Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Dann möchte ich noch etwas zur Zuwanderung sagen. Grundsätzlich sind auch wir der Auffassung, wir brauchen mehr Zuwanderung. Aber wir brauchen eine Zuwanderung vor allen Dingen in den Bereichen, in denen ein Mangel herrscht. Wir können nicht gleichzeitig die Situation entstehen lassen, dass wir Menschen, die bereits hier sind, aus dem Auge verlieren und sagen: Die brauchen wir nicht mehr zu fördern, wir können unseren Arbeitskräftebedarf durch qualifizierte Zuwanderer decken.

Frau van Dinther, Frau von der Leyen hat gerade entschieden, dass die Mittel für die Langzeitarbeitslosen gekürzt werden. Das heißt, wir haben bei den Langzeitarbeitslosen die Situation, dass die Menschen weiter vor dem Fernsehapparat sitzen werden, weil wir keine Beschäftigungsmöglichkeit für sie haben.

Welche Potenziale – die auch Sie aufgezeigt haben – können wir denn noch heben? Es kann nicht angehen, dass wir sagen: Wir lassen es zu, dass unsere Leute Transferleistungen beziehen, und im Übrigen holen wir uns Fachkräfte aus dem Ausland, die dann vielleicht besser bezahlt werden. – Das heißt, wir werden uns sehr überlegen müssen, in welchen Bereichen das eigentlich möglich ist.

So, wie Sie es darstellen, geht es nicht, nämlich dass wir sagen, der Arbeitgeber habe einen Anspruch darauf, dass die Arbeitsagentur innerhalb von drei oder vier Wochen entscheidet, ob ein Beschäftigter hierher kommen kann, und wenn sie es nicht entscheidet, gilt der Antrag als genehmigt. Bei der Bürokratie, die wir haben, kann das – ernsthaft – so nicht gehen. Dann kommt es eben zur Preisdrückerei und zur Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die arbeitslos sind und für die wir auch etwas tun müssen.

Wir sind also der Auffassung, es muss in dem Bereich ein differenziertes Angebot je nach den Bedarfssituationen geben. Wir müssen intensiver etwas tun, um das genau festzustellen.

Selbstverständlich bin ich vor allem dafür, die hier lebenden Menschen zu qualifizieren. Das gilt auch für die Studenten, die hier studiert haben und die oft erhebliche Schwierigkeiten haben, eine Genehmigung für einen weiteren Aufenthalt zu bekommen, wenn sie keinen super Job gefunden haben. Da wird nur ein weiterer Aufenthalt von einem Jahr – mit bestimmten Einschränkungen – gewährt. Es kann nicht richtig sein, dass wir die Leute hier teuer ausbilden und dann sagen: Geht bitte wieder nach Hause. – In Wirklichkeit gehen sie dann aber nach Kanada oder nach Amerika. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege von Grünberg. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Kollege Ünal.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit Längerem beklagen wir in verschiedenen Berufsgruppen einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Wirtschaft verweist besonders auf den Mangel an Ingenieuren. Als Gesundheitspolitiker möchte ich auch auf den Mangel an Medizinerinnen und Medizinern, an Pflegekräften, an Erzieherinnen und Erziehern sowie an Handwerkerinnen und Handwerkern hinweisen.

Die gute Konjunktur, aber auch die demografische Entwicklung mit der sinkenden Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern verschärfen das Problem des Fachkräftemangels in der Bundesrepublik Deutschland. Das Problem ist branchenspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Für die Zukunft ist aber mit einer Verschärfung des Fachkräftemangels zu rechnen.

Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss zur Sicherung des Fachkräftebedarfs erste Schritte eingeleitet, um dem aktuellen und dem künftigen Fachkräftebedarf besser gerecht zu werden. Wichtige Maßnahmen können jedoch nur vom Bund getroffen werden. Dort können sie aber aufgrund der Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung leider nicht durchgeführt werden. Das frustriert und hemmt nicht nur die ausländischen Fachkräfte, sondern auch die gesamte deutsche Wirtschaft, da diese nach wie vor unter einem akuten Fachkräftemangel insbesondere in den MINT-Bereichen leidet.

Der FDP-Antrag, der heute in den Landtag eingebracht worden ist, spricht sich für Maßnahmen zur Erleichterung der Zuwanderung und zur Vereinfachung der Vorrangprüfung aus. Auf der Bundesebene bekommt sie diese aber nicht umgesetzt. Das heißt nicht automatisch, dass diese Maßnahmen falsch sind. Vieles ist richtig. Aber das Zuwanderungsrecht ist ganz klar eine Bundesangelegenheit, und die FDP muss das innerhalb der Bundesregierung umsetzen. Dabei werden wir Sie gerne unterstützen.

(Beifall von der FDP)

Der Antrag der FDP begrüßt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für eine bessere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Meine Damen und Herren, das Ziel des Gesetzentwurfs ist richtig. Denn es kann nicht dabei bleiben, dass Ärzte, Ingenieure und andere Akademikerinnen und Akademiker ihren Lebensunterhalt mit Taxifahren verdienen müssen, weil ihre Berufsabschlüsse bei uns nicht anerkannt sind. Der Geset

zestext lässt aber viele Fragen offen – zum Beispiel zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen – und hat auch inhaltliche Mängel, weil er die Frage der Beratungsinfrastruktur nicht beantwortet. Wir brauchen ein möglichst einfaches, schnelles, transparentes Verfahren, das durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung keineswegs gegeben ist.

Wenn die Ministerpräsidentin im „Spiegel“ vom 19.09.2011 von einem handwerklich unzureichenden Gesetzentwurf spricht, hat sie vollkommen recht. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist handwerklich sehr schlecht. Der FDP-Antrag, den wir gerade beraten, ist sicher viel besser als der Entwurf der Bundesregierung. Die FDP hat bereits einen Antrag zu diesem Thema gestellt, obwohl sich FDP, SPD und Grüne vor den Sommerferien fast einig waren, die Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in einem gemeinsamen Text zusammenzufassen. Das haben wir aber zeitlich nicht geschafft. Deshalb muss in den Ausschüssen noch einmal darüber diskutiert werden.

Ich möchte Sie und alle Beteiligten bitten, den Weg zu einer gemeinsamen Initiative, wenn es irgendwie geht, fortzusetzen. Wir Grüne sind nach wie vor dazu bereit. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die CDU Passagen für mehr Zuwanderung weder im Bund noch im Land mittragen und deswegen bei einer gemeinsamen Initiative nicht mitmachen wird. Das ist schade, weil wir damit einen künstlichen Widerspruch zwischen den Migranten, die in der Bundesrepublik leben, und neuer Zuwanderung herstellen. Wir diskutieren hier im Landtag ein Entwederoder, aber wir brauchen ein Sowohl-als-auch, also beide Kräfte, sowohl die Migrantinnen, die schon in der Bundesrepublik leben, als auch neue Zuwanderung in bestimmten Bereichen.

Die CDU muss sich fragen lassen, ob sie die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Verweigerung von mehr qualifizierter Zuwanderung wirklich durchdacht hat. Außerdem ist es nicht stimmig, wenn ein Teil der CDU gegen neue Zuwanderung ist und ein anderer Teil, angeführt vom ehemaligen Integrationsminister Herrn Laschet, zum Beispiel Vorschläge für eine Neuzuwanderung von Fachkräften erarbeitet.

Diesen Konflikt werden wir hier und jetzt nicht auflösen. Aber ich bin mir sicher, dass wir es in den weiteren Beratungen in den Ausschüssen als FDP, SPD und Grüne schaffen werden, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Wenn die CDU mitmachen würde, wäre das für unseren Landtag und für unser gesamtes Land ein sehr großer Gewinn. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Fraktion Die Linke spricht Kollege Atalan.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist das zweite Mal, dass wir uns im Plenum mit diesem Thema beschäftigen. Dem zweiten Antrag der FDP liegt leider dieselbe verfehlte Denkweise zugrunde; dazu gleich mehr. Abgesehen davon besteht zweifelsohne diesbezüglich ein dringender Handlungsbedarf. Insofern wäre eine parteiübergreifende Initiative auf Landesebene vonnöten, damit eine grundlegende Verbesserung in dieser Fragestellung vonstattengehen kann.

Der vorliegende Antrag zielt lediglich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und hebelt jene der Betroffenen aus. Wer die FDP kennt, dürfte darüber nicht überrascht sein. Wenn die Unternehmen sich weigern, selbst Fachkräfte auszubilden, stattdessen aber fertig Ausgebildete aus anderen Ländern beschäftigen wollen, ist das aus deren Sicht nachvollziehbar. Das geschieht aber auf Kosten der Löhne hier im Land und auf Kosten anderer Länder, deren Bildungssysteme jene Fachkräfte, die sie dringend benötigen, qualifiziert haben. Die deutschen Unternehmen wollen diese jedoch abwerben. – So viel zur Entwicklungspolitik der FDP, für die auf Bundesebene Herr Niebel zuständig ist.

Wir möchten die Aufnahme von Menschen grundsätzlich nicht von ihrer Nützlichkeit abhängig machen.

(Beifall von der LINKEN)

Wir wollen auch nicht, dass die Anerkennung der Bildungs- und Berufsabschlüsse im Kontext der Profitlogik von Unternehmen vorgenommen wird. Das ist nicht akzeptabel.

(Beifall von der LINKEN)

Was für Unternehmen nützlich erscheint, kann bekanntermaßen für die Gesellschaft oft auf Dauer sehr schädlich sein. Die gegenwärtige Realität im Weltmaßstab hat das überdeutlich gemacht. Das brennende Problem ist, dass die im Ausland erworbenen Abschlüsse der Eingewanderten nicht anerkannt werden. Sie werden somit seit Jahren von der Teilhabe komplett ausgeschlossen. Diese Menschen fahren bei uns Taxi oder gehen putzen, obwohl sie beispielsweise einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss haben. Den Eingewanderten müssen Informationen zu Anerkennungsverfahren einfach zugänglich gemacht werden. Das Gleiche gilt für Informationen über Qualifizierungsmöglichkeiten.

In dem Antrag gibt es jedoch auch einzelne Punkte, die wir durchaus unterstützen können, zum Beispiel den Ausbau berufsbezogener Sprachförderung oder die Verbesserung der Servicequalität von Ausländerbehörden.

Wir möchten mit Ihnen gerne weiter darüber diskutieren, wie eine sinnvolle Regelung auf Landesebene aussehen kann. Unser entscheidendes Anliegen

dabei ist, dass die Regelung den Menschen dient und nicht den Interessen der Wirtschaftsunternehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Atalan. – Für die Landesregierung spricht nun der zuständige Minister, Herr Schneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg, als Sie das letzte Mal in einem Antrag zur Zuwanderung von Fachkräften Stellung genommen haben, habe ich meinen Beitrag mit den Worten „Besser spät als nie“ überschrieben.

Es ist in der Tat gut, dass die Fraktionen in diesem Hause sich mit dem Thema „Fachkräftemangel“ und damit auch mit der Zuwanderung von Fachkräften beschäftigen. Es geht hier nicht um irgendeine Detailfrage. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass der drohende Fachkräftemangel zu einer ernsthaften Wachstumsbremse in unserer Wirtschaft führen kann. Dies muss verhindert werden. Deshalb hat die Landesregierung ein Konzept zur Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels entworfen, das im Detail vom Wirtschafts- und vom Arbeitsministerium in einer Veranstaltung am 12. Oktober dieses Jahres vorgestellt wird.

Wir können es uns schon lange nicht mehr leisten, auf die beruflichen Qualifikationen der Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Lande zu verzichten. Es handelt sich um 130.000 Menschen. Die Vergleichszahl auf Bundeseben liegt bei 330.000 Menschen. Es ist eine Vergeudung volkswirtschaftlicher Ressourcen, die Anerkennung dieser Menschen im Hinblick auf im Ausland erworbene Diplome und Zertifikate weiterhin außer Acht zu lassen.

Deshalb begrüße ich die Initiative der FDP-Fraktion im Grundsatz. Nähern wir uns allerdings den Details, dann wird deutlich, dass im Antrag der FDPFraktion sehr fragwürdige Maßnahmen gefordert und sehr fragwürdige Aussagen getroffen werden.

Im Antrag der FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf, der auf Bundesebene seitens der Bundesregierung vorgelegt worden ist, das Prädikat „Gut“ verliehen. Ich behaupte das Gegenteil: Der vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Fragen äußerst mangelhaft und wird auch nicht den eigenen Ansprüchen der Bundesregierung im Hinblick auf ein solches Gesetz gerecht. Keinesfalls können wir, wenn der Gesetzentwurf geltendes Recht werden sollte, von einer nachholenden Integration sprechen; wir wären weiterhin sehr weit von einer nachholenden Integration entfernt.

Unsere Kritikpunkte am vorliegenden Entwurf der Bundesregierung kann man wie folgt zusammenfassen:

Uns fehlt eine verbindliche Beratungsstruktur für die betroffenen Menschen mit im Ausland erworbenen Zertifikaten und Diplomen. Wir beklagen die fehlende Regelung zu Nachqualifizierungsansprüchen. Ich betone das Wort „Ansprüche“. Jeder Betroffene sollte einen Rechtsanspruch auf Nachqualifizierungen haben. Es geht auch um fehlende standardisierte Kompetenzfeststellungsverfahren und fehlende

Qualitätssicherungsstrukturen. All dies ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht vorhanden.

Ein Anerkennungsverfahren darf nicht mit der Feststellung von Defiziten enden, sondern muss belastbare Brücken bauen und für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft, Perspektiven entwickeln. Migrantinnen und Migranten erhofften sich durch den Gesetzentwurf einen Neuanfang, auch eine gesicherte soziale Zukunft. Die Herausforderung im Zusammenhang mit diesen Hoffnungen hat die Bundesregierung nicht erkannt und auch nicht angenommen. Das muss man leider feststellen.

Die Landesregierung geht einen anderen Weg. Wir wollen zum Beispiel die vom Bund vorgeschlagene generelle Senkung der Einkommensgrenze von derzeit 66.000 € auf 40.000 € nicht nachvollziehen. Dies ist uns zu gewagt, weil über diesen Weg nicht nur Hochqualifizierte ins Land kämen, sondern auch Facharbeiterinnen und Facharbeiter.

Damit kommen wir zur entwicklungspolitischen Dimension des Themas. Wir können nicht erwarten, dass die ganze Welt unsere hochentwickelten Produkte und Dienstleistungen kauft, und dabei die wirtschaftliche Entwicklung in den Käuferländern außer Acht lassen. Beides gehört zusammen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Unsere Kunden in aller Welt – auch die sogenannten Entwicklungsländer – haben ein Anrecht darauf, sich wirtschaftlich zu entwickeln. Und dies geht eben nur über Fachkräfte.

Deshalb kann es nicht so sein, dass wir unterlassene Schularbeiten im Bereich der Bildungspolitik dadurch kompensieren, dass wir Arbeitskräfte gleich welcher Art importieren. Das ist keine Lösung unserer Probleme. Deshalb setzen wir auf die eigenen Ressourcen. Dies wird ja auch im gesamten Politikentwurf der Landesregierung deutlich: Es geht um Bildung und nochmals Bildung. Und hier haben wir die berufliche Erstausbildung genauso im Blick wie die Hochschulausbildung. Wir warnen davor, beides gegeneinander ausspielen zu wollen. Dies führt zu nichts und bringt uns nicht weiter.

Die eben schon angesprochene bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde dazu führen, dass hochqualifizierte Frauen ihren Platz im Erwerbsleben einnehmen können. Im Übrigen ist das nicht

nur eine ökonomische Kategorie; ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Beteiligung am Erwerbsleben Grundlage für jede gesellschaftliche Gleichberechtigung ist.

Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Arbeit in den Unternehmen attraktiver wird, dass Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden, bis hin zu verbesserten Regelungen im Alter. All dies gehört zur Stärkung der Unternehmen, wenn es um das Akquirieren von Fachkräften geht, meine Damen und Herren.