Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

Im Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir bereit, den Gesetzentwurf zu unterstützen und den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Grundlage zu bieten, um Verwahrte auf deren eigenen Wunsch wieder aufzunehmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Hanses.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Aufnahme ehemaliger Sicherungsverwahrter in Einrichtungen des Justizvollzugs ist sozusagen aus dem Leben heraus notwendig geworden. Es bedarf dieser Neuregelung nicht nur aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009, sondern auch besonders wegen des Bedarfs der Betroffenen.

Herr Minister Kutschaty hat es eben bereits erwähnt: Wenn sich bundesweit mehrere ehemalige Sicherungsverwahrte an den Staat wenden und mitteilen, dass sie mit ihrem neuen Leben in Freiheit überfordert sind, dass sie Angst und die Sorge haben, rückfällig zu werden, und deshalb in staatliche Obhut genommen werden wollen, muss den Entlassenen diese Unterstützung zweifellos angeboten werden. Es muss ihnen ermöglicht werden, ihre gegenwärtigen Schwierigkeiten beim Übergang in die Freiheit eigenverantwortlich zu bewältigen.

Wenn es aber in erster Linie darum geht, eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung von Personen zu vermeiden, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, jemandem die Gelegenheit zu geben, sich in die Sicherheit der Justiz zurückzuziehen.

Deshalb bedauern wir zwar einerseits, dass dieses Gesetz notwendig ist, weil das zeigt, dass wir ein gesellschaftliches Problem ohne Lösung haben. Auf der anderen Seite begrüßen wir es selbstverständlich sehr, dass der Justizminister so rasch auf diesen Bedarf reagiert hat und uns diesen Gesetzentwurf heute vorlegt. Wir unterstützen ihn und stimmen selbstverständlich auch der Überweisungsempfehlung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hanses. – Das Wort hat nun für die FDP-Fraktion Herr Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bei dem Thema sind sich alle im Grundsatz einig, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass zum einen entsprechende Sicherheit herrscht und die Menschen, die eine Gefahr für andere darstellen, nicht als eine solche Gefahr in Freiheit herumlaufen und dass zweitens auch diejenigen, die mit ihrem Leben draußen nicht klarkommen, Angebote erhalten, entsprechend untergebracht und gegebenenfalls therapiert werden, wenn sie sich damit wohler fühlen. – So weit, so gut.

Der Gesetzentwurf beinhaltet also nach meiner Ansicht einen richtigen Ansatz.

Die FDP-Fraktion irritiert aber, dass die neue Landesregierung diejenigen, die als ehemalige Sicherungsverwahrte aus einer JVA entlassen worden sind, aber den Wunsch äußern, wieder zurückzukehren, nicht in der neuen Einrichtung nach dem Therapieunterbringungsgesetz unterbringt, obwohl mit dem ThUG doch gerade eine Einrichtung für ehemalige Sicherungsverwahrte geschaffen worden ist, in der sie unter besonderen Voraussetzungen betreut und therapiert werden und sicher untergebracht sind – und zwar auf einem Standard, der deutlich besser als der in einer Justizvollzugsanstalt ist.

An dem Punkt sollten wir noch weiter diskutieren. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass es an dieser Stelle eher daran liegt, dass vielleicht das grün geführte Ressort die Problemfälle nicht haben will

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Quatsch!)

und das rot geführte Ressort diese Problemfälle behalten soll.

(Widerspruch von der SPD)

Aber das mag auch ein falscher Eindruck sein. Das können wir im Rahmen der Beratungen noch aufklären.

Ich jedenfalls finde diesen Ansatz im Ergebnis so nicht logisch und konsequent. Ich würde mir wünschen, wenn die Mehrheit am Ende dazu käme, dass diejenigen, die wieder hinter Mauern und Drähte zurück wollen, in diese neue Einrichtung kommen und eben nicht in Justizvollzugsanstalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP, von der CDU und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur vorübergehenden Aufnahme ehemaliger Sicherungsverwahrter in NRW soll ein Zustand geregelt werden, den man sich schlechterdings kaum vorstellen kann. Ein Mensch, der seine Strafe abgesessen und danach noch eine Maßregel verbüßt hat, der sich in Freiheit befindet, gibt sie wieder auf, um sich in eine geschlossene Einrichtung des Justizvollzugs zu begeben. Was ist da passiert?

Ausgegangen wurde von einem Einzelfall. Ich skizziere ein Beispiel. In Heinsberg wurde die Freiheit für einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Mann zu einem permanenten Spießrutenlauf. Der CDU-Landrat forderte den Mann unverblümt auf, den Kreis zu verlassen. Einwohner hielten wochenlang Mahnwachen in Sichtweite seines Hauses ab. Zudem warnte der Landrat die Einwohner und veranlasste die Polizei, das Haus zu bewachen. Das ist dann auch in Kooperation mit der Polizei geschehen. Natürlich begleitete die „BILD“-Zeitung dieses Vorgehen in gewohnt unsachlicher Weise. Danach konnte der ehemalige Sicherungsverwahrte keinen Schritt in der Öffentlichkeit tun, über den nicht berichtet wurde. Teile der Politik und der Medien haben eine unerträgliche Kampagne gegen die aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Menschen gefahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll denn irgendjemand unter diesen Bedingungen wieder im Alltagsleben Fuß fassen, wenn Menschen nach der Verbüßung ihrer Maßregel dermaßen stigmatisiert werden?

(Zuruf von Stephan Gatter [SPD])

Leider war diese Tendenz schon seit 2001 zu befürchten, nachdem Gerhard Schröder die Aussage gemacht hat: Wegsperren, und zwar für immer.

Ich möchte noch einen anderen Problemkomplex ansprechen: Die Sicherungsverwahrung wird im Anschluss an eine meist langjährige Freiheitsstrafe vollstreckt und ist vor nicht allzu langer Zeit vom Europäischen Gerichtshof – auch Herr Giebels hat es angesprochen – in ihre Schranken verwiesen worden.

Jetzt haben wir das Spannungsfeld zwischen den auch berechtigten Ängsten der Menschen und den individuellen Freiheitsrechten des Täters. Die Linke nimmt die Ängste der Menschen vor Straftaten und vor der Wiederbegehung durchaus ernst, aber wir machen sie uns nicht zu eigen.

Wir bleiben dabei: Resozialisierung ist und bleibt der wichtigste Schutz vor dem Rückfall und der Wiederbegehung von Straftaten.

(Zuruf von Stephan Gatter [SPD] und von Christian Weisbrich [CDU])

In der vorliegenden Diskussion handelt es sich zunächst einmal um Einzelfälle. Das sind Leute, die das freiwillig wollen.

Die Frage ist aber trotzdem, warum so viele Langstrafige im Leben nicht mehr zurechtkommen, wenn sie herauskommen. Dabei reden wir nicht nur über Sicherungsverwahrte, sondern auch über andere Langstrafige. Die Frage ist doch, warum Menschen nach langen Jahren in einem Vollzug, der sich Resozialisierung auf die Fahnen geschrieben hat, immer noch lebensunfähig entlassen werden. Bei den Sicherungsverwahrten drängt sich der Verdacht auf, dass es eigentlich nie geplant war, dass sie noch einmal herauskommen und deswegen Resozialisierung in dem Umfang gegebenenfalls gar nicht stattgefunden.

Im Einzelfall mag all das zutreffen, auch was der Minister dargestellt hat. Trotzdem müssen wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen auch über die anderen Aspekte diskutieren, zum Beispiel die Frage: Wie schaffen wir es, den Vollzug auch für Langstrafige so zu gestalten, dass sie keine Angst vor der Entlassung, vor der Rückkehr ins Leben haben müssen? – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1438 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist die Überweisung mit Zustimmung aller Fraktionen erfolgt.

Wir kommen zu:

6 Volksabstimmung in Hessen zeigt: 70 Prozent

der Bürger wollen eine Schuldenbremse in der Landesverfassung

Eilantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1637

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1651

Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 28. März 2011 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.

Ich eröffne die Beratung und gebe für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Weisbrich das Wort.

Schönen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es relativ kurz machen. Verfassungsänderungen sind schwierig, weil dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich ist. Zweimal hat die CDU die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung beantragt. Zweimal haben SPD und Grüne abgeblockt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wunderbar!)

Ja, aber jetzt haben sich bei einer Volksabstimmung in Hessen 70 % der Bürger für die Aufnahme einer Schuldenbremse in ihre Landesverfassung entschieden.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Aber Hes- sen gehört nicht zu Nordrhein-Westfalen!)

Das macht deutlich, was wir immer gesagt haben: Der mündige Bürger will keine Verschuldungsorgie.

Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung haben wir aus der Presse erfahren, dass Frau Kraft eine Initiative planen soll, um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in die Landesverfassung zu übernehmen. Das ist alles schön und gut, aber dieser Initiative der Ministerpräsidentin bedarf es nicht; wir haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, der noch nicht abschließend beraten ist.

Wir haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP dazu eingeladen, mit uns gemeinsam eine Kommission zur Einführung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung zu bilden. Erste Sondierungsgespräche der Fraktionsvorsitzenden, der Parlamentarischen Geschäftsführer und der haushaltspolitischen Sprecher haben am 16. Februar, also am Tag nach der Anhörung in Münster vor dem Verfassungsgerichtshof, stattgefunden. Meine Fraktion hat den übrigen Teilnehmern am 8. März den Entwurf für einen Gesprächstermin übermittelt und wartet seitdem auf eine konkrete Antwort, sodass wir weitermachen können.

Gegenstand soll sein, einen gangbaren Konsolidierungspfad und die Ausformulierung der Schuldenbremse zu erarbeiten. Wir haben angeboten, dazu aus dem Haushalt die Bereiche Aufgabenkritik, Ausgabenkritik einschließlich Abbau von Subventionen, Maßnahmen im Personalhaushalt und Nutzung von Demografieeffekten, außerdem Kommunalfinanzen und Einnahmeverbesserungen gemeinsam auszuleuchten.

Denn eins ist klar: Die Schuldenbremse als solche ist kein Selbstzweck. Sie kann nur im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung Sinn machen. Um die zu erreichen, bedarf es mehr als einfach eines Einschubs in die Verfassung. Das ergibt sich bereits aus dem Nachhaltigkeitsbericht 2010, der uns allen vorliegt, und zwar ganz unabhängig von jeder politischen Wertung allein aus der Faktenlage.