Abgeordneter, bei dieser Faktenlage von ideologischen Gründen reden. Auch kann man nicht nachvollziehen, wie diese Entscheidung gegen Bundes- und Landesinteressen und die Gestaltung des überörtlichen Straßennetzes gerichtet sein soll. Schließlich werden unsere Kapazitäten auf Maßnahmen konzentriert, die auch Aussicht auf Umsetzung haben. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Ich habe eine erste Nachfrage vom Abgeordneten Witzel. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die erste Nachfrage an Minister Schneider befasst sich mit der Sicht der Stadt Essen. Da Sie gerade in der Beantwortung den Eindruck erweckt haben, das sei ein für Politik und Stadtplanung hochumstrittenes Projekt, stelle ich die Frage: Wie bewerten Sie politisch den Umstand, dass es zur Durchstreckung und Fortführung der A 52 seit vielen Jahren einen
Herr Witzel, ich kann Ihnen sagen, dass unsere Beurteilung auf schon recht lange zurückliegende Ratsbeschlüsse zurückzuführen ist. Die sind in der Welt. Andererseits wissen wir, dass über dieses Projekt in Essen sehr kontrovers diskutiert wird. Eine einhellige Auffassung hat sich dabei bisher allerdings noch nicht durchgesetzt.
Im Übrigen habe ich versucht, klarzumachen, dass in erster Linie fiskalische Gründe für diese Prioritätensetzung, die ich dargestellt habe, ursächlich sind. Auf Deutsch: Es ist zu wenig Geld da.
Herr Minister, ich habe das nicht ganz verstanden: Sie sprachen vorhin schon einmal davon, dass es da keinen Konsens gebe. Gelten also Ratsbeschlüsse bei der Frage nach einem Konsens? Oder gelten irgendwelche Diskussionen, die – wo auch immer – zu der Frage geführt werden, ob eine Straße, die damals aufgrund von rot-grünen Beschlüssen in die Bedarfsausweisung hineingekommen ist, plötzlich hinterfragt wird?
Herr Abgeordneter, natürlich ist für die Beschlüsse der Landesregierung mitentscheidend, wie örtliche Debatten geführt werden. Wichtig sind aber vor allem auch die zur Verfügung stehenden Mittel. Ich erinnere daran, dass der Landesbetrieb Straßen in keiner sehr positiven finanziellen Situation ist, dass wir wirklich sehr sparsam mit den vorhandenen Mitteln umgehen müssen.
Letztlich gilt es natürlich auch, eine Abwägung hinsichtlich der Sinnhaftigkeit von Straßenbaumaßnahmen zu treffen. Sie können aber sicher sein – das ist ja Bestandteil der Frage gewesen –, dass hier nicht sogenannte ideologische Gründe überwiegen. Das wäre hanebüchen. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu einer solchen Fragestellung kommen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat der Abgeordnete Rasche das Wort. Bitte schön.
ersten Beitrag davon, dass seitens der Landesregierung eine Priorisierung der Maßnahmen des gesetzlich beschlossenen Bundesverkehrswegeplans vorgenommen wird. Wann wird das Ergebnis dieser Priorisierung diesem Hohen Haus vorgelegt?