Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

Alle diese Bedenken tragen wir in uns, wenn wir hier über diesen Staatsvertrag reden. Wir lehnen die Totalüberwachung mithilfe der elektronischen Fußfessel ab, stimmen aber natürlich der Überweisung des Staatsvertrags zu. Ich denke, dass wir das alles noch einmal kritisch diskutieren werden. Für mich sieht es im Moment nicht so aus, als könnten wir diesem Staatsvertrag so zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Das war Frau Abgeordnete Conrads für die Fraktion Die Linke. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Kutschaty das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zuge des Versuchs der Neuordnung der Gesetze zur Sicherungsverfahrung Ende letzten Jahres hat der Bundesgesetzgeber in § 68 b StGB die neue Regelung eingeführt, dass Gerichte bei verurteilten Menschen, die unter Führungsaufsicht stehen, eine gerichtliche Weisung des Inhalts erteilen kann, dass das Tragen eines Geräts zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann.

Meine Damen und Herren, wir unterhalten uns daher hier und heute nicht über die Frage des Ob, sondern nur noch über die Frage des Wie, weil bereits entsprechende bundesgesetzliche Vorschriften gemacht worden sind.

Seit Januar – seitdem gilt diese Regelung – standen wir vor der Beantwortung der Frage, wie wir das regeln, wie wir das entsprechend umsetzen können, was uns der Bundesgesetzgeber mit auf den Weg gegeben hat. Ich bin froh und dankbar, dass es innerhalb einer kurzen Zeit zusammen mit meiner Kollegin aus Bayern sowie den beiden Kollegen aus Hessen und Baden-Württemberg – Sie merken, wir hatten bei der Umsetzung eine parteiübergreifende Allianz – gelungen ist, eine Regelung zu finden, wie wir das kostengünstig, aber auch möglichst effektiv genug für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betroffenen regeln können.

Das Ergebnis liegt Ihnen nunmehr vor. Es ist ein Staatsvertrag, der beinhaltet, dass wir eine gemeinsame Überwachungsstelle schaffen wollen. Das ist deutlich kostengünstiger, als wenn jedes einzelne Bundesland eine solche Überwachungsstelle einrichten müsste.

Wir wissen im Augenblick auch gar nicht, mit wie vielen Fallzahlen genau wir rechnen können, weil die Entscheidung, ob eine elektronische Fußfessel – ich benutze jetzt auch einmal diesen untechnischen Ausdruck, damit jeder weiß, worüber wir sprechen – angeordnet wird, nicht das Justizministerium trifft, sondern ein unabhängiger Richter, weil das eine Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht ist. Deswegen müssen wir auch zunächst einmal abwarten, wie sich das fallzahlmäßig in der Praxis weiterentwickelt.

Wichtig ist, dass wir darauf vorbereitet sind. Das sind wir damit. Ich räume ein, meine Damen und Herren: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Allheilmittel, kann Straftaten nicht verhindern, kann aber dazu beitragen, gerade einer Stigmatisierung vorzubeugen. Das ist nämlich ein weniger eingreifendes Mittel, als wenn ich dauernd Polizeibeamte hinter mir herlaufen habe. Daher ist es ein Beitrag zur Resozialisierung, das mildere Mittel von weiteren geeigneten und möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Lassen Sie uns insofern bitte diesen Staatsvertrag nachvollziehen, lassen Sie uns abwarten. Wir haben im Übrigen – das darf ich an dieser Stelle sagen – in Nordrhein-Westfalen bereits eine elektronische Fußfessel in Betrieb. Seit März dieses Jahres wird ein Pilotprojekt gefahren. Dort haben wir durchaus positive Erfahrungen machen können. Ich denke, wir können die Details in den Beratungen im Rechtsausschuss noch einmal austauschen.

Den Staatsvertrag habe ich am 29. August unterschrieben, meine Damen und Herren. Zur Wirksamkeit bedarf er Ihrer Zustimmung. Dafür werbe ich sehr herzlich im weiteren Beratungsverfahren. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir zur Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen können, den Antrag der Landesregierung Drucksache 15/2747 an den Haupt- und Medienausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflege

gesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2436

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben in Nordrhein-Westfalen die Situation, dass wir an vielen Stellen schon jetzt deutlich den Pflegefachkraftmangel spüren. Jeder von Ihnen wird vor Ort mitbekommen, wie dringend Einrichtungsträger Pflegefachkräfte suchen und wie schwierig es ist, welche zu finden.

Im Landesbericht der Gesundheitsberufe haben wir für den Zeitraum 2010 schon ein Defizit von 3.000 Absolventen und Absolventinnen im Bereich der Pflegefachberufe attestiert bekommen, davon 2.500 im Bereich der Altenpflegefachkraftausbildung. Das heißt, wir haben an der Stelle einen dringenden Handlungsbedarf.

Wir haben im Laufe der letzten Legislaturperiode immer wieder intensiv diskutiert und wiederholt Expertinnen- und Expertenanhörungen im Landtag gehabt, um genau den Ist-Stand und den Defizitstand zu erörtern. Mittlerweile ist es wirklich absolut eindeutig, dass wir ein Pflegefachkraftdefizit haben.

Die Rechtsgrundlage, um eine Umlage einzuführen, was wir als Landesregierung jetzt planen, ist in § 25 des Altenpflegegesetzes auf Bundesebene zu finden. Von daher ist es an der Stelle rechtlich kein Problem. Wir werden heute diese Vorlage einbringen und müssen eine gesetzliche Änderung machen, nicht, weil wir die Ausbildungsumlage an der Stelle einführen, sondern weil wir dieses als Aufgabe den beiden Landschaftsverbänden übertragen wollen.

Klar ist, dass wir die Bugwelle von mindestens 2.500 fehlenden Absolventinnen und Absolventen nicht auf einmal werden abgetragen können. Deswegen werden wir mit der Einführung der Umlage gleichzeitig Haushaltsmittel in einer Höhe bereitstellen, dass zusätzlich 1.500 Ausbildungsplätze werden einrichten können. Die Einschätzung der Fachseminare und der Träger vor Ort ist, dass man diese Zahl von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der Zeit wird zustande bringen können.

Das Verfahren war diesmal eines, das klar war. Wir hatten in der Vergangenheit eine Ausbildungsumlage im Pflegebereich, die an vielen Stellen auch Defizite aufgewiesen hat. Deswegen haben wir dieses

Mal versucht, von Anfang an mit den Trägern im Dialog zu schauen: Wie können wir ein Umlageverfahren so gestalten, dass es die Probleme und die Defizite, die es in der Vergangenheit gab, in Zukunft nicht mehr gibt?

Das Verfahren wird eins, das aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Träger durchdachter, besser vorbereitet und vor allen Dingen unbürokratischer ist als das in der Vergangenheit. Deswegen sind die zuständigen Behörden, die dieses abwickeln und umsetzen werden, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.

Wir werden Software für die Behörden, für die Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellen, um das ganze Verfahren möglichst unkompliziert zu machen. Wir haben schon in der letzten Ausschusssitzung darüber gesprochen und über den Ist-Stand vonseiten des Ministeriums berichtet. Wir haben Ihnen zur Verfügung gestellt, was uns durch die Zuschriften aus der Anhörung der Experten und Expertinnen eingereicht worden ist und sind im Moment in dem Verfahren, dass wir all die Punkte, die uns benannt worden sind und die vielleicht in der Ausgestaltung der Umlage in Einrichtungen als Problem gesehen werden, prüfen und schauen, was geändert werden kann und was in dieser Verordnung weiter gestaltet werden kann, sodass wir letztendlich die gesetzliche Regelung und die Verordnung, die wir auch im Ausschuss diskutiert haben, so gestalten können, dass es für Träger überall ein einfaches und leichtes Umsetzen wird.

Bei der Verbändeanhörung zur Verordnung hat es jetzt schon ein überwiegend positives Votum quer durch die Träger gegeben – egal, ob ambulant oder stationär –, und der überwiegende Teil geht mit. Wie gesagt, die Bedenken und die Anregungen, die da sind, werden wir aufgreifen.

Wir glauben, dass wir mit dieser Umlagefinanzierung nicht nur einen breiteren Teil von Kapazitäten im stationären Bereich, sondern vor allen Dingen im ambulanten Bereich bekommen. Denn in der Vergangenheit war es natürlich ein Problem für diejenigen, die im ambulanten Bereich ausbilden, dass sie die Refinanzierung nur zulasten eines Wettbewerbsproblems zustande gebracht haben. Dementsprechend glauben wir, dass mit dieser Umlage die Wettbewerbsnachteile letztendlich nicht entstehen und dass gerade dadurch, dass wir eine hundertprozentige Finanzierung der Ausbildungsplätze jetzt implementieren wollen, die Träger auch wirklich gut damit leben können.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Birkhahn das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Sie, die Sie hier sitzen, kennen viele Grundlagen, die ich jetzt noch einmal nenne. Aber ich weiß, dass die Protokolle auch gelesen werden. Deswegen sehen Sie mir nach, dass möglicherweise Doppelungen zu hören sein werden.

Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich den Folgen des demografischen Wandels annimmt und entsprechend politische und gesetzgeberische Weichenstellungen vornimmt. Der demografische Wandel war lange nicht mehr als ein abstraktes Schlagwort. Auswirkungen gab es in der Breite relativ wenig. Dieses Bewusstsein hat sich inzwischen völlig verändert, denn die Einsicht bricht sich Bahn: Wir sind mittendrin in der Veränderung der Altersstruktur unserer Gesellschaft.

Die Alterspyramide hat sich – das ist allgemein bekannt – verschoben. Bis 2030 wird die Bevölkerungszahl in unserem Bundesland um 3,7 % zurückgehen. Der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre hingegen wird um 27 % steigen und damit der Pflegebedarf.

Die noch von Minister Laumann herausgegebene Landesberichterstattung „Gesundheitsberufe 2010“ hat für den Bereich der pflegerischen Versorgung zahlreiche Zahlen und Fakten mit einer sehr eindeutigen Aussagekraft zusammengetragen: In den acht Jahren von 1999 bis 2007 stieg die Anzahl der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen um 20.000 Personen an. Die Zahl der durch ambulante Pflege Betreuten stieg um mehr als 13.000 auf knapp 107.000. Zwar ist auch die Zahl der professionell Pflegenden aller Sektoren um 25.000 auf 85.000 gestiegen, doch insgesamt konnte die Anzahl des Pflegepersonals kaum mit den Erfordernissen mithalten.

Pflege ist gefragt. Das zeigen auch die Arbeitslosenzahlen in diesem Bereich. Mit einer Quote von 3,7 % haben wir im Pflegebereich Vollbeschäftigung. Für die Einrichtungen wird es zunehmend schwieriger, freie Stellen zu besetzen. Zwei von drei Einrichtungen klagen über erheblichen Aufwand, geeignete Fachkräfte zu finden. Auch ambulante Dienste können nicht mehr alle Nachfragen bedienen.

In der schon erwähnten Landesberichterstattung sind für Anfang 2010 über 2.000 offene Vollzeitäquivalente für Altenpflegende errechnet. Die Lücke wird zudem noch vergrößert durch den Ausbau bestehender Pflegedienste und stationärer Einrichtungen. In diesem Zusammenhang weist der Bericht einen Bedarf von mehr als 1.800 Kräften in der Altenpflege aus. Hinzu kommt der steigende Personalbedarf durch altersbedingt ausscheidende Fachkräfte.

Dieses Tableau bietet die Zahlen, vor deren Hintergrund der vorliegende Gesetzentwurf gesehen werden muss. Wir brauchen eindeutig mehr Pflegekräfte. Jetzt und auch in Zukunft muss für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die der Pflege bedürfen, ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Pflegeangebot durch motiviertes und gut ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung stehen.

Daher begrüßt die CDU-Landtagsfraktion den grundsätzlichen Ansatz, die Bemühungen zur verstärkten Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege zu steigern. Die Landesregierung möchte dabei einen seit 2003 bestehenden Grundsatz aufgreifen, nämlich: Diejenigen Einrichtungen und Dienste, die ausbilden, sollen nicht länger benachteiligt werden gegenüber denjenigen, die nicht ausbilden. Es muss Wettbewerbsgleichheit für alle herrschen. Dieser Gedanke ist gut und richtig. Der vorliegende Gesetzentwurf ist vernünftig. In dem zu erreichenden Ziel dürfte es keinen Dissens geben.

Wir als CDU geben jedoch seit jeher der Freiwilligkeit den Vorrang vor Verordnungen und Regelungen von oben. Von daher würden wir gerne in einer Anhörung und den Gesprächen unterschiedliche Meinungen hören und alle Aspekte ausleuchten. Erst dann können wir uns eine abschließende Meinung über die am besten zielführende Möglichkeit bilden: ein Optimum für die Pflegebedürftigen bei einem Minimum an staatlichen Steuerungseingriffen.

Wir stimmen insofern selbstverständlich einer Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf eine intensive Diskussion.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Birkhahn. – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Veldhues das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will die Zahlen, die meine Vorrednerinnen genannt haben, nicht wiederholen. Sie sind uns bekannt. Die ganzen letzten Jahre haben wir genau das im Ausschuss gefordert und auf die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf hingewiesen.

Wir alle hier im Raum wünschen uns ein langes Leben und wollen bei körperlicher und geistiger Gesundheit selbstbestimmt leben. Wenn aber die Kräfte nachlassen, sind wir auf Unterstützung angewiesen, eventuell auf ambulante Hilfe, um möglichst lange im gewohnt wohnlichen heimischen Umfeld zu bleiben, oder vielleicht benötigt die eine oder der andere von uns im letzten Lebensabschnitt eine stationäre Betreuung. Das ist Realität, kein Zukunfts- und schon gar kein Horrorszenario. Diesen Lebensabschnitt menschenwürdig zu gestalten, das ist die

Herausforderung, vor der wir heute stehen. Hier sind Kommunen, Land und auch der Bund gleichermaßen gefordert.

Wie meine Vorrednerinnen ausgeführt haben, steigt aufgrund des demografischen Wandels die Zahl der älteren und hochbetagten Menschen. Auch der medizinische Fortschritt verhilft uns dazu. Deswegen haben wir einen steigenden Bedarf an Pflegekräften. Aber diesem steigenden Bedarf steht eine traurige Realität entgegen: Die Ausbildungsplatzzahlen und die Begeisterung für dieses Berufsfeld sind gesunken. Insofern muss ein Bündel von Maßnahmen her. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Ministerin nach einem Jahr als ersten Schritt unsere alte Forderung, zu prüfen, ob eine Umlagefinanzierung bei der Ausbildungsvergütung wieder eingeführt werden kann, aufgegriffen hat. Die Prüfung ist erfolgreich abgeschlossen worden. Jetzt wird ein gerichtsfestes Verfahren im Dialog mit den Diensten erarbeitet.

Uns geht es darum, Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Wenn eine Einrichtung ausbildet und eine andere nicht, dann gibt es eine Schieflage. Darüber hinaus wollen wir die ambulanten Dienste, die sich bei der Ausbildung sehr zurückhalten, stärker heranziehen.

Zu diesem Gesetzentwurf gab es eine Verbändeanhörung mit einem äußerst positiven Echo. Aber alle Stellungnahmen haben gezeigt: Es ist ein wichtiger Schritt, es ist aber ein erster Schritt. Wir brauchen eine Reform der Pflegeausbildung, die Zusammenführung der verschiedenen Berufsfelder zu einem interdisziplinären Berufsbild, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und – das ist uns ganz wichtig – eine bessere Förderung von sogenannten Seiteneinsteigerinnen,

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])