Es gehört deshalb auch nicht zu den Aufgaben der Landesregierung, die Versorgungssicherheit im Bahnstromnetz zu gewährleisten, wie es in der Anfrage heißt. Hierfür sind die Unternehmen ihren Vertragspartnern und Kunden gegenüber in erster Linie natürlich selbst verantwortlich.
Abgesehen davon wird es zu keinen Engpässen in der Bahnstromversorgung kommen, da die Landesregierung, wenn es sich zur Sicherstellung des Bahnbetriebes als notwendig erweisen sollte, den
Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 auch nach dem 31.12.2012 unter bestimmten Prämissen zu dulden bereit ist.
Die Bedeutung eigenverantwortlicher Unternehmensentscheidungen wird bei einer Darstellung der Vorgeschichte deutlich. Die E.ON Kraftwerke GmbH betreibt am Standort Datteln drei Steinkohlekraftwerksblöcke mit 300 MW, die zwischen 1964 und 1969 in Betrieb genommen wurden. Sie dienen der Versorgung der Bahn mit Strom und der Fernwärmeversorgung im Ruhrgebiet.
Mit dem Inkrafttreten der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung Mitte 2004 wurden die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, ihre Anlagen strengeren Anforderungen zu unterwerfen und gegebenenfalls nachzurüsten.
Allerdings bestand die Möglichkeit, nach § 20 Abs. 3 den neuen Anforderungen auszuweichen, indem man auf die Genehmigung zum Weiterbetrieb einer Altanlage nach dem 31.12.2012 verzichtete. Diesen Verzicht konnten die Anlagenbetreiber bis zum 31.12.2006 erklären.
Stand danach fest, dass die Anlagen ab 2013 nicht mehr betrieben werden durften, konnten nach der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung keine neuen Anforderungen mehr an diese Anlage gestellt werden.
Diese im Grunde – da werden Sie mir zustimmen – sehr großzügige Regelung erlaubte es den Betreibern also, kostenintensive Nachrüstungen zu umgehen und die Kraftwerke trotzdem eine Zeit lang auf altem, niedrigerem Standard weiterzubetreiben.
Im Dezember 2006 hat die E.ON Kraftwerke GmbH von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und entsprechende Verzichtserklärungen für die Kraftwerke Datteln 1 bis 3 und Shamrock abgegeben. Die Verzichtserklärungen enthalten keinerlei Bezug auf das Neubauvorhaben Datteln 4; es ist wichtig, darauf hinzuweisen.
Zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung lag weder ein das Neubauvorhaben tragender Bebauungsplan noch ein entsprechender vollständiger Genehmigungsantrag vor. Der Bebauungsplan wurde erst Anfang 2007 beschlossen und, wie Sie wissen, wegen zahlreicher Rechtsfehler im September 2009 vom OVG Münster für nichtig erklärt.
Mit Schreiben vom 6. Oktober 2010 hat E.ON gegenüber den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg erklärt, dass diese Verzichtserklärungen widerrufen werden sollen. Diese Widerrufe erfolgten fast vier Jahre nach Ablauf der Frist, die für eine rechtsverbindliche Erklärung über eine Stilllegung von Altanlagen bestand.
Begründet wurden die Widerrufe damit, dass der von E.ON beabsichtigte Ersatz des alten Kraftwerks in Datteln durch das Neubauvorhaben nicht absehbar sei und dass das Kraftwerk in Datteln für eine
Da die sich aus den Verzichtserklärungen von E.ON ergebenden Rechts- und Sachfragen im federführenden Umweltministerium intensiv geprüft worden sind, kann das vielleicht noch im Detail ergänzt werden.
Neben einem Rechtsgutachten hat das Ministerium ein Fachgutachten zu der Frage eingeholt, welche tatsächlichen Folgen eine Außerbetriebnahme der alten Kraftwerke für die Versorgung mit Fernwärme sowie Bahnstrom hat und welche technischen Alternativen insoweit bestehen. Dieses Gutachten liegt seit Ende April dieses Jahres vor.
Nach intensiver Prüfung der Rechtslage und Erörterung mit den Beteiligten ist das Umweltministerium zu der Auffassung gelangt, dass ein Widerruf der Verzichtserklärungen rechtlich nicht möglich ist. Die Genehmigungen für den Betrieb der Kraftwerke werden mit den Verzichtserklärungen zum Ende des Jahres 2012 erlöschen.
Dies haben die Bezirksregierungen Münster und Arnsberg Ende Juni 2011 gegenüber E.ON durch Bescheid festgestellt. Gegen die Feststellungsbescheide der Bezirksregierungen Münster und Arnsberg hat E.ON Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Eine Entscheidung des OVG steht noch aus.
Festzuhalten ist, dass das Erlöschen der Genehmigungen allein auf die von E.ON freiwillig und in eigener Verantwortung abgegebenen Verzichtserklärungen zurückzuführen ist. Trotz der auf eigene Entscheidung zurückzuführenden Situation wird die Landesregierung natürlich das Notwendige unternehmen, um möglichen Gefahren für die
Die Landesregierung geht davon aus, dass E.ON diese Bemühungen unterstützen wird. Dabei sind wir auf ein partnerschaftliches Vorgehen angewiesen.
Entsprechend wurde E.ON mit obengenanntem Bescheid darauf hingewiesen, dass ein Weiterbetrieb des Kraftwerks über 2012 hinaus geduldet werden kann, solange die Anlagen im Einklang mit dem materiellen Recht betrieben werden und E.ON das Erforderliche unternimmt, um eine alternative Versorgung mit Bahnstrom und Fernwärme sicherzustellen.
Bahnstroms durch ein Kraftwerk sind die Errichtung und der Betrieb eines Umrichters am Netzknoten Datteln. Der Bau eines solchen Umrichters war im Rahmen des Neubauvorhabens Datteln 4 ohnehin geplant und müsste nun von E.ON unabhängig vom Kraftwerksneubau forciert betrieben werden. Die Landesregierung hat für den Fall, dass die Geneh
migung und der Betrieb des Umrichters nicht bis Ende 2012 möglich sind, die Duldung des Weiterbetriebs der Altanlagen zugesagt.
Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass die aufgezeigten Alternativkonzepte realisiert werden und die Versorgung der Bahn mit Strom gesichert wird. Vonseiten der Landesregierung ist bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit eines befristeten Weiterbetriebs zur Sicherstellung der Versorgung gewährleistet.
Damit ist auch die Frage, wie wir die Versorgung mit Bahnstrom und die Versorgungssicherheit des Bahnstroms gewährleisten können, entsprechend beantwortet. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Voigtsberger, Sie haben in Ihrem Bericht an den Wirtschaftsausschuss, der vom 14. September datiert, Folgendes ausgeführt. Sie haben das, was ich jetzt zur Grundlage meiner Nachfrage machen möchte, gerade wortwörtlich wiederholt. Ich zitiere Sie:
„Eine Alternative für eine Bereitstellung des Bahnstroms durch ein Kraftwerk ist die Errichtung und der Betrieb eines Umrichters am Netzknoten Datteln. Der Bau eines solchen Umrichters war ohnehin geplant und müsste nun von E.ON unabhängig vom Kraftwerksbau forciert werden.“
Ist es, Herr Minister, nicht demgegenüber vielmehr richtig, dass E.ON schon rechtlich überhaupt nicht in der Lage ist, die Fertigstellung des Umrichters voranzutreiben, weil die Genehmigung zum Bau dieses Umrichters Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für das Kraftwerk insgesamt ist? Ist es richtig, dass E.ON entgegen Ihrer Aussage rechtlich gar nicht befugt ist, den Umrichter zum jetzigen Zeitpunkt fertigzustellen?
Ich gehe davon aus – das haben wir E.ON auch mitgeteilt –, dass wir die Umsetzung dieses Umrichters, den Bau dieses Umrichters für den richtigen Weg halten, dass dies auch entsprechend angegangen werden kann. Ich glaube, dass dies auch nach den rechtli
chen Rahmenbedingungen möglich sein muss und möglich ist. Wir sind in Gesprächen mit E.ON. Ich glaube, das ist der einzig richtige Weg. Da dieser Umrichter sowieso geplant war, ist die Umsetzung sowohl in rechtlicher wie in zeitlicher Hinsicht realistisch.
Herr Minister Voigtsberger, im Zusammenhang mit der Verzichtserklärung von E.ON sprachen Sie davon, dass Sie juristisch geprüft hätten, inwieweit diese Verzichtserklärung widerrufen werden könnte, auch in Kenntnis der neuen Situation, dass Datteln 4 auf solch große Schwierigkeiten stößt. Wenn mir das richtig bekannt ist, ist in einem ähnlich gelagerten Fall in Hessen solch ein nachträglicher Widerruf der Verzichtserklärung für rechtens erklärt worden. Wo liegen die Unterschiede zwischen Hessen und Nordrhein
Nach dem Immissionsschutzgesetz ist das ein ähnliches Verfahren. Ich denke daher, diese Frage kann Herr Remmel beantworten.
Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vertritt in dieser Frage eine andere Auffassung als das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Gegenstand wird zurzeit im Rahmen eines Verfahrens vor dem OVG verhandelt. Mit einem Urteil ist in Kürze zu rechnen.
Herr Minister Voigtsberger, Sie haben jetzt ein weiteres Mal auf die Möglichkeit der Duldung des Weiterbetriebs der al
ten Kraftwerksblöcke hingewiesen. Die Frage, die sich den Betreibern, der Öffentlichkeit und auch uns natürlich aufdrängt, ist: Wie rechtssicher ist ein Kraftwerksbetrieb, wenn er nicht genehmigt, sondern nur geduldet ist? Was passiert ganz konkret – meine Frage –, wenn die alten Kraftwerksblöcke, wie von Ihnen in Aussicht gestellt, über 2012 hinaus geduldet weiterlaufen und jemand gegen den Betrieb klagt? Reicht es also für den Weiterbetrieb eines Kraftwerks aus, auch in einer solchen Fallkonstellation, wenn er von Herrn Remmel geduldet wird?
Meine herzliche Bitte ist, Herr Voigtsberger, dass auch Sie persönlich diese Frage beantworten. Ich sehe, dass Herr Minister Remmel frühzeitig ins Spiel gebracht wird. Aber uns würde Ihre Meinung als Energieminister auch zu diesen Fragen ganz unmittelbar interessieren.
Herr Dr. Papke, ich habe schon gesagt: Alles, was in den Bereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
fällt, das wird nicht bei mir im Haus bearbeitet, sondern im Haus von Herrn Remmel. Das überlagert sich hier. Ich denke daher, es ist sinnvoller, wenn es von dem anderen Haus beantwortet wird.
(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Die Frage, die ich Ihnen jetzt gestellt habe, hat nichts mit dem Immissionsrecht zu tun!)