Dies alles wird die Grundlage dafür bieten, Eckpfeiler für einen landesweiten Inklusionsplan vorzustellen und mit allen Beteiligten abzustimmen. Auf dieser Grundlage, die aber sorgfältig erarbeitet werden muss, werden wir auch die von Ihnen erneut geforderten Klärungen vornehmen können.
Es wäre völlig falsch, wenn nun der Eindruck entstünde, als geschehe in der Zwischenzeit nichts – so liest es sich –, als müssten die Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder mit Kindern ohne Behinderung drängen, weiter vergeblich warten.
Der gemeinsame Beschluss war eine eindrucksvolle Willensbekundung des Gesetzgebers. Danach haben wir die Schulaufsicht mit einem Erlass – ja, mit einem Erlass, aber ich will eben nicht jede Woche einen Erlass herausgeben; das wird sonst den Behörden immer vorgeworfen –, mit einem wirksamen Erlass aufgefordert, Eltern bei der Realisierung ihres Wunsches nach gemeinsamem Unterricht zu unterstützen.
Die Schulaufsicht soll im Zusammenwirken mit den Schulträgern dafür sorgen, dass möglichst überall im Land in zumutbarer Entfernung allgemeine Schulen als Förderorte für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angeboten werden.
In den Bezirksregierungen wurde daher auf der Basis des Haushaltsentwurfs 2011 geplant, der dafür zusätzliche Lehrerstellen vorsieht. Allein die Stellen für den Mehrbedarf in integrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I werden damit binnen Jahresfrist von 295 auf 600 mehr als verdoppelt. Es ist gut, dass diese Planungen mit der Entscheidung über den Haushalt nun auf einem sicheren Fundament stehen. Das ist nötig, damit beim Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen der gemeinsame Unterricht nicht auf der Strecke bleibt.
Sie wissen es: In der Grundschule haben wir inzwischen immerhin eine Integrationsquote von über 25 %, und in der Sekundarstufe I liegt sie aktuell nur bei rund 11 %. Wir werden die ebenfalls im gemeinsamen Beschluss geforderten Mittel für eine Fortbildungsoffensive für das gemeinsame Lernen auch vorlegen.
Zur Unterstützung regionaler Inklusionsprozesse und zur Verbesserung der notwendigen Abstimmung zwischen Schulaufsicht, Schulträger, Schulen und Eltern werden wir den Schulämtern zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Auch das können wir aber erst jetzt, nach Verabschiedung des Haushalts, tun.
Fazit: Auch wenn es noch kein grundlegend neues Konzept für ein inklusives Schulsystem gibt – ich betone: auch noch nicht geben kann –, setzen wir alles daran, dass Eltern, die jetzt einen Platz für ihr
Kind im gemeinsamen Unterricht wollen, diesen auch bekommen, sie also keinen Nachteil durch die noch nicht abgeschlossenen grundsätzlichen Klärungsprozesse haben.
Ich will auch erwähnen – ich weiß nicht, ob das bei Ihnen nicht weitervermittelt wird –, dass es in diesem Prozess knirscht. Das will ich ausdrücklich einräumen. Ich habe Wert darauf gelegt, dass der Leiter der Projektgruppe die schulpolitischen Sprecher informiert. Bei diesem Gespräch, an dem alle Fraktionen beteiligt waren, hat es keine Beschwerden gegeben, und es ist deutlich gemacht geworden, dass das bei den Eltern ankommt, dass es viel mehr Plätze gibt.
Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Denn ich sehe sehr wohl, dass der Übergang von diesem ins nächste Schuljahr beim Thema „Gemeinsamer Unterricht“ allen Akteuren ein erhebliches Engagement abverlangt. Das gilt in allererster Linie für die Kolleginnen in den Schulen, die sich jetzt – zum Teil früher, als es ihnen eigentlich lieb ist – auf den Weg machen, sich dem gemeinsamen Lernen zu stellen. Das gilt aber auch für die Schulaufsicht, der wir vor Ort auf der Basis einer noch unveränderten Rechtslage mitunter die Quadratur des Kreises zumuten.
Es gilt auch für die Schulträger, die auf grundlegende Klärung warten und vielerorts dennoch schon jetzt beim Ausbau des gemeinsamen Lernens engagiert mitwirken.
Sie, meine Damen und Herren, weisen auf die Rolle der Kommunen hin. Dafür habe ich Verständnis, und diese Landesregierung nimmt sich insgesamt der Lage der Kommunen in einer völlig anderen Weise an, als Sie das getan haben. Die Kommunen bedanken sich auch ausdrücklich für die andere Dialogkultur, die wir mit ihnen pflegen.
Viele grundsätzliche Fragen werden eben erst nach Vorlage und Auswertung von wissenschaftlichen Gutachten bei der Abstimmung von Eckpfeilern eines landesweiten Inklusionsplans zu klären sein, und zwar viele davon hier im Parlament, da es schließlich um Rechtsnormen und vermutlich auch um Haushaltsentscheidungen geht.
Ihr Antrag mag gut gemeint sein, ist aber kontraproduktiv. Er ist im Grunde genauso fahrlässig wie der Antrag der Linken, als Die Linke gefordert hat, wir sollten jetzt schon einen Rechtsanspruch für den Besuch des gemeinsamen Unterrichts garantieren. Da haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen gesprochen, und sie haben auch eingesehen, dass das falsch wäre. Aus diesem Gesamtgefüge, das beim Thema „Inklusion“ zu beachten ist,
einen Baustein herauszubrechen – und sei er noch so begründet –, wäre fahrlässig für den gesamten Prozess, der sorgfältig und systematisch angegangen werden muss. Das tun wir. Das sage ich aus voller Überzeugung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Fraktionen haben noch Redezeit, weil sie ihre Redezeit in der ersten Runde nicht ausgeschöpft haben. Zudem hat die Landesregierung ihre Redezeit um zwei Minuten 41 Sekunden überzogen. Ich frage deshalb, ob es seitens der Fraktionen noch den Wunsch gibt, zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort zu ergreifen. – Das ist erkennbar nicht der Fall. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 15/1793 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen gehört zu den letzten Bundesländern, die bei den kommunalen Rats- und Kreistagswahlen noch das traditionelle Wahlrecht vorsehen. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger lediglich eine einzige Stimme, die sie der Partei ihrer Wahl geben können. Eine differenzierte Stimmenverteilung auf mehrere Parteien oder die Beeinflussung der Rangfolge, nach der die Kandidaten einer Parteiliste in die Kommunalparlamente einziehen, ist nicht möglich. Letztendlich haben die Bürgerinnen und Bürger nur
Neben Nordrhein-Westfalen verfahren lediglich noch der Stadtstaat Berlin, das kleine Saarland und Schleswig-Holstein nach diesem antiquierten Prinzip. Alle anderen Bundesländer haben mittlerweile Wahlsysteme mit stärkeren direkt-demokratischen Elementen eingeführt. Hier können die Bürgerinnen und Bürger bei der Kandidatenauswahl kumulieren und panaschieren.
Anders als beim Einstimmenwahlrecht erhalten die Bürgerinnen und Bürger hierbei bei Wahlsystemen mit Kumulieren und Panaschieren mehrere Stimmen. Diese Stimmen können Sie zum Beispiel auf einzelne Kandidaten konzentrieren und ihnen damit ein besonderes Gewicht geben. Das wird dann als Kumulieren oder Häufeln bezeichnet. Die Stimmen können aber auch gezielt auf die Kandidaten einer Partei oder mehrere Parteien verteilt werden. Das wird dann als Panaschieren bezeichnet.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, traditionell zu wählen und ein sogenanntes Listenkreuz zu machen. Auf diesem Wege ist auch denjenigen Genüge getan, die diesem etwas komplexeren Wahlsystem kritisch gegenüberstehen.
Die Vorteile von Wahlsystemen mit Kumulieren und Panaschieren sind vielfältig. Wählerinnen und Wähler können auf diesem Wege nicht nur die ihnen nahestehende Partei unterstützen, sondern auch deren Personal gezielt beeinflussen; denn durch das Kumulieren rücken die Kandidaten in den Mittelpunkt des Interesses. Das bedeutet: Wer vor Ort einen guten Job macht und durch seine Persönlichkeit überzeugt, kann von den Wählerinnen und Wählern für seinen Einsatz direkt belohnt werden.
Das öffentlichkeitsferne – ich benutze jetzt einmal einen Boulevardausdruck – Geschacher um Listenplätze, die auf Wahlveranstaltungen durch parteiinterne Seilschaften festgelegt werden, würde sich damit erledigen, Herr Müller.
Zudem sind Wahlsysteme mit Kumulieren und Panaschieren auch effizient – ich trage es ganz langsam vor, damit es jeder begreift –; denn da es keine Direktkandidaten gibt, entstehen auch keine teuren Überhang- und Ausgleichsmandate. Räte und Kreistage bleiben so in ihrer Größe konstant und werden nicht künstlich aufgeblasen. Es gibt also zahlreiche Vorteile, die für eine Einführung des Kumulierens und Panaschierens sprechen.
Natürlich muss man sich vor der Entscheidung für ein solches System auch mit Problemen befassen, die sich durch das Kumulieren und Panaschieren ergeben können. Insbesondere in Süddeutschland und in Hessen, wo die Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen vergeben, wie der jeweilige Rat Sitze
hat, kann das Ausfüllen eines Stimmzettels aufwendig und komplex werden. Stuttgart zum Beispiel hat 60 Stadtratsmitglieder. Dass sich hier bei der Stimmvergabe Fehler einschleichen können, liegt auf der Hand.
Allerdings will ich betonen, dass das süddeutsche System trotz seiner hohen Komplexität auch in größeren Städten weitgehend reibungslos funktioniert und über alle Gemeindegrößenklassen hinweg breite Akzeptanz findet. In Baden-Württemberg beispielsweise nutzen rund 90 % aller Wählerinnen und Wähler ihre durch das Kumulieren und Panaschieren erweiterten Spielräume, obwohl sie es sich durch ein Listenkreuz auch einfacher machen könnten. In Bayern machten sich bei der Kommunalwahl 2008 fast 80 % aller Wählerinnen und Wähler die Vorzüge des Kumulierens und Panaschierens zu eigen.
Gleichwohl bietet sich die süddeutsche Variante des Kumulierens und Panaschierens im städtisch geprägten NRW sicherlich weniger an als bestimmte Versionen aus dem norddeutschen Raum. Niedersachsen beispielsweise – damit komme ich zum Schluss – hat mit seinem Dreistimmenwahlrecht eine ganze schlanke Variante des Kumulierens und Panaschierens geschaffen. Mit diesen drei Stimmen können die Wählerinnen alle Vorteile des Kumulierens und Panaschierens nutzen. Gleichzeitig wird die Komplexität des Wahlvorgangs auf ein Minimum reduziert, und für alle, die dennoch lieber auf traditionelle Weise wählen wollen, gibt es hier auch die Möglichkeit des Listenkreuzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag liegt Ihnen vor. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kollege Hauser das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Engel, zunächst einmal herzlichen Dank für die Erläuterungen am Anfang. Jetzt habe ich das System verstanden. Ich glaube, wir alle wissen, worum es beim Kumulieren und Panaschieren geht, welchen Sinn und Zweck diese Regelung hat und welche Ziele verfolgt werden.
Da wir heute über die Überweisung an den Ausschuss für Kommunalpolitik beschließen, bedarf es auch keiner abschließenden Beurteilung Ihres Antrags. Jedoch seien einige Anmerkungen zu Problemen erlaubt, da das Hohelied darauf, warum das sinnvoll ist, schon gesungen worden ist.
Zunächst einmal ist offenkundig, dass es für die Wähler ein attraktives Angebot sein könnte, mehrere Stimmen abgeben und Listen verändern zu können, wenn denn die Gesamtumstände, unter denen dies erfolgt, den Wählerinnen und Wählern ein sinnvolles Handeln erlauben. Eine Gesamtschau auf die freilich für Nordrhein-Westfalen hypothetischen künftigen Wahlergebnisse zeigt aber, dass es durchaus schwierig zu beurteilen ist, ob ein solches Kumulieren und Panaschieren zu einer wirklichen Demokratisierung führt.
Zunächst sei dies gesagt: Kumulieren und Panaschieren bedeutet einen immensen verwaltungstechnischen Aufwand bei der Erstellung der Wahlzettel, dem Wahlgang und der Auszählung. Das muss einem bewusst sein. In den nordrheinwestfälischen Großkommunen führt dies schnell zu nennenswerten Summen und zu einem nennenswerten Aufwand. Hinzu treten die höhere Anzahl ungültiger Stimmen und lange Auszählphasen. Zum Teil kann es tagelang dauern, bis man weiß, wer überhaupt in der Ratsversammlung zugegen sein wird.
Selbst wenn man dies hinnimmt, weil man sagen könnte, die Demokratie erfordert auch einen gewissen Aufwand, muss man sehen, dass es weitere beachtenswerte Argumente im Zusammenhang mit der Beteiligung an diesem aufwendigen Verfahren gibt. Die Wahrnehmung dieses Rechts ist – so zeigen die Wahlergebnisse in verschiedenen Bundesländern – durchaus unterschiedlich ausgeprägt. In Hamburg haben wir vor Kurzem erfahren, wie es augenscheinlich nicht richtig funktionieren konnte. Ich kenne die Detailergebnisse nicht, aber ein Blick auf die Detailergebnisse wird das sicherlich erweisen.