und die Personalratsmitglieder dort im Umfang von 13.462 Unterrichtsstunden pro Woche und einem Jahresunterrichtsvolumen von 538.000 Unterrichtsstunden bzw. sage und schreibe rund 495 Vollzeitstellen
mit einem Kostenvolumen von jährlich rund 25 Millionen € von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt seien. – Das ist einfach unglaublich. Und Sie lernen nichts daraus.
Daneben würden die Personalvertretungen erhebliche Personal- und Sachressourcen vonseiten der Verwaltung benötigen – so der Landesrechnungshof –, deren Höhe maßgeblich durch die Anzahl der Personalvertretungen und ihrer Mitglieder bestimmt wird. Beispielhaft wurde auf die jährlichen 60 Halbjahresgespräche bei den Bezirksregierungen verwiesen, die nach dortiger Einschätzung die betroffenen Beschäftigten im Umfang von rund 1.500 Arbeitsstunden knapp 183 Arbeitstage in Anspruch nahmen.
Obwohl für Wahlvorstände – auch das muss ich hier noch einmal vortragen; dann komme ich zum Schluss –
die Regelungen über die Freistellung von Personalratsvertretungen nicht gelten, stellte der Landesrechnungshof fest, dass gleichwohl 405 der 432 Wahlvorstände von ihrer Unterrichtsverpflichtung zum Teil freigestellt waren und den Wahlvorständen hochgerechnet Freistellungen im Umfang von insgesamt 27.720 Unterrichtsstunden oder rund 48 Lehrerstellen bzw. knapp 1 Million € einfach so gewährt wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Stotko hat eben dankenswerterweise schon einige Danksagungen ausgesprochen, denen ich mich an
schließen kann – insbesondere dem Dank an die Personalräte, die Gewerkschaften, die Berufsverbände aber auch die kritischen Stimmen aus der CDU. Ich wiederhole das nicht; Herr Stotko hat das schon ausgeführt.
Zum Gesetzentwurf! Der Gesetzentwurf zur Novellierung der Mitbestimmung kann nun endlich verabschiedet werden. Allerdings lag nicht in den ersten 100 Tagen, wie die Regierung bei Amtsantritt versprochen hatte, ein Entwurf vor, der den schwarzgelben Mitbestimmungskahlschlag rückgängig gemacht hätte –
im Gegenteil: Der Weg war lang und steinig. Der erste Entwurf, der vom Ministerium vorgelegt wurde, war so unzureichend, dass die Gewerkschaften der Regierung aufs Dach gestiegen sind, und das zu Recht.
Aber auch der zweite Entwurf blieb zunächst deutlich dahinter zurück, auch nur den Zustand 2007 herzustellen, von „plus x“ ganz zu schweigen. Aber die Gewerkschaften, die Berufsverbände, die Personalräte vor Ort und auch wir, Die Linke, haben Druck gemacht, um die zentralen Punkte, die eine gute Mitbestimmung ausmachen, auch bei den regierungstragenden Fraktionen voranzutreiben.
Offenbar gab es auch bei Rot-Grün ein bisschen Krach im Gebälk. Man hatte zwischenzeitlich den Eindruck, dass sich einige vielleicht doch ein den Arbeitsgebern ein bisschen näher fühlten als den Arbeitnehmern.
(Özlem Alev Demirel [LINKE]: Hört, hört! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Wen guckst Du gerade an? – Heiterkeit von der SPD)
Heute Morgen lag ein guter Änderungsantrag vor. Auch wir haben noch Änderungen hineinbekommen. Dazu gleich noch mehr.
Die CDU ist nach wochenlanger Blockade bzw. Nichtteilnahme gestern mit einem Alternativgesetzentwurf als Antrag reingegrätscht, der 27 Seiten umfasst und im Wesentlichen noch Verschlechterungen vorsah, also in den ersten Entwurf der Landesregierung sogar noch Verschlechterungen hineingeschrieben hat. Das werden wir – wie heute Morgen im Ausschuss auch – selbstverständlich ablehnen.
klarere Stellungnahme gewünscht hätten. Das betrifft zum Beispiel die Frage der Evokation, die Abmahnung als mitbestimmungspflichtige Tatsache. Auch wurde nicht die Gelegenheit genutzt, der Besonderheit der beiden Landschaftsverbände als großflächige Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen. Dass sich die ganze große Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP der Regelung zu den Lehrerräten verschließt, die man auch ohne Änderung des Schulgesetzes jetzt schon hätte im LPVG ändern können, ist mehr als ärgerlich. Dazu sagt gleich meine Kollegin Böth noch etwas.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, klar ist auch: Der vorliegende Gesetzentwurf ist nach allen Veränderungen, die dort noch hineingekämpft worden sind, ein für die Mitbestimmung absolut tragbarer Gesetzentwurf. Sowohl die DGB-Gewerkschaften als auch die Beamtenbünde und die Personalräte können mit diesem Entwurf arbeiten.
Nordrhein-Westfalen ist nicht das Mitbestimmungsland Nummer eins. An der Stelle muss ich auch meine Vorredner korrigieren. Dazu hätten schon alle Beteiligungstatbestände zu Mitbestimmungstatbeständen werden müssen. Aber der Kompromiss ist für uns tragbar. Und – wir haben es von Anfang an gesagt –: Wenn sich wesentliche Forderungen der Betroffenen wiederfinden, bekommt diese Landesregierung nicht eine Stimme, die sie zur Mehrheit braucht, sondern dann bekommt sie alle elf Stimmen.
Verwunderlich ist: Wir haben im September 2010 einen Antrag mit Mindestanforderungen vorgelegt, der von Ihnen allen abgelehnt worden ist, von SPD, CDU, FDP und Grünen. Im heutigen Gesetzentwurf sind bis auf wenige Punkte fast alle unsere Mindestanforderungen enthalten. Dazu hätte man sich vielleicht auch vorher schon positiv bekennen können. Nichtsdestotrotz begrüßen wir den Sinneswandel der Regierungsfraktionen und dass das lange Verfahren dazu geführt hat, die Forderungen, die nicht nur wir, sondern überwiegend auch die Gewerkschaften hatten, doch noch positiv beschieden und aufgenommen werden.
Ich möchte ein paar positive Punkte benennen: Gut finden wir, wie Privatisierung behandelt wird, dass PPP und die aktuellen Privatisierungsformen berücksichtigt sind. Wir begrüßen die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Mitbestimmungsregelungen, die Wirtschaftsausschüsse, die Freistellungstaffel, die Ausweitung des Schutzbereiches und dass Versetzung und Umsetzung als Mitbestimmungstatbestände aufgenommen wurden sowie die Wiederherstellung des § 72 Abs. 3, die heute Morgen aufgrund unseres Änderungsantrags hin
Das alles sind nicht nur Rücknahmen der schwarzgelben Verschlechterungen, sondern es sind zum Teil auch reale Verbesserungen in diesem LPVG.
Wir als Linke haben an diesem nun deutlich verbesserten uns vorliegenden Gesetzentwurf unsere Handschrift hinterlassen.
Ja, dazu können Sie uns gratulieren, Herr Palmen. Das haben Sie richtig erkannt. Der Gesetzentwurf wird zwar unsere Zustimmung bekommen; aber wir werden im Schulbereich weiter dranbleiben. Dazu wird gleich meine Kollegin Böth noch etwas sagen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Tag ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht nur ein guter Tag, sondern, meine Damen und Herren, er ist ein sehr guter Tag.
Wir legen heute ein Personalvertretungsgesetz mit den Ergänzungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen vor, mit denen einem der zentralen Wahlversprechen der Sozialdemokratie Rechnung getragen wird, die Mitbestimmung in NordrheinWestfalen in einem Gesetz wieder einzuführen, die diesen Namen auch verdient.
Ich will mich bei den Argumenten, die über viele Wochen und Monate so häufig und intensiv ausgetauscht worden sind, die die einen gerne lernend aufnehmen, während andere unlernend und unbelehrbar an der Seite stehen, auf zwei bzw. drei Punkte konzentrieren:
Ich glaube, man sollte das, was CDU und FDP 2007 bei der Mitbestimmung vollbracht haben, in seiner Wirkung niemals unterschätzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich glaube, dass Sie bis heute nicht begriffen haben, welche Tragweite dies bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst hatte, deren Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten so heruntergeschleift wurden, und welche Auswirkungen das auch auf die Menschen in NordrheinWestfalen und Ihr Wahlergebnis hatte.
Aber das ist gar nicht so tragend, sondern viel tragender ist – auch nach meiner Erfahrung im Berufs