Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an Herrn Kollegen Remmel. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ein Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Und wenn ich es richtig verstanden habe, vertritt da das Umweltministerium, weil es eine immissionsschutzrechtliche Frage ist, die Landesregierung.
Meine Frage: Wie ist da der Verfahrensstand? Wie sind die Lösungsmöglichkeiten, die sich dort andeuten? Gibt es Gespräche zwischen dem Ministerium und dem Unternehmen über die entsprechenden technischen Einrichtungen, die da zu schaffen sind? Wenn Sie uns da bitte auf den aktuellen Stand bringen könnten.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Priggen, in der Tat ist es so, dass in den Bescheiden der Bezirksregierung neben dem Erlöschen der Genehmigung darauf hingewiesen wird, dass ein Weiterbetrieb des Kraftwerks über 2012 hinaus geduldet werden kann, solange die Anlagen im Einklang mit dem materiellen Recht betrieben werden und E.ON das Erforderliche unternimmt, um die alternative Versorgung mit Bahnstrom und Fernwärme sicherzustellen.
Wir gehen davon aus, dass Klagen gegen eine Duldung, wenn alles unternommen wird, Bahnstrom- und Fernwärmeversorgung sicherzustellen, keinen Erfolg haben werden. In der Tat findet zurzeit die gerichtliche Auseinandersetzung statt. Ein Erörterungstermin hat stattgefunden. In der Folge des Erörterungstermins hat es dann auch Gespräche zwischen der Landesregierung, den Bezirksregierungen Münster und Detmold sowie E.ON gegeben.
Der Sachstand stellt sich so dar, dass die Bahnstromversorgung in der Tat mit einem Umrichter gewährleistet werden kann und es gegebenenfalls die Bereitschaft gibt, die Fernwärmeleitung mit Anschluss ins Ruhrgebiet nach Datteln in einem neuen Planfeststellungsverfahren sicherzustellen.
Die derzeitige Erkenntnis über Zeitläufe gehen bis Ende 2013. Das wäre im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches sicherzustellen und damit auch die Rechtsgrundlage für die Duldung.
Ich möchte auch noch der in der Presse immer wieder aufgetauchten und heute auch wiederholten Behauptung widersprechen, dass der Umrichter in Datteln nicht realisiert werden kann, weil Teilgenehmigungen für das ursprünglich geplante neue Kraftwerk nicht ausgenutzt werden können. Das ist die Figur, die in der Presse auftaucht und heute auch von Herrn Kollegen Papke wiederholt worden ist.
Richtig ist, dass der ursprünglich für das Kraftwerk beabsichtigte Umrichter nicht errichtet werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit, dass E.ON einen Umrichter unabhängig von einem neuen Kraftwerk beantragt. Hier werden nicht die alten Genehmigungen genutzt, sondern es wird eine neue Genehmigung erteilt.
Nach derzeitiger Einschätzung der zuständigen Bezirksregierung dürfte dies auch ohne einen neuen Bebauungsplan genehmigungsfähig sein.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist Sinn und Zweck einer parlamentarischen Fragestunde, mehr Klarheit zu bekommen, mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Ich glaube, es war selten so instruktiv, einmal die sich diametral widersprechenden Äußerungen des Kollegen Remmel von gerade und von Herrn Minister Voigtsberger abzugleichen.
Meine Frage: Welche der beiden Aussagen stimmt: a) die gerade von Herrn Remmel dargestellte Variante, es liege keine Genehmigung zur Errichtung eines Umrichters durch die E.ON AG vor, sie müsse neu für die gesamte Laufzeit beantragt werden, oder ist richtig, was Herr Minister Voigtsberger vorhin
in dieser Fragestunde gesagt hat, nämlich dass die Genehmigung und Befugnis selbstverständlich vorlägen? Welche Variante ist richtig, die Variante Remmel oder die Variante Voigtsberger?
Darf ohne weitere Genehmigungsnotwendigkeiten und bürokratische Anforderungen der Umrichter auf Basis des jetzigen Status quo errichtet werden – ja oder nein?
Herr Witzel, vielleicht haben Sie meine ganze Antwort noch in Erinnerung. Ich habe gesagt: Die rechtlichen Bedingungen liegen vor bzw. können geschaffen werden.
Die rechtlichen Verfahren liegen vor bzw. können geschaffen werden. Erst einmal muss es eine Rechtsgrundlage geben, um ein Verfahren möglich zu machen. Herr Kollege Remmel hat gerade gesagt, wie das Verfahren aussieht und dass wir dann in diesem Verfahren die Rechtsgrundlage schaffen können.
Herr Minister Remmel, Sie haben gesagt, dass ein Antrag für diesen Umrichter gestellt werden kann. Dann würde so ein Verfahren vermutlich erfolgreich verlaufen.
Ihre Erfahrung zugrundegelegt: Bis wann muss denn solch ein Antrag spätestens gestellt sein, damit man die Genehmigung noch rechtzeitig erteilen kann? So ein Verfahren lässt sich ja nicht binnen zwei, drei Monaten erledigen. Müsste der Antrag nicht schon längst gestellt sein?
Die Landesregierung ist der Auffassung, der Antrag hätte längst gestellt sein können. Wenn er jetzt gestellt würde, dann gehen wir davon aus, dass die Genehmigung bis Ende 2013 vorliegt
Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich der Abgeordnete Brockes gemeldet. Herr Kollege Brockes, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Voigtsberger, eben wurde vom Kollegen Remmel ausgeführt, dass eine Duldung nur erfolgt, wenn die Fernwärmeversorgung aus dem Trianel-Kraftwerk Lünen vorgenommen würde. Das hätte natürlich deutliche Auswirkungen auf ein mögliches zukünftiges Kraftwerk Datteln 4.
Können Sie als Energieminister mir sagen, wie sich die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks Datteln 4 verändert, wenn die Fernwärme zukünftig aus anderen Kraftwerken sichergestellt wird?
Herr Kollege Brockes, die Wirtschaftlichkeitsberechnung diesbezüglich liegt mir nicht vor. Aber wir können sie Ihnen sicherlich gerne nachreichen.
Eines ist natürlich klar: Wir beachten beide Facetten in diesem Prozess, sowohl die Fernwärmeversorgung als auch die Bahnstromversorgung. Beides spielt eine Rolle, und über beide Themen sind wir mit dem Unternehmen im Gespräch.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich Herr Abgeordneter Schmeltzer von der SPD-Fraktion gemeldet.
Herr Kollege Brockes, Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich über die kurzfristige Vertragsverlängerung bezüglich des Strombezugs aus Lünen sehr erfreut bin. Aber das hat die DB Energie so vorgesehen, nicht die Landesregierung.
Was die Umrichtergeschichte betrifft, bei der wieder versucht wird, den einen gegen den anderen auszuspielen, möchte ich noch etwas mit Bezug auf die Vorlage 15/837 sagen.
Vorab: Frau Präsidentin, welcher der beiden Minister darauf antwortet, ist mir egal; denn sie werden im Namen der Landesregierung das Gleiche sagen.
Es wurde nach der Frist des Antrags und der Genehmigung gefragt – der eine habe Hü, der andere habe Hott gesagt –: Ist es tatsächlich so, dass, wie es der Vorlage zu entnehmen ist, die Landesregierung für den Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird und der Betrieb des Umrichters nicht bis
Ende 2012 möglich ist, die Duldung des Weiterbetriebs der Altanlagen zugesagt hat? Ist es richtig, dass der Antrag noch nicht vorliegt und dass weder der Minister Voigtsberger noch der Minister Remmel irgendetwas Anderslautendes in dieser Richtung gesagt haben?
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es Sie ehrt, dass es Ihnen egal ist, wer antwortet? Aber die Landesregierung entscheidet immer, auch über die Reihenfolge.
Das ist jetzt unfair: Ich kämpfe hier noch mit der Technik, und Sie haben sich alle schon darüber verständigt.
Wenn Herr Voigtsberger nicht noch ausführlicher antworten möchte, kommen wir zu der nächsten Wortmeldung: Herr Witzel.
Nein, das kann man klar mit Ja beantworten. Das ist die Meinung der Landesregierung. Wir stellen das sicher.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Voigtsberger, Ihnen ist bekannt, dass die Bundesnetzagentur – auch als Folge der Energiewende – Versorgungsengpässe und eine Beeinträchtigung der Netzstabilität befürchtet. Nach dem, was öffentlich bekannt ist, hat Agenturchef Matthias Kurth NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft angeschrieben und aufgefordert, die Laufzeit für die drei Kraftwerksblöcke in Datteln sowie für das Kraftwerk Shamrock in Herne über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern.