Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

von Menschen mit Lebenserfahrungen, die sich für dieses Berufsfeld ganz motiviert entscheiden. Das ist ein wichtiger Schritt, liebe Genossinnen und …

(Heiterkeit)

… liebe Kolleginnen und Kollegen. – Entschuldigung! Ich war gerade in Gedanken ganz woanders, nämlich da, wo ich genau dieses auch gefordert habe.

Das „Jahr der Pflege 2011“ hat nicht die SPD ausgerufen, sondern das Bundesgesundheitsministerium.

Es ist auch gesagt worden, jetzt werde geliefert. Auch da erkennen Sie vielleicht den FDPVorsitzenden wieder. – So die Ankündigungen aus Berlin.

Also: Gehen wir es an. Die Pflegereform duldet keinen weiteren Aufschub. Die Ausgestaltung der Pflege von der Ausbildung, der Entlohnung und dem Berufsalltag her ist entscheidend für die Attraktivität

dieses Berufsbildes. Nur so können wir Menschen für diese Aufgabe gewinnen.

Mit der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, für die wir zuständig sind, bilden wir deutlich ab, welche Werte uns wichtig sind: Pflege nach Minuten oder den Menschen und seinen Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt stellen? Das ist nicht nur eine ökonomische Frage, sondern es geht bei der Pflegeausbildung auch um den Stellenwert eines Menschen mit Einschränkungen in unserer Gesellschaft.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Wir führen jetzt in allen Fachausschüssen eine Diskussion um Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen. Wir diskutieren die UN-Behinderten

konvention. Meine Damen und Herren, Inklusion gilt auch für ältere Menschen und für Menschen mit Einschränkungen. Die UN-Menschenrechtskonvention kennt keine Altersbeschränkung.

Daher freue ich mich auf die Diskussion. Ich darf Ihnen für unsere Fraktion versichern, dass die Genossinnen und Genossen

(Heiterkeit von Arif Ünal [GRÜNE])

diesen Prozess sehr kritisch, aber sehr positiv begleiten werden.

Ich danke noch einmal ganz herzlich für die spontane und sehr schnelle Reaktion im Interesse der Betroffen. Dazu zählen wir alle: entweder durch ein familiäres Umfeld oder spätestens in ein paar Jahren. Denn ich wünsche uns allen ein langes Leben. – Ich freue mich auf die Diskussion.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Veldhues, auch für die guten Wünsche. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ein Handlungsbedarf in der Pflege. Schon seit Jahren zeichnet sich ein zunehmender Fachkräftemangel im Pflegebereich ab.

Viele Einrichtungen, auch ambulante Einrichtungen und Dienste, können offene Stellen tatsächlich nicht mehr oder nur nach langer Suche besetzen. Die Träger der Altenhilfe, Sozialverbände sowie die Gewerkschaften weisen schon seit Jahren auf einen Fachkräftemangel in der Pflege hin.

Der Fachkräftemangel hat sicherlich ein Bündel von Ursachen. Hierzu gehört ohne Zweifel, dass wir immer noch zu wenig ausbilden und nicht einmal die möglichen Ausbildungsplätze besetzt werden können.

Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf schon reagiert. So konnten wir mit dem Haushalt 2011 die

Mittel für die Altenpflegeausbildung um 2,7 Millionen € auf 34,7 Millionen € erhöhen. Damit können die Ausbildungsplätze von zuvor 8.730 Plätzen auf 10.200 gesteigert werden. Allerdings stellt die Finanzierung der Ausbildungsvergütung nach wie vor ein erhebliches Hemmnis für die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen und ambulanten Dienste dar.

Nicht wenige Träger sehen auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber denjenigen, die nicht ausbilden. Denn die Übernahme der Ausbildungsvergütung führt für die Einrichtungen und Dienste bei der Ausbildung zu höheren Kosten, die sich auf die Höhe der Pflegestundensätze auswirken.

Eine Lösung dieses Problems sehen wir in der Einführung einer Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung, wie die Grünen sie gemeinsam mit der SPD in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt gefordert haben.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun die verbindlichen Regelungen für eine Umlagefinanzierung bei der Altenpflegeausbildung geschaffen. Denn nur durch dieses unter den Leistungsträgern und -anbietern weitgehend einvernehmlich beurteilte Instrument werden die Voraussetzungen für dauerhaft ausreichend Schulplätze für die Altenpflegeschülerinnen und -schüler geschaffen.

Mit der Ausbildungsumlage werden alle Tätigkeitsfelder in der Pflege gleichermaßen berücksichtigt. Dadurch sehen wir bessere Rahmenbedingungen dafür, dass in der Ausbildung die unterschiedlichen Organisationsformen wie ambulant, neue gemeinschaftliche Wohn- und Pflegeformen, teilstationär, stationär und offene Altenpflege gleichermaßen berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, mit der Einführung der Altenpflegeausbildungsumlage – da bin ich mir sicher – werden wir Rahmenbedingungen für die Schaffung von Ausbildungsplätzen deutlich verbessern.

Darüber hinaus bedarf es aber weiterer Maßnahmen, um die Attraktivität des Berufsbildes „Pflege“ zu steigern. Ich nenne nur die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – Stichworte: Familienfreundlichkeit, Förderung qualifizierter dreijähriger Umschulungsmaßnahmen mit der Übernahme der Schulkosten für das dritte Ausbildungsjahr; das konnte die Landesregierung bereits umsetzen, Stärkung der Aus- und Weiterbildungsmodelle bis hin zu einer Weiterentwicklung der Ausbildung in Richtung einer gemeinsamen Pflegeausbildung.

Wir freuen uns auf die Diskussion in den Ausschüssen. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz so schnell wie möglich mit breitem Konsens verabschieden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Ünal. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Dr. Romberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die Ist-Analyse ist eindeutig: Der Pflegenotstand droht. Anfang der Woche wurde eine Studie von PwC veröffentlicht, die ganz eindeutige Zahlen für Nordrhein-Westfalen prognostiziert:

87.200 Pflegekräfte werden im Jahr 2030 fehlen.

Es ist vielleicht ein bisschen zu wenig von den Kollegen angesprochen worden, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt, also auch die Umlagefinanzierung in der Ausbildung, dieses Problem nicht ernsthaft lösen wird.

Das ist, wenn überhaupt, ein Teilaspekt in einem Strauß von Maßnahmen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben bisher gezeigt, dass die Effekte dort nicht groß sind. Dennoch: Dieser Teilaspekt ist dringend und wichtig, um diesen Pflegenotstand in den Griff zu bekommen.

Wenn man die Studie von PwC weiterliest, wird deutlich, dass dort auch Maßnahmen genannt werden, die wirksam sind. Ich glaube, dass zum Beispiel der Versuch, Pflegekräfte wirklich länger im Beruf zu halten, mehr Gesundheitsvorsorge und Fürsorge in dem Beruf und auch mehr Attraktivität ganz wichtige Punkte sind, die wir in dieser Diskussion wahrlich nicht vergessen sollten.

Generell haben Liberale Bedenken, wenn es um Umlagefinanzierung in der Ausbildung geht. Wir werden uns deshalb die Stellungnahmen in der Anhörung sehr genau vornehmen. Es ist richtig, dass das, was uns die Ministerin an Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung gegeben hat, eine positives Bild zeichnet.

Dennoch ist wichtig – darauf ist die Ministerin schon eingegangen –, dass es natürlich auch Punkte gibt, die als verbesserungswürdig eingestuft worden sind. Es ist gut, wenn sich das Ministerium damit kritisch auseinandersetzt. Diesen Prozess werden wir kritisch-konstruktiv begleiten. Ich glaube, die Beratungen werden weiterhin gut sein. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Zimmermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alle begrüßen es, und wir begrüßen es auch – es gibt eine Einigkeit sondergleichen –, dass die Landesregierung eine Ausbildungsplatzumlage in der Pflege einführen möchte. Das ist völlig klar. Es ist auch richtig, dass Einrichtungen, die die gesellschaftlich wichtige Aufgabe wahrnehmen, Pflege

kräfte auszubilden, besser gestellt werden müssen als die, die nicht ausbilden

(Beifall von der LINKEN)

und die lediglich davon profitieren, dass andere Einrichtungen diese Ausbildung gewährleisten. Eine solche Umlage kann in der Tat dazu beitragen, dass Einrichtungen, die nicht ausbilden, endlich beginnen, dieser Pflicht nachzukommen und mit dafür zu sorgen, dass mehr ausgebildet wird.

Da es besonders die Altenpflegeeinrichtungen und die ambulanten Dienste sind, die nicht ausbilden, ist hervorzuheben, dass das Gesetz bzw. die dazugehörige Verordnung alle Einrichtungen einbezieht. Das ist durchaus begrüßenswert.

Allerdings würden wir uns wünschen, dass auch die Kosten für die Ausbildungsmittel und die Qualifizierungskosten für die Praxisanleitungen mit in die Umlage eingerechnet werden und festgelegt wird, dass es einen Anteil an strukturierter Anleitung von mindestens 10 % der Ausbildungsstunden gibt.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, werte Frau Ministerin, in Ihrer Vorlage sehen Sie die Anzahl der beschäftigten Pflegefachkräfte als Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsmasse für die Umlage vor. – Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass die zuständige Gewerkschaft dagegen fordert, Frau Ministerin, dass Sie mindestens die Zahl der examinierten Kräfte als Grundlage nehmen.

Leider zeigt nicht zuletzt der aktuelle Fall aus der Heimatstadt unserer Ministerpräsidentin, dass das absolut nicht ausreicht. Dort sind 19 ausgebildete rumänische Fachkräfte als Praktikantinnen mit einem Gehalt von 315 € monatlich eingesetzt worden. Deshalb fordern wir ganz eindeutig, dass die Zahl der nach TVöD bezahlten examinierten Pflegefachkräfte Grundlage der Berechnung sein soll.

Dieser Gesetzentwurf geht, wie gesagt, in die richtige Richtung. Aber wenn Sie den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen wollen – aber da renne ich, glaube ich, bei Ihnen offene Türen ein, Frau Ministerin, weil Sie das vor einigen Tagen selbst in den Medien gesagt haben –, kommen wir an zwei Punkten nicht vorbei. Zum einen ist dieser Beruf gesellschaftlich und leider auch tariflich völlig unterbewertet.

(Beifall von der LINKEN)