Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

(Dietmar Brockes [FDP]: Dann hören Sie mal in der Anhörung gut zu, Frau Schneckenbur- ger!)

Das ist eine der Funktionen, die das Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen erfüllen soll.

In Richtung Herrn Aggelidis kann ich nur sagen: Transparenz und Korruptionsprävention sind unsere Anliegen; das haben wir gesagt. Insofern bitte ich Sie als Linke, sich noch einmal genauer mit unserem Antrag zu befassen. Dann werden Sie sehen, dass er zustimmungsfähig ist. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke schön, Frau Schneckenburger. Jetzt kommen wir zur Abstimmung.

Es wird die Überweisung sowohl des Antrags Drucksache 15/2864 als auch des Entschließungsantrags Drucksache 15/2914 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik empfohlen. Abschließend soll dann in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss entschieden werden. Wer stimmt diesem Verfahren so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu:

11 Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehör

dengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2852

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Rickfelder das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie alle sind trotz des tollen Wetters zu dieser Zeit mit mir einig: Der Sommer war nicht ganz so prickelnd. Trotzdem hat es eine Menge Probleme mit sogenannten Szenetreffs, an denen Herumhängen, Saufen und Grölen angesagt war, teilweise bis tief in die Nacht, gegeben. Die Anwohner, die regelmäßig durch den Lärm um ihre Nachtruhe gebracht wurden, bedanken sich für solche Zustände.

Aber nicht nur Lärm, nein, auch öffentliches Urinieren, Vermüllen der Treffpunkte, zerschlagene Glasflaschen, Ordnungsstörungen en masse, leider auch allzu oft Straftaten wie Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte sind und waren die Folge. Am Ende durfte die Stadtreinigung am nächsten Morgen alles aufräumen.

Meine Damen und Herren, das ist kein Einzelfall, kein Problem einer einzelnen Stadt, nein, in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen – in Dortmund, Münster, Wuppertal, Aachen und Köln, um nur einige Beispiele zu nennen – gibt und gab es diese Probleme. Meine Damen und Herren, da kann verantwortliche Politik nicht wegsehen. Wir können es nicht tatenlos hinnehmen, wenn sich kein normaler Mensch mehr an einen solchen Ort trauen darf, weil er dort von Betrunkenen und laut grölenden Menschen belästigt wird.

Es kann auch nicht richtig sein, dass die Polizei oder Ordnungsdienste regelmäßig in Zugstärken anrücken müssen, um der Lage Herr zu werden. Es ist doch Tatsache, dass die Leute in enthemmtem Zustand nicht mehr bereit sind, polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten.

Wir benötigen, um solchen Problemen Herr zu werden, eine verantwortliche Politik. Die richtige Adresse wäre zunächst die Kommunalpolitik. Diese stößt jedoch ohne rechtliche Grundlagen schnell an ihre Grenzen. Meine Damen und Herren, viele von Ihnen sind auch kommunalpolitisch tätig. Bisher haben alle niedrigschwelligen Kataloge, die ausprobiert wurden, nichts genutzt. Deswegen fordert die CDU-Landtagsfraktion eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes in NRW.

Der vorliegende Gesetzentwurf zum OBG NRW sieht die Einführung eines neuen § 27a vor. Dadurch soll den Ordnungsbehörden der Kommunen die Ermächtigung an die Hand gegeben werden, mittels ordnungsbehördlicher Verordnung den Verzehr von Alkohol an bestimmten Brennpunkten zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Das ist der entscheidende Punkt. Wir wollen den Kommunen, die eine Regelung für ihren Bereich treffen wollen, eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit schaffen.

Hintergrund für den Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion sind die genannten mehrfachen Beschwerden in vielen Städten in NRW. Ich wiederhole auch gerne, dass die geschilderten Probleme nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern auftreten. Allen Städten ist gleich, dass hauptsächlich das Verhalten von alkoholisierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ursächlich für das beschriebene Problem ist.

Vor diesem Hintergrund hat zum Beispiel die CDUFraktion in Baden-Württemberg einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Er befindet sich derzeit in der Beratung. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass der stellvertretende Ministerpräsident Nils Schmid, Mitglied der SPD-Fraktion, ausdrücklich für die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage geworben hat.

An dieser Stelle möchte ich nochmals deutlich darauf hinweisen, dass sich die CDU nicht für ein flächendeckendes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ausspricht. Nein, es geht um bestimmte Szenetreffs, also Brennpunkte, die zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Tagen, wie zum Beispiel an Wochenenden oder Abenden vor Feiertagen, von dem Alkoholverbot betroffen sind.

Ein weiterer Punkt sind die Kosten. Ordnungsamt und Polizei müssen verstärkt die Orte kontrollieren, die Stadtreinigung muss regelmäßig die Szenetreffs von liegengelassenem Müll säubern. Dies

kostet viel Geld, das wir an anderer Stelle viel besser ausgeben könnten.

Mit diesem Gesetzentwurf geht es nicht darum – das möchte ich gerne noch einmal deutlich machen –, die Bürger Nordrhein-Westfalens in ihrer Freiheit einzuschränken, ihnen den Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zu untersagen. Es geht vielmehr darum – Sie dürfen vielleicht auch sagen: nur –, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Verantwortlichen in den Kommunen die Möglichkeit haben, den Anwohnern wieder ein Gefühl der Sicherheit zu bieten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens würden es Ihnen danken, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Rickfelder. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Stotko.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es, glaube ich, zu dieser Stunde kurz machen mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs.

Kollege Rickfelder, natürlich gewinnt man auch den Eindruck, dass es darum geht, flächendeckend Verbote auszusprechen. Zumindest ist die Regelung, wie Sie sie hier formuliert haben, so offen, dass viele Kommunen, wie Sie ja zu Recht auch sagen, vielleicht auch gerne davon Gebrauch machen.

Ich will auch ein bisschen davor warnen – so empfinde ich das zumindest in Ihrer Problemerörterung –, das jetzt auf Jugendliche allein zu erstrecken. Die Frage, welche Menschen sich mit Alkohol falsch verhalten, betrifft nicht nur Jugendliche.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich kann es deutlich sagen. Es wäre schön, wenn wir die Gruppe etwas erweitern.

Als Letztes: Was mich ein bisschen wundert, ist, dass Sie den Gesetzentwurf jetzt einbringen. Denn Sie als CDU-Fraktion sind im Oktober 2009 damals in Regierung vom Städte- und Gemeindebund gebeten worden, eine solche Regelung einzuführen. Sie haben das in dem Dreivierteljahr Ihrer verbleibenden Zeit nicht mehr umgesetzt. Es würde mich zumindest bei den weiteren Beratungen interessieren, warum Sie es nicht getan haben. Es wird dadurch nicht besser oder schlechter. Ich frage nur einfach einmal nach, warum das in dem Dreivierteljahr nicht möglich war.

Ich will eines für unsere Fraktion sagen: Der von Ihnen Zitierte, Herr Rickfelder, ist nicht Mitglied der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, der Nils.

(Zuruf von Josef Rickfelder [CDU])

Sie haben nur „SPD-Fraktion“ gesagt. Ich wollte davor warnen, falls einer das Protokoll liest und glaubt, der sei von uns, und den sozusagen sucht.

Wichtig ist mir im Rahmen der weiteren Beratung, von der ich hoffe, dass sie von einer Sachverständigenanhörung begleitet wird – durch Sie, durch uns, durch wen auch immer beantragt –, dass wir einmal klären, ob es wirklich einer Änderung des OBG bedarf oder ob die Kommunen heute schon die Möglichkeiten haben, auf so etwas einzugehen.

Ich will zumindest eine Sympathie Ihrem Gesetzentwurf gegenüber bekunden. Wenn es so ist, dass die Kommunen tatsächlich eine Erweiterung ihres Handlungsspielraumes benötigen, wird sich die SPD-Fraktion dem nicht verwehren. Das will ich einmal so deutlich sagen.

(Beifall von der CDU)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Stotko. – Für die grüne Fraktion hat Herr Kollege Bolte das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Jugend ist Trunkenheit ohne Wein.“ – Wären wir hier ein Intellektuellendebattierclub, dann wäre dieses GoetheZitat wahrscheinlich schon die wesentliche Antwort auf den von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzentwurf. Ein bisschen länger will ich es dann doch machen.

Sie unterstellen in Ihrem Gesetzentwurf, dass es das größte Problem von jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen sei, dass sie auf öffentlichen Plätzen zusammenkommen und dort Alkohol trinken. Ich sage: Wäre das so, dann hätten wir ein Land, in dem junge Menschen ziemlich wenig Probleme haben.

Einige Probleme gehen wir als rot-grüne Koalition an. Mit dem Schulkonsens werden Ungerechtigkeiten im Bildungssystem abgebaut. Mit der Abschaffung der Studiengebühren sorgen wir für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir unterstützen die Schaffung neuer Ausbildungsplätze und sorgen für mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für junge Menschen. Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass das Generationenversprechen wieder gilt, dass es also jungen Menschen besser gehen wird als ihrer Elterngeneration.

Vielleicht fragen Sie sich, warum ich ausgerechnet beim Ordnungsbehördengesetz diesen Vorspann gewählt habe. Nun: Das hat etwas damit zu tun, dass ich glaube, mit vielen jungen Menschen oft genug zu sprechen. Vielleicht liegt es daran, dass diese jungen Menschen nicht Mitglieder der Jungen Union sind, aber für viele junge Menschen in die

sem Land ist es doch ärgerlich, dass sie viel zu oft in politischen Debatten auf Killerspiele und Komasaufen beschränkt werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Für mich hingegen sind junge Menschen die Zukunft unserer Gesellschaft und nicht die fleischgewordene Ruhestörung.

Niemand verkennt, dass es Jugendliche, teilweise sogar Kinder, gibt – dann ist es besonders dramatisch –, bei denen Alkoholkonsum zum Problem wird. Das will auch niemand verharmlosen. Das will auch ich nicht verharmlosen. Aber das ist eine Frage, die wir primär mit Mitteln der Suchtpolitik, der Suchthilfe angehen sollten oder mit Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe. Herr Rickfelder, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie darauf verwiesen haben, dass das vor allen Dingen vor Ort zu lösen ist.

In dieser Hinsicht ist es sicherlich so, dass Goethe gar nicht so unrecht hat. Junge Menschen manchen manchmal Dinge, die anderen Generationen seltsam erscheinen. Das war zu seinen Zeiten vor 200 Jahren so. Das ist auch heute noch so. In diesem Sinne, finde ich, sollten wir schauen, wie wir für die junge Generation das Beste erreichen.

Insofern haben wir sicherlich einen sehr spannenden Beratungsprozess im Ausschuss vor uns, auf den ich mich sehr freue. – Für heute vielen Dank.