Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Sie haben bei vielen Aspekten, die Sie gerade thematisiert haben, angesprochen, dass es eine Kooperation, einen vertrauensvollen Austausch gibt. Sie haben aber auch deutlich gemacht, dass die Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten teilweise sehr unterschiedlich sind.

Was kann man präventiv durch Veranstaltungsauflagen machen, aber auch bei der Durchführung einer Veranstaltung durchsetzen bis hin zu den thematisierten Aspekten der nachträglichen Inregressnahme bei Sachbeschädigung und anderen Dingen? Vielleicht könnten Sie noch einmal die Unter

schiede zwischen kommunalen Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsrechts und den Kompetenzen der Polizei herausarbeiten. Wo gibt es gemeinsames Zusammenwirken, wo liegen aber auch die Unterschiede?

Herr Minister.

Grundsätzlich sind solche Veranstaltungen, solche spontanen, internetbasierten Treffen nicht genehmigungspflichtig. Aber wenn eine Ordnungsbehörde – in dem Fall die Gemeinde – Kenntnis davon erhält, dass ein Zusammentreffen stattfinden soll, wo nach Beurteilung durch die Ordnungsbehörde – kommunikativ wird das sicherlich mit der Polizei ausgetauscht – im Einzelfall der Eindruck entsteht, dass eine Gefährdung für Leib und Leben besteht – sei es für die Anwohner oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer –, kann die Ordnungsbehörde mit einer sogenannten Allgemeinverfügung ordnungsrechtlich eine solche internetbasierte Spontanversammlung, die nicht originär unter das Versammlungsrecht fällt, untersagen.

Sie kann und darf natürlich eine Veranstaltung, die im Vorfeld nicht untersagt worden ist, im Verlauf noch untersagen, wenn festgestellt wird, dass eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung bzw. Leib und Leben eintritt. Kann eine Ordnungsbehörde eine solche Maßnahme nicht durchsetzen oder wird sichtbar, dass sich Menschen prügeln, kann natürlich die Polizei mit ihrer Eilfallkompetenz eigenständig sofort einschreiten und Auflagen erteilen. Sie kann also zum Beispiel einem Teil der Teilnehmer einen Platzverweis erteilen, sodass die sich an diesem Ort nicht mehr aufhalten dürfen. Wenn es keine anderen oder milderen Möglichkeiten gibt, kann die Polizei ein solches Spontantreffen auch auflösen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Damit können wir die Mündliche Anfrage 39 für abgeschlossen ansehen. – Danke für Ihre Antworten, Herr Minister.

Die Fragestunde selbst ist in diesem Moment mit 22 Minuten und 48 Sekunden zeitlich überschritten. Ich rufe deshalb keine weiteren Anfragen auf, sondern frage kurz nach:

Herr Kollege Witzel, soll Ihre

Mündliche Anfrage 40

noch einmal auf die Tagesordnung oder schriftlich beantwortet werden?

(Ralf Witzel [FDP]: Im Plenum im Juli!)

Also mündlich.

Und die

Mündliche Anfrage 41

Herr Brockes?

(Dietmar Brockes [FDP]: Nächstes Plenum!)

Ebenfalls mündlich. Danke schön. Damit haben wir das auch geklärt.

Ich bedanke mich für Ihre kooperative Arbeit an dieser Stelle und schließe die Fragestunde.

Wir kommen zu:

8 Den Kommunen einen verlässlichen Rahmen

für die schulische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geben!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1793

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Solf das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, Sie sind Mitglied einer Landesregierung, die keine politische Mehrheit hat. Deshalb verfolgen Sie auf vielen Politikfeldern einen Verzögerungskurs. Sie meiden das Parlament. Sie regieren mit Erlassen und Experimentierklauseln. Sie kündigen an, setzen aber nicht um.

Uns könnte das recht sein. Denn so bleibt manches Unausgegorene liegen. Dennoch ist Ihre Strategie ärgerlich, denn sie führt erkennbar dazu, dass auch dort Stillstand eintritt, wo dringend Bewegung sein müsste.

Unser heutiger Antrag dient dazu, Ihnen auf die Sprünge zu helfen, und zwar in einem Politikbereich, in dem wir uns im Grundsatz und im Ziel mit Ihnen einig wissen. Fast alle hier im Landtag wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen dies insbesondere in den Schulen. Dazu haben wir bereits im letzten Jahr einstimmig einen Beschluss gefasst.

Jetzt, sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, zögert die Landesregierung. Natürlich weiß auch ich, weiß auch die CDU, wie hoch komplex die Aufgabe ist. Auch wir wissen, dass nicht alles, was Not täte, von heute auf morgen befriedigend umgesetzt werden kann. Aber das darf doch kein Grund dafür sein, sich vor Entscheidungen zu drücken. Im Gegenteil: Es gilt für die Landesregierung, Klarheit zu schaffen.

Die Eltern von Kindern mit Behinderungen warten auf Antworten. Die Schulen vor Ort warten auf Antworten. Auch die Kommunen warten auf Antworten.

Leider wartet die Landesregierung auch. Das Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I, das nach dem Landtagsbeschluss stattgefunden hat, haben Sie einfach so laufen lassen.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Bitte?)

Im Kabinett hat sich der Sozialminister seine Zuständigkeit auf merkwürdige Weise reklamierend auf das Thema gesetzt und ein dickes theoretisches Papier präsentiert, über das die Praktiker vor Ort nur den Kopf schütteln.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Gutachter wurden beauftragt – jetzt! –, und zwar zu Fragestellungen, die schon im Herbst letzten Jahres bestanden. Ein vernünftiger Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden hat noch nicht einmal begonnen. Wer Inklusion will, der muss auch ja sagen zur Integrationhelferinnen und -helfern. Was Sie jedenfalls dazu bisher den Kommunen geschrieben haben, war nicht hilfreich.

Den Inklusionsplan für die Schulen, den Sie, Frau Ministerin, und Ihre Leute gerne allenthalben zitieren, gibt es bis heute gar nicht.

Herr Kollege Solf, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. – Frau Kollegin Beer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie diese zulassen wollen.

Sonst gerne, heute nicht. Nachher beim Bier gerne!

Das ganze Gerede darüber weckt natürlich bei den Eltern und in den Schulen Erwartungen und führt die Menschen in die Irre. Das bezeichne ich als unfair.

Die betroffenen Menschen können Ehrlichkeit und einen klaren Zeitplan erwarten: Was will die Landesregierung bis wann tun, um Inklusion in den Schulen endlich auf den Weg zu bringen? Wann kommt ein Gesetzentwurf? Welche Fragen wir dieses Gesetz regeln?

Am wichtigsten im Moment: Welche Sofortmaßnahmen werden ergriffen? Der Hinweis auf irgendwelche späteren Gutachten und auf dicke Papiere reicht hier nicht aus. Das Mindeste, was es schön längst hätte geben müssen, wäre ein Beratungs- und Hilfestellungssystem für die Eltern und Schulen gewesen.

Mit Ausnahme eines Erlasses mit Appellcharakter und eines armseligen unterrichtsfreien Tages für Fortbildung an den Schulen, die gemeinsames Lernen neu einrichten, gibt es nichts und wieder nichts. Die benötigte Fortbildung für Lehrer hängt völlig durch. Sie wissen, dass nicht ich das als Erster gesagt habe, sondern die GEW.

Herr Kollege Solf, entschuldigen Sie, würden Sie mir bitte ein kurzes Signal geben, ob die negative Haltung für alle Zwischenfragenwünsche gilt. Sonst würde Ihnen die Kollegin Hendricks eine Zwischenfrage stellen.

Heute ja! – Das, Frau Ministerin, nenne ich schuldhaftes Zögern. Sie sind in der Verantwortung. Der können Sie auch nicht dadurch entgehen, dass Sie – wie geschehen – nach Ihrem beliebten Muster auf den Bund zeigen.

Wir sind bei Ihnen, wenn es darum geht, den Bund an Konnexitätsfragen im Zusammenhang mit seinem Beitrag zur UN-Konvention zu erinnern. Aber das Land hat doch auch eine eigene Verantwortung, die es annehmen muss. Den Weg, den wir gehen wollen, haben wir damals alle gemeinsam beschrieben. Wir von der CDU wollen auch helfen, dass wir endlich vorankommen. Voraussetzung aber ist, dass auch die Landesregierung endlich in die Pötte kommt.

Bitte, Frau Ministerin, weniger Verballyrik, mehr Handlungsprosa! – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Solf. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Stotz das Wort.

Meine sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion erstaunt mich; er irritiert mich sogar.

Auch die Ausführungen vom Kollegen Solf sind mehr als erstaunlich. Denn eigentlich – das haben Sie richtig gesagt – liegen unsere Meinungen zu diesem wichtigen Feld gar nicht auseinander; so habe ich Sie jedenfalls verstanden.

Als ich im Dezember zum letzten Mal zum Thema „Inklusion“ gesprochen habe, haben wir etwas Wegweisendes einstimmig verabschiedet. Darüber habe ich mich damals sehr gefreut. Wir haben uns gemeinsam auf den Weg gemacht, die UNKonvention über die Rechte von Behinderten nun endlich in den Schulen umzusetzen.

Die nun im CDU-Antrag formulierte Kritik, das Land investiere mehr Zeit in die Öffentlichkeitsarbeit als in die Kontakte mit denen, die vor Ort handeln müssen, ist unverschämt, ärgerlich und im Übrigen durch nichts hinterlegt.