Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Rasche zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte schön.
Frau Ministerin Löhrmann, mir geht es um die Gemeinschaftsschule in Lippetal und die Konkurrenzsituation zur Nachbargemeinde Welver. Muss die Gemeinschaftsschule Lippetal Anmeldungen ablehnen, die aus der Gemeinde Welver erfolgen, weil sich der dortige Gemeinderat gegen den regionalen Konsens und gegen die Gemeinschaftsschule in Lippetal ausgesprochen hat?
Herr Kollege Rasche, in Lippetal sieht es wie folgt aus: Wir hatten fünf von der Gemeinde beantragte Züge. Wir haben vier genehmigt. Es sind
aber 144 Anmeldungen erfolgt, also weit über die Genehmigung hinaus. Davon waren 109 gemeindeeigene und 35 auswärtige Kinder.
Zum kommenden Schuljahr werden sechs Eingangsklassen gebildet. Damit können alle 109 gemeindeeigenen Anmeldungen berücksichtigt werden. Zusätzlich können im regionalen Konsens auch alle Anmeldungen auswärtiger Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dafür liegen die schriftlichen Einwilligungen der Nachbarkommunen Lippstadt, Welver und Bad Sassendorf vor. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler aus Bad Sassendorf – dort läuft die Hauptschule aus – ist auch mit der Stadt Soest abgestimmt worden.
Bei der Bildung der beiden zusätzlichen Eingangsklassen handelt es sich um eine einmalige Regelung zum Schuljahr 2011/2012, weil davon auszugehen ist, dass in den kommenden Schuljahren die Schülerzahlen zurückgehen werden. Mir ist durch einen Besuch in der Gemeinde Erwitte bekannt, dass sich auch die Umlandgemeinden, weil sie das Angebot in Lippetal als attraktiv betrachten, auf den Weg machen und auch Gemeinschaftsschulen gründen wollen. Das war zumindest mein Eindruck bei einer sehr gut besuchten Veranstaltung, an der ich auf Einladung der Kolleginnen Stotz und Hanses aus der Region Soest teilgenommen habe. Also, die Einwilligungen liegen meines Wissens vor.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat Herr Abgeordneter Witzel das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, weil Sie auch in mehreren Antwortbeiträgen noch einmal den regionalen Konsens und die gute Abstimmung der Nachbarkommunen herausgestellt haben, möchte ich Sie fragen, wie Ihre Einschätzung zum Genehmigungsverfahren in
Finnentrop aussieht. Ich kann mich naturgemäß bei der Frage nur auf das beziehen, was mir aus Pressemeldungen bekannt ist. Deshalb möchte ich Sie fragen: Stimmt der in Presseberichten wiedergegebene Eindruck, dass sich die Kommunen Finnentrop und Attendorn in dieser Frage nicht abgestimmt haben und deshalb zerstritten sind, ein Klageverfahren läuft und wohl per Gericht zumindest die Oberstufe in Finnentrop gestoppt worden ist? Entspricht diese Berichterstattung in den Medien Ihrem Kenntnisstand, und wie bewerten Sie ihn?
Mir ist zugetragen worden – ich konnte leider selbst nicht teilnehmen –, dass wohl beim Städte- und Gemeindebund oder beim Sparkassenverband ausführliche Erörterungen am Abend zwischen den CDU-Bürgermeistern der unterschiedlichen Gemeinden und den CDU-Kollegen hier im Haus stattgefunden haben und der regionale Konsens zumindest noch nicht den Zustand erreicht hatte, den ich mir wünschen würde. Aber wir als Behörde haben uns an unsere Vorgaben zu halten.
Wir haben auch deutlich gemacht – das habe auch ich deutlich gemacht –, dass die Möglichkeit der Herstellung eines größtmöglichen Konsenses nicht heißt, dass ein Vetorecht gegeben ist. Das hatten Sie ja auch gefragt. Aber wir haben ganz klar gemacht, dass die üblichen Spielregeln bei Schulgründungen hier wie bei anderen Schulen auch zugrunde gelegt werden müssen.
Finnentrop vor, was uns vorliegt: Es sind fünf Züge beantragt worden, vier sind genehmigt worden. Es soll eine eigene Oberstufe gebildet werden. Das tritt natürlich erst in sechs Jahren in Kraft.
Es hat insgesamt 137 Anmeldungen gegeben – trotz der vielen Debatten vor Ort ist die Schule offenbar gewollt –, davon sind 107 gemeindeeigene Kinder, 30 auswärtige, überwiegend aus Attendorn. Es liegt eine Klage der Stadt Attendorn gegen die Errichtung der Oberstufe in Finnentrop vor. Über die Klage wurde bisher nicht entschieden.
Die Gemeinde Finnentrop hatte die einmalige Bildung einer fünften Eingangsklasse zum kommenden Schuljahr beantragt, um alle angemeldeten Schüler aus Finnentrop aufnehmen zu können. Dies wäre aber nur möglich gewesen, wenn auch angemeldete Kinder aus Attendorn aufgenommen würden. Die Stadt Attendorn hat die Einverständniserklärung abgelehnt. Daher können nur 100 Anmeldungen aus Finnentrop berücksichtigt werden, und sieben gemeindeeigene Kinder müssen abgelehnt werden.
Die in der Presse geäußerten Bedenken bezüglich der Einhaltung von Genehmigungsbedingungen und angeblich fehlender Verwaltungs- und Finanzkraft der Gemeinde treffen unseres Wissens nicht zu. Und alle Entscheidungen meines Hauses wurden in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg getroffen. Das heißt, hier hat Attendorn nicht eingewilligt. Die Schule hat nun einen Zug weniger, als Potenzial gewesen wäre, mit der Folge, dass auch einige gemeindeeigene Kinder nicht aufge
nommen werden können. Die Lage ist zum Teil sehr, sehr differenziert. Aber es wird vielleicht deutlich, dass wir entsprechend unserer Kriterien auch hier vorgehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat die Abgeordnete Pieper-von Heiden das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie hatten eben ausgeführt, dass die Gemeinschaftsschule Kalletal über 78 Anmeldungen verfügt. Das sind neun Anmeldungen mehr als die Dreizügigkeit. Das heißt, wenn drei Züge gebildet werden, wären es ja im Durchschnitt 26 Kinder pro Klasse. Sie sagen aber in Ihren Bestimmungen: Keine Klasse in den Jahrgangsstufen 5 und 6 darf größer sein als 25 Kinder, weil ja integrierter Unterricht stattfindet. Meine Frage: Wie lösen Sie das Problem in Kalletal?
Sie sprachen gerade von Finnentrop, worauf das ja auch zutrifft, weil eine Fünfzügigkeit 125 Kinder Maximum vorsehen würde. Was ist mit den restlichen zwölf?
Aber ich unterstelle, dass Frau Ministerin gerne auf beide Fragen eingehen möchte. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Frau Pieper-von Heiden, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mit Finnentrop an. Ich hatte gerade gesagt, dass die Schule zwar fünfzügig werden wollte, aber nur vierzügig genehmigt worden ist und dann, wenn mit 25 die Höchstgrenze ausgeschöpft wird, 100 Kinder aufgenommen werden. Es ist dann Entscheidung der Schule, nicht der Stadt und schon gar nicht des Schulministeriums, der Gemeinde und der Schule jetzt vorzuschreiben, welche Kinder sie aufnimmt. Es können jetzt sieben Kinder nicht an die Gemeinschaftsschule gehen, obwohl sie es gerne tun würden.
Zu Kalletal, nach Ostwestfalen, komme ich natürlich auch gerne. – Dort kann ich Ihnen heute folgende Informationen geben: Es hat 78 Anmeldungen gegeben. Deswegen können drei Züge gebildet werden. So war die Schule auch genehmigt. Daher wird die Schule zum kommenden Schuljahr dreizügig starten. Die Schule selbst muss entscheiden, welche Kinder sie aufnimmt. Drei Kinder müssen dann
abgelehnt werden. So ist das aber bei anderen Schulgründungen auch. Das ist kein Spezifikum der Gemeinschaftsschule.
(Ralf Witzel [FDP]: Er hatte bisher nur eine! – Ministerin Sylvia Löhrmann: Es kam mir wie zwei vor!)
Bei verschiedenen Standorten von Gemeinschaftsschulen gibt es Klageverfahren. Können Sie uns aus Ihrer Sicht den Sachstand für den jeweiligen betroffenen Standort schildern?
Die Fragestellung gibt das im Grunde nicht her. Aber so weit ich das im Kopf habe, kann ich das gerne beantworten.
Ich habe eben zu Finnentrop ausgeführt, dass dort eine Klage gegen die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule in Finnentrop aus Attendorn gestellt ist. Ich habe eben schon ausgeführt, dass das Klageverfahren noch andauert.
Es gibt ein weiteres Klageverfahren – das haben wir beim letzten Mal erörtert – zur Gemeinschaftsschule in Blankenheim-Nettersheim. Da geht es darum, dass ein Privatschulträger gegen die Oberstufe der Gemeinschaftsschule klagt. Dort hat es eine einstweilige Anordnung gegeben, dass keine Anmeldungen für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule Blankenheim-Nettersheim aufgenommen werden. Das stand jetzt noch gar nicht an. In der Hauptsache ist noch nicht entschieden worden.
Bei dieser Klage ist es insofern besonders interessant, weil hier ein Privatschulträger das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einfordert, was wir nicht vorgeschrieben hatten. Wenn sich eine Privatschule gründet, muss sie auch nicht die Rücksichtnahme des öffentlichen Schulträgers einholen. Wir sind allerdings als Schulministerium der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass hier einseitig ein Recht definiert wird. Ich hoffe, dass Sie diese Auffassung teilen, da es nicht sein kann, dass das öf
Denn das könnte auch dazu führen, dass ein privates Gymnasium mehr Rechte als ein öffentliches Gymnasium hätte. Wenn man gegenseitig Rücksicht nehmen muss, muss das für beide Seiten gelten. Bei der Gründung von privaten Schulen ist das nicht der Fall. Deswegen sind wir zuversichtlich und halten unsere Klagen aufrecht. Die Klage richtet sich nicht gegen die Anmeldung und die Gründung der Schule in der Sekundarstufe I.
Eine weitere Klage, die im Raum stand, bezieht sich auf Morsbach. Da hat sich eigentlich die ganz schöne Entwicklung ergeben, dass wir eine vierzügige Schule, die beantragt war, auch genehmigt haben. Es war eine eigene Oberstufe genehmigt. Angemeldet wurden 95 Kinder, was für vier Züge auch auskömmlich ist. Davon waren aber nur 58 gemeindeeigene Kinder, und 37 waren auswärtige aus Reichshof und Waldbröl.
Die Gemeinschaftsschule Morsbach wird zum Schuljahr 2011/2012 vier Eingangsklassen bilden. Dies wurde durch Verzicht auf die eigene Oberstufe möglich, weil unter dieser Voraussetzung neben Reichshof auch die Gemeinde Waldbröl ihre Zustimmung zur Aufnahme von Kindern aus diesen Kommunen erteilt und ihre bereits angekündigte Klage gegen die Oberstufe in Morsbach zurückgezogen hat.
Insofern zeigt sich hier, dass dann, wenn man das Kindeswohl und das Interesse der Kinder und ihrer Eltern wirklich ernst nimmt, offenbar die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister doch noch einmal miteinander sprechen. Obwohl die Diskussion vor Ort erst sehr kontrovers war, ist das im Ergebnis ein Beispiel für einen gelungenen regionalen Konsens.
Das sind die drei Klageverfahren, die mir bisher bekannt waren. Sollte es weitere geben, wird das sicher bekannt werden. Das ist das, was mir jetzt vorliegt, Herr Rasche.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Der Frageinhalt wäre in der Tat mit etwas Auslegung unter den eigentlichen Fragegegenstand zu subsumieren gewesen. Aber vielen Dank für die Beantwortung. – Der Abgeordnete Witzel hat sich noch einmal gemeldet.