Zur Islamkonferenz und zu dem Bemühen, abzugrenzen und typisch deutsch zu definieren, was multikulti im Gegensatz zu interkulturell bedeutet: Das ist doch eine rein akademische Frage!
Ich bin mit Frau Süssmuth und unserem Bundesvorsitzenden Cem Özdemir einer Meinung: Die Islamkonferenz ist kein historisches Seminar, sondern eine Plattform für Staat, Gesellschaft und die Verbände, um die Einbürgerung des Islam in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Das ist die historische Aufgabe, vor der wir als Integrationsland Nummer eins stehen. Suchen Sie da nicht die Unterschiede, sondern die Gemeinsamkeiten.
Es gibt ein wunderbares Kontrastprogramm zu dem, was im Umfeld der Islamkonferenz an öffentlicher Begleitmusik stattgefunden hat. Am Tag der Islamkonferenz konnte man im „ARD-Morgenmagazin“ Islamkundeunterricht in Nordrhein-Westfalen vom Feinsten erleben. Da wurde eine Hauptschule im Sauerland gezeigt, in der sich die Kinder und Jugendlichen mit Moscheen, Synagogen und christlichen Kirchen auseinandergesetzt und diese analysiert haben. Mit den Kindern aus dem katholischen Religionsunterricht wurden Bibel- und Koranstellen verglichen. Großes Staunen für die Kinder: Es gibt so viele Ähnlichkeiten, so viel Gemeinsames bei den Grundwerten. Von diesen guten Unterrichtsbeispielen haben wir zu wenige. Davon wollen wir mehr, damit wir gemeinsam erkennen, was an Vielfalt, was aber auch an Verbindendem hier bei uns in Nordrhein-Westfalen vorhanden ist. Wir wollen es insgesamt weitertragen.
Nun zum islamischen Religionsunterricht: Wir haben gemeinsam diese Erklärung erarbeitet. Ich bedanke mich für das Lob, will es aber auch weitergeben. Ich bin froh, dass Herr de Maizière mit der Islamkonferenz diese Brücke des Paragrafen entwickelt hat. Natürlich bin ich froh darüber. Dafür muss ich doch nicht sagen: Der hat es gemacht, und die machen das jetzt weiter. – Das ist auseinanderdividierend und nicht zusammenführend.
Ich will ausdrücklich erwähnen, dass die Vorarbeiten, die im Vorfeld gelaufen sind, in meinem Haus von Frau Ohlms und Herrn van den Hövel, in der Staatskanzlei von Dr. Hartung, im Integrationsministerium von Herrn Rütten und im Wissenschaftsministerium von Herrn Oberkötter geleistet worden sind. Sie haben das alles vorbereitet und den Weg aufgezeigt.
Es war dann meine Rolle, in den Gesprächen deutlich zu machen, dass das Ziel Chefsache ist. Meine Vorgängerin hatte nie mit den Verbänden gesprochen, sondern es auf den Staatssekretär delegiert, dessen Verhandlungsgeschick bekannt ist. Ich habe gesagt: Es ist uns ernst. Ich rede nicht nur einmal mit euch, sondern setze mich auch dreimal mit euch hin und delegiere es nicht auf die Arbeitsebene. Man kommt nämlich manchmal nicht weiter, wenn nicht das Verbindende gesucht wird, sondern das Trennende.
Es war nicht klar, ob die Verbände den Weg mitgehen würden. In dem Prozess ist Vertrauen entstanden. Die Verbände hatten vorher das Gefühl, die Beiratslösung solle vertrösten und alles auf die lange Bank schieben. Sie hatten gleichzeitig ein Interesse daran, beim Institutionalisierungsprozess des Ansprechpartners weiterzukommen. Diese Brücke haben wir ihnen mit dieser Erklärung gebaut. Deswegen stehen zwei Prozesse an. Hinzu kam vielleicht ein gewisses Verhandlungsgeschick, das mir möglicherweise zugutekam.
Damit haben wir gezeigt, Kolleginnen und Kollegen, dass wir die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit in Nordrhein-Westfalen ernstnehmen und umsetzen wollen. 320.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens bekommen dadurch die Möglichkeit, einen wissenschaftlich fundierten Religionsunterricht zu besuchen, der in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern organisiert wird. Das ist ein wichtiger Schritt für die Integration, meine Damen und Herren.
Herr Solf, es ist doch klar, dass das nur ein Anfang ist. Dieses Ergebnis ist das Ende eines zehnjährigen Prozesses. Der Durchbruch ist gelungen; das ist richtig. Aber es ist doch erst der Anfang, um das zu konkretisieren und, bitte, aus der Mitte des Hauses in Gesetzeskraft zu bringen sowie gleichzeitig
Herr Atalan, es tut mir leid, aber ich glaube, Sie haben es immer noch nicht verstanden: Wir haben bestimmte verfassungsrechtliche Grundlagen, was die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts angeht, die eingehalten werden müssen und aus unserer Sicht auch sollen. Wir haben eben aufseiten der Muslime noch nicht den Ansprechpartner, wie wir ihn für die christlichen Kirchen in unserem Land schon haben.
Man kann natürlich sagen, dass man das erst schaffen muss, weil wir so nie weiterkommen. Wir möchten aber ganz konkret die Schritte angehen und umsetzen. Wir werden uns selbstverständlich, wenn es notwendig ist, im weiteren Verlauf juristisch beraten lassen, damit das gelingt und damit wir hoffentlich bis zum Ende dieses Jahres den islamischen Religionsunterricht schulgesetzlich verankert haben. Es geht um gleiche Rechte für die Kinder, die an diesem Religionsunterricht teilnehmen wollen.
Ich will noch einen anderen Punkt nennen, nämlich das Netzwerk der Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte. Hier knüpfe ich auch an und erkenne auch ausdrücklich an, dass die Vorgängerregierung dieses Netzwerk geschaffen hat. Das war sehr gut, weil diese jungen Menschen für erfolgreichen Bildungsaufstieg stehen. Sie sind Vorbilder, die wir zeigen müssen. Denn der Vielfalt in der Gesellschaft müssen die Vielfalt im Klassenzimmer, die Vielfalt im Lehrerzimmer und die Vielfalt in den schulischen Mitwirkungsgremien folgen. Dort haben wir noch zu viel Monokultur und nicht die Abbildung der multikulturellen Gesellschaft. Es geht also um mehr Vielfalt. Nutzen wir die Potenziale, die die Menschen bieten.
Ich will mit einem klugen Gedanken von Rita Süssmuth schließen, den sie anlässlich der „WDR“Bildungskonferenz am 22. März geäußert hat: „So schwierig es ist, das Anderssein des anderen anzuerkennen – wir wachsen daran.“ In diesem Sinne sollten wir heute ein starkes Signal für die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen setzen. Möglichst viele sollten an einem Strang ziehen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Solf zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin herbe Kritik an dem Entschließungsantrag geäußert, weil er sehr dünn ist. Aber gegen die Gemeinsamkeit habe ich nicht nur nichts gesagt, sondern sie eingefordert, weil wir diese Gemeinsamkeit hatten. Deshalb bestehe ich auch darauf, dass aus der Mitte des Parlaments die Angelegenheiten um den islamischen Religionsunterricht weiter betrieben werden.
Ich habe Sie, Frau Löhrmann, für Ihr Engagement in der letzten Sitzung ausdrücklich gelobt. Bei diesem Lob und bei dieser Gemeinsamkeit bleibt es. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Solf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir haben die Zeit für diese Debatte auch ziemlich gut ausnutzen können.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 15/1652 – Neudruck. Der Neudruck enthält nur eine einzige Änderung: Das Wort „Entschließung“ ist vor das Wort „Antrag“ geschrieben worden; ansonsten ist er wortgleich. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag in seiner Neufassung einstimmig angenommen worden.
Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 28. März 2011 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Preuß das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben zurzeit eine Landesregierung, die die Opposition fragt, was sie machen und wo sie sparen soll. Das funktioniert nicht, weil die Verfassung des Landes kein Regierenlassen durch Dritte vorsieht.
Wir erleben Koalitionsfraktionen, die mithilfe der Linken Wahlgeschenke verteilen wollen und zwecks Machterhalts jedes Sparen unterlassen. Das funktioniert auch nicht, weil es verfassungswidrig ist.
Wir erleben eine Ministerpräsidentin, die dann die Verschuldenspolitik in Worte zu kleiden versucht und den Begriff der Präventionspolitik in die Debatte einführt. Auch das funktioniert nicht. Man glaubt ihr nicht, dass man mehr ausgeben muss, als man darf, um mehr zu erhalten, das man nicht bekommen kann.
Dann wird ein wissenschaftlich fundierter Beleg dafür angefordert, dass Verschuldungspolitik richtig sei. Auch dieser Versuch ist gescheitert. Das sogenannte Prognos-Gutachten ist keins. Die Verfasser bezeichnen es selbst als Bilanz, also als eine Gegenüberstellung von Zahlen, die noch zu hinterfragen sind, weil sie auf Annahmen beruhen, von denen niemand wissen kann, ob sie in der Realität perspektivisch eintreten werden.
Gleich auf Seite 1 des Gutachtens weisen die Verfasser darauf hin, dass – ich zitiere – die Wirksamkeit früher Intervention und die Kosten-NutzenRelation präventiver Maßnahmen nicht Gegenstand der Studie seien. Es werde noch nicht einmal unterstellt – so heißt es –, dass sich die geschätzten Folgekosten in voller Höhe durch soziale Prävention vermeiden ließen. Ausdrücklich fordern die Verfasser eine tiefer gehende Analyse der UrsachenWirkungszusammenhänge von sozialer Prävention und den Folgekosten.
Also: 80 Seiten Bestandsaufnahme mit Zahlen, die im Wesentlichen bekannt sind und teilweise aus den Ministerien stammen, teils den Statistiken entnommen sind, fünf Seiten Handlungsempfehlungen, die längst in der Umsetzung sind, und schließlich eine Seite Erklärung, dass man das gewünschte Ergebnis gar nicht liefern könne.
Damit wir uns richtig verstehen, meine Damen und Herren: Natürlich gibt es Kausalzusammenhänge. Bessere Bildung führt natürlich zu besseren Erwerbschancen. Aber ob diese Chancen auch realisiert werden können, hängt doch von vielen Faktoren ab, die nicht berechnet werden können. Wir können darüber reden, ob das gelieferte Zahlenmaterial richtig ist, ob es weiterentwickelt und analysiert werden muss, aber hier geht es darum, dass Sie einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen müssen. Dazu verhält sich das Gutachten eben nicht.
Man darf auch nicht so tun, als sei bisher nichts geschehen. Die Betrachtung, ob durch soziale Prävention perspektivisch eine Entlastung kommender Haushalte erzielt wird, setzt voraus, dass auch die Schulden und die Zinsbelastungen eingerechnet werden. In dem Gutachten findet sich keine Gegenüberstellung von Kosten, die durch die
hohe Verschuldung entstehen. Der demografische Wandel findet keine Beachtung. Bestehende Folgekosten werden gleichgesetzt mit Einsparpotenzialen. Dabei weiß man doch, dass nicht alle Problemfälle durch Maßnahmen von außen verhindert werden können, weil sie ganz unterschiedliche Ursachen haben können.
Die Studie gibt keine konkreten Lösungsansätze, sondern unterbreitet Vorschläge, was getan werden sollte, um erst einmal belastbare und aussagekräftige Zahlen zu erhalten. Es gibt keine belastbaren Kausalzusammenhänge.
Nehmen wir das Beispiel Jugendkriminalität: Die Zahl der zu einer Jugendstrafe verurteilten Personen ist zwischen 2006 und 2009 um 18,2 % zurückgegangen, sagt das Gutachten. Die Gerichtskosten stiegen aber im gleichen Zeitraum um 5,3 %.
Nehmen wir den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen oder aus dem Bereich Justiz die interministerielle Arbeitsgruppe „NRW-Initiative zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität“, präventive Maßnahmen wie verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen, Sprachstandserhebungen, Schulmittagessen, „Jedem Kind ein Instrument“, der HartzIV-Kompromiss befindet sich in der Umsetzung, die Initiative „Staatsanwalt vor Ort“, die Initiative Intensivtäterprojekte für Sorgenkinder.
Man muss sich noch nicht einmal die Mühe machen, nachzuprüfen, ob dann, wenn es gelänge, die Abiturquote zu erhöhen, Wohlfahrtseffekte von 3,3 Milliarden € pro Jahr erzielt werden könnten, oder ob 2 Milliarden € vereinnahmt werden könnten, wenn man mit 1,5 Milliarden € Betreuungsplätze schaffen würde. Man weiß doch überhaupt nicht – abgesehen von der Frage, ob ein Schüler überhaupt Abitur machen möchte –, mit welchem soliden Realschulabschluss er vielleicht mehr verdient als ein Abiturient, wie viele Erwerbstätige gegebenenfalls welche Jobs mit welchem Einkommen und welcher Steuerbelastung ausüben. Man weiß nicht, ob Frauen, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz bekommen, ganztags oder halbtags einer Beschäftigung nachgehen wollen und werden, was sie dann verdienen und nach welcher Steuerklasse sie welche Steuerbelastung haben werden.
Meine Damen und Herren, wir stellen heute in der Aktuellen Stunde fest: Das sture Festhalten an der Schuldenpolitik ist gescheitert. Einen fundierten Beleg dafür, dass es notwendig sein soll, mehr Schulden zu machen als erlaubt, gibt es nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immerhin, Herr Kollege Preuß, haben Sie sich mittlerweile die Mühe gemacht – jedenfalls augenscheinlich –, die Studie zu lesen. Ihr Antrag ging noch davon aus und hat herumgemäkelt, dass die vorgelegten Unterlagen nicht aussagekräftig genug seien, dass es Factsheets und eine 14-seitige Präsentation gebe. Ihrer Rede war schon anzumerken, dass Sie einige Mühe hatten, Ihre sehr vorschnell aufgestellten Mäkeleien immer noch aufrechtzuerhalten, nachdem die Studie nun in ihrer Gesamtheit vorliegt und von Ihnen offensichtlich wenigstens in Ansätzen zur Kenntnis genommen wurde.