Um auch das deutlich zu sagen: Wie Abgeordnete aller Fraktionen habe ich im zweiten Wahlgang an dieser Abstimmung teilgenommen, weil ich mir das Recht, als Abgeordneter an Abstimmungen teilzunehmen, von niemandem streitig machen lasse.
Vielen Dank für diese Erklärung, Herr Innenminister, Herr Abgeordneter Jäger. – Ich möchte nur aus der Sicht des Präsidiums hinzufügen: Es ist der Versuch der amtierenden Vizepräsidentin gewesen, durch diesen Vorschlag die Grundlage für ein vernünftiges Abstimmungsverfahren zu schaffen. Das ist nicht gelungen. Das ist eben auch einmütig – einschließlich der amtierenden Vizepräsidentin – festgestellt worden. Daher ist völlig klar, dass das rechtlich überhaupt keine Grundlage hatte. Darüber war der Äl
Herr Kollege Laschet hat sich gemeldet. Herr Kollege Laschet, möchten Sie zur Geschäftsordnung sprechen oder eine persönliche Erklärung abgeben? Das muss ich wissen.
Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Herr Jäger gerade gesprochen hat. Das war doch kein Geschäftsordnungsantrag.
Wir haben gerade im Ältestenrat, der genau die Aufgabe hat, über diese Fragen gesprochen. Es geht darum, dort die Sorgen und Kritikpunkte der Fraktionen in einen internen Bereich hineinzubringen, klar zu machen, was da möglicherweise richtig oder falsch gelaufen ist, und Verbesserungen zu erwirken.
Ich glaube, dass es nicht der Sache dient, wenn sich jeder der 181 Abgeordneten jetzt an das Rednerpult stellt und noch einmal seine eigene Sicht der Dinge schildert.
Das, was der Verfassungsminister gerade in Bezug auf die Praxis der amtierenden Vizepräsidentin gesagt hat, ist natürlich eben auch erörtert worden.
Gerade Sie nicht. Keiner hat das hier gemacht. Jeder hat hier seine Wut im Bauch über das Verfahren. Aber dass Sie sich am Ende hier hinstellen
und glauben, den Ältestenrat und die Vizepräsidentin an die Verfassung erinnern zu müssen, das spricht gegen Sie und für Ihr schlechtes Gewissen bei dieser Abstimmung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es gibt eine weitere persönliche Erklärung des Herrn Abgeordneten Römer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt gebe ich auch, Kollege Laschet, eine persönliche Erklärung ab, weil ich das Verfahren, das Sie gerade begonnen haben nach der Debatte im Ältestenrat und dem Ergebnis, das wir festgehalten haben, und dem, was inzwischen aus Ihrer Fraktion heraus mit Blick auf den Innenminister in die Öffentlichkeit gebracht worden ist,
Deshalb, um seine persönlichen Interessen hier auch zu wahren, hat der Abgeordnete Jäger von dem Recht einer persönlichen Erklärung Gebrauch gemacht.
Dies aber jetzt von Ihnen zu benutzen zu versuchen, ihn in seiner Funktion als Minister in der Weise zu diskreditieren, macht deutlich, dass es Ihnen nur darauf ankommt,
Deshalb sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, vor allem an die Adresse des Fraktionsvorsitzenden der CDU gerichtet:
Herr Kollege Laumann, das, was sich der Kollege Laschet – das wird im Protokoll auch nachzulesen sein – hier auch mit Blick auf die Justiz in Nordrhein-Westfalen heute erlaubt hat festzustellen, ist eine Zumutung für die Justiz im Lande, für das Parlament.
Ich erwarte von Ihnen als Fraktionsvorsitzender, dass Sie sich davon distanzieren und sich dafür entschuldigen, auch bei der Justiz in unserem Land. Niemand hier nimmt die Justiz in den persönlichen Griff, wie das der Kollege Laschet von dieser Regierung gefordert hat. Ich hoffe, Herr Kollege Laschet, dass Sie endlich einmal dazu kommen,
auch nach der Debatte im Ältestenrat, hier ihre persönlichen und vor allen Dingen Ihre parteitaktischen Spielchen zu lassen. Lassen Sie uns zu einem vernünftigen Verfahren kommen.
(Lebhafter Beifall von der SPD – Beifall von Gunhild Böth [LINKE] – Fortgesetzt Zurufe von allen Fraktionen)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies war eine weitere persönliche Erklärung. – Ich gebe Herrn Papke das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass wir nach der intensiven Beratung im Ältestenrat jetzt über das Instrument der persönlichen Erklärung eine solche politische Zuspitzung hier noch im Plenum erfahren. Ich kann uns allen nur sehr empfehlen, dass wir diese Debatte in den Formen weiterführen, auch mit Blick auf künftige Abstimmungen, wie wir das gerade im Ältestenrat besprochen haben, wie der Präsident das hier auch vorgetragen hat.
Ich will aber doch im Anschluss an das, was der Innenminister hier vorgetragen hat, auf eines hinweisen dürfen: Seine rechtlichen Hinweise sind auch im Ältestenrat, ohne aus den vertraulichen Beratungen dort referieren zu wollen, überhaupt nicht bezweifelt worden.
Selbstverständlich kann es keinem Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen verwehrt werden, das Plenum zu betreten.