Er hat sich für einen kurzen Augenblick entschuldigt. Insofern trage ich vor, welche Tagesordnungspunkte heute noch beraten werden.
Jetzt darf ich aber Herrn Minister Jäger für die Landesregierung zur Einbringung des Gesetzentwurfs das Wort geben. Bitte schön, Herr Kollege Jäger.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank für die Geduld.
In den letzten Tagen ist uns allen sehr klar geworden, welche Bedrohungen von Terrorakten ausgehen können. Terror droht nicht nur von fanatischem Islamismus. Gerade der zu lange verborgen gebliebene erschreckende Rechtsterror, über den wir heute Morgen noch diskutiert haben, macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu Recht vom Verbund der verschiedenen Verfassungsschutzbehörden erwarten, logistische und operative Strukturen auch durch Auskunftsbefugnisse bei Finanzen und Telekommunikation aufklären zu können, meine Damen und Herren.
Die nach dem 11. September 2001 eingeführten besonderen Auskunftsbefugnisse wurden auf fünf Jahre befristet und mit einer Evaluierungsverpflichtung versehen. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird sichergestellt, dass die besonderen Auskunftsbefugnisse des Verfassungsschutzes regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft werden.
Eine erste Überprüfung der Befugnisse hat Ende 2006 stattgefunden. Sie hat zur Streichung von Auskunftsbefugnissen gegenüber Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen geführt. Darüber hinaus wurde auch die Befugnis zum Einsatz technischer Mittel bei Observationen – kurz: zum Einsatz von GPS – konkretisiert und in die fünfjährige Befristung und Evaluierung einbezogen.
Die nunmehr durchgeführte Evaluierung erfolgte erstmals mit einem externen wissenschaftlichen Sachverständigen. Dieser wurde im Einvernehmen mit dem Landtag bestellt. Der Sachverständige gab die Evaluierungsmethodik vor, anhand derer der Verfassungsschutz die von ihm durchgeführten Maßnahmen auszuwerten hatte. Auf Basis dieser Auswertung hat der Sachverständige eine Rechtsfolgeneinschätzung zum Ausmaß und zum Erfolg dieser Maßnahmen vorgenommen.
Die Methodik, Auswertung und Ergebnisse der Bewertung wurden in einem Evaluationsbericht dokumentiert. Diesen hat die Landesregierung dem Landtag zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf setzt im Evaluierungsbericht niedergelegte Ergebnisse um. Danach haben sich die befristeten Befugnisse insgesamt bewährt, meine Damen und Herren.
Sowohl die besonderen Auskunftsrechte als auch der Einsatz von GPS bei Observationen wurden vom Verfassungsschutz NRW maßvoll angewendet. Die aus den Befugnissen erlangten Erkenntnisse haben wertvolle Beiträge zur Extremismus- und Terrorismusbekämpfung liefern können. Während Finanzermittlungen nur beim islamistischen Terrorismus Anwendung fanden, wurde GPS schwerpunktmäßig auch zur Beobachtung des inländischen Rechtsextremismus verwandt.
Aufgrund dieses Ergebnisses sieht der vorliegende Gesetzentwurf die Verlängerung der bisher befristeten Befugnisse um weitere fünf Jahre bis zum 1. Januar 2017 vor. Ein Jahr zuvor sollen diese Befugnisse wieder mit externem wissenschaftlichen Sachverstand evaluiert wird. Damit wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die 2001 eingeführte regelmäßige Wirksamkeitskontrolle fortgesetzt. –
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Lehne das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Da es sich bei diesem Gesetzentwurf um eine rein formale und technische Angelegenheit der Verlängerung zweier zum Jahresende auslaufender Bestimmungen handelt, steht einer Zustimmung zum Gesetzentwurf durch die CDU-Fraktion nichts im Wege.
Die behandelten Bestimmungen wurden 2006 von der schwarz-gelben Landesregierung verfasst und in das Verfassungsschutzgesetz eingefügt. Die Evaluation der Landesregierung hat ergeben, dass sich die Bestimmungen bewährt haben. Somit ist eine Verlängerung um weitere fünf Jahre sinnvoll und richtig. Sie wird unsere Zustimmung finden.
Nichtsdestotrotz möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung und damit auch Sie, Herr Jäger, mal wieder unvollständige Arbeit abgeliefert haben.
sungsgericht für nichtig erklärt und wird somit in der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes nicht mehr auftauchen. Somit fehlt im Verfassungsschutzgesetz eine verfassungskonforme Regelung zu Online-Durchsuchungen.
Die Landesregierung hat die Chance vertan, im Zuge der Verlängerung der Geltungsfristen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und des § 5 a den § 5 Abs. 2 Nr. 11 so neu zu fassen, dass er den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Damit fehlt dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz weiterhin eine verfassungskonforme Regelung zu Online-Durchsuchungen. Das ist ein Zustand, der in der heutigen globalen und vernetzten Welt unerträglich ist. Frau Kraft – sie ist nicht da – und Frau Löhrmann, Sie beide hinken wieder einmal den Entwicklungen hinterher. Werden Sie aktiv.
Wie eine solche Regelung aussehen könnte, hat der Bayerische Gesetzgeber in der zum 1. September 2009 modifizierten Regelung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes in Art. 34 d vorgemacht. Ein verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme ist danach möglich, wenn die Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe auf andere Art und Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist und eine richterliche Anordnung vorliegt.
Der Aufwand, eine ähnliche Bestimmung im Zuge dieses Gesetzes in das Verfassungsschutzgesetz einzubringen, wäre denkbar gering gewesen. Aber darauf sind Sie wahrscheinlich nicht gekommen, Herr Jäger. Oder enthalten Sie dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz ganz bewusst diese Eingriffsmöglichkeit vor? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Stotko das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mich die Frau Präsidentin auf die sommerlichen Temperaturen hingewiesen und mir der Innenminister sein Sakko angeboten hat, freue ich mich, aus meiner Besuchergruppe kommend und Sie, Herr Kollege Lehne, beinahe verpassend, Folgendes sagen zu können:
Dass Sie bei einem Punkt, an dem wir einer Meinung sind, trotzdem noch den Versuch unternehmen, die Regierung zu kritisieren, ist nicht ungewohnt, aber trotzdem untauglich. – Ich will das ganz klar sagen.
eine Regierung noch hinten liegt und an welchen Stellen etwas erfüllt werden muss, hätten Sie dieses lesen können. Denn wir wissen beide, was auf Bundesebene geregelt werden muss: Es ist die Frage, wie wir mit der Speicherung von Daten umgehen. – Das Bild, das die CDU dort im Verhältnis zur FDP abgibt, ist ein trauriges.
Herr Kollege Lehne, mit Blick auf die heute Morgen geführte Debatte über Rechtsterrorismus und dem diesbezüglichen Austausch von Daten wäre ich sehr froh, wenn Sie Ihr gerade gezeigtes Engagement im Deutschen Bundestag – vielleicht sogar auf europäischer Ebene mit, wenn ich das so sagen darf, brüderlicher Verbindung – einsetzen würden, um auf Bundesebene endlich eine Regelung zu erreichen, auf deren Basis wir dann den Straftätern das Wasser abgraben können, damit sie im Internet keine Straftaten mehr begehen können.
Ich komme auf unsere etwas unspektakuläre Änderung in Bezug auf die gesetzliche Befristung in § 29 Verfassungsschutzgesetz zurück. Nicht umsonst haben wir vor langer Zeit die Befristung von Gesetzen eingeführt. Sie macht auch deshalb Sinn, weil wir im Rahmen der Debatte über die Beibehaltung oder Streichung einer Regelung auch immer noch einmal inhaltlich diskutieren. Das haben wir auch koalitionsintern getan. Das fand ich sehr wichtig.
Die Empfehlung, die heute durch den Gesetzentwurf der Landesregierung gegeben wird, ist letztendlich durch einen Evaluierungsbericht entstanden. Das ist der Punkt. Auch diesen sollte man lesen, lieber Kollege Lehne.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass wir mit den Regeln, die wir hier gefunden haben, organisierte Kriminalität bekämpfen. Mit diesen Regelungen verfügen wir über die Möglichkeit – das finde ich wichtig –, bei Finanztransaktionen festzustellen, wohin Gelder fließen. Wir haben die Chance, relativ leicht und ohne großen Aufwand bei den Betroffenen festzustellen, ob sie mit Schwarzgeld arbeiten und ob größere Summen bewegt werden.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf der Landesregierung genau der richtige Weg im weiteren Kampf gegen Kriminalität und gegen Terrorismus. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Besten Dank, Kollege Lehne.
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Bolte das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einer Angelegenheit zu tun, die durch die Debatte von