das müssen Sie aushalten – genau diejenigen Demonstranten angezogen hätten, die man nicht haben wollte, nämlich die Chaoten.
Wer zum Schottern aufruft, darf sich nicht wundern, wenn auch Polizeibeamte geschottert, also mit Steinen beworfen werden. Wer zu strafbaren Sitzblockaden auf Demonstrationswegen innerhalb eines
massiv abgesperrten Polizeigürtels aufruft, braucht sich nicht zu wundern, wenn linke Chaoten ein Umgehen und Überwinden der Polizeiabsperrung auch mit Gewalt versuchen.
Mitglieder des Landtags und der Regierung müssen klare Kante zeigen. Es ist ein nicht hinnehmbarer, offener Tabubruch, wenn Mitglieder des Landtags oder der Regierung trotz unmissverständlicher Zurechtweisung des Dortmunder Polizeipräsidenten zu rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen aufrufen, daran teilnehmen oder diese nachträglich begrüßen.
In einer Rede hier im Landtag muss es zulässig sein, auch einmal etwas dezidierter auf die Rechtslage hinzuweisen. Ein solches Verhalten hat strafrechtliche Dimensionen. So hat etwa das Verwaltungsgericht Aachen jüngst, am 1. Juni 2011, klar zusammengefasst geurteilt – Zitat –: „Die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung im Sinne des § 21 VersG ist in aller Regel strafbar und damit verboten.“
Der „Aufruf, durch massenhafte Sitzblockaden die rechtsextremen Demonstrationen … zu verhindern“, erfüllt den Straftatbestand des § 111 Abs. 1 Strafgesetzbuch.
Es wäre „dazu aufgefordert worden, grobe Störungen durch massenhafte Sitzblockaden in der Absicht zu verursachen, die nicht verbotenen Demonstrationen der rechtsextremen Szene … zu verhindern und damit eine Straftat nach § 21 VersG zu begehen.“
Unerheblich ist, ob „die angestrebten massenhaften Sitzblockaden ‚friedlich‘ ablaufen sollten“ und die Teilnehmer sich „mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ nicht auch wegen Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar gemacht hätten. Denn § 21 Versammlungsgesetz ist einer solchen „Abwägung … nicht zugänglich.“
Weiter heißt es: „… auch ein ‚friedliches‘ Verhalten muss als ‚grobe Störung‘ i.S.d. § 21 VersG nach Sinn und Zweck dieser Strafbestimmung qualifiziert werden, wenn es geeignet ist, eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern.“ Ende des Zitats des zusammengefassten Urteils vom 1. Juni 2012.
Andere Gerichte wie das OVG Lüneburg und Staatsanwaltschaften sehen das genauso. Die Dresdener Staatsanwaltschaft hat mir auf meine Anfrage Folgendes mitgeteilt – Zitat:
Gegenüber rund 200 Gegendemonstranten, die am 19. Februar 2011 in Dresden mit friedlichen Sitzblockaden mehrere verwaltungsgerichtlich genehmigte Aufzüge rechter Demonstranten zu verhindern versuchten, wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, darunter mehrere Bundes- und Landtagsabgeordnete. Rund 120 Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach § 21 Versammlungsgesetz wurden gegen Auflagen, in der Regel
mehrere hundert Euro oder Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht, erledigt. In weiteren 15 Fällen wurde Anklage erhoben.
Die Beschuldigten sollen Strafbefehle wegen Störung einer Versammlung erhalten. Vier Landtags- und Bundestagsabgeordnete, drei von der SPD und eine von der Links-Partei akzeptierten eine Verfahrenseinstellung gegen die Zahlung von 500 bis 700 €. Knapp 90 weitere Ermittlungsverfahren sind noch offen. – Meine Damen und Herren, so viel zur Rechtsprechung.
Hier muss klar sein: Dieser Landtag verurteilt ein solches Verhalten und stellt sich kompromisslos hinter die Polizeibeamten, die einen schweren Job machen. Sie machen diesen schweren Job für uns. Deshalb muss der Landtag klare Kante zeigen
(Serdar Yüksel [SPD]: Achenbach und Möl- lemann lassen grüßen, Herr Engel! – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Allgemeine Unruhe)
Verehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte nach den ersten zwei, drei Minuten des Kollegen Kruse und nach den ersten 20 Sekunden des Kollegen Engel noch die Hoffnung, die beiden Anträge würden so, wie sie einmal geschrieben waren, vielleicht doch nicht unterstützt. So ist es bei Demokraten: Manchmal glaubt man an das Falsche.
Ich will vorweg deutlich machen – ich hoffe zumindest, das eint uns alle –, dass die Menschen draußen nicht verstehen, dass, egal ob in Witten, Aachen oder in Dortmund, Nazis Versammlungen öffentlich abhalten dürfen, fahnenbeschwingt durch Straßen laufen, laut Lieder und Sprüche skandieren und dann noch von der Polizei geschützt werden.
Dass die Bürgerinnen und Bürger das nicht verstehen – nicht zu früh klatschen! –, erschließt sich mir auf den ersten Blick. Aber wir als Demokraten – jetzt wird es schwierig mit der zweiten Klatschtirade, wenn ich das so sagen darf – müssen denen dann erklä
ren – das gilt auch für Sie, die Linken-Fraktion –, dass das auch eine Form von Freiheit ist, nämlich von Versammlungsfreiheit,
die die Nazis sich zu Eigen machen, um uns alle vorzuführen – keine Frage. Aber das Bundesverfassungsgericht – Herr Kollege Engel, da brauchen wir keine Urteile von Verwaltungsgerichten – hat uns mit zahlreichen Entscheidungen zu verstehen gegeben, dass eine gefestigte Demokratie das aushalten muss, dass es Rechte gibt, mit denen wir uns als wehrhafte Demokraten zur Wehr setzen können.
Jetzt geht tatsächlich unsere rechtliche Auffassung auseinander, denn erst im März diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zu diesem Recht von wehrhaften Demokraten auch die Sitzblockaden gehören.
Nichts anderes steht dort. Und weil dieses Spiel mit Links/Rechts durch Sie beide wieder betrieben wurde, was ich bei diesem Thema immer sehr schade finde, möchte ich noch einmal ein paar klare Worte zur Beurteilung von Gewalt sagen. Dieses Parlament, diese Regierung und alle nordrhein
Es macht keinen Unterschied, ob es sich um linke, um rechte oder um religiöse Extremisten handelt – und das ist genau der Punkt. Wir müssen gemeinsam für unsere Demokratie einstehen, dürfen nicht zulassen, dass die Gegner eines demokratischen und friedlichen Miteinanders die Macht an sich reißen wollen. Deshalb – das will ich deutlich sagen; darüber haben wir im Innenausschuss letzte Woche schon beraten – müssen dieses Parlament, diese Regierung und unsere Bürgerinnen und Bürger den jeden Tag für uns im Dienst befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten danken. Das ist doch wohl klar.
Ich will es noch einmal deutlich machen. Ich hoffe, da sind wir zu großen Teilen hier einig: Diese treten für uns Bürger in diesem Land, für uns Abgeordnete bei Demonstrationen auf, sorgen für unsere Sicherheit, stellen den Ablauf jeder genehmigten Demonstration sicher und begeben sich selber dabei in Gefahr, in unserem Auftrag, in Erfüllung der Gesetze, die wir als Parlamente beschlossen haben, verletzt zu werden.
schützen, die wir nicht haben wollen. Bürger werfen den Beamten vor, sie würden sich nicht deutlich gegen die Nazis stellen. Am Schluss müssen sich wie
in Dortmund Anfang September fast 50 dieser eingesetzten Kolleginnen und Kollegen in ärztliche Behandlung begeben, teilweise sind sie schwer verletzt. Sie müssen in Polizeiwagen vor gewalttätigen Extremisten fliehen und sich zum krönenden Abschluss den Vorwurf gefallen lassen, ihr Einsatz sei nicht verhältnismäßig gewesen. Das ist nicht in Ordnung in diesem Land. Wir stehen zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizei.
Bevor es untergeht: Da, wo Fehler auch von eingesetzten Polizeibeamten gemacht werden, muss das aufgeklärt werden. Das haben wir im Innenausschuss auch sehr deutlich gesagt. Das ist aber auch alte Tradition in Nordrhein-Westfalen. Ich will das auch betonen.
Keiner dieser eingesetzten mehr als 4.000 Beamtinnen und Beamten muss so lange warten, bis eine Faust in seinem Gesicht, ein Messer in seiner Seite oder ein Molotowcocktail auf seinem Körper landet. Meine Fraktion duldet es nicht, dass Straftaten bagatellisiert und Notwehr kriminalisiert wird. Das will ich hier ganz deutlich machen.
Wenn wir uns Dortmund zuwenden, der Grundlage Ihrer beiden Anträge: über 500 Strafanzeigen gegen kriminelle Demonstrationsteilnehmer – ich will sie gar nicht Demonstranten nennen –, aber nur zwei Anzeigen gegen Polizeibeamte, fast fünfzig verletzte Polizeibeamte, bis heute acht festgestellte verletzte Demonstrationsteilnehmer! Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache über die Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes der Polizei.
Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, habe ich wenig Verständnis für Ihre beiden Anträge, die wir heute beraten.
Kollege Kruse, ich hoffe, ich habe mich verhört. Ich meine, Sie hätten gesagt, Rot-Rot-Grün würde Gewalttaten von Linksextremen verharmlosen. Ich habe Ihnen gerade deutlich erklärt: Das ist nicht der Fall.
zwischen die Demokraten in diesem Parlament passe. Im nächsten Satz haben Sie erklärt: Rot-RotGrün toleriert Gewalt. – Von den Sozialdemokraten – für die ich hier nur sprechen kann; die anderen mögen das selber machen – hat das keiner getan. Das ist so nicht in Ordnung.