Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Ich möchte jedem zum Beispiel das Schreiben des Personalrats der Grundschulen aus Wesel ans Herz

legen. Ich nehme an, die anderen Fraktionen haben das auch bekommen.

Aber auch die Pädagogen an den Förderschulen sind offensichtlich völlig verunsichert. Den Förderschulen muss verdeutlicht werden, welche Rolle ihnen zukünftig zukommen soll.

Die allgemeinbildenden Schulen fragen völlig zu Recht, wann sie durch multiprofessionelle Teams Unterstützung erhalten und ob sie zusätzliche Ressourcen bekommen werden oder diese Unterstützung auf Lehrerstellen angerechnet wird.

In all diesen Punkten beschreibt der CDU-Antrag treffend die Problemlage.

(Beifall von der FDP)

Es rächt sich nun, dass SPD und Grüne vor der Landtagswahl den betroffenen Eltern einen umfassenden Rechtsanspruch auf die Wahl des sonderpädagogischen Förderortes ihres behinderten Kindes versprochen haben,

(Ralf Witzel [FDP]: Das ist in der Praxis nicht zu realisieren!)

ohne zu wissen, wie sie ihn denn so schnell erfüllen können.

Wir haben Sie damals gewarnt, Hoffnungen zu wecken, man könne in relativ kurzer Zeit alle Wünsche nach dem Besuch von allgemeinen Schulen erfüllen.

(Beifall von der FDP)

Mit eben diesem Realismus bei einer hoch emotionalen Frage haben wir uns bei dem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU am 1. Dezember 2010 enthalten und in einem eigenen Antrag Ihrem Rechtsanspruch das grundsätzliche Elternwahlrecht gegenübergestellt, weil uns bewusst war, dass die Mehrheit der Schulen

(Beifall von der FDP)

zum jetzigen Zeitpunkt auf die Inklusion nicht vorbereitet ist.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

Ein bisschen verwundert habe ich den Antrag der Union allerdings zur Kenntnis genommen. Neue gesetzliche Grundlagen dürfen nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. Im Mittelpunkt muss die Qualität der sonderpädagogischen Förderung stehen. Es geht um weitreichende Entscheidungen mit Einfluss auf die Zukunft Tausender von Kindern. Welche Entscheidungen sind wann umsetzbar? Wo eröffnen sich Chancen? Wo zeigen sich auch Grenzen?

Wir müssen auch den begrenzten finanziellen Spielraum des Landes im Auge behalten. Wie ressourcenintensiv der Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen ist, zeigt sich am Landeshaushalt. Inzwischen

sind bereits über 3.000 Stellen für den GU und für integrative Lerngruppen verankert.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ja, Frau Beer, der Antrag der CDU überrascht an einigen Stellen. Die Empfehlung, Schwerpunktschulen zu bilden, ist meines Erachtens nicht kritikwürdig. Das finde ich in Ordnung. Da kann man die Ressourcen gezielt einsetzen. Wer allerdings alle Schulen zu Inklusionsschulen machen und die Sonderpädagogen dann auf diese Schulen verteilen will, wird qualitativen Ansprüchen nicht gerecht.

(Beifall von der FDP)

Wir haben unterschiedliche sonderpädagogische Förderschwerpunkte. Es kann nicht sein, dass eine sonderpädagogische Lehrkraft mit einem völlig anderen Ausbildungsschwerpunkt die Förderung eines Kindes mit spezifischem Förderbedarf gewährleisten soll.

Wir brauchen weiterhin einen fachlichen Austausch der spezialisierten Förderpädagogen. Eine fachliche Vereinzelung an den jeweiligen Schulen

(Beifall von der FDP)

darf nicht das Ergebnis eines solchen Prozesses sein.

(Ralf Witzel [FDP]: Sehr richtig!)

Die Ankündigung der Landesregierung, im Laufe des Sommers Eckpunkte eines Inklusionsplans vorzustellen, ist bekannt. Auch wenn sich dies laut Pressemeldung bis nach den Sommerferien verschiebt, erwarten wir von der Landesregierung qualitative Aussagen.

Dass die Schulen qualitative und belastbare Antworten brauchen, zeigt sich eben deutlich an diesem Schreiben aus Wesel, das ich eben genannt habe.

Wir fühlen uns in unserer Einschätzung als Liberale bestätigt: Inklusion kann nur ein schrittweiser Prozess sein. Dieser Prozess braucht Zeit. Er braucht Ressourcen. Wir werden im Sommer, aber auch in den nächsten Monaten und Jahren sicherlich noch vielfach über dieses Thema diskutieren, um die bestmöglichen Lösungen für die Kinder zu finden. Aber ich sage auch: Qualität geht vor Schnelligkeit in diesem Prozess.

(Beifall von der FDP)

Das ist uns sehr wichtig.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wir hätten wirklich nichts gewonnen, wenn wir die sonderpädagogische Förderung qualitativ den Bach hinuntergehen ließen. Der qualitative Anspruch, wie er bei Förderschulen besteht, muss auch an den allgemeinen Schulen Bestand haben. Sonst hätten wir unser Ziel verfehlt.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Böth für die Fraktion Die Linke das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Intention des Antrags der CDU: Die Kommunen brauchen gerade in der Debatte über Schulstrukturveränderungen, über die Abnahme von Zahlen, über Schulschließungen gleichzeitig Informationen, Zielvorstellungen, Leitlinien in der Frage „Inklusion“. Das ist in dem Prozess, der zurzeit läuft, außerordentlich schwierig. Die Ansage der Bildungskonferenz war: Da bleibt Inklusion draußen. – Es laufen also Parallelberatungen, die eigentlich aber nicht in das eingestrickt sind, was sich im Augenblick in den Kommunen vollzieht.

Ich möchte daran erinnern, dass die UN-Charta zwar kein individuelles Recht für Menschen mit Behinderungen oder deren Eltern setzt, aber einen staatlichen Auftrag vergibt. Kommune ist auch Staat. Deshalb hat Kommune auch diesen Auftrag. Wenn die Bundesrepublik Deutschland das im nächsten Jahr vielleicht wieder um die Ohren kriegt, weil sie bisher zu wenig getan hat, kriegt es auch die Kommune um die Ohren; denn sie ist Teil des Staates. Insofern verstehe ich die Intention sehr gut.

Wir werden im Ausschuss weiter darüber diskutieren, wenn ich es richtig sehe. Ob aufgrund der Handlungsnotwendigkeit in den Kommunen eine kurzfristige gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, weiß ich nicht. Es müssen aber einige – wie es so schön heißt – Leitlinien angesagt werden.

Das gilt vor allem mit Bezug auf die Auseinandersetzung um den Haushalt. Ich habe in verschiedenen Veranstaltungen gehört, dass die sogenannten Demografiegewinne schon fünfmal verteilt worden sind. Von daher wissen die Kommunen nicht, worauf sie sich einlassen können und was sie längerfristig planen können.

Mir fehlt in der Aufzählung der Handlungsempfehlungen, die die CDU an die Landesregierung gerichtet hat, die gesamte Frage der Personalbesetzung, des Mitbestimmungsverfahrens beim Personaleinsatz und insbesondere der Arbeitsbedingungen der sonderpädagogischen Lehrkräfte, Herr Solf. Das sollten Sie vielleicht ergänzen und in die Ausschussberatungen mitnehmen.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von der SPD: Das müsste die CDU doch mit Empörung zu- rückweisen!)

Meine Damen und Herren, das war Frau Abgeordnete Kollegin Böth für die Fraktion Die Linke. – Nun hat Frau Ministerin Löhrmann für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Solf, Sie haben einen gewissen Bonus bei mir, weil ich mich grundsätzlich sehr gerne mit Ihnen unterhalte und wir in manchen Fragen Gemeinsames verfolgen.

(Michael Solf [CDU]: Sie auch bei mir!)

Aber, sehr geehrter Herr Solf, in diesem Fall sind Sie entweder schlecht informiert oder das, was Sie hier vorgetragen haben, ist dreist. Sie können sich eines aussuchen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie dieselbe Ungeduld, die bei Ihnen und auch bei der FDP zum Ausdruck gekommen ist, an den Tag gelegt hätten, als Frau Beer nach Einbringung unseres Antrags in der letzten Legislaturperiode mit Engelsgeduld auf Sie warten musste. Wir haben wieder und wieder gewartet. Darum ist es zu einer Verzögerung der Verabschiedung dieses Antrags in dieser Legislaturperiode, der die Grundlage des Regierungshandelns ist, erst gekommen. Wenn Sie sich in der letzten Legislaturperiode nicht an Ihren Koalitionspartner gekettet hätten, hätten wir schon vor ungefähr eineinhalb Jahren einen Beschluss hier im Landtag fassen können. Ich erinnere an die Rede der Kollegin Kastner. Insofern muss ich zunächst einmal darauf hinweisen, in welchem Kontext Ihre Äußerung steht.

Sie fordern eine kurzfristige gesetzliche Regelung für die schulische Inklusion und klare Finanzierungszusagen, damit vor allem die Kommunen als Schulträger die notwendige Planungssicherheit erhalten.

Diese Klärung wollen auch wir. Allerdings wollen wir auch die Anforderungen des am 1. Dezember gefassten gemeinsamen Beschlusses erfüllen. Wir wollen – Zitat – unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten und mit wissenschaftlicher Begleitung ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW entwickeln, mit dem Ziel, die sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen zu gewährleisten.

Deshalb führt die in meinem Haus eingerichtete Projektgruppe zahlreiche Gespräche mit Eltern und Lehrerverbänden, mit Fachorganisationen, Schulträgern, Schulaufsicht, Personalräten und vielen anderen mehr. Da es für diese Aufgabe nicht etwa zusätzliches Personal gegeben hat, führen die entsprechenden Beschäftigten sie neben ihren bisherigen Aufgabenfeldern und zusätzlich aus. Gleichwohl hat es etliche Gespräche sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit allen Hauptpersonalräten gegeben, um diese Fragen immer wieder zu erörtern. Deshalb finden auch innerhalb der Landesregierung Gespräche zwischen den Ressorts statt, die im Inklusionsprozess auch im schulischen Bereich zusammenwirken müssen. Deshalb haben wir, wie im gemeinsamen Beschluss

gefordert, wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben, mit deren Ergebnissen wir bald rechnen.

Dies alles wird die Grundlage dafür bieten, Eckpfeiler für einen landesweiten Inklusionsplan vorzustellen und mit allen Beteiligten abzustimmen. Auf dieser Grundlage, die aber sorgfältig erarbeitet werden muss, werden wir auch die von Ihnen erneut geforderten Klärungen vornehmen können.