Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Voigtsberger, Ihnen ist bekannt, dass die Bundesnetzagentur – auch als Folge der Energiewende – Versorgungsengpässe und eine Beeinträchtigung der Netzstabilität befürchtet. Nach dem, was öffentlich bekannt ist, hat Agenturchef Matthias Kurth NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft angeschrieben und aufgefordert, die Laufzeit für die drei Kraftwerksblöcke in Datteln sowie für das Kraftwerk Shamrock in Herne über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern.
Ich möchte Sie als Energieminister dieses Landes fragen, wie Sie damit umgegangen sind, wie Sie das fachlich einschätzen und wie Sie auf die doch sehr interessanten Hinweise der Bundesnetzagentur reagiert haben. Teilen Sie die, und wie gehen Sie weiter damit um?
Ganz kurz: Wir sind natürlich in Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Ein Termin mit der Bundesnetzagentur ist vereinbart.
Vielleicht noch zum Verfahren: Auch die Bundesnetzagentur sieht in der Duldung des Betriebs eine mögliche Lösung. Insofern ist ein positives Signal von dort gekommen. Wir erörtern mit der Bundesnetzagentur alle weiteren Fragen. Ein Termin ist vereinbart.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe noch eine Wortmeldung des Kollegen Ellerbrock vorliegen. Aber nach unserer Aufzeichnung haben Sie bereits zwei Fragen gestellt, sodass ich eine weitere nicht zulassen kann.
Herr Kollege Ellerbrock, zwei Wortmeldungen sind nach unserer Geschäftsordnung zwei gestellte Fragen. Wenn Sie mit den Antworten nicht zufrieden sind, müssen Sie versuchen, das bilateral zu klären. Ich kann Ihnen leider keine weitere Frage zugestehen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich zurzeit nicht. – Das bleibt auch so. Damit ist die Mündliche Anfrage 46 beantwortet. Da wir den Zeitrahmen, der für die Fragestunde vorgesehen ist, bereits ausgeschöpft haben, schließe ich sie hiermit.
ist uns signalisiert worden, dass sie alle in der nächsten Fragestunde beantwortet werden sollen. Ich frage, ob sich dagegen Widerspruch erhebt. – Das ist nicht der Fall.
verschleppt Vorlage Haushaltsplan 2012 und setzt auf verfassungsrechtlich bedenkliche Globale Minderausgabe
Ich eröffne die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und gebe für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Sagel das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Ankündigung des Finanzministeriums wird die erste Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2012 erst im Dezember 2011 stattfinden. Das ist sehr ungewöhnlich und so spät wie noch nie zuvor, es sei denn, wir hatten gerade ein Wahljahr. Ich glaube, man kann zu Recht davon sprechen, dass SPD und Grüne und in diesem Fall die Landesregierung die Vorlage des Haushaltsplans 2012 verschleppen.
Offensichtlich geht es bei dem, was hier jetzt vorgesehen ist, um Partei- und Wahltaktik. Offensichtlich geht es auch darum, dass die Landesregierung und die Ministerpräsidentin zu einem genehmen Zeitpunkt, nämlich wenn es gerade ins Kalkül passt, Neuwahlen herbeiführen wollen, um sich eine Mehrheit zu besorgen.
Nach der Berlin-Wahl ist natürlich eine gewisse Unsicherheit eingetreten. Man weiß, die Umfragewerte und Wahlergebnisse der SPD sind weiter gesunken. Auch die grünen Bäume sind nicht in den Himmel gewachsen. Der Enterhaken der Piraten ist am grünen Segelschiff. Von daher ist es ein bisschen vage, wie das Ganze weitergeht. Deswegen hält man sich das offen. Man will aber die Verabschiedung des Haushaltsplans offensichtlich weit in das Jahr 2012 hineinziehen.
Wir hatten in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag eine ausgesprochen spannende und interessante Debatte. Der Finanzminister ist hin und her gesprungen, nachdem wir – nicht nur die Linke, sondern auch die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP – ihn immer wieder gefragt hatten, was eigentlich der Grund dafür ist.
Es hieß dann, man müsse den Haushaltsplan so spät einbringen, weil das Personal in den Sommerferien nicht da sei. Da habe man Probleme. Dann wurde das Urteil des Verfassungsgerichts, das im Frühjahr dieses Jahres ergangen ist, als Argument
herangezogen. Die Schuldenbremse war ein Grund. Es wurden also sehr unterschiedliche Gründe und Argumente angeführt.
Fakt ist jedoch, dass die Regierung bis weit in das Jahr 2012 mit Nothaushaltsrecht und den damit verbundenen begrenzten Ausgabeermächtigungen regieren will. Schon jetzt wird – das haben wir gestern im Unterausschuss „Personal“ erlebt – Haushaltspolitik auf Zuruf gemacht. Im Vorgriffsverfahren sind Ermächtigungen zur Einstellung von Ausbildungskräften für mal eben 9.674 Stellen ohne haushalterische Absicherung vorgenommen worden. Ich habe gestern schon deutlich gemacht, dass das kein Verfahren sein kann, das wir in den nächsten Monaten weiter erleben werden. Das Nothaushaltsrecht darf nicht als Instrument zur Übervorteilung des Parlaments missbraucht werden.
Es ist übrigens auch absolut rücksichtslos, wie mit den Initiativen und den Kommunen in NordrheinWestfalen umgegangen wird, die überhaupt keine Planungssicherheit haben. Es ist völlig unklar, wie das Ganze weitergeht.
Ich verweise in diesem Zusammenhang sehr deutlich auf die Landesverfassung, die in § 81 Abs. 3 klipp und klar sagt:
Das Budgetrecht gehört zum Kernbestand der parlamentarischen Befugnisse und ist im Rahmen der parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollrechte in keiner Weise verzichtbar. Es ist auch ganz deutlich, die Verfassungsorgane sind nicht in der Lage, ihren Pflichten nachzukommen, wenn der Haushaltsplan nicht ordentlich und vernünftig eingebracht wird.
„Der Entwurf des Haushaltsgesetzes soll mit dem Entwurf des Haushaltsplans dem Landtag bis zum 30. September vor Beginn des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
30. September! Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir werden das auch verfassungsmäßig im Auge behalten. Wir behalten uns ausdrücklich eine Verfassungsklage vor, sollte der Haushalt nicht ordnungsgemäß eingebracht werden. Sie haben nur noch wenige Tage Zeit dafür. Wir fordern Sie nochmals nachdrücklich auf, entsprechend vorzugehen.
Die CDU hat ja auch einen Antrag gestellt. Ich finde es merkwürdig, dass Sie einen fast wortgleichen Antrag stellen, wie ihn die Linke eingebracht hat. Auch Sie betonen nachdrücklich, den Haushalt ordnungsgemäß einzubringen. Ich weiß nicht, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen. Wahrscheinlich ist es Eitelkeit der CDU, einen eigenen Antrag einzubringen.
Wir als Linke sind uneitel und werden Ihrem Antrag ebenfalls zustimmen. Das wird die FDP – das habe ich schon gehört – nicht tun; die FDP eiert herum. Frau Freimuth, das, was Sie im Haushalts- und Finanzausschuss zum Besten gegeben haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Sie kritisieren das, eiern aber herum.
Also: Ich kann Ihnen nur sagen, so geht es nicht. Das ist eine untragbare Haushaltspolitik. Wir fordern Sie, wie gesagt, nachdrücklich auf, den Haushalt rechtzeitig vorzulegen. Sie haben nur noch wenige Tage Zeit. Machen Sie das!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat das Initiativrecht zur Einbringung des Landeshaushalts. Daran besteht kein Zweifel. Verfassungsrechtlich – genauso ohne jeden Zweifel – resultiert daraus im Spiegelbild aber auch eine Pflicht zur Einbringung. Diese Pflicht – so leid es mir tut, Herr Minister – nimmt die Landesregierung nicht ernst. Sie unterläuft absichtlich das Budgetrecht des Parlaments. Sie hindert den Landtag daran, den Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres durch Gesetz festzustellen, wie es in § 1 der Landeshaushaltsordnung unmissverständlich vorgesehen ist. Und sie missachtet zum wiederholten Mal unsere Landesverfassung.
habe ich den Finanzminister mit Schreiben vom 14. Juli 2011 auf die eindeutige Rechtslage, die Sie jetzt reklamiert haben, hingewiesen. In seiner Antwort vom 4. September hat der Finanzminister behauptet, er könne den Haushalt 2012 erst kurz vor Jahresende einbringen und dies hänge – ich darf zitieren – „mit den überaus schwierigen Rahmenbedingungen zusammen, die seit Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Landesregierung eingetreten sind.“
Das hat uns ungeheuer verblüfft. Deswegen haben wir das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 22. September setzen lassen, wo es schließlich auch Sie, Herr Kollege Sagel, erspäht haben.