Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst das Wort an den Landesminister für Inneres, Herrn Jäger.
Und Kommunales. Vielen Dank für den Hinweis, Frau Kollegin. – Herr Kommunal- und Innenminister, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für die knappe, aber präzise und zutreffende Einleitung zu diesem Tagesordnungspunkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat auf die dramatische Finanzlage der Kommunen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar nach dem Regierungswechsel reagiert. Insgesamt wurde den 396 Kommunen im Vergleich zur Vorgängerregierung unter der Überschrift „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ rund 1 Milliarde € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Die Stichworte, die zu dieser 1 Milliarde € passen, lauten: Abschaffung der Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und Beteiligung der Kommunen bzw. Wiederbeteiligung der Kommunen an der Grunderwerbsteuer.
Im zweiten Schritt haben wir ordnungspolitisch den Handlungsrahmen für die Haushaltssanierung in den Kommunen verändert und verbessert. Mit der Änderung des § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist es nun möglich, innerhalb von zehn statt von vier Jahren den Haushaltsausgleich für Kommunen darzustellen. Wir sind davon überzeugt, dass dieser erweiterte zeitliche Rahmen in den Kommunen mehr Flexibilität, mehr intelligente Lösungen und mehr Motivation bei der Haushaltskonsolidierung, die schwierig genug ist, zulässt.
Neben Geld und Ordnungspolitik, meine Damen und Herren, legen wir Ihnen jetzt den dritten Schritt zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen vor. Wir wollen gezielt den Kommunen helfen, die in einer besonders schwierigen Haushaltssituation sind. Wir wollen sie mit 350 Millionen € aus dem Landeshaushalt kontinuierlich über zehn Jahre bis zum Jahr 2020 unterstützen.
Wie soll es geschehen? – Dies geschieht unter folgender Prämisse: Diese 350 Millionen € jährlich durch das Land sind ein enormer Kraftakt, das das Land zu leisten hat. Aber genau diesen Kraftakt, Herr Palmen, müssen auch die finanzstarken Kommunen erbringen. Auch sie sollen zum Erfolg dieses Stärkungspaktes beitragen.
Ab dem Jahr 2012 kommen zu den 350 Millionen € des Landes die Maßnahmen hinzu, die durch die Kommunen refinanziert werden sollen. Dabei ist uns eines als Botschaft wichtig: Die Aufbringung dieses kommunalen Anteils führt nicht dazu, dass sich die Situation der Kommunen zum Status quo, also zum heutigen Status, verschlechtert.
Wir werden dies finanzieren ab 2012 durch 65 Millionen € jährlich, die zur Verfügung gestellt werden sollen durch einen verbesserten Verteilungsschlüssel bei den sogenannten SoBEZ-Mitteln. Hier hat
das Land Nordrhein-Westfalen im Bund erfolgreich für seine Kommunen verhandelt. Zusätzlich gibt es 50 Millionen € ab dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer und 195 Millionen € ab 2014, die als Solidaritätsumlage zwischen den Kommunen von den sogenannten abundanten Kommunen aufgebracht werden sollen. Das, meine Damen und Herren, ist ein Solidarakt der finanzstarken Kommunen, die zugleich durch den Bund im Rahmen der Entlastung der Grundsicherung ebenfalls ab 2014 in gleicher Höhe entlastet werden.
Zusammengenommen beläuft sich dieser Stärkungspakt ab dem Jahr 2014 auf insgesamt 660 Millionen € für die Kommunen in NordrheinWestfalen. Bis zum Jahr 2020 kumulieren sich diese Mittel auf insgesamt 5,85 Milliarden €.
Viele Zahlen, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass wir uns aber politisch der Situation unserer Kommunen widmen müssen. Die Problemlösung ist für alle schmerzhaft: für das Land, das einen enormen Beitrag zur Konsolidierung der Kommunen aufbringen muss, für die kommunale Solidargemeinschaft, die erhebliche Mittel aufbringt. Diese Kraftakte, diese Unterstützungsleistungen sind allerdings auch nur dann gerechtfertigt, wenn die Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen und von ihm profitieren, selbst noch einmal erhebliche Eigenanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung aufbringen.
Deshalb, meine Damen und Herren von den Linken, ist die Forderung nach einem Verzicht auf eigene Konsolidierungsbeiträge gegenüber den anderen völlig unsolidarisch und abwegig.
Ich komme nun zu den Kommunen, die an der Konsolidierungshilfe teilnehmen sollen und wollen. In der ersten Stufe des Stärkungspaktes sollen hieran die Kommunen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die zum 31.12.2010 als überschuldet galten oder denen Überschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung droht. Ihnen sollen diese 350 Millionen € Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen damit ihre eigene Haushaltssituation in den Griff bekommen, auch der Banken willen, aber vor allem aus Gründen der Generationengerechtigkeit. Das, was sich hier an Schuldenbergen als Hypothek für künftige Generationen aufgetürmt hat, ist schlichtweg von ihnen nicht mehr zu schultern.
bekommt man den Eindruckt, dass bei Ihnen Geld tatsächlich überhaupt keine Rolle mehr spielt. Zum einen sollen die Mittel im Gemeindefinanzierungsgesetz um mindestens 1 Milliarde € aufgestockt werden, zum anderen wird gefordert,
das Land müsse zwei Drittel der kommunalen Liquiditätskredite übernehmen. Meine Damen und Herren, der Stand der Liquiditätskredite der Kommunen – für Sie als Information – zum 30. Juni 2011 betrug 21,2 Milliarden €. Das Land soll also mal eben 14 Milliarden € Schulden übernehmen, natürlich ohne Bedingungen, natürlich ohne jede Auflage;
das versteht sich von selbst. Meine Damen und Herren, Sie verkennen in der Tat die dramatische Situation in der Finanzlage der Kommunen. Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren, sind keine richtungsweisenden Anregungen dazu, wie man dieses Problem tatsächlich lösen kann.
Das ist vom Land Nordrhein-Westfalen, so wie Sie glauben machen, es tun zu wollen, nicht zu stemmen.
Es gibt übrigens deutliche Hinweise für die Tatsache, dass überschuldete Gemeinden in NordrheinWestfalen es immer schwerer haben, Kredite von Banken zu erhalten. Diese Abwärtsbewegung der Gemeinden kann nur gestoppt werden – das ist wichtig – durch einen dauerhaften Haushaltsausgleich. Er muss gelingen; das ist die Ursache. Hierbei müssen wir den Kommunen helfen, denn bräche auch nur bei einer einzigen Kommune die Liquiditätsversorgung weg, wären nicht nur die Menschen vor Ort in der jeweiligen Stadt die Leidtragenden, sondern alle anderen 395 Kommunen in NordrheinWestfalen genauso.
In der zweiten Stufe können freiwillig die Kommunen an dem Konsolidierungspakt teilnehmen, denen Überschuldung bis zum Jahre 2016 droht. Ihnen werden dann aus den Komplementärmitteln der Gemeinden noch einmal 310 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Alle teilnehmenden Kommunen müssen den Haushaltsausgleich erreichen, die Gemeinden der ersten Stufe bis zum Jahre 2016, die Gemeinden der zweiten Stufe bis zum Jahre 2017. Der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe muss bei allen Gemeinden in zehn Jahren, also zum Jahre 2021, geleistet sein.
Mit welchen Maßnahmen das in jährlichen Haushaltsausgleichen erfolgen soll, muss ganz individuell durch die jeweilige Gemeinde im Rahmen eines Haushaltssanierungsplanes dargestellt werden, der der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen ist.
Mir ist wichtig: Bei diesem Prozess müssen wir beratend jemanden zur Seite stellen. Das soll die Gemeindeprüfungsanstalt sein, weil es zum Beispiel in meiner Heimatstadt Duisburg kein Ratsmitglied mehr gibt, das sich daran erinnern kann, einmal einen ausgeglichenen Haushalt beschlossen zu haben. Auf der anderen Seite haben wir Bezirksregierungen und Haushaltsaufsichten, die in der Regel danach handeln, was rechtlich zulässig ist, nicht danach, was ökonomisch in einem Prozess zur Konsolidierung führt.
Wir brauchen diese Beratung sowohl der Bezirksregierung als auch der sich selbst konsolidierenden Kommunen dringend. Dieses Angebot wird das Land zusätzlich leisten.
Ich weiß, dass es Kommunen gibt, die jetzt schon beklagen, dass sie die erforderlichen Konsolidierungsschritte nicht durchführen könnten. Lassen Sie mich hierzu sagen: Die Stärkungspakt-Kommunen bekommen zehn Jahre lang bis zum vollständigen Ausgleich Konsolidierungsmittel. Das ist derselbe Zeitraum, den andere Kommunen, die nicht daran teilhaben können, ebenfalls zur Verfügung haben. Das ist ein Stück Gleichbehandlung der Kommunen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite muss ich deutlich sagen: Wir wissen erst Ende Oktober mit der harten Steuerschätzung, wie groß der jeweilige Konsolidierungsbedarf der teilnehmenden Kommunen ist.
Dann muss nach meiner Auffassung gelten – das gilt auf jeden Fall für diese Landesregierung –: Niemand darf bei dieser Konsolidierung überfordert werden. Nirgendwo darf sich eine Stadt kaputtsparen müssen.
Aber zugleich muss es eine Bereitschaft geben, auch gegenüber denjenigen, die das Geld geben, tatsächlich einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Wir wollen als Drittes für die Kommunen, denen in den nächsten Jahren eine Überschuldung droht, mit rückfließenden Mitteln des Stärkungspaktes Stadtfinanzen die Möglichkeit schaffen, in einer dritten Stufe ebenfalls daran teilzuhaben.
Jetzt, meine Damen und Herren, will ich gern auf die Vorschläge, die die CDU-Fraktion gestern der Öffentlichkeit vorgestellt hat, eingehen. Um es vorsichtig zu formulieren: Das, was da vorgestellt worden ist, kann man als mager bezeichnen. Trotzdem: Willkommen im Club! Die CDU-Fraktion hat endlich begriffen, dass fünf Jahre lang Schwarz-Gelb der