Es ist aber, Herr Innenminister, mit Verlaub, eine Frage in der Tat des persönlichen Ehrgefühls, ob man in jeder Situation von diesem Recht Gebrauch macht.
Viele Abgeordnete, die bei der ersten Abstimmung nicht im Plenum waren, die dann bei der zweiten Abstimmung im Plenum anwesend waren, haben nicht an dieser Abstimmung teilgenommen im Gegensatz zu Ihnen, Herr Innenminister.
(Sören Link [SPD]: Das ist doch lächerlich! Es gibt genügend Kollegen der CDU, die da- ran teilgenommen haben!)
Wissen Sie, wer beispielsweise auch nicht an der zweiten Abstimmung teilgenommen hat? Das respektieren wir in hohem Maße. – Das war die Ministerpräsidentin des Landes,
die auch nicht an der zweiten Abstimmung teilgenommen hat. Den Hinweis, Herr Innenminister, wollte ich Ihnen doch noch in meiner persönlichen Erklärung geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine weitere persönliche Erklärung des Herrn Abgeordneten Michalowsky.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich entschuldigen, und zwar für die Mitglieder dieses Parlaments, bei den Besuchern da oben.
Ich halte es für ein unwürdiges Gezeter, das hier stattfindet. Das ist dieses Parlaments nicht würdig.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
dungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute zur ersten Lesung des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes kommen können. Wir haben einen wichti
gen Leitgedanken damit verbunden. Es geht bei der Grundrevision des Kinderbildungsgesetzes um weniger Gebühren und mehr Qualität für unsere Kindertageseinrichtungen.
Ja, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte all diejenigen, die ganz wichtige Gespräche führen müssen, das außerhalb des Plenarsaals zu tun. – Ansonsten hat die Ministerin das Wort und auch die Aufmerksamkeit des Parlaments verdient.
Zunehmend sind Kinder und damit Familien mit Kindern die Verlierer des ökonomischen und sozialen Wandels. Das machen die vielen Armuts- und Gesundheitsberichte deutlich, die uns in den Medien präsentiert werden. Zuletzt hat uns die OECDStudie auch noch einmal klar gemacht, dass wir im Bereich der Familienpolitik in Deutschland mehr tun müssen: „Doing Better For Families“ – so titelt diese Studie.
Unsere Antwort seitens der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist: Wir wollen jedes Kind mitnehmen – und das schon im frühen Kindesalter. Und wenn wir hier mehr investieren, dann zahlt sich das später doppelt und dreifach aus, ob bei der Verringerung der sozialen Folgekosten, ob bei der Beseitigung von Fachkräftemangel oder aber in unserer Wirtschaftskraft.
Wir haben also gute Gründe dafür, dass wir beste Bildung für alle Kinder wollen – von Anfang an. Wir sind uns darüber einig – jedenfalls in großen Teilen des Parlamentes –, dass das sogenannte Kinderbildungsgesetz dafür im Moment nicht die richtigen Rahmenbedingungen bietet, denn die Kritik daran ist von Anfang an nie abgerissen.
Wir haben uns also als eines unserer Hauptziele eine Grundrevision des KiBiz vorgenommen. Wir machen in diesem Fall einen ersten wichtigen Schritt, um einige Änderungen zum kommenden Kindergartenjahr durchführen zu können.
Wir wollen dabei die Qualität der frühen Bildung verbessern. Wir setzen auch auf die Bildungsgerechtigkeit bei dem Einstieg in die Beitragsfreiheit, und parallel zum Gesetz wollen wir auch eine Inves
Es gibt eine spürbare Verbesserung der Personalausstattung für die unter Dreijährigen. Wir stellen mehr Mittel für zusätzliche Ergänzungskraftstunden zur Verfügung, und wir schaffen damit auch wieder mehr Einsatzmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger.
Wir stärken die Familienzentren. Wir erhöhen die Landesförderung für alle Familienzentren von 12.000 € auf 13.000 € jährlich. Familienzentren in benachteiligten Stadtteilen erhalten insgesamt
14.000 €. Wir stärken die Elternmitwirkung und damit die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Erzieherinnen und Erziehern. Und wir wollen natürlich die Inklusion vorantreiben. Dafür erhöhen wir die Kindpauschalen für unter Dreijährige, die mit 45 Stunden in der Gruppenform 2 betreut werden, um 1.000 €.
Ergänzend zu diesem ersten KiBiz-Änderungsgesetz sorgen wir auch dafür, dass zusätzliche Berufspraktikanten und -praktikantinnen beschäftigt werden können, und schaffen in den nächsten zwei Jahren finanzielle Anreize für 1.000 entsprechende Stellen.
Noch einmal, meine Damen und Herren: Das kann natürlich nur ein erster Schritt sein. Wir sind in einem Prozess, um das auch noch einmal für die Damen und Herren der Oppositionsfraktionen deutlich zu machen, der am Ende des Tages auch ein Gesetz haben wird, das auch einen anderen Namen bekommen soll.
Die Arbeit, meine Damen und Herren, in den Kitas hat sich aber besonders durch die Betreuung und die zunehmende Anzahl von ein- und zweijährigen Kindern stark verändert. Darauf reagieren wir schon in der ersten Stufe dieses Gesetzes, indem wir die Personalausstattung genau für diese Kindergruppe um 8 % erhöhen.
Ich sage hier auch: Wir wären gerne direkt bei der ersten Runde noch weiter gekommen. Das möchte ich nicht verschweigen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass sie unsere Qualitätsverbesserungen, unsere Maßnahmen sehr begrüßen, aber sie haben dann nach Erörterung gesagt, dass sie sich an den Kosten dafür nicht beteiligen wollen.
Ehrlich gesagt: Verständnis und Enttäuschung halten sich bei mir in dem Fall die Waage, denn ich weiß, wie es um die Situation der Kommunalfinanzen steht. Aber wir haben uns trotzdem ganz klar entschieden: Als Landesregierung halten wir unser Versprechen, und wir stellen 100 Millionen € pro