Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

Dass wir da gleicher Ansicht sind, dass dies notwendig ist, ist unbestritten und bekannt. Das sollten wir tun.

Sie haben interessanterweise mit Ihrer Sachdarstellung genau an der Stelle aufgehört, wo Sie feststellen, dass – nicht der Gemeinsame Bundesausschuss ist dafür zuständig, sondern der Bewertungsausschuss – der Bewertungsausschuss ein Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen nicht geliefert hat. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sagen: Das Bundesministerium kann doch nicht einfach nur sagen, dass die das nicht geliefert haben. Die Konsequenz, die wir daraus ziehen, ist, im Rahmen der Beratungen zum Versorgungsstrukturgesetz zu fordern, ein Konzept für einen Strukturausgleich vorzulegen. – Der Vorschlag des BMG aber ist, dass die Pflicht für ein solches Konzept ersatzlos aus dem SGB V gestrichen wird. Und da widersprechen Sie nicht? Das wundert mich schon sehr.

Die Kollegen von CDU und FDP müssten doch einen guten Draht zur Bundesregierung haben. Nutzen Sie den und helfen Sie mit, dass dies im Versorgungsstrukturgesetz nicht Platz greift, sondern die Verpflichtung drinbleibt und das BMG selbst ein Konzept vorlegt, um diese Konvergenz herbeizuführen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Honorierung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in NRW liegt immer noch unter denen in anderen Bundesländern, wie bereits meine Vorrednerin und mein Vorredner vorgetragen haben. Damit werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in NRW klar benachteiligt.

Die finanzielle Schlechterstellung ist auch nicht gerade ein Standortvorteil für NRW, wenn es darum geht, junge Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in der ambulanten medizinischen Versorgung in NRW statt in anderen Bundesländern zu interessieren. Insbesondere in den Regionen, die an Niedersachsen und Hessen grenzen, also Bundesländern mit höheren Vergütungssätzen, ist die Benachteiligung spürbar.

Wir teilen daher die im CDU-Antrag beschriebene Zielsetzung, die im Bundesvergleich in NRW unterdurchschnittliche Honorierung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor auszugleichen. Dennoch ist die Forderung im CDUAntrag an die Landesregierung, so leid es mir tut, mittlerweile völlig deplatziert, und zwar erstens deshalb, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung mit

Regelungen in ihrer jüngsten Gesetzgebung die Bestrebungen hin zu einer Angleichung der Honorare zunichtemacht. Die Gesundheitsreform 2009 hatte noch eine Vereinheitlichung des Honorarsystems zum Ziel gehabt. Diese wurde nun von der schwarzgelben Bundesregierung mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz aufgegeben und somit eine rasante Kehrtwende vollzogen.

Herr Ünal, verzeihen Sie die Unterbrechung. Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Nein, ich möchte weiterreden.

Zweitens ist diese Forderung auch deshalb deplatziert, weil die von der Landesregierung eingeforderte Bundesratsinitiative von ebendieser rot-grünen Landesregierung durch einen entsprechenden Antrag im Bundesrat bereits auf den Weg gebracht worden ist.

Allerdings – das ist leider auch die Wahrheit – hat dieser Antrag, der zum Ziel hatte, eine Angleichung der Vergütungssätze für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland zu erreichen, keine Mehrheit im Bundesrat gefunden.

In diesem Zusammenhang hat Frau Ministerin Steffens am 16. September 2011 in Berlin mit den Vorsitzenden der KV Westfalen-Lippe, der KV Nordrhein und des Landesverbandes Praxisnetze NRW eine Pressekonferenz abgehalten.

Darüber hinaus hat Frau Steffens mit den drei Vorsitzenden der Ärzteorganisationen in einem Brief an die Landesvorsitzenden der CDU und FDP in NRW sowie an Herrn Pofalla vorgeschlagen, im Rahmen der Novellierung des Versorgungsstrukturgesetzes die Benachteiligung für NRW zu überwinden.

Wie Sie sehen, hat die rot-grüne Landesregierung alles gemacht, was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben.

(Ministerin Barbara Steffens: Genau!)

Deshalb können wir diesen Antrag für erledigt erklären.

(Ministerin Barbara Steffens: Genau!)

Wir werden somit Ihren Showantrag ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die CDU-Abgeordneten können bei der Erreichung dieser Ziele hilfreich sein, indem sie die Aktion „Konvergenz – Jetzt!“ unterstützen, sich bei der Bundesregierung für eine entsprechende Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes einsetzen und gleichzeitig die Petition der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von Ministerin Barbara Steffens)

Vielen Dank, Herr Ünal. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Dr. Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Problemen des drohenden Ärztemangels und der Qualität der Versorgung haben wir uns wiederholt im Landtag beschäftigt.

Tatsache ist, dass nicht zuletzt auch eine angemessene Vergütung dazu beiträgt, dass sich junge Menschen für den Arztberuf entscheiden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt hat, die zu einer spürbaren Verbesserung der medizinischen Versorgung führen werden. Das ist angesichts der älter werdenden Bevölkerung auch dringend geboten und daher zu begrüßen.

In Zukunft soll es eine stärkere Regionalisierung bei der Bedarfsplanung geben. Damit werden die Vertragsparteien in die Lage versetzt, den Versorgungsbedarf vor Ort in höherem Maße als bisher zu berücksichtigen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden dadurch mehr Gestaltungsspielräume erhalten, aber natürlich auch mehr Verantwortung.

Mit dem Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz soll insbesondere die medizinische Versorgungsqualität im ländlichen Bereich gesteigert werden. Dazu soll unter anderem der Verzicht auf die sogenannte Abstaffelung der Honorare bei den Ärzten, die sich auf dem Land niederlassen, beitragen. „Abstaffelung“ bedeutet, dass ein Arzt bei mehr Patienten weniger Geld bekommt.

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich stets gegen die bestehende, auch ungerechte Verteilung der Honorare an die nordrhein-westfälischen Ärzte ausgesprochen. Eine erste Konsequenz der jetzigen schwarz-gelben Koalition in Berlin bestand darin, innerhalb des GKV-Finanzierungsgesetzes eine asymmetrische Verteilung vorzusehen.

(Ministerin Barbara Steffens: Die ist aber weg!)

Man sollte nicht vergessen: Es ist gerade mal ein Jahr her, dass dieses anteilige Plus an Honorar von den Ärzten in Nordrhein-Westfalen erfreut aufgenommen worden ist. Es ist also nicht so, als wäre überhaupt nichts passiert.

Frau Gebhard, Sie verweisen immer auf die Bundesregierung. Ich kann mich daran erinnern, dass vorher lange eine SPD-Frau Bundesgesundheitsmi

nisterin war, die sogar aus Nordrhein-Westfalen stammt und dieses Problem nicht angefasst hat.

(Heike Gebhard [SPD]: Ihr ist genau dieser Passus im SGB V zu verdanken!)

Gemäß GKV-Finanzierungsgesetz obliegt es dem Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen – das haben Sie richtigerweise gesagt –, für das Bundesgesundheitsministerium ein Konzept für die schrittweise Konvergenz zu erarbeiten. Dieses Konzept lässt immer noch auf sich warten.

Die Kollegen haben es angesprochen: Unsere Gesundheitsministerin war natürlich tätig – das war auch zur Genüge in der Öffentlichkeit zu lesen –, auch an der Seite der KVs und mit dem Antrag im Bundesrat. Wie die Gemengelage dort ist, war vorher schon bekannt. Es ist auch nicht verwunderlich, dass dieser Vorstoß nicht geglückt ist.

Dieses Problem besteht seit Jahren: wo die Selbstverwaltung sich untereinander bekämpft, wo die KVs sich bekämpfen. Da ist die Lage nun mal ein bisschen schwieriger – auch in der politischen Gemengelage.

Liebe Kollegen der Union, Sie wissen ganz genau: Selbst wenn das in der Berliner Koalition besprochen wird, das Veto kommt von Herrn Seehofer. Die Bayern blockieren alles, was mehr nach NRW geht. Wenn Sie wirklich was tun wollen, dann ist das Gespräch innerhalb der Unionsfraktionen im Bund vielleicht der bessere Weg als eine gemeinsame Initiative aus Nordrhein-Westfalen, obwohl es natürlich wichtig ist, dass die Nordrhein-Westfalen dort mit einer Stimme sprechen.

Bei der ganzen Gerechtigkeitsdebatte sollte man, wenn es um ambulante Leistungen geht, nicht ganz vergessen, dass gesetzliche Krankenversicherungen nicht nur ambulante Leistungen beinhalten, sondern auch die des stationären Bereichs, der leider nicht so transparent ist. Ich habe heute Morgen bei der Vorbereitung auf diese Debatte versucht, Daten zu bekommen, auf wie viel der Versicherte in Nordrhein-Westfalen im stationären Bereich bekommt. Aber diese Recherche, die sonst üblich ist, war hier nicht möglich. Vielleicht kann die Landesregierung Zahlenmaterial darüber liefern, wo Nordrhein-Westfalen bei den stationären Leistungen im Bundesranking steht.

(Ministerin Barbara Steffens: Auch nicht so hoch!)

Denn das ist für die Diskussion über Gerechtigkeit – es ist nicht alles ambulant, was vergütet wird – nicht ganz uninteressant.

Eigentlich ist der Antrag überflüssig; dem schließen wir uns an. Wir stehen aber natürlich hinter dem Inhalt, dass Nordrhein-Westfalen nicht benachteiligt werden soll. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Zimmermann.

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einige Sätze zum Kollegen Romberg sagen. Ich kann aus Zeitgründen nicht alles wiederholen, was Sie eben zu Recht als Misere beschrieben haben. Da muss man aber nur eine Frage stellen: Wer hat denn diese Miesere zu verantworten? – Das war die schwarz-gelbe Koalition. Das muss man an dieser Stelle betonen.

Es ist viel gesagt worden. Frau Ministerin hat ausgeführt, dass das alles erledigt sei. Eigentlich hätte man diese Debatte gleich abbrechen können. Aber es sieht ein bisschen komisch aus, wenn ich als letzter Redner gar nichts dazu sage.

Das Problem ist natürlich ein reales. Das haben wir auch im Blick, das sehen wir auch. Es ist ja tatsächlich so, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen sehr ungleich mit den Mitteln für die Versicherten aus dem Gesundheitsfonds ausgestattet werden. Ebenso richtig ist, dass die Zahlungen der Kassen nicht an der Morbidität der Versicherten orientiert sind, sondern an den Leistungsmengen der vergangenen Jahre.

Ich glaube aber nicht, dass sich das Problem durch eine regionale Neuordnung der Finanzmittel lösen lässt. Da ist ihr Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch widersprüchlich. Einerseits beklagen Sie, dass sich die Zahlungen nicht an der Krankheitslast, also am Bedarf, orientieren, und andererseits fordern sie lediglich eine Gleichsetzung der Zahlungen für die Bezirke WestfalenLippe und Nordrhein mit dem restlichen Bundesgebiet. Das ist widersprüchlich.

Wir wollen weder eine Orientierung an den Leistungsmengen der vergangenen Jahre noch eine Angleichung aller Vergütungen im Bundesgebiet. Das greift alles zu kurz. Es geht doch um die Ermittlung eines tatsächlichen Bedarfes. Darum geht es in erster Linie. Die Gelder müssen dorthin fließen, wo sie wirklich gebraucht werden.

(Beifall von der LINKEN)

Dann könnte natürlich unter Umständen herauskommen, dass in bestimmten Regionen weniger gezahlt wird. Dann könnte man in NordrheinWestfalen oder in bestimmten Regionen des Landes auch Pech haben. Aber ich denke, dass ist gerechter als eine einfache Streuung.