Protokoll der Sitzung vom 08.12.2011

Meine Damen und Herren, viel diskutiert wurde auch über den Datenschutz. Hier wurden Verbesserungen vorgenommen. Die GEZ darf beispielsweise für zwei Jahre keine Adressen von Privatanbietern kaufen. Sie muss nicht mehr benötigte Daten unmittelbar löschen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Datenschutzbemühungen in gemeinsamen Gesprächen mit den Landesdatenschutzbeauftragten konkretisiert.

In ihrem Entschließungsantrag fordern SPD und Grüne, dass gerade dieses Thema einen besonderen Stellenwert bei der Evaluierung des neuen Staatsvertrags erhält. Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen sollen nach dem neuen Modell einen Drittelbeitrag entrichten. In der Protokollerklärung zum Staatsvertrag heißt es hierzu, dass diese Beiträge für die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingesetzt werden sollen, also beispielsweise für die Untertitelung von Fernsehfilmen.

In unserem Entschließungsantrag fordern wir darüber hinaus, dass das Befreiungsverfahren vereinfacht wird. In diesem Verfahren soll eine einfache Kopie genügen, nicht wie bisher eine kostenaufwendige beglaubigte Kopie der Dokumente erforderlich sein.

Meine Damen und Herren, FDP und Linkspartei haben im Haupt- und Medienausschuss gegen den Entwurf des Staatsvertrages gestimmt. Beide werden wohl auch hier gleich wieder mit Nein votieren. Die Linkspartei im Saarland hingegen hat dem gleichen Staatsvertrag erst in der letzten Woche ihre Zustimmung erteilt. Anscheinend hält die NRWLinke nicht besonders viel vom Urteilsvermögen ihrer saarländischen Kollegen und ihres Vorsitzenden Oskar Lafontaine.

Herr Witzel, Sie werden gleich sicherlich ausführlich begründen, warum Sie von der FDP dem Staatsvertrag nicht zustimmen können. Man fragt sich aber, wer die Eckpunkte bis Juni 2010 verhandelt hat.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wer war damals an der Regierung in NRW beteiligt? Die FDP war im Kabinett vertreten. Die FDP stellte mit Andreas Pinkwart den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Die FDP hatte direkten Einfluss auf die grundlegenden Verhandlungen.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie sich die FDP hierbei aus der Verantwortung zieht und mit den Entscheidungen ihrer Regierungszeit nichts mehr zu tun haben will. Dabei gab es viele falsche Entscheidungen, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen rückgängig gemacht hätten. Mit dem Beitragsstaatsvertrag haben Sie aber etwas Vernünftiges verhandelt.

Natürlich gibt es auch Kritik am Entwurf. Insgesamt führt die Neuordnung aber zu Erleichterungen und

Vereinfachungen. Das System wird gerechter. Es gibt weniger Kontrollen an der Haustür. Die Gebühren bleiben stabil. Wir stimmen dem Staatsvertrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Keymis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Keymis.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute keine ausführliche Diskussion führen, sondern nur Grundsätzliches sagen. So sind wir angetreten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir heute nicht die ganzen Diskussionen wiederholen, die wir im Laufe der letzten Monate zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geführt haben.

Ich bin der Meinung, dass wir uns eine Debatte überhaupt nicht leisten können, nämlich die Infragestellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gab in den letzten Monaten manchen Beitrag, der einen daran zweifeln ließ, ob wir es gemeinsam in der Bundesrepublik Deutschland immer noch so sehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unser Land insgesamt von besonderer Bedeutung ist. Ich will und muss nicht all das unterstreichen, was das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahrzehnten zum öffentlich-rechtlichen

Rundfunk bereits im Grundsatz ausgeführt hat und worum es da geht.

Ich sage nur ein Wort dazu – es klingt für viele von Ihnen wie Urlaub –: Italien. – Was sich in der politischen Landschaft dieses Landes mit einem Medienmacher an der Spitze abgespielt hat, hat mir in den letzten Jahren einen ziemlichen Schrecken eingejagt. Ihm gehört fast alles, was medienpolitisch irgendeine Bedeutung hatte – mit Ausnahme der RAI, des verbliebenen öffentlich-rechtlichen Senders, den er auch mit seinen Leuten besetzt hat. Nach meinem Eindruck wussten auch die Italienerinnen und Italiener in den letzten Jahren nicht immer genau, was sie gewählt haben, weil ohnehin klar war, wohin die Reise ging. Der politische Führer Berlusconi hatte sich mit seinem System und dem, was darin nicht funktioniert hat, bestens festgesetzt.

Das wollen wir alles nicht. Wir haben uns bewusst politisch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden und verhalten uns dementsprechend. Auch die Bürger, die sich im Moment noch mit einer Reihe von Protestbriefen und Mails darüber beschweren, dass wir jetzt mit einer breiten Mehrheit des Hohen Hauses für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags stimmen werden, werden verstehen, dass wir damit ein System sichern, welches ihnen wiederum Vielfalt sichert und ein breites Angebot an Informationen, Bildung und Kultur bietet.

Ich habe heute noch einmal Zahlen nachgesehen. Ich wähle bewusst einmal einen Sender, dessen Sitz nicht in unserem Bundesland liegt, nämlich das ZDF. Der Anteil der Unterhaltung liegt dort bei knapp 7 %, der Anteil an Information bei gut 36 %. Damit möchte ich deutlich machen, in welchem Verhältnis Kochsendungen und Information in der Realität zueinander stehen. Alle, die meinen, es wäre andersherum, sehen offenbar das Falsche. Sonst würden sie die Mischung so wahrnehmen, wie sie in Wirklichkeit ist.

Wir haben schon eine Reihe von Punkten von Herrn Kollegen Vogt von der SPD gehört. Ihm danke ich herzlich für die gemeinsame Arbeit in den letzten Wochen und Monaten. Es gab immer wieder Versuche an die Fraktionen von CDU und FDP, über einen Vertrag zusammenzukommen, der immerhin im Wesentlichen schon von der Vorgängerregierung ausgehandelt worden war.

Im Juni 2010 stand das Paket „Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der 15. Version“. Deswegen war es zum Teil nicht immer verständlich, warum die eine oder andere Irritation auftaucht. Es wird mir auch unverständlich bleiben, warum Sie, Herr Kollege Witzel, gleich erklären werden, dass Sie das Paket nicht für zustimmungsfähig halten, obwohl Sie es in Verantwortung mit ausgehandelt haben. Sie haben Gründe, die Sie anführen werden. Aber die hätten Sie schon alle umsetzen können, als Sie in Verantwortung standen und gemeinsam mit der CDU die Regierung stellten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Insofern ist der Unterschied zwischen staatstragendem Handeln und einer gewissen Verweigerungshaltung zu beobachten, was ich in dem Fall sehr bedaure, weil wir im Grundsatz – das weiß ich, Herr Kollege Witzel – in Bezug auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Bundesrepublik Deutschland einig sind.

60 Cent pro Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen, kostet uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner gesamten Breite und Vielfalt: ARD, ZDF, Deutschlandradio. Das ist weiß Gott ein Betrag, der von fast jedem in diesem Land zu leisten ist. Alle, die es sich nicht leisten können, werden nach wie vor aus sozialen Gründen von dieser Gebühr befreit. Dasselbe gilt – das ist auch gut so – für Menschen mit Behinderungen und selbstverständlich für die eben schon von mir genannten sozial schwächeren Personen in unserer Bürgerschaft, die nicht in der Lage sind, an der Stelle mitzuhalten.

Das gilt auch für eine Reihe von Einrichtungen. Ich habe eine Mail gelesen, in der sich jemand beschwert, dass Gefängnisse von der Rundfunkgebühr befreit sind. Ich finde das richtig. Insofern können wir nun den differenzierten Teil der Diskussion abschließen, um zur Generallinie zurückzukommen.

Ein Punkt ist mir sehr wichtig, der in unserer Entschließung gleich die Hauptrolle spielen wird: das Thema „Datenschutz“. Unsere Landesregierung hat sich nach der Regierungsübernahme im Sommer 2010 vehement dafür eingesetzt – wofür ich ihr sehr dankbar bin –, dass das Thema „Datenschutz“ noch einmal unter den kritischen Gesichtspunkten der Landesdatenschützer, die noch mal konferiert hatten, aufgerufen wurde. Es sind entsprechende Verbesserungen eingearbeitet worden.

Es genügt uns nicht an allen Stellen alles, aber es ist auf dem richtigen Weg. Deswegen haben wir, SPD und Grüne, uns zu einer Entschließung entschlossen, die wir gleich einbringen werden. Wir werben um Zustimmung, weil wir glauben, dass auch im Hohen Hause die Meinungen zum Thema „Datenschutz“ gar nicht weit auseinandergehen. Ich würde mich freuen, wenn die Entschließung mit breiter Mehrheit bestätigt würde.

Die Fragen, die wir in den nächsten Staatsverträgen zu diskutieren haben, werden sicher immer wieder mit dem zu tun haben, was wir jetzt andiskutiert haben. Insofern wird uns das Thema weiter beschäftigen, insbesondere die Qualitätsfrage, die immer wieder von der FDP-Fraktion aufgeworfen wurde. Ich sage noch mal: Das haben wir politisch nicht zu debattieren. Aber wer wie wir alle aufmerksam durch die Szenerie läuft, weiß, dass wir alle uns an den Stellen, wo das richtig ist, über diese Frage sehr grundsätzlich und weitergehend Gedanken machen werden: nicht im politischen Streit über Qualität, sondern da, wo Qualitätsdebatten zu führen sind, zum Beispiel in den Gremien oder auch im öffentlichen Diskurs.

Hinzu kommt das Thema „Werbefreiheit“. Auch da sind wir auf dem Wege, uns dahin zu bewegen. Die Regierung springt immer fröhlich voran und verkündet es schon. Ich finde das gut, Frau Ministerin, wenn wir den Rundfunk in die Jahre hinein noch unterscheidbarer von dem machen, was wir sonst an privaten Angeboten haben.

Zum Abschluss will ich klar sagen: Einen Streit brauchen wir nicht mehr lange zu führen – da hat jeder, der in dieser Woche den „Spiegel“ durchgeblättert hat, einen Einblick bekommen –: Das ist der unheimliche Gigantenstreit zwischen den Verlegern in Deutschland, diesem wirklich sehr kleinen bescheidenen Land in dieser Welt, den Fernsehanstalten, öffentlich-rechtlich und privat, und zwischen denen, die im Internet das eine oder andere Angebot aufgebaut haben.

Ich glaube, wir werden uns zukünftig ganz andere Gedanken machen müssen, wie Meinungsmacht überhaupt noch gerecht und vernünftig verteilt werden kann und wie wir uns vor dem Hintergrund der enormen Marktmacht, die weltweit mit den großen Playern dieser Welt auf uns eindringt, gemeinsam positionieren. Das wird ein spannender und wichti

ger Streit werden. Netzneutralität und andere Fragen werden eine Rolle spielen.

Diese kleinen Streitereien, die immer noch geführt werden, diese Scharmützelchen zwischen dem Verband der privaten Rundfunkbetreiber und den Verlegern, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Politik, werden dann Musik von gestern sein – möglicherweise sogar relativ angenehme Musik, weil der Krach, der weltweit auf uns zurollt, von einer ganz anderen Qualität ist. Ich hoffe, dass wir uns dann einmal mehr gemeinsam für unser System, das in dieser Form weltweit einmalig ist, einsetzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine breite Zustimmung im Hohen Hause.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Witzel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner hatten mit ihrer Vermutung recht – der Entschließungsantrag wirft auch seine Schatten voraus –: Wir werden heute dem Staatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen können. Ich darf daran erinnern: Ursprüngliches Ziel der Reform war ausdrücklich eine bürokratiearme und gerechte Gebühr, die für den Verbraucher geschaffen werden sollte. Ferner ging es darum, bestehende Irritationen auch im Vorgehen der Gebührenbeitreibung bei der Gebühreneinzugszentrale beim Verbraucher zu beseitigen. Alles sollte einfacher und gerechter werden.

Nach unseren Schätzungen ist von den hehren Zielen, die zu Beginn des Prozesses da waren, nicht mehr viel übrig geblieben. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die rot-grüne Landesregierung, die diesen Vertrag ausverhandelt hat, dafür kritisieren, dass sie die berechtigten Punkte in den Runden, die es dort vor einer endgültigen Einigung über das Vertragswerk gegeben hat, nicht unterbringen konnte.

Deswegen: Schauen wir uns die Ziele an, die es mal gegeben hat! Ziel war ein Modell ohne Doppelbelastung für die Bürger. Jetzt haben wir im neuen Staatsvertragsentwurf ein System, das diese Einfachheit nicht gebracht hat, dafür aber für verschiedenste Branchen der Wirtschaft Mehrbelastungen.

Uns sagt die Landesregierung: Unter dem Strich wird es für die Wirtschaft billiger. Dann sagen wir, dann müsste sich die Wirtschaft im eigenen Interesse freuen und von einem guten Vertrag sprechen, wenn die Belastungen sinken. Nur: Die Wirtschaft kommt selber zu ganz anderen Berechnungen und warnt ausdrücklich ganz breit davor, dem Entwurf zu folgen. Alle Dachorganisationen der nordrhein

westfälischen Wirtschaft verlangen von der Politik: Helft uns, lehnt diesen Staatsvertrag ab! Es wird für uns um hohe zweistellige Millionenbeträge teurer.

Die sind ja nicht alle dumm und unökonomisch und wollen sich nur nicht von der Politik helfen lassen. Zumindest in einer Reihe von Branchen mittelständischer Unternehmen wird es Gründe dafür geben. Gerade besonders personalintensive Unternehmen werden zukünftig bestraft. Wer das Gewünschte tut, Leute zu beschäftigen und sie in Arbeit, in Lohn und Brot zu bringen, auch in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, der wird in Zukunft vom System mehr belastet und bestraft.

Natürlich sehen auch wir einen wesentlichen Kritikpunkt beim Datenschutz: bei den Defiziten, die es in diesem Bereich gibt. Bürokratiearmut, Datenschutz und Verbraucherfreundlichkeit – auch das waren einmal Ziele im Rahmen einer Systemreform.

Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mit einem Zitat aus dem 20. Datenschutzberichts des Landesdatenschutzbeauftragten beginne, dessen Arbeit sicherlich auch in diesem Haus wertgeschätzt wird. Er schreibt:

„Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vollzogen werden. Anstelle der bisherigen gerätebezogenen Abgabe soll ab 2013 ein wohnungs- bzw. betriebsbezogener Pauschalbeitrag treten. Ziel des Systemwechsels ist eine Vereinfachung des Verfahrens zur Beitragserhebung. Dabei ist zu befürchten, dass die Chance verpasst wird, die Befugnisse beim Beitragseinzug datenschutzrechtlich zu begrenzen und die Grundsätze der Direkterhebung, der Datensparsamkeit und -vermeidung bei der Beitragserhebung umzusetzen.“

Er warnt davor, den Staatsvertrag in dieser Form umzusetzen. Wir haben an der Anhörung teilgenommen und gehört, wie vor der Rasterfahndung gewarnt wurde sowie vor Methoden, die angedacht sind und die man eigentlich eher im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten des Strafrechts kennt, aber nicht, wenn es darum geht, die richtige Gebührenhöhe festzusetzen.

Was ist konkret gemeint? Die GEZ bekommt die Befugnis, Daten aus privaten Quellen zu erheben. Sprich: Es können zukünftig beliebig viele Adressbestände, selbst von dubiosen, windigen Adresshändlern, erworben werden, ohne dass man sich näher mit der Herkunft dieser Daten und der Datenqualität beschäftigt. Es gibt jetzt die Zusage, diese Regelung wird für zwei Jahre ausgesetzt. Wir fragen: Wenn man es doch gar nicht will, warum nimmt man es dann nicht direkt aus dem Vertrag heraus?

Es geht um den Grundsatz der Direkterhebung der Daten. Zukünftig werden die Mitarbeiter der GEZ

weniger vor der Haustür eines Betroffenen stehen, sondern sich eher bei Arbeitgebern, bei Versicherungen und bei Vermietern erkundigen, um Lebenssachverhalte auszuforschen. Wir glauben nicht, dass dies die Akzeptanz der GEZ und der Rundfunkgebühren steigern wird.

Ein weiterer Punkt: Die Aufgabe einer Wohnung, also der Auszug, muss mit Inkrafttreten der neuen Regelungen leider gesondert begründet werden. Da fragen wir uns allen Ernstes: Was gehen die GEZ die privaten Wohnverhältnisse an?

Weiterhin gilt, Befreiungstatbestände müssen durch die Vorlage von Originalbelegen und bei Leistungsträgern beglaubigten Kopien übermittelt werden. Das geht über das hinaus, was wir zum Beispiel von den Arbeitgeberbefugnissen kennen. Da gibt es den Arbeitnehmerdatenschutz im Umgang mit der Vertraulichkeit von Krankendaten und Originalbescheiden. Der Arbeitgeber bekommt eben nur einen informationsreduzierten Durchschlag – datensparsamer als das, was, wie der Landesdatenschutzbeauftragte und die Experten befürchten, zukünftig bei der GEZ vorhanden sein wird.

Das Problem ist: Der Landesdatenschutzbeauftragte als die eigentlich geborene Instanz, der auch hier seine Aufgaben wahrnehmen soll, darf dies eben nicht bei der in Nordrhein-Westfalen angesiedelten GEZ mit ihren über 42 Millionen Datensätzen. Wir kommen an einer anderen Stelle dieser Tagesordnung darauf zurück. Es wäre sicherlich ein vertrauensstiftendes Signal, wenn die Kontrolle der GEZ nicht nur durch den WDR-Datenschutzbeauftragten erfolgte.

Da wir, die FDP-Landtagsfraktion, hier keine Verweigerungshaltung einnehmen, sondern durchaus die positiven Ziele, die es einmal gab, bei der auf uns zukommenden Reform umsetzen wollen, sagen wir ausdrücklich: Die Gründe, warum wir die Reform der Rundfunkfinanzierung in Angriff nehmen müssen, bleiben für uns weiterhin gültig. Wir müssen – das ist von meinen Vorrednern völlig zu Recht dargestellt worden – weg vom Gerätebezug. Dieser ist in der multimedialen Welt nicht mehr zukunftsfähig. Da muss es mehr Gerechtigkeit geben. Es gibt neue Anknüpfungspunkte als Bemessungsgrundlagen. All das steht für uns außer Frage.