Da wir, die FDP-Landtagsfraktion, hier keine Verweigerungshaltung einnehmen, sondern durchaus die positiven Ziele, die es einmal gab, bei der auf uns zukommenden Reform umsetzen wollen, sagen wir ausdrücklich: Die Gründe, warum wir die Reform der Rundfunkfinanzierung in Angriff nehmen müssen, bleiben für uns weiterhin gültig. Wir müssen – das ist von meinen Vorrednern völlig zu Recht dargestellt worden – weg vom Gerätebezug. Dieser ist in der multimedialen Welt nicht mehr zukunftsfähig. Da muss es mehr Gerechtigkeit geben. Es gibt neue Anknüpfungspunkte als Bemessungsgrundlagen. All das steht für uns außer Frage.
Aber wir wollen eben ein besseres Modell. Einfach, niedrig und gerecht – das ist aus unserer Sicht das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe in Form einer Flatrate. Die Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages besagen, dass das geht und dass man es mit einer Abgabe von 9 € pro Person problemlos hinbekommt, wenn es von etwas Sparsamkeit in den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleitet wird. Deshalb sagen wir: Es kommt nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung in dem Fall, dass man ein besseres Modell wählt, um die Rund
Die Medienkonvergenz ist wichtig. Ein neues, zukunftsfähiges Finanzierungsmodell muss sie berücksichtigen. Wir sagen aber auch, wir müssen zu Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst bereit sein. Wir brauchen einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der Zukunft hat, der Qualität hat und werbefrei ist.
Es ist schön, dass es in so wesentlichen Fragen der Ausrichtung in diesem Haus doch eine große Einigkeit gibt. Vielleicht werden wir uns auch darin einig, dass zur Grundversorgung und zur Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht unbedingt eine Palette von 100 einzelnen Angeboten passt, wie es heute der Fall ist. In den Strukturen findet sich sicherlich noch eine kleine Effizienzreserve.
In diesem Sinne werden wir den Vertrag ablehnen und werben bei den anderen Fraktionen dafür, dies ebenfalls zu erwägen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Michalowsky das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute liegt ein schlechtes Gesetz zur endgültigen Abstimmung vor. Das Paradoxe ist: Alle Anwesenden wissen das; denn alle haben Entschließungsanträge vorgelegt und wollen damit die schlimmsten Fehler heilen. Trotzdem wird es leider eine breite Mehrheit für den mangelhaften Vertrag geben.
Dass dieser Vertrag in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine absolute Katastrophe ist, dass er ein Schlag in das Gesicht von rund 800.000 behinderten Menschen ist, dass kleine Unternehmen überproportional belastet werden – dies alles haben wir schon oft bemängelt und als Grund für unsere Ablehnung des vorliegenden Vertrags genannt.
Ich möchte an einem Beispiel auf die massiven handwerklichen Mängel dieses Entwurfs aufmerksam machen, und zwar an dem Beispiel, das in den letzten Wochen erst im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag aufgekommen ist, nämlich dem der Kleingärten, Datschen und Lauben.
Kurz noch mal, worum es hier geht: Nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes ist im Kleingarten eine Laube mit höchstens 24 m² zulässig. Eine solche
Laube gilt nicht als Wohnung, ist von der Zahlung von Rundfunkgebühren ausgenommen. Das Problem ist nun, dass in der ehemaligen DDR viele Datschen in Kleingärten errichtet wurden, deren Wohnfläche größer als 24 m² ist. Im Einigungsvertrag wurde auf diese Besonderheit Rücksicht genommen. Die Gartenhäuser genießen Bestandsschutz und müssen nicht abgerissen werden.
Diese Ausnahmeregelung fehlt aber im Rundfunkstaatsvertrag. Das wiederum bedeutet, dass gemäß den Formulierungen im Entwurf alles über 24 m² als Wohnung gilt, für die die volle Gebühr fällig ist. Rund 30.000 ostdeutsche Kleingärtner müssen zweimal 17,98 €, also 35,96 € zahlen.
Bis zu diesem Punkt sprechen wir nur über einen handwerklichen Fehler, der nicht passieren darf, aber nun mal passiert ist.
Es geht jedoch weiter, und aus dem handwerklichen Fehler wird ein Skandal. Natürlich ist es gegen diese Ungerechtigkeit zu massiven Protesten gekommen, die jetzt Erfolg haben. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat im Einvernehmen mit der ARD am 17. November 2010 erklärt, dass solche Großlauben nicht anders zu behandeln sind als Kleinlauben und dafür keine Gebühren zu entrichten sind.
Ebenfalls am 17. November gab es eine Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder, die unter TOP 5 beschlossen haben – Zitat aus dem Protokoll –:
„Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder begrüßen die in der ARD abgestimmte Position des Mitteldeutschen Rundfunks, wonach seitens des öffentlichenrechtlichen Rundfunks die konkrete Rechtspraxis bei der Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 3 des Staatsvertrages so erfolgen soll, dass den spezifischen Belangen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rechnung getragen wird.“
Im Klartext – damit Sie das alle auch verstehen –: Die großen Fraktionen wollen einem Staatsvertrag zustimmen, der rechtsunsichere Formulierungen beinhaltet und bestimmte Voraussetzungen eines Bundesgesetzes und des damit zusammenhängenden Einheitsvertrages nicht beachtet.
Die Rundfunkanstalten der ARD wiederum sagen nun, dass sie den Vertrag so angewendet wissen wollen, als ob es diese Nichtbeachtung nicht gegeben hätte. Und die Spitzenbeamten sagen: Prima, das machen wir so!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht Ihr ernst sein! Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik, in der man sich irgendwelche Hintertürlösungen selbst basteln kann.
Wenn wir uns als Parlament und gewählte Abgeordnete nicht lächerlich machen wollen, dann müssen wir Nein zu diesem Staatsvertragsentwurf sagen
und schleunigst dafür sorgen, dass ein vernünftiger Staatsvertrag auf den Weg gebracht wird, der die erkannten Schwachstellen beseitigt und an dessen Erarbeitung auch die Medienpolitiker und die Fraktionen endlich beteiligt werden sollen, damit der gewünschte Konsens auch erreicht werden kann. In diese Richtung geht unser vorliegender Entschließungsantrag.
Meine Damen und Herren, oftmals hört man das Argument, dass der vorliegende Entwurf jetzt beschlossen werden muss, weil im Falle einer Ablehnung das Thema erst mal für zehn bis 15 Jahre in der Versenkung verschwinden würde. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Ich möchte daran erinnern, dass wir die Abgeordneten sind. Wir bestimmen die Politik. Wenn die Mehrheit zur Landesregierung sagt, dass sie gefälligst einen vorliegenden Vertrag beiseiteschieben und neu verhandeln soll, und zwar sofort, dann hat sie das auch zu tun und nicht erst in 15 Jahren.
Zum Datenschutz: Der § 11 Abs. 4 erlaubt die Sammlung von Daten ohne das Einverständnis der Betroffenen.
§ 8 Abs. 5 verlangt die Darlegung der Gründe für die Aufgabe einer Wohnung und zwingt selbst Vermieter zu Auskünften über Dritte.
In § 4 stehen überzogene Forderungen bei der Vorlage von Nachweisen für Behinderungen und Armut. Konkret scannt die GEZ die Unterlagen ein und behält sie auf ihren Datenträgern.
Die GEZ wird zu einer Supermeldebehörde aufgebläht, sagt der sächsische Datenschutzbeauftragte. Der aus NRW spricht von möglichen Rasterfahndungen.
Soziale Gründe: Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen fällt weg. Mit dem Drittelbeitrag den Ausbau der Barrierefreiheit zu begründen ist hanebüchen, einmalig. Die Drittbescheinigung für Befreiungsanträge aus sozialen Gründen wird abgeschafft, auch die Beitragsfreiheit für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Stiftungen.
Mangelnde Rechtssicherheit: Der Hamburger Verfassungsrechtler Ingo von Münch – ein FDPMitglied, ein Mitglied Ihres Vereins – hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt appelliert an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen in den letzten Tagen, der Zwangsabgabe nicht zuzustimmen, und erinnert daran, dass wir Vertreter des ganzen Volkes und nicht der Rundfunkanstalten sind.
Doppelbelastungen: Für Zweitwohnungen, Ferienhäuser, Schrebergartenlauben und sonstige Domizile zahlt man künftig doppelt. Zahlungen für Leistungen, die man nicht in Anspruch nimmt: Mehrere Millionen Radiohörer zahlen künftig den vollen Beitrag, auch wenn sie weder Fernseher noch Computer noch Handy besitzen. Sogar Menschen, die nicht einmal ein Radio haben, werden künftig zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, schon jetzt ist absehbar, dass ein weiteres wichtiges Ziel des Rundfunkstaatsvertrags verfehlt wird, nämlich die angestrebte und oft verkündete Akzeptanzerhöhung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Bei einem Staatsvertrag, der mehr Probleme schafft als löst, bleibt für Die Linke in der Konsequenz nur die Ablehnung.
Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir einen Verhandlungsneustart erreichen. Ich bin sicher, dass Sie dem alle zustimmen werden, weil auch Sie die Probleme erkannt haben, wie man an Ihren Entschließungsanträgen sieht. Darum appelliere ich noch mal an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lehnen Sie den vorliegenden Vertragsentwurf ab, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und lassen Sie uns einen vernünftigen Gebührenstaatsvertrag entwerfen, der von der Bevölkerungsmehrheit tatsächlich akzeptiert werden kann.
Im Übrigen ist es so – das wissen Sie –: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist ebenso falsch.
Ich mache Ihnen ein Angebot: Ich habe Ihnen das jetzt ein ganzes Jahr lang nach jeder Rede gesagt; Sie kennen den Text. Lassen Sie uns den einmal gemeinsam sprechen, dann höre ich damit auf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass die überwiegende Mehrheit dieses Hauses in der Sitzung des Haupt- und Medienausschusses in der letzten Woche diesen 15. Staatsvertrag und damit die Zustimmung zum Modellwechsel von einer nicht mehr zeitgemäßen Rundfunkgebühr zu einem Rundfunkbeitrag unterstützt hat. Es ist ein guter Staatsvertrag, der hier vorliegt, weil er viele Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht enthält.