Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Die Frage, die ich Ihnen jetzt gestellt habe, hat nichts mit dem Immissionsrecht zu tun!)

Herr Minister Remmel, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Papke, die einzige legale Möglichkeit für die Landesregierung, einen Weiterbetrieb von Datteln – alt – über 2012 hinaus zu ermöglichen, besteht in einer Duldung. Nach deutschem und europäischem Recht können Kraftwerke nur in einem formellen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt werden. Insofern liegt für das alte Kraftwerk kein entsprechender Antrag von E.ON vor. Ein solcher Antrag dürfte nach Einschätzung aller Beteiligten auch nicht genehmigungsfähig sein.

Die Möglichkeit einer Duldung ist dem Unternehmen mit Bescheid der Bezirksregierungen Arnsberg und Münster übermittelt worden. Hierzu werden derzeit zwischen der Bezirksregierung Münster und der Firma E.ON unter Beteiligung meines Ministeriums Verhandlungen geführt. Nach derzeitigem Sachstand sind folgende Maßnahmen denkbar:

Eine Bahnstromversorgung wäre in der Form möglich, dass E.ON in Datteln einen Umrichter erstellt, der die technischen Möglichkeiten zur Nutzung des erforderlichen Stroms aus dem allgemeinen Netz bereitstellt.

Die Fernwärmeversorgung Datteln müsste über den Bau und Betrieb einer Fernwärmeleitung aus dem Ruhrgebiet nach Datteln sichergestellt werden. Auch darüber wird zurzeit verhandelt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass bei unverzüglicher Einleitung der Alternativen eine Realisierung bis Ende 2013 möglich ist. Es besteht also die Möglichkeit, dass E.ON sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zu diesen Maßnahmen verpflichtet und die Klagen daraufhin zurückgenommen werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Ellerbrock gemeldet. – Es ist immer ein bisschen problematisch, wenn zwei Minister für die Landesregierung sprechen – bezogen auf die Technik, sonst nicht.

(Heiterkeit – Minister Harry Kurt Voigtsber- ger: Aber es geht!)

Ja. Aber ich kann immer nur einen Minister auf meinem Display unterbringen. Deswegen verzögert sich die Anwahl der Mikrofone für die Worterteilungen schon mal ein bisschen. Aber jetzt ist alles auf den Weg gebracht für die zweite Frage von Herrn Abgeordneten Ellerbrock.

Herr Minister Remmel, Sie hatten meine Frage in eine Tatsachendarstellung umgewandelt, ohne die Frage zu beantworten. Ich hatte in diesem Zusammenhang auch gefragt, wo die Unterschiede in der rechtlichen Beurteilung zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und der nordrhein-westfälischen Landesregierung liegen, dass ein Widerruf des Verzichts nicht möglich sei. Ich hatte nicht gefragt, ob Sie das machen. Das hatte ich als bekannt vorausgesetzt bzw. konnten Sie aufgrund meiner Frage als bekannt voraussetzen. Ich hatte nach den Unterschieden in der rechtlichen Beurteilung gefragt.

Herr Minister Remmel.

Herr Präsident! Herr Kollege Ellerbrock, die Landesregierung ist der fundierten rechtlichen Auffassung, auch gutachterlich untermauert, dass, wenn eine Genehmigung erloschen ist – sie ist 2006 von dem Unternehmen in eigenständiger Entscheidung so zurückgegeben worden –, sie erlo

schen ist und durch Widerruf auch nicht wiederbelebt werden kann.

Das ist die Rechtsauffassung der Landesregierung. Davon unterscheidet sich in der Tat die Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Noch einmal: Das wird zurzeit entsprechend gerichtlich geklärt.

Vielen Dank. – Als Nächstes hat sich Herr Abgeordneter Schmeltzer von der SPD-Fraktion gemeldet. An wen von der Landesregierung geht die Frage?

(Rainer Schmeltzer [SPD]: An Herrn Minister Voigtsberger!)

Herr Schmeltzer, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich finde es sehr gut, dass in einer Fragestunde zu einem solch komplexen Thema die gesamte Landesregierung Rede und Antwort stehen kann. Das zeichnet uns aus im Vergleich zu den letzten fünf Jahren.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh!)

Alle noch da, alle noch wach. Wunderbar.

Insbesondere auf den Redebeitrag von Herrn Papke, dass darin Unterstellungen sind, die nicht stimmen, will ich nicht eingehen. Das hat Minister Voigtsberger beantwortet.

Herr Minister Voigtsberger, Sie haben in der Vorlage 15/837, die Herr Kollege Papke freundlicherweise hier auch immer wieder anführt, deutlich gemacht, dass Sie mit dieser Vorlage für die Landesregierung sprechen.

Würden Sie mir recht geben, dass Herr Papke hier versucht hat, zwischen dem einen und dem anderen Ministerium in deren Äußerungen zu differenzieren? Ich zitiere: Die Landesregierung hat für den Fall, dass die Genehmigung und der Betrieb des Umrichters nicht bis Ende 2012 möglich ist, die Duldung des Weiterbetriebs der Altanlagen zugesagt. Würden Sie mir recht geben, dass dies eine Aussage der Landesregierung ist und hier kein Keil zwischen den Wirtschaftsminister und den Umweltminister zu treiben ist?

(Minister Johannes Remmel: Nicht so viel!)

Herr Präsident! Herr Schmeltzer, ich kann dem zustimmen. Das möchte ich auch noch einmal betonen. Es ist doch eigentlich gar nicht so schwierig.

Die gesamten aufsichtsrechtlichen Verfahren, die für die Genehmigung einer solchen Anlage vorliegen, liegen im Umweltministerium. Dort sind auch

die entsprechenden Verfahren anhängig. Mir als Verkehrsminister geht es darum, dass der

Bahnstrom für die Bahn entsprechend gesichert wird, damit der Schienenverkehr aufrechterhalten werden kann. Da sind natürlich unsere beiden Häuser im Austausch.

Herr Dr. Papke, es ist relativ einfach zu beantworten. Es gibt eine Möglichkeit. Wie gesagt, diese Verzichtserklärung kann nicht rückgängig gemacht werden. Das ist juristisch geprüft. Da kommen wir letztendlich nicht weiter. Aber mit einer Duldung des Betriebs der Kraftwerksblöcke 1 bis 3 können wir den Bahnstrom sicherstellen. Voraussetzung ist die Erstellung dieses Umrichters, der sowieso geplant war, also insoweit auch keine zusätzliche Investition ist. Das ist in dem zeitlichen Rahmen auch absolut möglich.

Also bin ich als Verkehrsminister im Zusammenspiel mit dem Umweltminister sicher: Wir werden die Versorgung mit Bahnstrom sicherstellen. Diese Aussage möchte ich hier noch einmal deutlich abgeben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich Herr Dr. Papke zur dritten und letzten Frage gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Papke.

Herr Minister, habe ich Sie in Ihrer Antwort richtig verstanden? Aus Sicht der Landesregierung ist E.ON rechtlich derzeit ohne jede Einschränkung befugt, den Bau des Umrichters zu vollenden? Es gibt aus Sicht der Landesregierung keine rechtlichen Probleme, alle nötigen Genehmigungen liegen vor? Ist das richtig? Habe ich Sie richtig verstanden?

Bitte schön, Herr Minister Voigtsberger.

Herr Präsident! Herr Dr. Papke, ob nun alle rechtlichen Genehmigungen jetzt schon vorliegen, ist eine Frage, die wir natürlich prüfen werden.

Aber eines kann ich Ihnen sagen: Wir selbst haben E.ON angeboten, dass dieser Weg gangbar ist. Dann werden auch die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden bzw. kurzfristig zu schaffen sein. Ich denke, es ist keine Frage, dass wir das sicherstellen, wenn wir das selbst als Möglichkeit anbieten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich Herr Abgeordneter Rasche gemeldet.

Herr Minister Voigtsberger, mir geht es auch um die Sicherung der Bahnstromversorgung, weil wir sonst tatsächlich in einem völligen Bahnchaos landen, was den Schienenpersonennahverkehr betrifft.

Ich habe Herrn Minister Remmel so verstanden – weil er der konkreten Antwort auch in diesem Fall ausgewichen ist –, dass eine Duldung keiner Klage standhält, zumindest mit einem sehr großen Risiko verbunden ist. Also ist diese Duldung keine Sicherheit für die Pendler in Nordrhein-Westfalen. Der zweite Lösungsvorschlag ist der Umrichter. Es weiß aber kein Mensch, ob E.ON den bauen will und ob wirklich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können.

Sind das wirklich diese beiden schwammigen Ansätze, Herr Minister Voigtsberger, die Sie dazu veranlassen, uns mit den Worten „in Abstimmung zwischen den beiden Ministerien bekommen wir das Problem schon gelöst“ zu beruhigen? Das reicht doch so nicht. Denn Sie machen nicht einmal einen konkreten Vorschlag, der haltbar und belegbar ist.

Wer antwortet für die Landesregierung? – Herr Minister Voigtsberger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Rasche, ich denke, wir sind in einer Situation, dass die Verzichtserklärung nicht rückgängig gemacht werden kann. Das ist gutachterlich geprüft und von den Bezirksregierungen so beschieden. Das heißt, das ist Fakt.

Das bedeutet aber nicht, dass der Bahnstrom durch diese zwei Verfahren der Duldung und des Baus dieses Umrichters jetzt nicht sichergestellt sein kann. Eventuell kommt der Umrichter rechtzeitig. Dann gibt es von der zeitlichen Komponente überhaupt kein Problem. Gleichzeitig haben wir gesagt: Sollte das aber nicht der Fall sein, werden wir E.ON die Duldung entsprechend möglich machen und akzeptieren.

Das alles wird jetzt entsprechend vorbereitet. Wir sind im Gespräch mit E.ON, dass das in den entsprechenden Abläufen jetzt geschieht. Das ist auch der Weg, den wir aufgrund der juristischen Gegebenheiten haben, um am Ende den Bahnstrom sicherzustellen – eine andere Möglichkeit gibt es faktisch nicht –, und auf diesen Weg müssen wir uns machen.

Danke schön. – Herr Abgeordneter Brockes hat sich zu einer Frage gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Voigtsberger, im Gegensatz zu Ihren anfänglichen Ausführungen, wo Sie gesagt haben, dass es Aufgabe der Unternehmen ist, den Ablauf sicherzustellen, haben Sie ja Gott sei Dank gerade gesagt, dass Sie als zuständiger Verkehrsminister nicht möchten, dass der Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen zum Erliegen kommt.

Welche konkreten Gespräche haben Sie sowohl mit dem Energieversorger als auch mit der Bahn über diese Problematik geführt?

Bitte schön, Herr Minister.

Wir sind natürlich in einem ständigen Austausch sowohl mit dem Umweltminister als auch mit den entsprechenden Betreibern. Ich selbst habe heute Morgen noch mit E.ON telefoniert.

Als Nächstes hat sich Herr Kollege Priggen gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an Herrn Kollegen Remmel. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ein Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Und wenn ich es richtig verstanden habe, vertritt da das Umweltministerium, weil es eine immissionsschutzrechtliche Frage ist, die Landesregierung.