Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Sogenannte Gemeinschaftsschule in Sprockhövel an viel zu geringer Nachfrage gescheitert – Wie sehen die Anmeldezahlen für die 17 neubewilligten Standorte bei den Versuchsschulen und ihre Auswirkungen auf die regionale Schullandschaft aus?

Laut regionalen Presseberichten ist die erste Versuchsschule des sogenannten Schulversuchs Gemeinschaftsschule bereits beim Anmeldetermin an einer viel zu geringen Anzahl von Anmeldungen in der Praxis gescheitert.

Den Berichten zufolge hat diese beabsichtigte Schulneugründung mit 45 Bewerbern nicht einmal zwei Drittel der absolut untersten Mindestanzahl notwendiger Anmeldungen durch Eltern und Schüler erfahren und bleibt damit weit hinter den rot/grünen Erwartungen zurück.

Die FDP hat im Land wie auch ausdrücklich vor Ort stets ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Versuchsschule geäußert und hat dafür die Bestätigung von den betroffenen Menschen erfahren, die auf dem Wege der Abstimmung mit den Füßen dokumentiert haben, für wie wenig attraktiv sie das rot/grüne Schulversuchslabor halten.

Aufgrund der massiven Privilegierung bei der Ressourcenzuteilung, die keinen fairen Wettbewerb mit den bestehenden Schulstandorten darstellt, gibt es aber nach Bekundungen des MSW auch andere Standorte sogenannter Gemeinschaftsschulen, die sich einer großen Beliebtheit bei den Anmeldungen erfreuen.

Genau an diesen letztgenannten Schulstandorten besteht nun die Gefahr, dass die im Umfeld befindlichen anderen Schulformen unter dem Entzug dieses Schülerstroms leiden und auf diese Weise bislang intakte Schulstandorte politisch induziert mittelfristig in ihrer Existenz gefährdet werden.

Von Interesse ist es nun für das Parlament, die exakten Anmeldezahlen für alle einzelnen neuen Versuchsschulen zu erfahren und informiert zu werden, wie problematisch sich diese Anzahl in der Praxis auf die Existenz und Stabilität der jeweils umgebenden bestehenden weiterführenden Schulstandorte beim aktuellen Anmeldetermin 2011 auswirkt.

Wie sehen die Anmeldezahlen für die 17 neubewilligten Standorte bei den Versuchsschulen und ihre Auswirkungen auf die regionale Schullandschaft aus?

Ich bitte Frau Ministerin Löhrmann um Beantwortung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Witzel, es würde mir in

der Tat etwas fehlen bei einer Plenarrunde, ohne über die Gemeinschaftsschule zu sprechen. Insofern freue ich mich, Ihnen heute die Anmeldezahlen für die genehmigten Gemeinschaftsschulen nennen zu können. Diese Schulen werden zum kommenden Schuljahr an den Start gehen können.

Hier also die Anmeldezahlen: für Ascheberg 132 Anmeldungen, für Billerbeck 94 Anmeldungen, für Blankenheim-Nettersheim 120 Anmeldungen, für Bochum 92 Anmeldungen, für Burbach auch 92 Anmeldungen, in Finnentrop 137 Anmeldungen, in Kalletal 78 Anmeldungen, in Köln Ferdinandstraße 84 Anmeldungen, in Köln Wuppertaler Straße 81 Anmeldungen, in Langenberg 70 Anmeldungen, in Lippetal 144 Anmeldungen, in Morsbach 95 Anmeldungen, in Neuenrade 78 Anmeldungen und in Rheinberg, dem Spitzenreiter, 165 Anmeldungen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, entgegen Ihrer Vermutung ist die Gemeinschaftsschule sehr wohl für die betroffenen Menschen vor Ort attraktiv. Akzeptieren Sie doch einfach, dass die Gemeinschaftsschule für viele Kommunen schlicht Sinn macht, weil sie ein attraktives Angebot in Zeiten zurückgehender Schülerzahlen bedeutet und weil sie dem Elternwillen Rechnung trägt. Die Eltern wollen eben eine Schule, die für ihre Kinder ein umfassendes wohnortnahes Bildungsangebot vorhält.

So übersteigen diese Anmeldezahlen, die ich Ihnen gerade genannt habe, in einigen Fällen sogar die für die Genehmigung zugrunde gelegten Prognosen. Teilweise wurden mehr gemeindeeigene Kinder angemeldet. Darüber hinaus wurden auf vielfachen Wunsch insbesondere CDU-geführter Nachbarkommunen auch externe Kinder berücksichtigt. Die Praxis zeigt seit Jahren ganz deutlich, dass Kinder in diese Gemeinden zum Beispiel aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage aus anderen Gemeinden einpendeln. Hier hat sich eine gute und verlässliche Infrastruktur gebildet.

Das Schulministerium und auch die Bezirksregierungen haben in jedem Einzelfall geprüft, ob auch auswärtige Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Kommune in die Gemeinschaftsschule aufgenommen werden können.

Ich hatte ja in jeder Phase des Prozesses betont, dass mir an einem größtmöglichen regionalen Konsens in den Gemeinden und zwischen den Gemeinden gelegen ist.

Meine Damen und Herren, ich betone ausdrücklich: Voraussetzung dafür, dass nichtgemeindeeigene Kinder aufgenommen werden, war die schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen abgebenden Nachbarkommune, also der regionale Konsens. In der Konsequenz werden daher einige Gemeinschaftsschulen zum kommenden Schuljahr einmalig zusätzliche Klassen anbieten. Bei Interesse kann

ich Ihnen gerne für jede einzelne Schule und jede einzelne Kommune die genauen Zahlen liefern.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole es an dieser Stelle gerne: Die Schulentwicklungsplanung ist gemäß unserer Gesetzgebung ureigene kommunale Aufgabe. Es ist daher bei beabsichtigten Schulentwicklungsmaßnahmen Aufgabe des jeweiligen Schulträgers, den regionalen Konsens herzustellen. Die Landesregierung und die nachgeordneten Behörden haben in diesem Zusammenhang lediglich eine Kontrollfunktion.

Der regionale Konsens wird durch die Landesregierung dadurch gesichert, dass die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung, die dem Antrag zur Genehmigung einer Gemeinschaftsschule beigefügt werden musste, mit den Nachbarkommunen abzustimmen war.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Ich zitiere aus dem Leitfaden für Schulen, die am Modellversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ teilnehmen wollen: Der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ ist abzulehnen, wenn eine Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers durch die Errichtung eintritt. – Weiter heißt es:

„Eine solche Bestandsgefährdung liegt vor, wenn die konkurrierende Schule des Nachbarschulträgers voraussichtlich unter die für die betreffende Schulform zur Fortführung grundsätzlich erforderliche Mindestzügigkeit fällt.“

Vor diesem Hintergrund mit diesen hohen Hürden haben wir alle Stellungnahmen der Nachbarkommunen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sorgfältig geprüft. Wir haben den Weg für ein erweitertes Schulangebot, das die Bedürfnisse vor Ort und in der regionalen Schullandschaft berücksichtigt, gut bereitet.

Die Entscheidung, ob eine Schule und welche Schule neu gegründet wird, wird vor Ort getroffen, und zwar getreu dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und getreu dem Prinzip der Subsidiarität.

So hat die Gemeinde Sprockhövel entschieden, am Schulversuch zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule teilzunehmen. Die Gemeinde hat mit ihrem Antrag die von uns vorgegebenen Kriterien erfüllt; der Antrag wurde genehmigt. Nun hat das Anmeldeverfahren der Eltern vor Ort jedoch gezeigt, dass diese Schulträgerentscheidung zum kommenden Schuljahr nicht realisiert werden kann. Das gilt auch für Bad Honnef und Bornheim.

Meine Damen und Herren, dieses Ergebnis ist kein Spezifikum der Gemeinschaftsschule. Vielmehr ist das Anmeldeverhalten bei allen Schulformen eine Variable, die wir nicht genau kalkulieren können. Ich erinnere in dem Zusammenhang daran, dass auch

bei genehmigten Verbundschulen, wie die Vorgängerregierung sie eingerichtet hat, im Einzelfall Schulen, die genehmigt waren, nicht zustande gekommen sind, weil die Anmeldungen sich nicht entsprechend dargestellt haben.

Es ist nicht Sache der Landesregierung – und auch nicht Sache der Opposition, Herr Witzel –, hier ein Urteil zu fällen oder sich einzumischen. Der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ – das ist zumindest das Fazit der Landesregierung nach dieser ersten Runde – bietet den Kommunen ein erweitertes Schulangebot. Über die Nutzung entscheiden die Menschen vor Ort.

Mehr ist dazu nicht zu sagen. Daran hat sich nichts geändert. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Witzel. Bitte schön, Herr Abgeordneter Witzel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, zunächst einmal von unserer Seite als Fraktion vielen Dank für die transparente Veröffentlichung der Anmeldezahlen, die uns bislang in der parlamentarischen Korrespondenz noch nicht standortscharf mitgeteilt wurden.

Sie haben gerade noch einmal – das ist der Anlass meiner Nachfrage – Ihre Auffassung bekräftigt, dass Gemeinden nicht gezwungen werden können, Schüler an Gemeinschaftsschulen von Nachbarkommunen abzugeben. Sie wissen – so ist es in der Presse nachlesbar –, dass es mehrere Standorte in Nordrhein-Westfalen gibt, wo keine Freigabe erteilt wurde.

Die Bürgermeisterin von Billerbeck lässt sich zum Beispiel öffentlich so zitieren, dass sie vermutet, dass die Nachbarkommunen Coesfeld und Nottuln keine Schüler für die neu einzurichtende Gemeinschaftsschule in Billerbeck freigeben werden und dass deshalb nicht die eigentlich beabsichtigten Zügigkeiten entstehen.

Deshalb meine Frage im Zusammenhang mit der Zügigkeit und der Einrichtung von Klassen: Gilt Ihre Aussage, die Sie in Landtagsdrucksache 15/941 ausdrücklich bekräftigt haben, dass von der Mindestzahl 23 im Jahr der Gründung nicht abgewichen wird? Und wie verhält es sich in den Folgejahren? Gilt die Mindestzahl von 23 nur für das Gründungsjahr oder auch für die folgenden?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Witzel, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gilt das, was ich gesagt habe: Bei der Gründung der Schulen werden wir den Richtwert von 23 beachten und nicht darunter gehen und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme insofern einhalten, als eine schriftliche Zustimmung zur „Abgabe“ von gemeindeeigenen Schülern vorliegen muss.

Weil Sie Billerbeck angesprochen haben, will ich dem Parlament gerne dazu vortragen: Die Schule Billerbeck kann, wie genehmigt, vierzügig eingerichtet werden. Schülerinnen und Schüler aus Rosendahl-Darfeld können aufgenommen werden, weil bei der Gründung der Verbundschule Legden Rosendahl eine Vereinbarung über die Beschulung der Kinder aus dem Ortsteil Darfeld in Billerbeck getroffen worden ist. Schüler aus Darfeld besuchen traditionell weiterführende Schulen in Billerbeck.

Die Gemeinde Havixbeck hat ihre Zustimmung zur Aufnahme von Schülern aus Havixbeck schriftlich erteilt. Aus der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Nottuln liegen bisher noch keine schriftlichen Zusagen vor, aber die Zahl der Schüler, die wir allein aus den genannten Gemeinden haben, reicht für die Gründung der Schule.

Ich will auch die Gelegenheit nutzen, zu sagen, wie bitter das bisweilen für die Orte ist. Schließlich geht es darum, dass möglicherweise eine wohnortnahe Schule, die von vielen Eltern gewünscht wird, nicht entsteht.

In Bornheim ist etwa eine Situation entstanden, bei der wir uns fragen müssen, ob das so gewollt ist. Es sind drei Züge beantragt und genehmigt worden. Es gab 69 Anmeldungen; davon 62 gemeindeeigene Anmeldungen. Sieben der Kinder, die angemeldet wurden, waren nicht aus der eigenen Gemeinde, davon vier Kinder aus Brühl, zwei aus Wesseling und ein Kind aus Alfter. Die erforderliche Mindestzahl von 69 Anmeldungen wurde zwar erreicht. Für die Aufnahme der vier angemeldeten Kinder aus der Nachbarkommune Brühl hat diese jedoch keine Zustimmung erteilt.

Die Zustimmungen aus Alfter und Wesseling wurden erteilt, aber die Zustimmung aus Brühl für vier Kinder lag nicht vor, obwohl keine einzige Schule am Standort Brühl gefährdet gewesen wäre. Das führte dazu, dass diese Schule nicht an den Start gehen kann, und wir haben auch keine Sondergenehmigung erteilt. Ich will das sehr deutlich machen: Wir halten uns an die von uns gesetzten Kriterien.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat sich Frau Kollegin Pieper-von Heiden gemeldet. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Rückfrage zu dem Punkt, den Sie in Ihrer Antwort angesprochen hatten, nämlich bei Errichtung einer Gemeinschaftsschule zwingend darauf zu achten, keine benachbarte Schule in ihrem Bestand insofern zu gefährden, als sie nicht unter die Mindestzügigkeit rutschen darf. Heißt das im Klartext, dass durchaus eine benachbarte Schule durch Errichtung einer Gemeinschaftsschule in ihrer Zügigkeit reduziert werden kann und auf diese Art und Weise schneller als vielleicht im Zuge der Demografie gefährdet ist?

Frau Pieper-von Heiden, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist im Detail ja nicht eindeutig nachweisbar. Natürlich gehen fast überall die Schülerzahlen zurück, außer in Köln und einigen anderen Gemeinden. Die Prüfung, die erfolgt, findet insofern statt, als es im Wesentlichen um gemeindeeigene Kinder geht und dann, wenn Kinder aus Nachbargemeinden auch beschult werden, dieses Prüfkriterium angelegt wird.

Um Ihnen zu belegen, wie dezidiert wir das angehen – das kann jetzt nicht sozusagen auf ewig prognostiziert werden – und dass wir uns genau so verhalten, wie wir es angekündigt haben, möchte ich Ihnen das Beispiel Rheinberg nennen:

Es ist eine sechszügige Schule beantragt worden. Sechs Züge sind auch genehmigt worden. Es hat 165 Anmeldungen gegeben, davon vier auswärtige. Anmeldungen aus der Nachbarkommune Alpen können aber wegen der möglichen Bestandsgefährdung der dortigen Realschule nicht berücksichtigt werden. Das heißt: Vier Kinder, die eigentlich auf diese Schule gehen wollten, haben wir in dem Genehmigungsverfahren nicht zugelassen, weil dadurch die Realschule am Ort Alpen gefährdet gewesen wäre.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Rasche zu einer Nachfrage gemeldet. Bitte schön.