Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst wende ich mich an Herrn Rickfelder: Auch Frauen können Polizei.
(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN – Heiterkeit von Ministerin Sylvia Löhrmann)
Zum vorliegenden Antrag: Liebe Frau Conrads, ich gebe zu, dass ich die Tonalität an einigen Stellen des Antrags nicht ganz geglückt und angemessen fand. Ihr heutiger Redebeitrag schien mir besser und differenzierter. Auch bei der Forderung müssen wir sicherlich deutlich differenzierter als in Ihrem Antrag vorgehen.
Definitiv ist diese Debatte nicht ganz unwichtig. Denn wir sprechen an solchen Stellen immer auch darüber, welche Maßstäbe wir an eine demokratische Polizei im Rechtsstaat anlegen. „Professionell – bürgerorientiert – rechtsstaatlich“ ist das Leitbild der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Wir als Legislative haben den demokratischen Auftrag, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Leitbild immer wieder aufs Neue Wirklichkeit werden kann.
Dazu gehört sicherlich auch, die Debatte über die Verhältnismäßigkeit von Zwangsmitteleinsatz zu führen. Aber die eigentliche Herausforderung besteht nach meiner festen Überzeugung darin, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Die nordrheinwestfälische Polizei ist im Ländervergleich durchaus gut aufgestellt, durchaus bekannt für ihre auf Deeskalation ausgelegte Einsatzstrategie gerade in schwierigen Lagen. Auch an dieser Stelle möchte ich Herrn Rickfelder ganz deutlich widersprechen: Es ist nicht so, dass das überhaupt nichts bringt, sondern Deeskalation ist ein ganz integraler und ganz wichtiger Bestandteil polizeilicher Einsatzstrategien. Als Grüne stehen wir zu dieser nordrheinwestfälischen Linie und wollen ihre Entwicklung weiter vorantreiben.
Neben der Intensivierung der Entwicklung und des flächendeckenden Einsatzes von deeskalierenden Polizeistrategien ist auch die Debatte über die Überprüfung polizeilicher Zwangsmittel eine stetige Aufgabe. Wir wollen auch in diesem Bereich durch mehr Transparenz einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Stimmung – das ist angesprochen worden –, die sich gegenüber der Polizei in der Bevölkerung stets verschlechtert, wieder verbessert. Dafür sind Transparenz und Vertrauen sicherlich ein ganz wichtiger Baustein.
Insofern ist es auch zu begrüßen, dass die Landesregierung durch ein neuartiges Beschwerdemanagement bei der Polizei dafür gesorgt hat, dass Menschen, die sich durch polizeiliches Handeln ungerecht behandelt fühlen, bessere Möglichkeiten bekommen, hier zu ihrem Recht zu gelangen.
Zu dieser Transparenz gehört auch – diese Aufgabe liegt sicherlich noch vor uns –, dass eine Kultur des Fehlereingestehens in der Polizei Einzug hält, so schwer das manchmal angesichts der großen Verantwortung ist, die die Gesellschaft auf die Polizei übertragen hat.
Wenn Pfefferspray im konkreten Fall, der heute zur Debatte steht, eingesetzt wird, muss dieser Einsatz nachweisbar defensiven Zwecken dienen. Wenn es daran Zweifel gibt, muss das aufgeklärt werden.
Wir wollen eine Polizei, die zur Bewältigung komplexer Einsatzlagen bestmöglich ausgestattet ist. Insofern gilt es, stets die Debatte darüber zu führen, was notwendig und verhältnismäßig ist, um die bestmögliche Ausstattung zu gewährleisten.
Wir werden dazu sicher eine ganz interessante Debatte im Ausschuss erleben. Ich bin gespannt, welche neuen Erkenntnisse wir dort gewinnen. Ich glaube, das wird eine spannende Debatte. Darauf freue ich mich sehr. – Herzlichen Dank und schöne Ferien.
Vielen Dank, Herr Bolte. – Bis zu den Ferien dauert es noch einen Moment. Vorher spricht Herr Engel für die FDPFraktion zu diesem Antrag. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Die Linke zum Einsatz von Pfefferspray tangiert im weitesten Sinne das Gewaltmonopol des Staates. Dieses Gewaltmonopol wird durch die Länderpolizeien ausgeübt.
Unsere Polizei ist gut ausgebildet. Sie hat vielfach schwierige Einsatzlagen zu bewältigen. Dafür ist sie entsprechend geschützt. Sie hat auch Möglichkeiten zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges.
Die Kollegen haben richtig dargestellt, dass alles unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht, der Verfassungsrang hat.
Er erlaubt aber Ermessen auf einer Eskalationsstufe. Allerdings ist das Ermessen nicht grenzenlos. Es gibt die sogenannten ermessensbegrenzenden Bestimmungen. Beispielsweise muss die Frage beantwortet werden: Ist der Einsatz von Pfefferspray erforderlich und geeignet? Der Einsatz eines Wasserwerfers auf einen einzelnen Störer zum Beispiel ist völlig unverhältnismäßig.
Sie haben sich ja auf den Weg gemacht: Abschaffung Verfassungsschutz, Abschaffung Vermummungsverbot, heute soll das Pfefferspray dran glauben, morgen vielleicht der Polizeidiensthund, übermorgen der Wasserwerfer. Sie sollten sich mal überlegen, was Sie damit eigentlich wollen.
Wir können in dieser Republik froh sein, dass nur der Staat das Gewaltmonopol hat und dass das Gewaltmonopol an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in einer gut ausgebildeten Polizei dafür sorgt, dass es keine Übergriffe gibt.
Nun sprechen Sie Verletzungen an und verweisen dazu auf den Kollegen Lotter aus dem Deutschen Bundestag, der von Haus aus Arzt ist. Ich habe mich mit dem Kollegen Romberg aus meiner Fraktion unterhalten, der auch Arzt ist. Kollege Romberg hatte mich gebeten: Engel, wenn du hier sprichst, dann gib den Hinweis, dass in Nordrhein-Westfalen Capsaicin 1, in anderen Ländern, zum Beispiel Sachsen, dagegen Capsaicin 2 als Wirkstoff benutzt wird. – Mit Pepperball-Geräten wird auf die Brust gezielt, der Ball zerplatzt und der Reizstoff gerät in die Augen. – Der Kollege Romberg sagt: Es kann durchaus sein, dass bei dem einen oder anderen die Reizung der Augen durch Capsaicin 1 doch stärker ist, als man das allgemein erwartet.
Das ist dann auch die Bitte an den Innenminister: diese Problematik mit im Auge zu behalten. Wir sagen an der Stelle: nach dem Stand der Technik. Das hat auch eine logische Folge: Früher gab es Reizgas, das viel, viel schlimmere Folgen hatte; dann wurde das Reizgas durch das Pfefferspray abgelöst. Wenn die Forschung also einen Ersatzstoff für Capsaicin 1 findet oder eine schwächere Mixtur, die auf einer Distanz bis zu 2 m auch die Wirkung erzielt, die die Polizeibeamten brauchen, dann sollte man an der Stelle sukzessive umsteigen.
Fazit: Wir können Ihrem Antrag natürlich nicht folgen – das ahnen Sie ja auch –; denn wir wollen den Instrumentenkasten, den die Polizei vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat, nicht ausdünnen, ohne einen Ersatz zu geben. Der Ersatz wäre zum Beispiel der Schlagstock. Das wollen Sie nicht, wir auch nicht, weil die Anwendung des Schlagstockes doch zu Verletzungen führen kann, auch zu bösen Verletzungen, wenn unglücklich getroffen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung teilt die Bewertung der Fraktion Die Linke, dass sich polizeiliches Handeln, insbesondere die Anwendung unmittelbarer Zwangsmaßnahmen, am Verhältnismäßigkeitsgebot zu orientieren hat. Gerade deswegen hält die Landesregierung Pfefferspray unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für ein geeignetes Einsatzmittel.
Kurz zur Geschichte! Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren am 11. Juli 1999 in Dresden hat die Einführung von sogenannten Reizstoffsprühgeräten oder Pfeffersprays bei den Polizeien des Bundes und der Länder empfohlen. Diese Empfehlung erfolgte nach Prüfung des Polizeitechnischen Institutes der Deutschen Hochschule der Polizei. Seit 2008 wird laufend überprüft, ob es am Markt Weiterentwicklungen gibt, ob es Veränderungen gibt, die nachzuvollziehen sind. Deshalb kann man davon ausgehen, dass das, was zumindest bei der nordrhein-westfälischen Polizei zum Einsatz kommt, dem Stand der Technik entspricht, Herr Engel.
Ich will grundsätzlich zwei, drei Sätze zu der Frage des Einsatzes von Reizstoffen bzw. Pfefferspray sagen. Es gibt in Deutschland, Frau Conrads, keinen einzigen Fall, bei dem die Anwendung von Pfefferspray die Ursache für den Eintritt des Todes war,
unabhängig davon, was einzelne Medien, Frau Conrads, dazu berichten. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für schwere Verletzungen. Aber es ist eine Abwägung zu treffen.
Ich werbe immer dafür, festzustellen: Kein anderes Bundesland investiert so viel Geld in das Anwerben geeigneter Anwärterinnen und Anwärter und in deren Ausbildung wie Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Ausbildung wird vermittelt, dass immer das mildeste Mittel anzuwenden ist. Das allermildeste Mittel ist das, was heutzutage – Herr Bolte hat das angesprochen – der Schwerpunkt der Ausbildung bei der Polizei ist, nämlich deeskalierend zu wirken,
Konfrontation herunterzufahren, das Gegenüber auch in schwierigen Situationen als Staatsbürger zu betrachten und so nach Möglichkeit auch mit ihm umzugehen. Ich glaube, in dieser Frage hat sich die NRW-Polizei einen Ruf erarbeitet, der absolut berechtigt ist.
Dennoch bleibt es dabei: Es gibt eskalierende Situationen, in denen Beamtinnen und Beamte zu Einsatzmitteln greifen müssen: zum einen, um sich selbst zu schützen, zum anderen auch, um Störer, Täter davor zu bewahren, anderen, Dritten, Straftaten zuzufügen. Das ist die Kneipenschlägerei, das ist manchmal eine Demonstration, das sind Auseinandersetzungen mit Hooligans und Ähnliches.
Da braucht man Distanzmittel. Diese Distanzmittel sind – das ist schon mehrfach ausgeführt worden – unterschiedlicher Art. Sie werden immer nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit eingesetzt, müssen dann aber auch Wirkung erzielen können im Sinne des Eigenschutzes der Beamtinnen und Beamten oder aber, indem Straftaten nicht weiter begangen werden können.
Auf der einen Seite steht die Verpflichtung der Polizei, immer nach den Verhältnissen angemessen zu reagieren. Aber auf der anderen Seite steht das, was mir große Sorgen bereitet, nämlich die enorme Zunahme von Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch woanders. Da werden Beamte immer in der schwierigen Situation bleiben, einerseits sich selbst und andere schützen zu müssen und andererseits die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ich schließe nicht aus, dass das gelegentlich nicht immer ganz genau zutreffend ist.
Aber Tatsache ist: Wir müssen die Polizei so mit Einsatzmitteln ausstatten, dass sie ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Dazu gehört auch Pfefferspray, das, wie ich finde, in der Anwendung nach vorheriger Ankündigung absolut gerechtfertigt ist, wenn es um Eigenschutz und um die Verhinderung von Straftaten geht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Damit sind wir am Ende der Beratungen zur Einbringung dieses Antrags.
Der Ältestenrat hat die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2354 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration empfohlen. Wer stimmt dieser Überweisung so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Es ist einstimmig so überwiesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 1,4 Millionen Passagiere nutzen jährlich den Flughafen Münster/Osnabrück, 40 Ziele in Europa werden nonstop angeflogen, 1.600 Arbeitsplätze bestehen auf oder am Flughafen,
1,5 Millionen Menschen leben in der Region, und der Anreiz für viele Firmen, sich dort anzusiedeln und vor allen Dingen Arbeitsplätze zu schaffen, ist sehr groß.
Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass allein schon aus Sicht des Münsterlandes und der dort lebenden Menschen der Flughafen weitere Entwicklungsperspektiven braucht.