Protokoll der Sitzung vom 29.06.2011

Selbst wenn man dies hinnimmt, weil man sagen könnte, die Demokratie erfordert auch einen gewissen Aufwand, muss man sehen, dass es weitere beachtenswerte Argumente im Zusammenhang mit der Beteiligung an diesem aufwendigen Verfahren gibt. Die Wahrnehmung dieses Rechts ist – so zeigen die Wahlergebnisse in verschiedenen Bundesländern – durchaus unterschiedlich ausgeprägt. In Hamburg haben wir vor Kurzem erfahren, wie es augenscheinlich nicht richtig funktionieren konnte. Ich kenne die Detailergebnisse nicht, aber ein Blick auf die Detailergebnisse wird das sicherlich erweisen.

Die unterschiedliche Ausprägung ist natürlich kein Grund, um dieses Recht von vornherein auszuschließen. Sie zeigt aber, dass die demokratische Legitimation eines solchen Verfahrens durchaus kritisch zu sehen ist.

Ein weiterer Aspekt sei in der Kürze der Zeit eingebracht. In Nordrhein-Westfalen haben wir ein Kommunalwahlsystem, das unter anderem auf Wahlkreisen beruht und Wahlkreisstadtverordnete sowie Wahlkreiskreistagsabgeordnete zulässt. Die Kompatibilität von Kumulieren und Panaschieren mit einem solchen System erscheint mir schwierig.

Herr Engel, eines ist auf jeden Fall klar: Die Aussage, es gäbe dann keine Überhangmandate, die ausgeglichen werden müssten, wird bei Wahlkreiswahlen in Stadträten und Kreistagen mit Sicherheit nicht zutreffen. Dort kann dann in der Tat die Situation eintreten, dass sich die Problematik, die wir in den Kommunalparlamenten jetzt schon haben – Beispiel Rat der Stadt Bonn: reguläre Zusammensetzung 66, tatsächlich 80 –, noch dadurch ver

stärkt, dass eine oder zwei Parteien traditionellerweise die Direktmandate erringen, aber die Zusammensetzungen durch Kumulieren und Panaschieren durchaus geändert werden können. Das betrifft auch die rechtlich sehr delikate Frage, was denn mit jemandem ist, der durch Kumulieren und Panaschieren ganz klar mit einem großen Wählervotum ausgestattet wurde, aber aufgrund der Direktwahlergebnisse einer Partei gar nicht mehr zum Zuge kommen kann, also viel mehr Stimmen hat als vielleicht der beste und erfolgreichste Direktkandidat.

Ein weiterer Aspekt sei noch erwähnt: Angesichts der Größe vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen – nehmen wir Essen, Düsseldorf, Köln – sehe ich auch ein gewisses publizistisches Problem für die Kandidatur. Wir bewegen uns ganz schnell dahin, dass Kandidaten dadurch, dass sie sehr populäre Thesen äußern, dass sie sich vielleicht auch öfter aggressiv äußern, kurz vor der Wahl noch versuchen, ihren Stimmenanteil zu erhöhen, wenn sie auch die viereinhalb Jahre vorher nicht sehr aktiv ihren Wahlkreis zum Beispiel vertreten haben.

Andererseits geraten Stadtverordnete und Kreistagsabgeordnete, die fachlich oder im Wahlkreis sehr gute Arbeit geleistet haben, aber aufgrund der Tatsache, dass ihnen nicht wie anderen Kandidaten die Mittel zur Verfügung stehen – ich rede hier auch von finanziellen Mitteln und Wahlkampfaufwand –, ins Hintertreffen, obwohl sie gute Arbeit gemacht haben.

Ich glaube, meine Damen und Herren, ein wenig sollten wir den Parteien und auch den freien Wählergemeinschaften – es geht hier nicht nur um Parteien – dabei vertrauen, dass sie in der Lage sind, bei der Zusammensetzung ihrer Mannschaften, die sie als Angebot an die Wählerinnen und Wähler geben, Qualitätskriterien anzuwenden und eine breite Beteiligung von demografischen, sozialen und anderen Gruppierungen in den Räten sicherzustellen. Deswegen sehen wir diesen Antrag sehr kritisch. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hauser. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Körfges das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So viel Einmütigkeit zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten an einer solchen Stelle würde ich mir häufiger wünschen.

(Zuruf von Holger Müller [CDU])

Insbesondere würde ich mir solche intellektuellen Umkehrprozesse bei der CDU häufiger wünschen.

Sie hatten doch einmal gemeinsam mit der FDP in einem Koalitionsvertrag stehen, dieses System zu überprüfen. Ich stelle fest, die Überprüfung hat stattgefunden. Sie sind zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen und lehnen genau wie die Sozialdemokratische Partei Deutschlands für NordrheinWestfalen Kumulieren und Panaschieren ab.

Meine Damen und Herren, insoweit hat Kollege Engel mir auch viel Freude gemacht. Wir beschäftigen uns mit dem Thema auch schon seit geraumer Zeit. Ich glaube, Ihre Erklärung, Herr Engel, war deshalb so ausführlich, weil Sie die Zeit, die man normalerweise für positive Argumente benötigt, in Ermangelung dieser Argumente lieber mit Allgemeinplätzen und mit der zu widerlegenden Vermutung, dass gegebenenfalls der eine oder der andere aufgrund besonderer großartiger Leistungen bessere Chancen hätte, gefüllt haben.

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Zu der Hoffnung, die die FDP womöglich mit einem solchen Wahlsystem verbindet, gibt es jetzt Empirie. In Hamburg hat die Auszählung zwar irre lang gedauert, aber das Ergebnis der FDP war, vorsichtig ausgedrückt, trotz dieses Wahlsystems überschaubar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insoweit will ich Sie von dieser Hoffnung auch sofort befreien. Das hat für Sie dann auch hinsichtlich irgendwelcher Vorteile offensichtlich keine Auswirkungen, weil sich – das ist richtig – Qualität bei jedem Wahlsystem durchsetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Kollege Körfges, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Herr Abgeordneter Hauser möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Bitte schön.

Wenn man sich schon einmal inhaltlich so nah ist, gerne.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, das macht mir auch schon Sorgen. Ich wollte Sie fragen, ob Sie wissen, wer damals im Koalitionsausschuss aufseiten der CDU gesessen hat. Ich nicht!

Ich nehme das zur Kenntnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, und darf jetzt ein paar Dinge aus unserer Sicht noch ergänzen.

Wenn wir die spezielle Situation des Landes Nordrhein-Westfalen, von Großstädten geprägt, zugrunde legen und uns dann – ich habe den Wahlzettel heute nicht mitgebracht, obwohl ich dem Kollegen Bovermann das versprochen hatte – anschauen, wie die Wahlzettel in manchen Großstädten, zum Beispiel in Hessen, aussehen können, wenn man Kumulieren und Panaschieren tatsächlich ungebremst einführt, dann sieht man, dass die unter

schiedliche Größe der durchschnittlichen Gebietskörperschaften offensichtlich in Relation zum Umfang des Stimmzettels zu setzen ist und wir insoweit als von Großstädten geprägtes Bundesland unseren Bürgerinnen und Bürgern keine Entscheidungshilfe oder größere Entscheidungsmöglichkeiten einräumen, sondern eher größere praktische Schwierigkeiten beim Wählen verursachen würden.

Deshalb weise ich auch, Kollege Engel, die in Ihrem Antrag vorgenommene Behauptung, dass das derzeitige Kommunalwahlsystem in NRW nicht mehr den Anforderungen einer modernen Bürgergesellschaft an ihre demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten entspricht, ausdrücklich zurück. Ich glaube, wir haben eine eigene historische Tradition in unserem Land, die auf der britischen Besatzungstradition beruht, die in unser Kommunalwahlrecht eingeflossen ist. Wir sind viele Jahre mit unserem Kommunalwahlrecht deshalb gut gefahren, weil es eine gute Kombination zwischen Parteipräferenz auf der einen Seite und Würdigung von persönlicher Verantwortlichkeit in Wahlkreisen auf der anderen Seite bietet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer das bewährte System der persönlichen Zuständigkeit von direkt gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern beibehalten will, kann keinen Spaß an einem System von Kumulieren und Panaschieren haben. Das ist der wesentliche Grund, abgesehen von den Kostengesichtspunkten, weshalb wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten äußerst skeptisch sind.

Wie Sie an meinem durchaus launisch gemeinten Beitrag merken, freue ich mich trotz und alledem auf die inhaltlichen Beratungen im Ausschuss und will mir zum Abschluss noch eine Sache erlauben. Vielleicht hätten Sie, Kollege Engel, besser daran getan, Ihren Antrag ganz zu erklären. Dann wäre meine Wortmeldung womöglich etwas maßvoller ausgefallen.

Wenn ich es richtig sehe, haben Sie Niedersachsen als Vorbild. Da sind die Stimmzettel etwas kleiner. Aber auch dieses Wahlrecht gefällt uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht besonders gut. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man wie die FDP fünf Jahre lang regiert hat, dann hält man normalerweise gewisse Schamfristen ein, bevor man Sachen, die man selber nicht auf die Reihe

bekommen hat, ins Parlament einbringt. Was die kommunalen Finanzen angeht, haben Sie, glaube ich, zwei Sitzungen gewartet, bevor Sie das Gegenteil von dem vorgetragen haben, was Sie in den fünf Jahren vorher im Landtag und insbesondere in der Regierung gemacht haben. Bei diesem Thema haben Sie immerhin ein Jahr gewartet. Das ist eine anständige Schamfrist. Das, was Sie in Ihrem Programm haben und mit der CDU zusammen nicht umsetzen konnten, bringen Sie nun als Antrag ein.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Aber ihr auch nicht!)

Ich möchte einige Beispiele geben, wo wir in dieser Legislaturperiode wirkliche Fortschritte substanzieller Art erzielt haben. Das Thema „Stichwahl“ haben wir wieder auf die Beine gestellt. Bei diesem Thema waren Sie ebenfalls in der Koalition unterlegen. Die Stichwahl ist unter der CDU/FDP-Regierung abgeschafft worden. Über das Thema „Bürgerbegehren“ werden wir uns morgen unterhalten. Da wird es noch einmal substanzielle Verbesserungen geben. Wir als Koalition haben das Thema „Volksbegehren“ angefasst. Auch beim Thema „Volksentscheide“ würden wir gerne weiterkommen. Dazu ist natürlich eine Verfassungsänderung notwendig. Da ist die CDU-Fraktion in diesem Landtag gefragt.

Auch was das Thema „Bürgermeisterinnenabwahl und Bürgermeisterabwahl“ angeht – in dem Zusammenhang der Hinweis für die künftige Abfassung von Anträgen, dass es bei Kommunalwahlen auch Kandidatinnen und nicht nur Kandidaten gibt – , ist dieses Land einen Schritt weitergekommen. Die Bürgerinnen und Bürger können endlich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte abwählen.

Es bietet sich ein breites Feld, wo man die Demokratie massiv stärken kann. Ich wundere mich schon, dass sich die FDP selbst bei den Themen, die ich eben angesprochen habe, mit Ausnahme der Stichwahl nicht in der Lage sah, den in ihrem Parteiprogramm befindlichen Punkten zuzustimmen. Teilweise haben Sie sich enthalten, nur dem Antrag zur Stichwahl haben Sie zugestimmt.

Ich bin sehr gespannt auf die Ausschussberatung, wo wir das im Einzelnen prüfen werden. Sie haben die Methode gewählt, einen Antrag einzubringen, wenn eine Ablehnung sicher ist. Das ist eine komische Methode, aber wir werden selbstverständlich konstruktiv im Ausschuss darüber beraten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Demirel das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP fordert in ihrem Antrag Kumulieren und Panaschieren im Sinne des niedersächsischen Wahlrechts. Wir von der Linken begrüßen diesen Vorstoß und vor allem die dadurch angestoßene Debatte.

(Beifall von Ilka von Boeselager [CDU])

Herr Mostofizadeh, Ihnen kann ich nur sagen, dass Sie sich mit Ihrer Fraktion in der Koalition bei diesem Thema auch nicht durchgesetzt haben. Denn ich meine mich daran zu erinnern, dass die Grünen auch früher von Kumulieren und Panaschieren gesprochen hatten. Wir als Linke orientieren uns an den Inhalten. Deshalb ist es uns auch egal, wenn der Antrag von der FDP kommt.

Herr Engel, wir – ich habe es angedeutet – sympathisieren mit Ihrem Vorhaben, haben jedoch noch zu einigen Fragen Beratungsbedarf. Im Rahmen der Beratungen wird es sicherlich sehr interessant sein, sich die Erfahrungen anderer Bundesländer, auch über Niedersachsen hinaus, anzuschauen.

Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht sprechen vor allen Dingen drei Argumente für Kumulieren und Panaschieren:

Erstens. Wir unterstützen jederzeit jeden Schritt in Richtung mehr Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung. Kumulieren und Panaschieren ist eine Möglichkeit dafür. Herr Körfges, es geht eben nicht um parteitaktische Spielchen, sondern darum, direktdemokratische Elemente auszuweiten.

(Beifall von der LINKEN)

Zweitens. Die Wählerinnen und Wähler haben mehr Möglichkeiten, Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Stadt- oder Gemeinderates oder des Kreistages zu nehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, Kandidatinnen auf der Liste nach oben zu wählen oder auch durchfallen zu lassen. Beispielsweise wurde so in Bremen der Migrantenanteil im Stadtrat verdoppelt, und das ist auch gut so. Kandidatinnen und Kandidaten, die vor Ort besonders gut verankert sind, haben mehr Chancen.

Drittens. Auch Querdenker und kritische Köpfe, die es besonders in den sogenannten etablierten Parteien nicht unbedingt leicht haben, können durch die Wählerschaft nach vorne gebracht werden, sofern sie vor Ort verankert sind. Beispielsweise könnten dadurch vielleicht linksliberale FDPler, Herz-JesuMarxisten von der CDU oder die linken SPDler, ja vielleicht sogar friedensbewegte Grüne, sofern sie nicht schon zu uns übergetreten sind, eine Chance haben.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Diese Situation hat für uns Linke natürlich Charme, und das gefällt uns sehr gut.

Doch es gibt auch Nachteile beim Kumulieren und Panaschieren:

Erstens. Das Wahlrecht und auch die Auszählung werden sehr kompliziert. Die Stimmzettel werden sehr groß und unübersichtlich. So gibt es in Bremen ein ganzes Wahlheft, und in Bayern sind die Stimmzettel teilweise mehrere Quadratmeter groß. Es besteht also die Gefahr der Abschreckung und/oder ungültiger Stimmabgaben. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die Quote der ungültigen Stimmen nach der Einführung von Kumulieren und Panaschieren regelmäßig von ca. 1 % auf 5 % ansteigen kann.

Sehbehinderte und blinde Menschen werden benachteiligt, denn entsprechende Wahlschablonen können nicht zur Verfügung gestellt werden.