Protokoll der Sitzung vom 22.07.2011

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass Ihr Bundestagsabgeordneter Dr. Erwin Lotter erklärt hat, ein von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages zu diesem Thema erstelltes Gutachten müsse man ernst nehmen. In einem Brief führt er aus:

„Als Arzt und ordentliches Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages

kann ich die durchaus begründeten medizinischen Implikationen dieses Gutachtens nicht ignorieren. … Hierbei rege ich insbesondere an, aus dem internationalen Vergleich gewonnene, medizinisch wie praktisch weniger komplikationsbehaftete Alternativen zu einem Einsatz von ,Pfefferspray‘ bei Demonstrationen einer inhaltlichen Prüfung sowie darauf folgenden Abwägung zu unterziehen.“

Amnesty International hat kürzlich eine Petition in den Bundestag eingebracht, die vom Komitee für Grundrechte und Demokratie unterstützt wird.

Ich fordere Sie alle auf: Versperren Sie sich der Kritik nicht. Lassen Sie uns im Ausschuss, verbunden mit einem Sachverständigengespräch oder einer Anhörung, weiter darüber beraten. Und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass es hier in NRW keine weiteren Pfefferspray-Toten gibt. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Conrads. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Kollege Rickfelder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste auf den Tribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Polizeibeamten hat erheblich zugenommen. Laut Bericht des Innenministeriums vom 11. Juli 2011 wurden im letzten Jahr 1.734 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte während ihres Einsatzes verletzt, davon 13 Polizisten schwer.

Allein vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist dieser Antrag der Linken, den wir heute vorgelegt bekommen haben, für mich schon sehr schwer zu verstehen. Es grenzt an Naivität, zu glauben, man könne gewalttätige Demonstranten oder randalierende Hooligans nur mit Worten beruhigen. Meist eskaliert die Gewalt aus verschiedenen Gründen. Alkohol, Drogen und Gruppenzwang verstärken das zusätzlich.

Aussagen, wie sie in Ihrem Antrag zu lesen sind, Frau Conrads, zeigen Inkompetenz in der Sache und zugleich eine Förderung des rechtsfreien Raums.

Vermehrt ist festzustellen, dass diese gewalttätigen Gruppen die Autorität des Staates

(Anna Conrads [LINKE]: Autorität ist Pfeffer- spray?)

sowie die Werte und Normen unserer Gesellschaft nicht anerkennen und sich respektlos und mit hohem Maß an Aggressivität an Aktionen gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beteiligen.

Eines darf nicht vergessen werden, und darüber sollten sie mal nachdenken: Der Einsatz von Pfef

ferspray geschieht nicht unbegründet und unangekündigt. Seit dem 1. September 2000 sind Reizstoffsprühgeräte mit Pfefferspray als Einsatzmittel der Polizei in NRW erlaubt. Sie haben die alten Geräte CN und CS abgelöst.

Bedenken Sie: Das RSG ist neben dem Wasserwerfer das einzige Distanzeinsatzmittel, das die Polizei hat. Außerdem ist das RSG ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Gegensatz zu den Waffen Schlagstock und Pistole. Bei Handgemengen kann und kommt es immer wieder zu Verletzungen von Polizeibeamten. Der Einsatz des Schlagstockes kommt in diesen Fällen sehr schnell an seine Grenzen, und zwar auch rechtlich.

Die erforderliche Anwendung von Körperkraft stellt zudem ein Problem für die steigende Zahl der Polizeibeamtinnen dar. Aber wir wollen doch eigentlich alle nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Polizeibeamtinnen. Selbst gut ausgebildete Frauen stoßen bezogen auf ihre Körperkraft oft an ihre Grenzen.

Deswegen war und ist es richtig, das RSG als Distanzwaffe einzuführen und einzusetzen. Mittlerweile ist der Einsatz des RSG die am häufigsten angewandte Methode zur Selbstverteidigung im Polizeieinsatz. Sie sollten jetzt mal genau aufpassen: Auf der anderen Seite ist in den letzten Jahren ein stetiger Rückgang des Schusswaffeneinsatzes zu verzeichnen. Ich denke, das sollten wir alle in diesem Parlament begrüßen.

(Beifall von der SPD)

Das Pfefferspray – das RSG 3 – besteht aus einem natürlichen Extrakt verschiedener Pflanzen wie zum Beispiel Chilipfeffer. Es ist richtig, dass es auch künstliche Extrakte gibt; diese finden in NordrheinWestfalen aber keine Anwendung. Das Pfefferspray zeigt eine deutlich höhere Wirksamkeit bei einem erheblich geringeren Risiko für gesundheitliche Schäden der Betroffenen: seien es Personen, die festgenommen werden sollen, die sich in eine Auseinandersetzung hineinbegeben haben, oder seien es Polizeibeamte, bei denen es ebenfalls zu Verletzungen kommen kann.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizeibeamten müssen diese eine gute Ausbildung und besonders eine gute Ausstattung erhalten, um sich selber schützen zu können. Neben Angriffen und Drohungen gegen Polizeibeamte stehen massiver Widerstand und Beleidigung auf der Tagesordnung.

Frau Conrads und Herr Atalan, Sie waren doch in der Sitzung des Innenausschusses dabei, als das Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ vorgestellt wurde. Haben Sie da nicht zugehört? Wir können und wollen nicht tolerieren, dass Polizeibeamte beim Ausüben ihres Berufes verletzt werden.

Unter der Voraussetzung der richtigen Anwendung ist das RSG ein Einsatzmittel, das große Wirkung

hat. Mit dem RSG kann ein Täter schnell handlungsunfähig gemacht werden, gefährliche Kampfhandlungen und der Einsatz der Schusswaffe können vermieden werden.

Unser Ziel ist es, dass durch eine gute Ausbildung und durch einen verantwortungsvollen Einsatz der polizeilichen Einsatzmittel die Verletzungen auf beiden Seiten – ich betone ganz ausdrücklich: auf beiden Seiten – auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig müssen allerdings Gesellschaft und Politik die Arbeit der Polizeibeamten respektieren und schätzen. Nur mit guter Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern kann der bestmögliche Schutz gegeben sein.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Rickfelder. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Dahm das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Frau Conrads, das war eher eine Kochrezeptur, die Sie uns hier vorgestellt haben. Auch in Ihrem Antrag vermitteln Sie uns ein Bild, wonach es in der Bundesrepublik und auch hier in NordrheinWestfalen zu einem übermäßigen Einsatz von Pfefferspray kommt. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten ihn mehr an Tatsachen ausgerichtet anstatt an den Medienberichten, die Sie zitieren.

Ich sage an dieser Stelle auch: Einige Bewertungen in Ihrem Antrag entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Ich werde dazu gleich noch Stellung nehmen.

Sie führen die Ereignisse in Stuttgart und im Wendland an. Uns allen sind natürlich die Bilder von den verletzten Demonstrantinnen und Demonstranten noch vor Augen, gegen die auch Pfefferspray zum Einsatz gekommen ist. Ich will, kann und werde die Maßnahmen dort nicht bewerten. Aber die Medienberichterstattung ist nur ein Teil der Wahrheit und darf nicht dazu führen, dass deswegen gleich grundsätzlich der Einsatz von Pfefferspray verboten wird.

Aus meiner polizeilichen Arbeit – Herr Kollege Rickfelder hat das eben auch angesprochen – kenne ich den Einsatz von Pfefferspray immer nur als Hilfsmittel der einfachen körperlichen Gewalt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich stimme Ihren Ausführungen im Antrag also durchaus zu, dass sich polizeiliches Handeln immer am Verhältnismäßigkeitsgebot ausrichten muss.

An dieser Stelle möchte ich mich einmal deutlich schützend vor meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeidienst stellen. Sie vermitteln in Ihrem

Antrag nämlich, dass unsere Polizisten mit dem Pfeffersprayeinsatz bewusst das Leben Dritter gefährden würden. Das ist mitnichten der Fall.

Meine Damen und Herren, die tatsächliche Medaille sieht doch eigentlich anders aus. Damit haben sich die Innenminister der Länder in ihrer Konferenz im Juni 2011 auseinandergesetzt. Wie die Statistik darlegt – diese Zahlen sind uns in einem Bericht vorgelegt worden –, wurden im zweiten Halbjahr 2010 12.124 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte erfasst, 20.000 Polizisten wurden verletzt. Das ist doch erschreckend.

Auch in Nordrhein-Westfalen nimmt die Gewalt gegen die Polizei deutlich zu und erreicht mittlerweile ein unerträgliches Maß. Kollege Rickfelder hat eben angesprochen, dass uns das letzte Woche im Innenausschuss durch die Landesregierung mit dem Bericht zum Lagebild „Gewalt gegen Polizei“ dargestellt wurde. Allein im letzten Jahr hatten wir in Nordrhein-Westfalen 1.700 verletzte Kolleginnen und Kollegen, 13 davon waren schwer verletzt. Ich will an dieser Stelle noch einmal den Fall erwähnen, den auch der Minister angesprochen hat, wo durch einen wuchtigen Tritt aus dem Hinterhalt ein Kollege sehr schwer verletzt worden ist.

Es darf nicht toleriert werden, dass diejenigen, die unsere Bürgerinnen und Bürger schützen, angegriffen werden. Wir, die Politik, und unsere Gesellschaft müssen daher verstärkt darauf hinwirken, dass das Handeln der Polizeibeamtinnen und -beamten wieder mehr respektiert und wertgeschätzt wird.

(Beifall von der SPD)

Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei hat für uns deshalb höchste Priorität. In den vergangenen Jahren ist hierzu eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt worden – auch von der Vorgängerregierung. Einige will ich ansprechen: Verbesserung der Ausstattung, Unterziehschutzwesten mit Stichschutz, Überziehschutzwesten, Ausrüstung der Streifenwagen mit Videosystem und Einführung des Pfeffersprays. Vordringlich dient Pfefferspray immer noch dazu, unmittelbaren Zwang durchzusetzen bzw. abzuwenden. In der Regel ist es das mildeste Mittel, das einen Störer angriffsunfähig machen soll.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, behaupten, dass der Einsatz von Pfefferspray bei der Polizei verstärkt zugenommen hat. Ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnis haben. In NordrheinWestfalen gibt es darüber keine Statistik. Das lässt sich mitnichten belegen.

(Widerspruch von Ralf Michalowsky [LINKE])

Den Einsatz von Pfefferspray komplett zu verbieten, halte ich für überzogen, übertrieben und vor allem nicht zielführend.

Meine Damen und Herren, welche Alternativen gibt es? Ich sehe nur eine einzige Alternative, nämlich

den Einsatz von Waffen, Schlagstöcken oder Schusswaffen. Meines Erachtens wäre das überhaupt nicht das richtige und geeignete Mittel. Ich halte nach wie vor das Pfefferspray für geeignet.

Insgesamt ist der Einsatz von Pfefferspray für die polizeiliche Aufgabenstellung grundsätzlich völkerrechtlich zulässig. Es ist ein geeignetes Mittel; das habe ich bereits gesagt. Ihre Ausführung, dass es zwei oder drei Todesfälle gegeben hat, ist nicht zutreffend – schon gar nicht hier in NordrheinWestfalen.

Ich will daher abschließend deutlich unterstreichen: Pfefferspray ist ein zugelassener Reizstoff. Sein Gebrauch ist völkerrechtlich zulässig. Es wird nur dann eingesetzt, wenn es erforderlich und geeignet ist und wenn sein Gebrauch eine angemessene Maßnahme darstellt.

Seinen Einsatz zu verbieten klingt, wie es ist, nämlich nach einer einfachen Lösung. Dadurch wird sie aber längst noch nicht zu einer richtigen Lösung.

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss. Ich darf Ihnen aber sagen, dass Ihr Antrag keine Unterstützung von uns bekommen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die Grünen spricht nun Herr Bolte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst wende ich mich an Herrn Rickfelder: Auch Frauen können Polizei.