Frau Ministerin Löhrmann, Sie wären vor allem um einiges glaubwürdiger, wenn Sie vor diesem Haus sagen würden: Es ist jetzt Schluss mit der Privilegierung bestimmter von Ihnen politisch motivierten Schulformen.
Auch das wäre ein Beitrag zum Schulfrieden in diesem Land. Sie bestreiten hier immer, dass es diese Bevorzugung gibt. Ihre Landesregierung braucht ja drei Monate, bis Sie die Anfrage meiner Kollegin Pieper-von Heiden „Gibt es eine Ressourcenprivilegierung – ja oder nein?“ beantwortet. Aber vor Ort, wo Sie wollen, dass es Anträge auf Gemeinschaftsschulgründung gibt, da werben Ihre Beamten genau mit diesem Grund: Entscheidet euch doch vor Ort für Gemeinschaftsschulen, dann bekommt ihr mehr Ressourcen als in anderen Schulformen! – Diesen Widerspruch müssen Sie hier endlich einmal auflösen, Frau Ministerin.
Sie haben mit dem OVG-Urteil zu Finnentrop eine schwere Niederlage eingefahren, Frau Ministerin Löhrmann. Das wird in der Presse landes- und bun
desweit eindeutig als Ihre erste große politische Niederlage kommentiert. Alles andere wäre eine Fehlwahrnehmung. Das war aber nicht die Klage einer fiesen Opposition, die Ihnen hier ein Beinchen stellen will. Da haben sich Menschen auf den Weg gemacht, um vor Gericht gegen Ihre Politik vorzugehen. In den Nachbarkommunen, in den betroffenen Schulen der Stadt Finnentrop hat man gegen Ihr Modell votiert. Deshalb ist es gut, dass abschließend rechtlich entschieden worden ist, dem Ganzen in Finnentrop einen Riegel vorzuschieben – mit den Argumenten, die wir Ihnen seit einem Jahr in der parlamentarischen Debatte hier vortragen.
Wenn Sie dann so schön sagen: „Wir als rot-grüne Landesregierung schließen keine Schule“, ist das das Gleiche wie bei Ihrer Aussage: Wir bauen in Datteln kein Kraftwerk. – Natürlich sind Sie weder der Schließdienst für eine Schule noch sind Sie der Bauträger für ein Kraftwerk in Nordrhein-Westfalen. Aber Sie haben an dieser Stelle ein politisches Ziel, nämlich dass ein Drittel der Schulen die neue Form bekommt. Und weil jede Gemeinschaftsschule, die Sie jetzt bewilligt haben, mindestens zwei vorhandene Schulen die Existenz kostet, können wir uns alle vorstellen, welche faktische Wirkung das für unser Schulsystem haben wird. – Vielen Dank.
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wenn über Schulpolitik diskutiert wird, sollten die Politikerinnen und Politiker sich an das halten, was wir ansonsten von Schülerinnen und Schülern in der Schule wollen: Wir sollten uns an das Thema halten. Wir diskutieren gerade nicht den Tagesordnungspunkt 6 „Gemeinschaftsschulversuch“, sondern wir diskutieren die Kurzfassung der Empfehlungen der Bildungskonferenz – um das noch einmal deutlich zu sagen.
Ich möchte bekräftigen, warum wir die Landesregierung gelobt haben, diese Bildungskonferenz einberufen zu haben. Ich erinnere daran, dass es unter Rot-Grün – dann ist das vergleichbar – schon die sogenannte Rau-Kommission gegeben hat. Damals hat der Ministerpräsident eine Kommission einberufen, die Bildungskommission. Das war interessanterweise aber keine Kommission. Vielmehr hat Herr Prof. Brockmeyer alle möglichen Expertinnen und Experten eingeladen und dann aus dem, was die ihm vorgetragen haben, das gemacht, was er für sinnvoll hielt.
Das Ganze hieß „Zukunft der Schule – Schule der Zukunft“. „Haus des Lernens“ ist ein Begriff, der da
raus übernommen worden ist. Schon damals gab es unter den Expertinnen und Experten zu vielen Punkten einen großen Konsens, unter anderem zu vielen Punkten, die jetzt im Bericht stehen.
Jetzt sage ich einmal, worin der Unterschied bestand. Der Unterschied bestand darin, dass die Kommission unter Leitung von Herrn Prof. Brockmeyer, die vom Ministerpräsidenten einberufen worden war, allein entschieden hat, was da hineinkommt. Da haben nicht Expertinnen und Experten untereinander diskutiert. Deshalb haben wir es besonders begrüßt, wie die Landesregierung diese Bildungskonferenz angelegt hat.
Die gesellschaftlichen Organisationen, die darin vertreten waren, haben natürlich nicht alles neu erfunden. Ein Blick in die pädagogische Fachliteratur, in die Schulforschung, in das, was seit vielen Jahren publiziert wird, zeigt einem, dass es das ist, was jetzt state-of-the-art ist. Nachdem heute schon so viel Neudeutsch geredet wurde, wollte ich das jetzt auch einmal tun. Insofern müsste jetzt das Recht dem angepasst werden, was gesellschaftliche Wirklichkeit ist. Vom Parlament wird also erwartet, dass es den Vollzug einer gesellschaftlichen Entwicklung vornimmt. Ich will dazu ein paar Beispiele nennen.
Zur individuellen Förderung hat gerade schon Herr Link etwas gesagt. Es reicht nicht, wenn man das ins Schulgesetz schreibt. Stellen Sie sich vor, Sie hätten in der letzten Legislaturperiode ins Schulgesetz geschrieben: Jede Schülerin, jeder Schüler macht Abitur. – Dann hätte das zwar im Schulgesetz gestanden, aber wenn Sie dazu keine Maßnahmen ergreifen, wird das auch nicht passieren. Es soll jetzt im Übrigen nicht die Frage diskutiert werden, ob das wünschenswert wäre. Ich glaube, es ist unstrittig, dass das ein fiktives und ein sehr irreales Beispiel ist, das auch gar nicht erwünscht ist.
Die Kurzfassung der Empfehlungen, die ja allen vorliegt – die Langfassung wird wahrscheinlich den Schulausschussmitgliedern vorgelegt –, enthält eine ganze Menge, was in Auftrag gegeben wurde. Darauf will ich noch einen Moment eingehen.
Mit der Bildungskonferenz sind natürlich große Erwartungen geweckt worden. Denn wenn ich alle zusammenrufe und sage: „Nun tragt mal zusammen, was jetzt eigentlich gemacht werden müsste“, dann weiß ich – da kann ich nur auf das verweisen, was Goethe einmal geschrieben hat –: Die Geister, die ich rief, werd‘ ich nun nicht los. – Das sagt der Zauberlehrling im „Faust“ nicht ohne eine bestimmte Angst.
Ich erwarte, dass es jetzt so etwas wie einen Umsetzungsplan gibt. Das war nämlich das große Problem bei der Rau-Kommission: Damals gab es anschließend ein ganz schickes dunkelrotes Buch, das wahrscheinlich viele von Ihnen oder jedenfalls viele von den Expertinnen und Experten noch heute
im Schrank stehen haben, alle haben darauf gewartet, insbesondere die Fachwelt, dass als Folge davon etwas passiert, dass diese Empfehlungen umgesetzt werden – es ist aber keine systematische Umsetzung erfolgt. Deshalb muss das Ziel jetzt sein, einen Plan zu machen, wie man die Empfehlungen umsetzt.
Frau Ministerin, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass zum Beispiel der gebundene Ganztag, so wie es in der Kurzfassung beschrieben ist – und nur da – bis 2020 als Zielmarke genannt worden ist. Diese Zielmarke ist angesichts der Mittel, die das kosten wird, auch einigermaßen einsichtig. Es gibt dafür aber auch noch einen anderen Grund.
Auf der Bildungskonferenz ging es nicht um die Aussage – das unterscheidet die Bildungskonferenz wohl von dem, was CDU und FDP wollen –: Wir wissen, was für dich gut ist. – Das ist nämlich das Kernstück autoritärer Erziehung und autoritären Handelns: Ich weiß, was für dich gut ist, und deshalb bestimme ich, dass jetzt alle entweder in den gebundenen Ganztag oder dass bestimmte Kinder ins Gymnasium müssen.
An diesem Punkt will ich noch einmal die Differenz deutlich machen. Die Bildungskonferenz hat anders, als FDP und CDU das in den letzten Tagen immer wieder deutlich gemacht haben, gesagt: Kommunen, Eltern, Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht darauf, wählen zu können, sich neutral beraten lassen zu können – das steht darin; da braucht man jetzt überhaupt keinen Popanz aufzubauen – und dann selbstständig entscheiden zu können.
Ich will nur darauf hinweisen: CDU und FDP haben hier dagegen gestimmt, die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten aufzuheben. Es ist nun aber so, dass die Grundschule die Eltern zwar berät, aber nicht mehr entscheidet, auf welche Schule das Kind nach der Grundschule muss. Wenn Sie sagen, sie wollten unbedingt das Gymnasium erhalten, sie wollten unbedingt die Realschulen erhalten, dann bedeutet das in Kombination damit, dass Sie das Grundschulgutachten verpflichtend gemacht haben, dass Sie über Kinder und Eltern bestimmen wollen, weil dann nämlich die Schule ansagen kann, wohin das Kind zu gehen hat.
Genau das wollen die Eltern nicht. Auch die Kommunen lassen sich heute nicht mehr vorschreiben, wie sie ihre Schulentwicklungsplanung zu machen haben. Auch das steht da drin.
An dieser Stelle möchte ich zu den vielbeschworenen kommunalen Konflikten, die hier immer wieder ausgepackt werden, auf Folgendes hinweisen: Es gibt einen ganz schicken Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes zu einem Mediationsverfahren mit einem gestuften Plan. Dieser Plan ist vom Städte- und Gemeindebund verabschiedet worden. Das
ist keine Erfindung der Bildungskonferenz, der Landesregierung oder sogar der Linken. Es geht dabei darum, dass kommunale Entscheidungen in einer Kommune nicht durch eine andere Kommune behindert werden dürfen. Es geht aber auch nicht, dass die kommunale Entscheidung einer Kommune kommunale Entscheidungen einer anderen Kommune ruiniert. Das ist völlig klar. In diesem Zusammenhang muss man ein Verfahren finden, dass eine Kommune eine bestimmte Schulentwicklungsplanung, wofür sie eine Mehrheit hat, umsetzen kann, aber die Probleme zwischen den Kommunen gelöst werden. Diese Probleme werden aber nicht hier im Parlament gelöst, sondern auch diese Lösungen sollten wir den Kommunen überlassen. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei Aspekte eingehen und dann vielleicht noch einen Appell aussprechen.
Herr Dr. Sternberg hat gesagt, wir hätten wegen des 30%igen Zuschlags zu den Hauptschulen einen Vorwurf ausgesprochen. Das stimmt nicht. Ich habe in Replik auf Herrn Kaiser nur gesagt, dass wir, wenn wir uns ansehen, welche Ressourcen an welcher Stelle investiert werden, auch darüber sprechen müssen. Es ist nämlich nicht so einfach, deutlich zu machen, was gut gewesen ist. Sie haben sich ja etwas dabei gedacht und wollten Schülern, die besonderer Förderung bedürfen, auch eine besondere Förderung zukommen lassen. Das ist legitim und folgt diesem Grundsatz. Dann muss aber alles auf den Tisch. Es kann nicht sein, dass Sie hier feststellen, wann eine zusätzliche Mittelvergabe berechtigt ist und wann nicht.
Lieber Herr Kaiser, dann müssen wir uns zum Beispiel auch die Klassengrößen in den genehmigten Verbundschulen angucken. Die haben ja auch ein Privileg: weil sie die Klassengrößen der Schulform haben, die sie miteinbringen. Ein Vergleich fällt also nicht automatisch zugunsten der Gemeinschaftsschulen aus. Man muss sich das also im Detail angucken. Das sollten wir tun.
Der zweite Punkt. Herr Witzel, uns geht es beim Angebot der Gemeinschaftsschule darum, eine zukunftsfeste Antwort auf den demografischen Wandel und das veränderte Elternwahlverhalten zu geben. Nur darum geht es. Dieses Angebot ist von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr offensiv aufgegriffen worden. Deswegen sehen wir uns darin bestätigt, an diesem Prinzip festzuhalten.
(Ralf Witzel [FDP]: Es geht Ihnen in Wahr- heit um politisch-ideologische Zielsetzungen der Einheitsschule!)
Die FDP wird sich doch auch bildungspolitisch bundesweit austauschen. Schauen Sie doch nach Schleswig-Holstein. Dort gibt es auch Gemeinschaftsschulen, dort gibt es auch regionale Mittelschulen.
Ich will dem Grundsatz folgen, den Jürgen Rüttgers als Ministerpräsident häufig genannt hat: Wir wollen auf die Praktiker vor Ort hören. – Das war eine Losung, die wir hier immer wieder gehört haben.
Ich möchte dem Hohen Haus zur Kenntnis geben, was gestern in „SPIEGEL ONLINE“ formuliert worden ist. Dabei wähle ich ausdrücklich das Beispiel einer unter einem CDU-Bürgermeister und einem FDP-Bildungsminister geführten Schule. Warum Sie die nicht davon abhalten, wenn Sie das so des Teufels finden, das wundert mich. Dort wird gesagt:
„‘Es ist kontraproduktiv, weiter Hauptschulpädagogik betreiben zu wollen‘, sagt etwa Arthur Christiansen, Bürgermeister im schleswig
holsteinischen Handewitt. ‚Das widerspricht allen wissenschaftlichen Ansätzen, dass es homogene Lerngruppen niemals wieder geben wird.‘„
„Die Erfahrung spricht für ihn. Bürgermeister Christiansen stand vor fünf Jahren mit seiner Gemeinde vor der Wahl: Eine separative Oberschule einführen – oder eine integrative Gemeinschaftsschule? Also entweder die Schüler nach vermeintlichen Talenten aufteilen oder gemeinsam unterrichten. ‚Gott sei Dank, haben wir uns für die Gemeinschaftsschule entschieden, wir haben seitdem ständig steigende Schülerzahlen‘, sagt er. In Handewitt versuchen sie gerade, eine Oberstufe auf seine Gemeinschaftsschule aufzusetzen, also sogar das Abitur dort anzubieten.“
Trotzdem hat diese Entwicklung in SchleswigHolstein nicht dazu geführt, dass die Gymnasien nicht mehr weiterexistieren. Das spricht letztlich dafür, dass man sich diesem Weg durchaus annähern kann.
Auch hier in Nordrhein-Westfalen äußern sich die Bürgermeister doch ausgesprochen offensiv und werben dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass wir hier gemeinsam vorankommen. Ich zitiere eine Kollegin aus der Eifel:
„,Überall, wo wir mit stark sinkenden Schülerzahlen zu tun haben, bietet uns die Gemeinschaftsschule mit ihrer pädagogischen Idee eine viele bessere Perspektive als die rein administrative Zusammenlegung von zwei Schulen als Verwaltungseinheiten‘, sagt etwa Margareta Ritter, Bürgermeisterin von Monschau, einem kleinen Ort
an der Rur… ‚Gemeinsames Lernen ist natürlich möglich‘, sagt Ritter, die bereits jetzt ihre Hauptschule nur noch mit Ausnahmegenehmigung betreiben darf – es fanden sich gerade noch 17 Schüler.“
Das heißt, unsere Bürgermeister gucken nicht nur auf die Schulstruktur, Kollege Sternberg, sondern auch auf die Arbeit, die in Gemeinschaftsschulen möglich ist. Sie schauen also auch auf die pädagogischen Konzepte.
Folgen Sie dem Grundsatz von Jürgen Rüttgers, der gesagt hat: Hören wir auf die Praktiker vor Ort. – Die sind nämlich in Nordrhein-Westfalen längst an unserer Seite. Nutzen wir die Chance, die die Bildungskonferenz uns bietet, zu einem Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen zu kommen: für eine Schule, die von unten wachsen kann und im größtmöglichen Konsens gebildet wird – auch das ist gesagt worden –, um dann unser Schulsystem zukunftsfest zum Wohle der Kinder und Jugendlichen von Nordrhein-Westfalen auszurichten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Beratung.