Wir stimmen zu und erwarten eine faire Umsetzung mit korrekter Beratung und Information ohne Drängen der Schulträger in eine der drei möglichen Richtungen der Sekundarschule. Wir werden darauf achten, dass Geist und Buchstaben unseres gemeinsamen Gesetzes umgesetzt werden.
Wenn wir die Debatte um Schulformen abschließen können, werden wir uns den entscheidenden Fragen der Schule widmen, denen nach der Schulqualität. – Vielen Dank.
Ich empfehle allen, die jetzt reagiert haben, eine Diskussion mit dem Kollegen über diese Frage. Ich hatte da meine Hinweise.
Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion – da gibt es nichts wegzulassen – Herr Prof. Dr. Bovermann. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann direkt an das anknüpfen, was mein Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg gerade gesagt hat.
43 Jahre liegt der letzte Schulkompromiss zurück, der durch eine Verfassungsänderung besiegelt wurde. 1968 einigten sich SPD, CDU und FDP – das war damals noch eine andere FDP – darauf, in Art. 12 der Landesverfassung die Grund- und die Hauptschule zu verankern. Ziel war damals die Entkonfessionalisierung der weiterführenden Schulen. Damit wurde ein lange schwelender Konflikt um Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen beendet. Nur ein Jahr später begann mit dem „Modellversuch Gesamtschule“ eine neue schulpolitische Phase, die durch heftige ideologische Auseinandersetzungen gekennzeichnet war.
Wenn wir heute bzw. morgen die Veränderung der Verfassung in der von CDU, SPD und Grünen eingebrachten Form mit Zweidrittelmehrheit verabschieden, schließen wir auch diese Phase ab. Zum
ersten Mal erlangen integrierte Schulformen Verfassungsrang. Zugleich wird die 1968 eingeführte Schulform „Hauptschule“ aus der Verfassung gestrichen. Wir treffen also im doppelten Sinn eine historische Entscheidung.
Dieser schon mehrfach angesprochene Kompromiss beinhaltet zunächst die Streichung der institutionellen Garantie der Hauptschule in der Landesverfassung – nicht etwa, weil an den Hauptschulen in unserem Lande keine gute pädagogische Arbeit geleistet würde, sondern weil sich diese Garantie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des veränderten Elternwahlverhaltens als Fessel erwiesen hat. Mit dem Kompromiss werden Verfassungsnorm und Verfassungsrealität wieder in Einklang gebracht.
Als schwieriger erweist sich offenbar die Neufassung von Art. 10 der Landesverfassung. Frau Ministerin hat sie gerade schon zitiert:
„Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht.“
Die ursprünglich vorgesehene Formulierung warf in der Anhörung am 4. Oktober sehr viele Fragen auf. Als Ergebnis haben wir heute ganz unterschiedliche Änderungsvorschläge vorliegen.
Zunächst haben uns alle Verfassungsexperten bescheinigt, dass diese Neuformulierung nicht im Widerspruch zu anderen Artikeln der Landesverfassung steht und auch nicht gegen höheres Bundes- oder Europarecht verstößt.
Erstens. Die Gewährleistungspflicht in Art. 10 bezieht sich eindeutig auf das Land, nicht auf die Kommune. Das Land erfüllt diese Pflicht, indem es ein Schulwesen mit den genannten Merkmalen im Schulgesetz verankert. Wichtig ist die Klarstellung, dass daraus keine individuellen Rechte resultieren.
Die zweite Klarstellung bezieht sich auf „ein gegliedertes Schulsystem“ und „integrierte Schulformen“. Es ist nicht das gegliederte Schulsystem, sondern ein gegliedertes Schulsystem gemeint. Die Verfassungsexperten stimmen darin überein, dass damit mindestens zwei Schulformen existieren müssen, sonst wäre es kein System.
Auch „integrierte Schulformen“ ist ein Plural. Wiederum sind keine bestimmten Schulformen genannt. Das ist auch gut so. Damit werden – anders als die Linke behauptet – neue Fesseln vermieden.
CDU, SPD und Grüne schlagen die Streichung der Formulierung „in allen Landesteilen“ vor. Unter den Experten war in der Tat strittig, was genau darunter zu verstehen ist. Die Interpretationen reichten von „Rheinland, Westfalen und Lippe“ bis hin zu der An
Klar ist, dass nicht alle Schulformen in jeder einzelnen Gemeinde angeboten werden können. Die Gemeinden sind an dieser Stelle ausdrücklich nicht erwähnt. Trotzdem bleibt die Formulierung missverständlich. Deshalb folgen wir der Expertenempfehlung und schlagen die Streichung vor.
Ein weiterer Änderungsvorschlag lautet, das Verb „umfassen“ durch „ermöglichen“ zu ersetzen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass der Landesgesetzgeber die schulgesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, während der Schulträger vor Ort die Entscheidung trifft – natürlich im Rahmen des Bedürfnisses und der Mindestgrößen von Schulen.
Der Vorschlag kam übrigens von dem Experten, der von der FDP benannt worden ist, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
(Zuruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP] – Ralf Witzel [FDP]: Das bezog sich ausdrück- lich auf den integrierten Teil des Schulwe- sens, da es integrierte Schulen nicht überall gibt!)
Ich kann nicht nachvollziehen – die FDP hat ja besonders betont, dass er eingeladen worden ist –, warum die FDP nun einen anderslautenden Vorschlag unterbreitet hat.
(Heiterkeit und Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Ministerpräsidentin Han- nelore Kraft – Zuruf von der SPD: So viel Zeit haben wir nicht!)
Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderung dient in erster Linie dazu, den kommunalen Schulträgern Spielräume für die Lösung der Probleme vor Ort zu eröffnen. Die Problemlagen in den Großstädten und im kreisangehörigen Raum sind so unterschiedlich, dass wir gut daran tun, den Kommunen nicht ein Konzept überzustülpen. Darüber hinaus beinhaltet diese Verfassungsänderung neue Wahlmöglichkeiten für die Eltern. Vor allem aber ermöglicht sie längeres gemeinsames Lernen für die Kinder. Ich hoffe daher auf Ihre breite Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Dr. Bovermann. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Witzel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schulkonsens ist ein Kompromiss von drei Fraktionen zur Stärkung des integrierten Schulwesens.
Weil wir gerade von Kollegen der CDU gefragt worden sind, wo unsere Probleme mit der Vorlage lägen, möchte ich Ihnen mit Worten Ihres Generalsekretärs Oliver Wittke antworten. Er hat nämlich Anforderungen formuliert, wann ein echter Schulfrieden für Nordrhein-Westfalen vorstellbar und gegeben ist. Das hat er Mitte Juni dieses Jahres sehr ausführlich in den „Ruhr Nachrichten“ mit folgendem Hinweis dargestellt:
„Nur mit einer Verfassungsänderung, die Gymnasien und Realschulen … Bestandsschutz garantieren würde und für die die Stimmen der CDU notwendig sind, kann es einen echten Schulfrieden geben.“
Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Laumann hat das Ganze vier Tage später in der „Westfalenpost“ unterstrichen:
„Wenn ein eigenständiges Bildungsangebot für Realschule und Gymnasium gesichert ist, kann es daneben Gemeinschaftsschulen als ‚kleine Gesamtschulen„ geben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau diese Absicherung von Gymnasien und Realschulen geht aus dieser Verfassungsänderung nicht hervor. Schulformen werden nicht gesichert.
Deshalb, Frau Ministerin Löhrmann, ist es interessant, dass Sie durchaus mit Anerkennung auf das Saarland verweisen.
Da steht, wie Sie wissen, das Gymnasium in der Verfassung. Es ist dort verankert. Hier ist das mit diesem Textentwurf ausdrücklich nicht der Fall.
Frau Löhrmann, das Gymnasium ist in der Verfassung des Saarlands verankert. Das können Sie dort nachlesen, wenn Sie es in Zweifel ziehen.
Gerade wenn man aus guten Gründen – so auch unser Änderungsantrag – auf die genaue Festlegung von Schulformen verzichtet und will, dass die Verfassung auf Dauer Bestand hat, ist es umso wichtiger, dass der Umstand der Gliederung des Schulwesens klaren Eingang in die Verfassung findet.
Deshalb, Herr Prof. Bovermann, waren Sie auch so erstaunt, als Ihnen auch ein von uns benannter Verfassungsexperte dargelegt hat: Wenn Sie das Wort „umfasst“ für das gegliederte und für das integrierte
Schulwesen nehmen, das integrierte Schulwesen noch gar nicht in allen Landesteilen vorhanden ist, dies aber mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, bekommen Sie ein Problem. – Deshalb darf sich mit Hinweis auf das gar nicht überall vorhandene integrierte Schulwesen das Wort „umfasst“ darauf nicht beziehen. Und genau das haben wir aufgegriffen.