Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Der Schutz persönlicher Daten der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut, das wir als CDU-Fraktion immer verteidigen werden. Sensible Daten der Menschen in unserem Land müssen vor Missbrauch – sei es durch Behörden, Institutionen oder Privatpersonen – geschützt werden. Das gilt auch, wenn wir uns nun, wie vorliegend, mit der Novellierung des Gebührenwesens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk befassen.

Wie Sie wissen, ist für die Umstellungsphase ein Verzicht auf den Ankauf oder die Anmietung von Adressdaten bei kommerziellen Händlern vorgesehen. Dies wäre neben kurzen Löschungsfristen für nicht oder nicht mehr benötigte Daten aus der Sicht meiner Fraktion ein Modell, das auch nach der Umstellung bis 2014 Bestand haben kann. Anschließend soll die Gebühreneinzugszentrale die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung bei der Gebührenerhebung auf das gebotene Mindestmaß reduzieren.

Meine Fraktion hat sich sowohl beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag als auch bei den aktuellen Beratungen um diesen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag um einen breiten Beratungs- und Moderationsprozess ohne starke zeitliche Beschränkung bemüht. Die Einwände der Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten vom Oktober 2010 sind entsprechend dokumentiert worden. Die Mitglieder des Haupt- und Medienausschusses und alle Kolleginnen und Kollegen hatten die Möglichkeit, die datenschutzrechtlichen Aspekte des Vertragswerkes zu prüfen.

Wesentliche Fragen zu allen Themenkomplexen mit Bezug zum vorgelegten Rundfunkvertragswerk hat der Haupt- und Medienausschuss in einer Anhörung mit ausgewiesenen Experten diskutieren können. Mit der Vorlage 15/561 hat die Landesregierung unter anderem ein Argumentationspapier aus der

Rundfunkkommission der Länder verteilen lassen, in dem auch die datenschutzrechtlichen Argumente gewichtet werden.

Sie wissen, dass die Mitglieder des Hohen Hauses nur die Möglichkeit haben, ein Vertragswerk anzunehmen oder abzulehnen. Die Ausarbeitung obliegt nach wie vor der Konferenz der Ministerpräsidenten.

Da der von der Fraktion Die Linke geforderte Sonderbericht keinen erheblichen Erkenntnisgewinn gegenüber den bereits von mir erwähnten vorliegenden Stellungnahmen mit sich bringen würde, ist der Antrag abzulehnen. Ich sehe in diesem Antrag vielmehr den Versuch der Fraktion Die Linke, ihre von einer falschen Ideologie geprägte und von vorneherein gänzlich ablehnende Haltung zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit einer neuen Argumentation als Grundlage zu füllen. Es stellt sich aber dann die Frage, warum Sie diese Einwände erst jetzt vorbringen.

Auch der vorliegende Antrag verweigert der Vereinfachung durch die Umstellung des Gebührenmodells von einer gerätebezogenen Abgabe zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe die Anerkennung, ohne entsprechende Alternativen zu nennen. Daraus muss ich den Schluss ziehen, dass es der Fraktion Die Linke lediglich darum geht, die Diskussion um die Reform des Gebührenwesens ins Leere laufen zu lassen.

Das ist aber nicht das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Daher wird die CDUFraktion diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall von der CDU)

Hinsichtlich des mit zu beratenden Antrages der FDP-Fraktion empfehle ich meiner Fraktion die Enthaltung, dies jedoch nicht, weil wir dem Antrag im Grundsatz nicht zustimmen können, sondern weil dieser Antrag wegen der darin enthaltenen Wenndann-Bedingung zu weit geht. Dies gilt auch bei einer getrennten Abstimmung.

Da wir aber mit der FDP-Fraktion die Überzeugung teilen, dass Datenschutz oberste Priorität genießt, wird sich die CDU-Fraktion dafür einsetzen, dass nach Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine zügige Evaluierung in diesem Punkt erfolgt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke, Frau Verpoorten. – Es spricht für die SPD-Fraktion Herr Vogt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist wichtig. Im Zuge der Debatte um die

verschiedenen Impulse des Rundfunkbeitrags

staatsvertrages meldeten sich die Datenschutzbeauftragten der Länder umfangreich zu Wort.

Im Landtag bezog der LDI auch bei den Anhörungen zum Beitragsstaatsvertrag Stellung. Hierbei wurde nochmals deutlich, dass das Ziel, durch das neue Beitragsmodell mehr Gerechtigkeit zu schaffen, natürlich auch Daten zur Bestimmung der Beitragsberechnung erfordert.

Es hat insbesondere durch die Hinweise der Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Verbesserungen bezogen auf den Vertragsentwurf gegeben. So müssen nicht benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Daten dürfen längstens zwölf Monate für die Bearbeitung vorgehalten werden. Die Anmietung von Adressen, die bisher schon möglich ist, wird für zwei Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus ist eine zügige Evaluation geplant.

Weiterhin kommt es durch das neue Gebührenmodell in Fällen von Wohnungen, in denen bisher mehrere Beitragszahler angemeldet waren, dazu, dass zukünftig nur noch ein Beitragszahler in einer Wohnung erfasst wird.

Generell verbessert das geplante System auch bestehende Vorgaben in Bezug auf die Privatsphäre. Beispielsweise werden die Nachforschungen vor Ort, die bisher in erheblichem Umfang in die Privatsphäre eingreifen, deutlich reduziert.

Die Linke fordert eine Sonderstellungnahme des Datenschutzbeauftragten. Ich frage mich, Herr Michalowsky, ob Sie bei den Anhörungen nicht anwesend waren und ob Ihnen nicht die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zugeleitet wurde?

Der neue Beitragsstaatsvertrag wurde bisher von sechs Länderparlamenten in der aktuellen Form verabschiedet, unter anderem mit den Stimmen der FDP in Niedersachsen und Bayern. Herr Michalowsky, auch die Linke hat dem Staatsvertragsentwurf, den Sie hier so vehement kritisieren, bereits zugestimmt, so am 12. Mai in Berlin und am 18. Mai im Landtag von Brandenburg. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Bolte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Michalowsky, ich möchte mich angesichts der Uhrzeit etwas kürzer fassen und mich auf drei Punkte aus Ihrem Antrag beschränken.

Bei dem ersten Punkt „Datenschutz“ wird es Sie wohl kaum überraschen, wenn ich sage, dass Datenschutz ein ganz zentrales großes Thema ist. Auf

diesem Gebiet haben wir zum Beispiel im innenpolitischen Bereich mit der Unabhängigkeit des LDI und auch mit den zusätzlichen Stellen im diesjährigen Haushalt einiges geschafft.

Sie wissen sicherlich auch, Herr Michalowksy – auch wenn Sie sich gerade in einem angeregten Gespräch befinden –, dass beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Thema „Datenschutz“ ein ganz wichtiges Thema in den Verhandlungen war, um das bis zuletzt gerungen wurde. Es mag sein, dass möglicherweise noch Luft nach oben gewesen wäre.

Wenn ein Staatsvertrag fertig ist, muss ich aber abwägen – diese Problematik, die beim Staatsvertragssystem insgesamt besteht, hat Frau Verpoorten auch schon angesprochen –, ob ich das bisherige System oder den jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag besser finde.

Da muss ich ganz klar sagen: Wenn ich mir das jetzige System angucke und mir vergegenwärtige, wie es ist, wenn der GEZ-Mann zweimal klingelt – er dringt in meine Privatsphäre ein; ich muss sagen, wie viele Menschen in meinem Haushalt wohnen, welche Geräte welcher Art sie benutzen und ob einer der Menschen, die in meinem Haushalt wohnen, der vorher kein Geld verdient hat, möglicherweise auf die Idee gekommen ist, das jetzt zu tun; wenn sich meine Lebensverhältnisse in irgendeiner Weise verändert haben, muss ich das bei der GEZ rechtfertigen –, dann halte ich das für keinen sonderlich attraktiven Zustand und finde das System, das jetzt kommen wird, deutlich besser.

Wer schon einmal versucht hat, bei der GEZ einen angemeldeten Fernseher, der kaputtgegangen ist und nicht durch ein neues Gerät ersetzt wurde, abzumelden, weiß auch, dass man da ziemlich hartnäckig sein muss und mindestens eine beglaubigte Kopie der Entsorgungsquittung des Wertstoffhofs vorlegen muss. – Vor diesem Hintergrund ist das neue System sicherlich besser.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zweiter Punkt: Sie kritisieren das beim neuen System vorgesehene Zurückgreifen auf Adresskarteien, also auch auf kommerzielle Anbieter. Das ist ein schwieriges Thema. Dieses Thema können wir aber nicht beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag allein abräumen. Ich empfehle Ihnen daher, sich einmal eingehend mit den Stellungnahmen der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus den letzten Jahren zu beschäftigen. Darin stecken viele Informationen zu diesem Thema.

Dritter Punkt: Ich habe mich wirklich gefragt – das sage ich ganz deutlich –, wie Sie hier arbeiten. Wie mehrfach angesprochen worden ist, saßen wir am 7. April 2011 hier bei einer Anhörung zusammen. Der Plenarsaal war voll. Wir hatten hochkarätige Gäste. Natürlich war auch der Landesdatenschutzbeauftragte vertreten. Vor dem Hintergrund dieser

Anhörung, die sehr erkenntnisreich war, frage ich mich wirklich: Was soll der von Ihnen geforderte zusätzliche, neue Bericht bringen?

Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass das vorliegende Ergebnis für Sie nicht zustimmungsfähig ist. Mit dem, was Sie hier veranstalten, werden Sie, wie ich finde, aber weder dem Thema „Rundfunkfinanzierung“ noch dem Thema „Datenschutz“ noch der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten gerecht. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.

Jetzt habe ich noch 1:40 Minuten Redezeit und kann noch zwei Takte zum Entschließungsantrag der FDP sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde es immer wieder spannend, zu sehen, wann Ihnen die Bürgerrechte einfallen. Das sage ich auch in dieser Deutlichkeit. Ich erinnere nur an das, was in der letzten Zeit auf Bundesebene passiert ist. Die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze war Ihnen immerhin gut genug, um damit zu zocken, bis Sie Bürgerrechte gegen Steuersenkungen verdealen konnten.

Hier beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist es doch auch so, dass Sie sich schützend vor Ihre Klientel stellen wollen. Aus dem Fall „Mövenpick“ haben Sie gelernt, dass offene Klientelpolitik nicht mehr ankommt. Deswegen suchen Sie sich jetzt ein Hilfsargument. Dafür sind Ihnen die Bürgerrechte gerade gut genug.

Dadurch werden Sie bürgerrechtspolitisch in keiner Form glaubwürdig. Es ist medienpolitisch auch nicht vernünftig. Ihr Vorgehen, das Sie hier betreiben, ist daher abzulehnen. Entsprechend lehnen wir Ihren Antrag ab.

Ich freue mich darauf, dass wir beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bald zu einem positiven Ergebnis kommen, und bedanke mich für Ihre Geduld.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Bolte. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider reicht die Zeit nicht, um sich einmal etwas ausführlicher mit den letzten Worten meines Vorredners auseinanderzusetzen. Herr Bolte, wenn Sie sich hier als der große Anwalt für Bürgerrechte inszenieren wollen, darf ich Sie einmal an alles das erinnern, was Sie gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik vorangebracht haben.

(Matthi Bolte [GRÜNE] unterhält sich mit Alexander Vogt [SPD].)

Ich rede gerade mit Ihnen und beantworte damit auch die von Ihnen angesprochenen Aspekte. Wie ich sehe, hören Sie überhaupt nicht zu. Ich sage es aber trotzdem. Im Protokoll können Sie es dann noch einmal nachlesen.

Ich erinnere Sie also an das, was Sie auf Bundesebene früher zu Zeiten von Rot-Grün an Anti-TerrorGesetzen vorangebracht haben. Da haben Sie sich nicht mit Ruhm bekleckert. Wir haben hingegen viele Fortschritte erreicht – auch aktuell bei ELENA etc.

Jetzt reden wir aber über den Datenschutz hier in Nordrhein-Westfalen. Herr Kollege, im letzten Jahr haben Sie sich bei der Debatte über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag auch sehr bemerkenswert eingelassen – entgegen allen Erwartungen nach der Beschlusslage Ihrer Partei, in der Sie längst Dinge abgeräumt hatten. Das können wir aber an anderer Stelle vertiefen.

Hier geht es ganz konkret um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir stellen ausdrücklich fest: Zu Recht sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass der Datenschutz ein Thema ist, das bei der Verabschiedung dieses Staatsvertrags im Fokus stehen muss.

In der Tat haben wir eine sehr instruktive Anhörung gehabt – auch mit einer ganz bemerkenswerten Stellungnahme unseres Landesdatenschutzbeauftragten. Sie zeigt uns, dass hier hervorragend gearbeitet wird. In dieser Behörde ist sehr viel Sachverstand und Qualität vorhanden. Deshalb sollten wir auch zukünftig auf ihre Hinweise für den nordrheinwestfälischen Landtag zu den Gesetzgebungsverfahren und Beschlüssen hören.

Ich erinnere insbesondere an die Ausführungen des LDI zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Datensparsamkeit, abgeleitet aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Europäischen Datenschutzrichtlinie.