Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Ich möchte zunächst daran erinnern, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Justiz- und dem Maßregelvollzug gibt. Dies ist in der Großen Anfrage vielleicht ein wenig außer Acht geraten.

Frauen und Männer im Justizvollzug sind in der Regel uneingeschränkt schuldfähig und daher grundsätzlich auch für Ihre Taten verantwortlich. Frauen und Männer im psychiatrischen Maßregelvollzug sind dagegen aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder ihrer Suchterkrankung nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig. Sie sind Täterinnen und Täter, zugleich aber auch Patientinnen und Patienten, die Hilfe psychiatrischer Kliniken oder spezialisierter Suchtkliniken benötigen.

Wie im Strafvollzug unterscheiden sich auch die typischen Delikte von Frauen und Männern im Maßregelvollzug. Anders als dort ist es weniger eine

Frage der Deliktsschwere; nicht wenige Frauen im Maßregelvollzug haben schwere Gewalttaten begangen. Darunter sind praktisch nie Sexualdelikte; dafür kommen beispielsweise Brandstiftungen bei Frauen häufiger vor als bei Männern.

Vor allem ist aber festzustellen, dass Frauen im Maßregelvollzug häufig schwerer erkrankt und in ihrer sozialen Kontakt- und Beziehungsfähigkeit stärker gestört sind als die männlichen Patienten. Viele leiden an schweren emotional instabilen Persönlichkeitsstörungen und sind oft nicht nur Täterinnen, sondern auch traumatisierte Opfer. Die daraus resultierenden häufig hohen therapeutischen Anforderungen werden zusätzlich dadurch erschwert, dass die Zahl der Frauen im Maßregelvollzug ausgesprochen niedrig ist. Auch hier haben wir eine genau identische Zahl mit rund 6 % der Frauen am Anteil der gesamten Insassen im Maßregelvollzug. Es liegt daher auf der Hand, dass eine therapeutische Binnendifferenzierung auch schon bei absolut deutlich geringeren Zahlen weitaus schwerer ist als bei der ungleich höheren Anzahl von Männern; denn eine gemeinsame gemischtgeschlechtliche Unterbringung kommt schon in vielen Fällen aus therapeutischen Aspekten überhaupt nicht in Betracht.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, kann es in keiner Weise zufriedenstellend sein, dass die räumliche Unterbringungssituation von Frauen im Maßregelvollzug daher zurzeit eher schlecht ist. Dies gilt für die spezialisierten Frauenstationen in Bedburg-Hau und Lippstadt gleichermaßen. Ausgerechnet bei diesen Patientinnen, die häufig eher großzügige räumliche Bedingungen und Rückzugsbereiche benötigen, ist die Belegungssituation aktuell sehr beengt. Hier aber schnelle Abhilfe zu versprechen, wäre nicht ehrlich. Tatsache ist, dass die Belegungssituation im nordrhein

westfälischen Maßregelvollzug trotz der sechs neuen Kliniken mit insgesamt 510 Plätzen aufgrund der zahlreichen Zuweisungen der Gerichte, der geringeren Entlassungszahlen und der steigenden Verweildauer bereits wieder sehr angespannt ist.

Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber versichern, dass Frau Kollegin Steffens bei den angelaufenen Planungen für weitere 650 neue Maßregelvollzugsplätze mit großem Nachdruck darauf achten wird, dass auch Frauen im Maßregelvollzug die Bedingungen vorfinden, die sie für eine adäquate Therapie benötigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau von Boeselager.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr gut, Herr Minister, dass Sie angekündigt haben, dass Sie im Jahre 2012 einen Gesetzentwurf einbringen wollen. Das ist eine sehr positive Nachricht, die wir nachdrücklich begrüßen.

Das Thema hat in der Tat Sachlichkeit verdient. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sich Ihre Bediensteten sehr intensiv mit der Beantwortung der Großen Anfrage beschäftigt haben. Dafür möchte auch ich mich bedanken.

Ich hätte gerne auch einmal eine Große Anfrage für den männlichen Strafvollzug – aber ich will das jetzt nicht androhen –, weil das eine sehr spannende Thematik wäre, vor allen Dingen bezogen auf die Überbelegung in den einzelnen Strafanstalten.

Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass wir uns beim Strafvollzug von Frauen um die Drogenproblematik kümmern. Auch das haben Sie angekündigt. Die Frauen sollten auch die Möglichkeit erhalten, zu Schulabschlüssen zu kommen, um sie wieder besser in die Gesellschaft eingliedern zu können.

In der Großen Anfrage „Mädchen und Frauen im Strafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen“ beklagen vor allen Dingen die Linken, dass europaweit für Frauen im Strafvollzug besondere Problemlagen und strukturelle Benachteiligungen bestehen.

Prinzipiell kann ich das bestätigen, aber bei dieser Großen Anfrage wird auch deutlich, dass gerade wir in Deutschland beim Strafvollzug von Frauen besonders weit vorn liegen. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten konkret den Greifswalder Professor Frieder Dünkel mit seinem Beitrag „International vergleichende Strafvollzugsforschung“ erwähnen. Darin hat er deutlich gemacht, dass gerade andere europäische Länder, vor allen Dingen die osteuropäischen Länder, bei der Belegung sehr viel schlechter wegkommen. Nichts kann nicht noch besser werden; da stimme ich zu. Im europäischen Vergleich stehen wir aber wirklich nicht schlecht da. Wir haben sehr viele Möglichkeiten im Hinblick auf Einzelbelegungen und Ruhezeiten. Nur in Dänemark gibt es etwas Vergleichbares.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich inhaftierte Frauen in Deutschland täglich bis zu zwölf Stunden außerhalb des Schlafraums aufhalten können. Das sollte man auch einmal erwähnen. In Polen und Kroatien sind es lediglich drei Stunden am Tag. Ausgang, Urlaub und Freigang genießen hierzulande 40 % der weiblichen Häftlinge. In anderen europäischen Ländern liegt der Wert bei 15 %. Nichts kann nicht noch besser werden; da stimme ich Ihnen zu. Aber so schlecht sind die Voraussetzungen bei uns in Deutschland und gerade in Nordrhein-Westfalen nicht.

Ich möchte noch einmal betonen, dass wir in Zukunft großen Wert auf eine Verbesserung der Gebäudestrukturen legen sollten. Aus Erfahrung im ei

genen Wahlkreis kann ich sagen, dass die Haftbedingungen erleichtert werden und sich die Gewaltsituation strukturell verbessert, wenn man moderne Gebäude hat und den Strafgefangenen mehr Möglichkeiten gibt, den Tag zu gestalten. Ich weiß, dass es sehr kompliziert ist, Arbeitskräfte für den Vollzug zu finden. Das ist ein Thema, dem wir uns in Zukunft ganz besonders annehmen sollten. Wir sind, wie ich denke, alle auf dem richtigen Weg. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau von Boeselager. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollegin Kopp-Herr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Frau von Boeselager, Herr Minister Kutschaty hat dafür Sorge getragen, dass die Große Anfrage gegendert beantwortet worden ist. Für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation von Frauen und Mädchen im Strafvollzug bei uns in NordrheinWestfalen geht mein Dank an die Landesregierung. Ich zolle der Fraktion der Linken dafür Respekt, dass sie mit dieser Thematik unseren Blick auf Frauen und Mädchen im Strafvollzug gelenkt hat.

Von mir gibt es heute einen Praxisbericht. Durch meine Mitarbeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede – geschlossener Vollzug – ist mir einiges aus der Großen Anfrage durch die Arbeit vor Ort bekannt. Der Beitrat setzt sich aus einer Frau und acht Männern zusammen.

(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])

Frauen begehen Delikte wie Drogenkriminalität – häufig mit Beschaffungskriminalität verbunden –, Betrug und Diebstahl. Bekannt ist mir aber auch, dass inhaftierte Frauen sehr häufig über ihre ausgesprochen belastenden Biografien erzählen. Sie haben Gewalterfahrungen, oft auch Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt. Sie zeigen autoaggressives Verhalten wie zum Beispiel das Ritzen der Arme. Manches war mir aber auch neu wie die MutterKind-Einheit im Justizkrankenhaus in Fröndenberg. Den dort zusammen mit ihren Müttern untergebrachten Kindern wird bis zu einem gewissen Alter ermöglicht, so wie andere gleichaltrige Kinder heranzuwachsen.

In der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede bin ich sowohl im Frauen- als auch im Männerhaftbereich zu Gesprächen gewesen. Es führte im Männerhaftbereich übrigens zu gewissen Irritationen, wenn dort plötzlich eine Frau auftauchte. Die in den Gesprächen vorgetragenen Anliegen der Männer und Frauen sind sich inhaltlich sehr ähnlich.

Es geht um eine wohnortnähere Verlegung, mehr Besuche und mehr Taschengeld, wenn Freigang

gewährt wird, aber auch um Konflikte mit anderen Mitgefangenen. Auch Fürsprache bei Regelverstößen gegen die Hausordnung, die Konsequenzen nach sich ziehen, kommt immer wieder zur Sprache.

Dennoch unterscheiden sich der Frauen- und der Männerhaftbereich. Ich fange einmal bei den Äußerlichkeiten an. Wenn ich in den Frauenhaftbereich komme, sehe ich als Erstes eine gepflegte Außenanlage. Die Verantwortung für die Pflege übernehmen die Frauen. Hier können sie sich in ihrer Freizeit treffen. Im Hafthaus selbst hängen Bilder an den Wänden und Gardinen an den Fenstern. Die inhaftierten Frauen tragen ihre eigene Kleidung. Das hat Minister Kutschaty vorhin auch erwähnt. Es gibt einen als Friseurstube eingerichteten Haftraum. Diese Friseurstube hat bei den Frauen einen ganz hohen Stellenwert – natürlich mit einer Friseurin.

Im Gegensatz zu Männern sind Frauen ihre sozialen Kontakte besonders zu den Kindern ausgesprochen wichtig. Sie bestätigen in Gesprächen, dass Ihnen das Halten dieser Kontakte hilft, sich besser mit der Haftsituation zurechtzufinden und auseinanderzusetzen.

Mein Fazit: Beiräte müssen geschlechtergerecht besetzt werden. Die Räte der Kommunen, die Personalvorschläge für diese Beiräte vornehmen, müssen entsprechend handeln.

Die Antwort auf die Große Antwort zeigt eine breite Datenlage. Diskussionsergebnisse sollten in ein noch zu erarbeitendes Strafvollzugsgesetz einfließen. Ziel muss es sein, dass die Frauen nach der Haftstrafe in der Lage sind, ein selbstverantwortetes Leben zu führen, und nicht mehr Gefahr laufen, rückfällig zu werden. Auch das hat Herr Minister Kutschaty gesagt. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich ein Zitat für alle inhaftierten und alle straffällig gewordenen Menschen bringen: „Egal was ein Mensch getan hat, er bleibt ein Mensch.“ Das Zitat ist von Johannes Rau.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kopp-Herr. – Für die Fraktion Die Grünen spricht nun Frau Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits deutlich geworden, dass der Frauenanteil im Strafvollzug relativ gering ist. In NRW liegt er bei rund 6 %. Das macht deutlich: Man muss aufpassen, dass den Bedürfnissen von Frauen im Strafvollzug gerade deshalb Rechnung getragen wird, weil sie so eine kleine Gruppe darstellen. Das Prinzip des GenderMainstreaming, also die systematische Beachtung der Lebensrealitäten von Männern und Frauen, muss auch im Strafvollzug angewendet werden.

Der Männervollzug ist eben nicht der Normalvollzug. Und der Frauenvollzug ist kein Anhang des Männervollzugs. In beiden Bereichen gibt es jeweils geschlechtsspezifische Hintergründe und Bedürfnisse, was man bereits allein an den Unterschieden bei der Deliktstruktur und der Haftdauer erkennen kann. Deshalb ist der im nordrhein-westfälischen Strafvollzug begonnene Gender-Mainstreaming-Ansatz richtig und muss konsequent weiterentwickelt werden. Dazu werden auch die Daten aus der Beantwortung der Großen Anfrage beitragen.

Die Große Anfrage sowie die wenigen wissenschaftlichen Studien, die wir zu diesem Thema haben, machen deutlich, dass Frauen mit mehr und auch anderen Problemen in die Haft gehen und deshalb andere Beratung und Betreuung für die gesellschaftliche und berufliche Wiedereingliederung brauchen. Während sonst häufig bemängelt wird, dass sich die beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen in den Vollzugsanstalten an geschlechtsspezifischen Rollenbildern orientieren, muss man für NRW anerkennend feststellen, dass das Spektrum doch sehr weit ist und vom Beruf der Industriemechanikerin bis hin zu dem der Änderungsschneiderin, von der Friseurin zur

Schweißerin reicht.

Ein anderes frauenspezifisches Thema, das mir sehr wichtig ist und das wir in letzter Zeit sehr häufig diskutiert haben, ist „Gewalt gegen Frauen“. Der Anteil der weiblichen Strafgefangenen, die vor ihrer Haft sexualisierte, psychische oder körperliche Gewalterfahrungen erleben mussten, ist überdurchschnittlich hoch. Erst am Freitag haben wir im Frauenausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen die Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht. Dabei haben wir auch über bisher noch nicht erreichte Zielgruppen diskutiert. Soweit ich mich an die Debatten erinnern kann, hat niemand aus den Fraktionen heraus dabei das Thema „Frauen im Strafvollzug“ angesprochen.

Ich glaube, dass es gemeinsame Aufgabe des Justiz- und des Frauenbereichs bleibt, den Blick weiterhin zu schärfen und den Frauen im Strafvollzug ausreichende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Die Große Anfrage und die Diskussion hier machen deutlich: Wir brauchen einen geschlechtssensiblen Blick auf den Strafvollzug. Die konsequente Umsetzung von Gender-Mainstreaming kommt letztendlich auch beiden Geschlechter zugute. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Pieper-von Heiden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich für die FDP-Fraktion bei der Landesregierung sehr herzlich für die Beantwortung der Großen Anfrage der Linken bedanken. Nun haben wir ein annähernd komplettes Zahlenwerk zu Mädchen und Frauen im Strafvollzug in unserem Land und sind somit gleichermaßen auf einem Informationsstand.

Meine Damen und Herren, ausweislich ihrer Vorbemerkung war es Intention der Fragesteller, dazu beizutragen, einen geschlechtsbezogenen Blick auf alle Ebenen im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Anders als Die Linke es glaubhaft machen will, ist das Thema nicht neu. Das belegen die Zahlen und die weitere Beantwortung.

Dass in dieser Hinsicht noch einiges verbesserungswürdig ist, stellt in diesem Hause wohl niemand infrage. Nicht zuletzt hat deshalb auch die damalige Enquetekommission III den Genderaspekt – hier speziell für den Jugendstrafvollzug – erneut aufgegriffen und im Abschlussbericht formuliert, der einstimmig angenommen worden ist.

Einigkeit bestand nicht nur hinsichtlich der Wichtigkeit des Themas, sondern auch darin, dass aufgrund der überwiegenden Zahl männlicher Inhaftierter frauen- und mädchenspezifische Belange häufig in den Hintergrund geraten sind und insoweit Nachholbedarf besteht. So ist die Mehrheit dieses Hauses bereits seit Längerem für dieses Thema sensibilisiert.

Lassen Sie mich einige Bemerkungen machen, die über den inhaltlichen Aspekt der Großen Anfrage hinausgehen mögen: Einigkeit sollte in diesem Hause auch darüber bestehen, dass es bei einer unter Genderaspekten angelegten Betrachtung des Strafvollzugs nicht darum gehen kann, Frauen im Strafvollzug gegenüber den männlichen Inhaftierten zu bevorzugen. Das war auch Gegenstand der Erörterung in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Dabei haben wir festgestellt, dass wir mit unseren Auffassungen gar nicht so weit auseinander liegen.

Wenn auch hier der Grundsatz der Gleichstellung Gültigkeit haben soll, kann es doch nur darum gehen, für Frauen nicht etwa besondere Privilegien zu schaffen, sondern den Strafvollzug tatsächlich ihren speziellen Bedürfnissen anzupassen, um bestmögliche Resozialisierungschancen zu erzielen.

Dazu brauchen wir sicherlich eine stärkere geschlechtsspezifische Schulung des Personals gerade im Jugendbereich, eine genderspezifische Ausgestaltung der Anstalten auch – das ist mir ein ganz besonderes Anliegen – mit Blick auf eine eventuelle Mutterschaft. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang meine ich die Schaffung einer möglichst nachteilsfreien Elternsituation. Denn kleine Kinder müs

sen, soweit das geht, auf jeden Fall vor negativen Hafteinflüssen bewahrt werden.