Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Die Landesregierung will keine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013. Sie hat deshalb auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck Ende Oktober mit allen anderen Ländern über dieses Thema gesprochen. Alle Länder sind zum Ergebnis gekommen, dass sich zum jetzigen Verfahrensstand – wir haben jetzt den Entwurf vorliegen – eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013 nicht abzeichnet.

Die Frage war, wie es denn dann jetzt weitergeht. Die KEF wird nun unter Berücksichtigung der Anhörung der Länder und der Anhörung der öffentlich

rechtlichen Rundfunkanstalten den endgültigen, den 18., KEF-Bericht vorlegen. Das erwarten wir wahrscheinlich für Januar 2012. Danach wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz wahrscheinlich im

März des nächsten Jahres erneut mit dem Thema befassen.

Wenn es bei der KEF-Empfehlung bleibt, trotz des Mehrbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurzeit von einer Gebührenerhöhung abzusehen, wird dies auch die Landesregierung auf der Ministerpräsidentenkonferenz im März so vertreten. Damit greift dann die im 15. Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Vorschrift, dass der Rundfunkbeitrag auf 17,98 € festgeschrieben wird, also auf der Höhe der bisherigen Rundfunkgebühr.

Das würde dann bedeuten, dass es zum ersten Mal nach langer Zeit eben nicht nach vier Jahren wieder zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren kommt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch ratifiziert

wird. Wenn er ratifiziert wird, dann greift die in ihm festgelegte Regelung, dass der Betrag in Höhe von 17,98 € so, wie bisher, bestehen bleibt. Wenn es entgegen unserer Erwartung nicht dazu kommen sollte, werden die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zum 1. Januar 2013 eventuell 1 € mehr Rundfunkgebühren zahlen müssen. Diese Debatte werden wir hier im Parlament ja noch führen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Brockes. Bitte schön, Herr Brockes.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass man seitens der Landesregierung davon ausgeht, dass es eigentlich immer nur Erhöhungen geben kann und eine Absenkung nicht denkbar ist?

Herr Brockes, es gibt hier ja ein eingespieltes Verfahren: Auf der einen Seite werden die Rundfunkanstalten gehört, auf der anderen Seite wird die Länderseite gehört.

Unsere jetzige Planung sieht so aus, dass es bei dem bisherigen Stand von 17,98 € bleibt. Das ist aber davon abhängig, wie die Landesparlamente entscheiden. Wenn die Ratifikation des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch alle Lan

desparlamente erfolgt, dann wird es bei den 17,98 € bleiben.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Witzel hat eine Frage. Bitte, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich greife auch angesichts belegter Stimme Ihre Anregung auf, zu einer leisen Fragestunde zu kommen.

Frau Ministerin Schulze, ich möchte zu Ihren Ausführungen zur KEF wie folgt nachfragen: Ihnen ist bekannt, dass in diesem Parlament ein Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit Drucksache 15/2898 vorgelegen hat. In ihm war inhaltlich das abgebildet, was die KEF als Entscheidungsbegründung hierzu anführt, nämlich einerseits substanziell, die Gebührenerhöhungsanliegen der öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten inhaltlich nicht nachvollziehen zu können, und andererseits prozedural, jetzt nicht den richtigen Beschlusszeitpunkt für Erhöhungen zu sehen, da ja, wie von Ihnen eben auch angesprochen, völlig offen ist, wie die zukünftige Entwicklung auch abhängig vom Finanzierungsmodell aussieht. Warum hat die Landesregierung, wenn Sie sich doch heute so äußern, wie Sie das tun, in dieser besagten Plenarsitzung noch klar Position gegen den FDP-Antrag Drucksache 15/2898 bezogen, der doch eigentlich genau das abbildet, was die KEF gesagt hat?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie sicherlich wissen, ist es ein vertrauliches Verfahren. Das hat damals die Landesregierung auch in der Diskussion zu diesem Antrag so vertreten. Es ist mit gutem Grund ein vertrauliches Verfahren, weil zunächst einmal beide Seiten gehört werden sollen und es dann zu einem Abschlussbericht kommt, der anschließend auch offiziell diskutiert wird. Diese Vertraulichkeit ist offensichtlich zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Die Beträge sind schon in der Öffentlichkeit gewesen. Deswegen kann ich heute hier sehr klar sagen, dass wir keine Rundfunkgebührenerhöhung wollen, dass das aber davon abhängig ist, wie das Parlament mit der Ratifikation des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags umgeht.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Kollege Ellerbrock hat eine Frage.

Frau Ministerin, Sie hatten eben dargestellt, dass es bei einer konstanten Rundfunkgebühr von rund 18 € bleibt, sofern dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, rechnen Sie mit einer Erhöhung von 1 €. Das führt letztendlich zu der Überlegung, dass sich die Rundfunkanstalten gegebenenfalls auf eine Einnahmeverringerung um ein Achtzehntel, also um etwa 5,5 %, einstellen müssten. Halten Sie das für ausgeschlossen, dass man sich in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte, knapperer Mittel, die ja auch das Entwicklungspotential privater Haushalte beeinflussen, bei den öf

fentlichen Rundfunkanstalten nicht darauf einstellen muss?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie kennen das Verfahren. Dieses läuft Folgendermaßen: Die Rundfunkanstalten melden ihre Bedarfe an. Dann wird das in der KEF diskutiert. Dort sind diese Bedarfe schon erheblich, zum Teil um bis zu 90 % gekürzt worden. Danach gibt es ein weiteres Verfahren, bei dem die Länderseite angehört wird. Nach diesen beiden vertraulichen Gesprächen wird dann von der KEF ein endgültiger Bericht vorgelegt. Dieser endgültige Bericht wird wahrscheinlich im Januar 2012 vorliegen. Es ist auch schon in der KEF – Sie haben das auch schon selber angesprochen – erheblich darüber diskutiert worden, wie die Bedarfe sind und wie sie reduziert werden können.

Dieses Verfahren hat eine lange Tradition. Es ist eigentlich ein gutes Verfahren, bei dem zunächst die Bedarfe angemeldet werden, dass man anschließend mit der Länderseite darüber diskutiert und dass dann ein gemeinsamer Vorschlag von der KEF vorgelegt wird. Ich bitte Sie darum, dieses Verfahren zu akzeptieren. Wir können nicht im Vorfeld Festlegungen treffen. Das ist vielmehr ein eingeübtes Verfahren zwischen den Rundfunkanstalten und den Ländern, was wir auch in dieser Form fortführen wollen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Kollege Dr. Wolf hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage zielt auf Folgendes ab: Wir sprechen über einen Entwurf, den die KEF abgeliefert hat. Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass noch Änderungen zu erwarten sind?

Herr Abgeordneter, die Änderungen sind dann zu erwarten, wenn wir den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren. Dann sind die 17,98 € festgelegt. Das ist natürlich eine Veränderung im Prozess. Insofern ist das ganze Verfahren natürlich sehr stark von der Ratifikation des Rundfunkänderungsstaatsvertrags abhängig.

Danke schön, Frau Ministerin. – Seine zweite und letzte Frage stellt der Kollege Ellerbrock. Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie sprachen gerade von dem eingeübten Verfahren zwi

schen Ländern, KEF und den Rundfunkanstalten. Das führte, wie Sie selbst sagten, in der Vergangenheit letztlich immer zu einer Erhöhung.

Jetzt habe ich mit meiner Frau zu Jahresanfang und im Monat auch vertrauliche Gespräche über das, was ich wohl ausgeben will. Da wird ebenfalls angemeldet, was meine Frau haben möchte, was ich haben möchte. Wir stellen regelmäßig fest, dass diese Summe größer ist als das, was unser Nettoeinkommen hergibt.

Daraus folgt, dass wir in sehr vertraulichen Gesprächen im Entwurfsstadium sagen, das können wir uns leisten oder nicht. Nach solchen vertraulichen Gesprächen gibt es manchmal gewisse verschnupfte Phasen, aber letztlich eine Einigung, weil die Grenze unseres Handelns das Geld ist, was wir einnehmen und was wir gespart haben.

Das bedeutet doch, dass die Landesregierung in diesen vertraulichen Gesprächen der anderen Seite, die ja ihre Anmeldungen schon getätigt hat, deutlich macht, so viel Geld gibt es und so viel Geld gibt es nicht, dem stimmen wir zu oder dem stimmen wir nicht zu. Warum handelt hier die Landesregierung anders in der KEF und in Bezug auf die öffentlichen Rundfunkanstalten als jeder der von uns Beteiligten hier im Hause in den Haushaltsgesprächen mit den Partnern und mit den Kindern? Was ist da der große Unterschied?

Herr Ellerbrock, ich habe eben sehr deutlich gesagt, dass die Landesregierung keine Rundfunkgebührenerhöhung will und dass auch in der KEF das, was die Rundfunkanstalten vorgelegt haben, deutlich reduziert worden ist, teilweise um über 90 %. Sie können uns glauben, dass wir eine sehr ernste und sehr intensive Diskussion mit den Rundfunkanstalten über die Frage führen, wie viel Geld vorhanden ist und was man mit diesem Geld alles tun kann.

Das Verfahren ist eben so, dass die einen vorlegen und die Länder dann sagen, was möglich ist. Wir sind uns mit allen Ländern darin einig, dass wir keine Erhöhung wollen. Aber noch einmal: Wenn der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht ratifiziert wird, dann muss man noch einmal anders diskutieren. Dann wird es wahrscheinlich schwer zu begründen sein, warum wir die Gebühr nicht um mindestens 1 € erhöhen, weil es begründete Anmeldungen sind. Sie wissen, dass die Energiekosten steigen, Sie wissen, welche Kostensteigerungen es in diesem Bereich noch gibt. Deswegen wollen wir ja die Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, um eine deutlichen Deckelung einziehen zu können.

Es ist in den Verhandlungen möglich, dass wir auch von den 17,98 € noch ein bisschen herunterkom

men. Das betrifft jetzt aber Verhandlungen, die man wohl besser nicht in der Öffentlichkeit führt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Witzel hat eine zweite Frage. Bitte schön, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schulze, ich wollte gerne noch einmal auf den letzten Aspekt eingehen, was das Bewertungsverfahren in der KEF betrifft. Das Land Nordrhein-Westfalen ist seit langen Jahren durch einen eigenen benannten Experten, Herrn Röper, in der KEF vertreten. Diese Personalie ist von der rotgrünen Landesregierung erst kürzlich bestätigt worden. Weil der Vertreter Nordrhein-Westfalens sich nach meinem Kenntnisstand nicht anders verhalten hat als die von anderen Ländern benannten Experten, darf ich Sie fragen: Entspricht es damit auch der Haltung der Landesregierung, dass die Mehrbedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten von Ihrer Seite aus für nicht berechtigt gehalten werden? Sie haben ja zu Recht ausgeführt, dass in der Substanz über 90 % der Erhöhungsbegehrlichkeiten zurückgewiesen worden sind.

Der Experte, den Sie gerade ansprechen, ist ein unabhängiger Experte, der nicht den Weisungen des Landes unterliegt. Die Landesregierung kommt dann ja in dem zweiten Verfahren zum Zuge, wenn sozusagen die Länder beteiligt werden.

Die Landesregierung hat, wie andere Landesregierungen auch, sehr deutlich gemacht, dass wir keine Rundfunkgebührenerhöhung wollen.

Danke schön, Frau Ministerin. – Ihre zweite und letzte Frage, Kollege Brockes. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie formulieren es immer so, dass Sie Erhöhungen ausschließen wollen. Reden wir hier denn über eine Einbahnstraße? Oder wird auch mal in die andere Richtung gedacht, insbesondere was das neue Modell der Medienabgabe angeht? Wie sieht es aus, wenn dies zu Mehreinnahmen führt? Können die Bürgerinnen und Bürger dann auch mal mit Entlastungen rechnen?

Herr Brockes, sobald der neue, der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorliegt, ist es auch möglich, über solche Dinge zu verhandeln. Dann kann man auch über Absenkungen

verhandeln, die dann aber erst für 2013/2014 relevant werden würden.

Danke schön, Frau Ministerin. – Ihre dritte und letzte Frage, Herr Witzel. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Schulze zu dem letzten Aspekt, den auch Kollege Brockes angesprochen hat, nämlich der Frage, wie im Rahmen des Evaluationsverfahrens dann, wenn die Medienabgabe denn staatsvertraglich beschlossen werden sollte und auch eingeführt wird und sich dadurch positive Finanzierungsergebnisse für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergeben, damit umgegangen wird. Deshalb möchte ich Ihnen die Nachfrage stellen: Führen Mehreinnahmen im Falle eines finanziell positiven Verlaufs bei der Einführung der Medienabgabe dazu, dass wir auch mal über das Thema „Beitragssenkungen“ sprechen können, wenn durch die erhebliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage – die Medienabgabe stellt ja eine allgemeine Haushaltsabgabe dar – hier Mehreinnahmen zu erzielen sind? Oder ist das dann einfach zusätzliche Finanzierungsmasse des öffentlichrechtlichen Rundfunks? Wie sehen Sie das?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Frage setzt erst einmal voraus, dass überhaupt mehr Geld eingenommen wird.

(Ralf Witzel [FDP]: Wenn!)

Wenn mehr Geld eingenommen wird, kann man in Bezug auf den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch verhandeln. Das muss man dann aber immer gemeinsam mit allen Ländern tun. Das ist ja ein gemeinsamer Vertrag aller Länder. Dann können wir gemeinsam mit allen Ländern auch über solche Dinge verhandeln.

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 50.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 51