Wir haben das schon einmal im Ausschuss diskutiert. Und das Problem scheint mir durchaus so zu sein, wie Frau Pieper-von Heiden es vorgetragen hat.
Grundsätzlich muss ich aber sagen, dass das, was Sie vorher gemacht haben, nämlich sozusagen immer weiter zurückzugehen … Wie nennt man das?
Zurückstellung nicht; das meine ich nicht, sondern das Vorziehen des Einschulungsalters. Das war schlicht und ergreifend in den Grundschulen im Gesamtzusammenhang der Reformen, die Sie von Schwarz-Gelb gemacht haben, nicht vorbereitet. Die Kollegin Beer hat das schon einmal vorgetragen. Perspektivisch hätten wir dann ja 16-jährige Abiturientinnen und Abiturienten bekommen, falls sie das Gymnasium in acht Jahren durchlaufen hätten. Die entsprechenden Auswirkungen auf das, was man dann eigentlich pädagogisch tut usw., sind am Anfang überhaupt nicht bedacht worden. Meines Wissens spricht in der gesamten Fachliteratur zwar niemand dagegen, dass man auch fünfjährige Kinder durchweg beschulen kann. Natürlich kann man das. Dann muss man das aber anders vorbereiten und muss die ganze Schule noch einmal neu und anders angehen. Das ist ein Kritikpunkt, den die Kollegin Beer vorhin hier ausführlich und umfassend klargestellt hat.
Unser Monitum im Ausschuss war, dass die Kitas institutionalisiert angehört werden sollten. Das ist jetzt nicht im Gesetzentwurf enthalten. Wir werden der Beschlussempfehlung dennoch folgen und dem zustimmen – einfach, um die anderen Aspekte, die genannt worden sind, zu verbessern. – Danke.
Damit ist das sozusagen konkludent beantwortet. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, den Stichtag für die Einschulung dauerhaft auf den 30. September festzulegen. Dieser Vorschlag wird von der Landesregierung unterstützt.
Ich will noch einmal auf das Wesentliche dieses Anliegens zurückkommen und nicht auf die Haare in der Suppe eingehen, die die Opposition hier zu finden versucht. Die Ablehnungsgründe, die CDU und FDP vorgebracht haben, fand ich nicht stichhaltig. Die mit dem Vorziehen des Beginns der Schulpflicht gemachten Erfahrungen und Untersuchungen belegen, dass der Stichtag über den 30. September hinaus nicht weiter verlegt werden sollte.
Nach dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Schulgesetz sollte der Stichtag für die Einschulung, beginnend mit dem Schuljahr
2007/2008, sukzessive bis auf den 31. Dezember vorverlegt werden. Den Abschluss dieser Entwicklung sollte das Schuljahr 2014/2015 bilden.
Bereits kurz nachdem seinerzeit die ersten Schritte vollzogen waren, gab es vielfach Widerstände von Eltern, die sich gegen das zwangsweise Vorziehen der Schulpflicht aussprachen. Die Sorge der Eltern war, dass die vorgesehene weitere Vorverlegung des Einschulungsalters den erheblichen Entwicklungsunterschieden der Kinder in diesem Alter nicht gerecht wird. Es werde das Risiko erhöht, dass zu viele Kinder in der Schule nicht optimal gefördert werden könnten.
Die Befürchtungen der Eltern haben sich vielfach bestätigt. Für ein weiteres Vorziehen des Beginns der Schulpflicht gibt es deshalb keine fachliche Begründung.
Das ist in der Anhörung am 9. Februar in diesem Hause auch eindrucksvoll bestätigt worden. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin,
dass das immer frühere Einschulen der Kinder nicht den gewünschten Effekt hat. Schülerinnen und Schüler erreichen dadurch nicht bessere Abschlüsse. Sie steigen auch nicht früher in das Berufsleben ein. Dieses Muster, je früher die Schule anfängt, umso besser die Leistung, diese Gleichung geht einfach nicht auf.
Entscheidend ist, dass es darauf ankommt, die Kinder in der Kita zu fördern – darauf hat Herr Link hingewiesen – und dann dafür zu sorgen, dass es einen möglichst gut begleiteten Übergang in die Grundschule gibt. Und das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Landesregierung auch vernünftig.
Auswertungen von Schülerdaten in NordrheinWestfalen haben sogar ergeben, dass vorzeitig eingeschulte Kinder häufiger sitzen bleiben als andere Kinder. Das heißt, der gewünschte Effekt, dass man Lebenszeit spart – weil die Kinder nicht länger in der Schule bleiben als notwendig –, wird konterkariert.
Und – man höre und staune – es gibt in Bayern und in Nordrhein-Westfalen ähnliche Untersuchungen. Wenig ermutigende Erfahrungen mit dem Vorziehen des Beginns der Schulpflicht hat man letztlich auch in Bayern gemacht. Dort wurde für einen sehr großen Teil der Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt wurden, ein Antrag auf Aufschiebung des Beginns der Schulpflicht gestellt, sodass die gesetzlichen Regelungen faktisch und weitgehend ins Leere liefen. Die gesetzlichen Regelungen zur Einschulung wurden deswegen an diese Erkenntnisse angepasst, sodass dort, also in Bayern, inzwischen im Regelfall alle Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden.
Meine Damen und Herren, noch einmal zurück nach Nordrhein-Westfalen. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 23. März 2011 ist eingehend darüber diskutiert worden, welche finanziellen Auswirkungen das Einfrieren des Stichtags für die Einschulung auf die Kommunen hat. Dazu – und das ist doch die entscheidende Erkenntnis – gibt es derzeit keine gesicherte Datengrundlage, meine Damen und Herren.
Wir wollen keine Regelung auf Grundlage falscher Daten treffen. Was die Kommunalfreundlichkeit der Landesregierung und die Berücksichtigung der vorgebrachten kommunalen Interessen angeht,
insbesondere wenn ich an die diversen Verfassungsgerichtsurteile gegen die Regelungen der Vorgängerregierung denke.
(Sören Link [SPD]: Da wäre Demut ange- bracht, Herr Sternberg! Demut, Herr Witzel: fünf Buchstaben! – Gegenruf von Ralf Witzel [FDP]: Sie erleben vor Gericht nun die Ver- fassungswidrigkeit Ihres Haushalts!)
Die Kinder sind doch da, Herr Witzel. Sie sind entweder in der Kita oder sie sind in der Schule. Das ist für die Kommunen nicht der zentrale Unterschied. Niemand kann heute sagen, wie viele Eltern die frühere Einschulung weiterhin wollen und wie viele Eltern von der bereits bestehenden Rückstellungsmöglichkeit für schulpflichtige Kinder Gebrauch gemacht haben. Dazu gibt es keine gesicherten Daten. Das haben auch die Kommunen eingeräumt.
Deswegen ist es völlig logisch, dass wir jetzt diese Daten im Lichte der Entwicklung erheben und dem Parlament eine Regelung vorlegen. Das ist aus Sicht der Landesregierung sehr vernünftig. Niemand kann nämlich heute sagen, ob sich die bayerische Feststellung, dass durch das Einfrieren des Stichtags insgesamt keine Mehrbelastung für die Kommunen entsteht, die nach dem Konnexitätsprinzip auszugleichen wäre, einfach auf NRW übertragen lässt.
Die Landesregierung begrüßt es deshalb, dass nach dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag bis zum 31. Dezember 2014 eine Evaluation der Auswirkungen der Gesetzesänderung durchgeführt werden soll. Der von der Landesregierung bis dahin vorzulegende Bericht wird es dem Landtag ermöglichen, eine Entscheidung über eine möglicherweise bestehende Ausgleichspflicht nach dem Konnexitätsprinzip auf einer gesicherten Datenbasis zu treffen. Das sagen wir den Kommunen fest zu. Und das ist auch hier eindeutig festgehalten.
Meine Damen und Herren, insgesamt wird das beschlossene Gesetz dazu beitragen, dass unsere iDötzchen zur rechten Zeit in die Schule kommen und einen guten Schulstart haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Beim Blick in die Runde bleibt es auch dabei.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 15/1550. Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1061 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Das sind die anwesenden Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Meine Damen und Herren, diese Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken angenommen
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Wüst das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte schließt im Grunde nahtlos an Tagesordnungspunkt 1 an. Das von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesumweltminister Norbert Röttgen erarbeitete Moratorium ist der richtige Weg, um in der Energiepolitik in den kommenden Monaten ehrlich und intensiv Schlüsse zu ziehen und zu diskutieren. Entscheidungen werden wohlüberlegt am Ende und sicherlich nicht schon am Anfang zu treffen sein. Gleichwohl ist es jetzt schon möglich, den einen oder anderen grundsätzlichen Schluss zu diskutieren und in die Debatte einzubringen.
Wir haben heute Morgen übereinstimmend festgestellt, dass es in diesem Parlament niemanden gibt, der nicht aus der Kernenergie aussteigen will. Wenn wir alle das tun wollen, dann müssen wir die entstehenden Stromlücken schließen. Spätestens da hört das Wunschkonzert auf. Wer die Frage beantworten will, wie das gehen soll, der muss berücksichtigen, dass Kernenergie unbestritten die CO2
emissionsärmste konventionelle Form der Stromerzeugung ist. Auch das war wesentliches Motiv des Energiekonzeptes der Bundesregierung und ist weiterhin Konsens bei vielen europäischen Nachbarn, auch in unserer engsten Nachbarschaft.
Bereits durch das richtige dreimonatige Moratorium wird nach Schätzungen von Experten so viel CO2 zusätzlich emittiert, wie im ganzen Jahr durch die erneuerbaren Energien eingespart werden kann. Da hoch effiziente und neue konventionelle Kohlekraftwerke fehlen, geht es vermehrt darum, in diesen Tagen alte Meiler, also die sogenannte kalte
Reserve, wieder ans Netz zu nehmen – das, was wir hier und da auch schon mal als Dreckschleudern bezeichnen. Das kann offensichtlich keine langfristige Lösung sein. Wir müssen deshalb festhalten: Ein alleiniger schneller Atomausstieg ohne Alternativen im Kraftwerkspark bringt unsere Emissionsminderungsziele in Windeseile in Gefahr.
Zu den Wahrheiten einer ehrlichen Energiedebatte gehört auch: Ohne Stromspeicher wird es nicht gehen; denn jedes Megawatt konventioneller Erzeugung muss 1:1 abgefangen werden. Die Versorgungssicherheit ist, glaube ich, für uns alle ein unstreitig hohes Gut. Wir benötigen also
tel- und langfristig konventionelle Kraftwerke als Beitrag zur Versorgungssicherheit. Neu ist, dass durch den beschleunigten Ausstieg deren Betriebsstunden erhöht werden und es umso wichtiger ist, ihre Emissionen mit modernster Technik möglichst gering zu halten.