Aber zurück zu den 300 Millionen €. Herr Palmen, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, rede ich in einigen Stunden zu dem Tagesordnungspunkt „Verfassungsklage gegen den Haushalt 2011“, unter dem Ihr Name notiert ist. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht schizophren sind und nach wie vor zu dem stehen, was da drunter steht.
Sie sind der Auffassung, dass dieser Haushalt verfassungswidrig ist und erst dann verfassungskonform ist, wenn mindestens – wenn ich das richtig nachgerechnet habe – 900 Millionen € nicht im Ergebnis der Haushaltsrechnung – das muss ich Ihnen als Finanzausschussvorsitzendem hoffentlich nicht vortragen –, sondern schon bei der Haushaltsplanaufstellung, also jetzt, gestrichen sein müssten. Also müssten Sie zunächst einmal einen Nachtragshaushalt vorlegen, mit dem Sie 900 Millionen € plus die 300 Millionen € einsparen,
also 1,2 Milliarden € echte Einsparungen ohne Haushaltsvollzug vorlegen können. Das können Sie nicht. Gescheitert.
Das setzt mein Beeindrucktsein fort, was die CDU betrifft: Bis vor Kurzem waren Sie hier immer die Gralshüter. Jeder Euro musste zweimal umgedreht werden. Jetzt verausgaben Sie Gelder, von denen wir noch gar nicht wissen, ob sie überhaupt ankommen. Das ist schon ein starkes Stück, finde ich.
Dann kommen wir noch einmal zu Ihrem sogenannten Papier zurück. Der Kollege Junkernheinrich hat Haushaltsausgleich im ersten Jahr gefordert.
Das wollen Sie nicht. Aber Sie picken sich den anderen Teil heraus. Der Kollege Junkernheinrich hat in seinem Gutachten den kleinen Unterschied ausgerechnet, dass er davon ausgegangen ist, dass der Bund gut ein- bis anderthalb Milliarden Euro Entlastung im ersten Jahr bringt. Das ist auch nicht so ganz gelungen. Denn es kommt nichts in das Jahr 2011. Vielleicht sollten Sie dann die Grundlagen des Gutachtens auch einmal nehmen. Ihre Berechnung, wie Sie auf die 650 Millionen € gekommen sind, ist für mich auch nicht ganz nachvollziehbar. Das können wir uns im Ausschuss noch einmal genauer angucken.
Schlicht falsch ist – das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben –, dass wir nur 34 Kommunen berücksichtigen wollen. Sie verkennen vollständig, dass eine zweite Stufe im Gesetz komplett angelegt ist, dass sie sich auf Antrag bereits ab dem Jahr 2012 beteiligen können.
Worauf ich schon Wert lege und wo wir uns dann wirklich fundamental unterscheiden, ist: Wir wollen das zielgenau machen bei den Kommunen, die besonders belastet sind. Mir ist sehr wohl bewusst, dass 350 Millionen € verdammt zu wenig sind für das, was wir machen müssten.
Aber wenn uns eine Fraktion, die uns bei den Haushaltsberatungen und vor Gericht jagt, dass wir ja noch weniger Geld zur Verfügung stellen sollen, dann sagt, wir müssten aber 350 Millionen €
aus dem Nirwana holen, um das finanzieren zu können, dann ist diese Fraktion nicht mehr ernst zu nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es wundert mich schon auch, mit welcher Arroganz Sie dann hier im Vorfeld agieren. Der Kollege Laumann wird im gleichen Interview gefragt: Werden Teile der Linkspartei oder der FDP dem Etat zustimmen, um Neuwahlen zu vermeiden? – Darauf antwortet Kollege Laumann: Ich weiß nicht, wie Lin
Wollen Sie der FDP und den Linken absprechen, dass sie aus fachlich fundierten Gründen möglicherweise dem Stärkungspaktgesetz zustimmen
könnten oder Teile mitmachen könnten? Das ist im Moment Ihre Art, Politik zu machen. Sie können sich nicht entscheiden zwischen Fundamentalopposition und an den richtigen Punkten mitzumachen.
Eines kann ich Ihnen sagen: Ob wir das Thema „Zinshilfe“ oder „Konsolidierungshilfe“ nennen, ist mir am Ende relativ wurscht, denn es geht darum, dass Geld kommt, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Da haben wir keine Schwierigkeiten miteinander. Aber wir werden jede Zahl zweimal umdrehen, die Sie hierhin gelegt haben. Wir werden jede Zahl zweimal umdrehen, was die Finanzierung anbetrifft.
Darauf werden wir als grüne Fraktion – Stichwort „Nachhaltigkeit“ – sehr genau achten. Das wird nur funktionieren, wenn wir ein Ziel vor Augen haben, das erreichbar ist. Dazu gehört, dass die Kommunen eine klare Ansage haben, was die Ausgangslage anbetrifft.
Aber – das sage ich genauso gut dazu – wenn es nicht funktioniert, wird man nachjustieren müssen. Aber wir haben erstmals ein Konzept – dafür danke ich der Landesregierung ganz ausdrücklich – auf den Tisch gelegt, dass diese Kommunen entlastet werden und von dieser Politik der verbrannten Erde der letzten fünf Jahre befreit werden. Das ist der Punkt vom heutigen Tage.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Punkt sind sich wohl alle Fraktionen in diesem Hause einig. Die finanziell notleidenden Städte und Gemeinden in unserem Land brauchen dringend Hilfe. Wir unterstreichen das. Wir stehen an der Seite der Kommunen. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode auch darauf geeinigt, das Gutachten zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau bei den Finanzexperten Thomas Lenk und Martin Junkernheinrich in Auftrag zu geben.
Dieses Gutachten liegt nun vor. Unter den darin zugrundegelegten Modellannahmen kommen die Experten zu dem Schluss, dass wir in unseren Städten und Gemeinden nur dann nachhaltig helfen können, wenn wir ihnen sowohl einen dauerhaften Haushalt
Aber wir sind ja Kinder dieser Welt. Das wissenschaftliche Gutachten zeigt auch den finanziellen Bedarf auf, der nötig wäre, um diese Zielsetzung zu erreichen. Es zeigt auf, was der Bund, das Land und die kommunale Familie hierfür leisten müssten. An dieser Stelle ecken wir an der Realität an. Die reine Lehre entspricht wie so oft nicht der Lebenswirklichkeit.
Denn so wünschenswert und gut die Vorstellungen von Lenk und Junkernheinrich auch sein mögen, so unrealistisch ist es gegenwärtig, die hierfür notwendigen Ressourcen aufzubringen. Das gilt für den Bund. Das gilt für das Land. Das gilt insbesondere für die Konsolidierungsbeiträge der kommunalen Familie.
Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht zufrieden sein. Er ist aber ein Anfang. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, der sich zunächst auf die Kommunen konzentriert, die unmittelbar vor dem finanziellen Zusammenbruch stehen. Die begrenzten Ressourcen werden konsequent auf den Haushaltsausgleich als Grundlage für den nachfolgenden Schuldenabbau gelenkt, als Grundlage für den nachfolgenden Schuldenabbau. Es werden Ziele definiert und explizite Forderungen an die Eigenkonsolidierungsbeiträge der Hilfeempfänger gestellt. Die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzentwurfs ist richtig.
Für die FDP gilt dabei als Leitlinie: Der Gesetzentwurf muss sicherstellen, dass das Konzept im Ergebnis zielführend, nachhaltig und gerecht ist.
Zielführend wäre das Konzept, wenn genau den Kommunen geholfen wird, die unmittelbar von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.
Nachhaltig wäre das Konzept, wenn die unterstützten Kommunen am Ende seiner Laufzeit aus ihrer miserablen Haushaltslage herausgeführt worden sind.
Gerecht bzw. gerechter – an der Stelle muss man das Ganze ein bisschen differenzierter sehen, Stichwort: Soziallasten – wäre das Konzept, wenn
die Kommunen, die ordentlich gewirtschaftet haben, nicht durch einen Deckungsbeitrag oder Soli bestraft werden, um anderen Kommunen zu helfen. Darüber müssen wir im Detail reden.