Ohne konkretes Zutun werden unzählige Menschen direkt mit kriminaltechnischen Mitteln überprüft und überwacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Methoden stellen eklatante Einschränkungen der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte dar.
Zum anderen beschränkt sich das System noch nicht einmal auf diesen Generalverdacht. Nein, Kennzeichen aus bestimmten Ländern sind verdächtiger als andere. Der niederländische Justizminister kündigte an, dass das System helfen soll, Kleintransporter, etwa aus Rumänien und Bulgarien, zu erkennen, mit denen mutmaßlich illegale Prostituierte in die Niederlande gebracht werden sollen. Mutmaßlich!
Schon bei oberflächlicher Betrachtung muss uns klar sein, dass durch solche Maßnahmen die organisierte Kriminalität auch nicht ansatzweise in ihrem Treiben behindert wird. Die rechte Wählerschaft versteht dennoch, was der Justizminister eigentlich ankündigt: Fahrzeuge aus osteuropäischen Ländern sollen gezielt herausgefiltert werden. Ihren Insassen soll bewusst gemacht werden, dass sie nicht erwünscht sind.
Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur ein Angriff auf den sogenannten Geist von Schengen, sondern es ist traditioneller Rassismus in moderner, hochtechnisierter Spielart. Statt die Kriminalität zu bekämpfen, geht es um die Bekämpfung illegalisierter Zuwanderung. Die technische Hochrüstung an den europäischen Binnengrenzen folgt der inhumanen Logik der EU an ihren Außengrenzen. Die Niederlande planen im Innern das, was Frontex nach außen übernimmt.
Zwischen 1988 und 2009 kamen laut Daten der Migrationsinitiative der Evangelischen Kirche 14.687 Menschen an den EU-Außengrenzen ums Leben. Wenn wir hier vom Geist Schengens sprechen, sind es auch diese 14.687 Einzelschicksale und die noch unbekannte Zahl der Familienangehörigen der Getöteten bzw. ums Leben Gekommenen, die uns nachdenklich stimmen sollten.
Dabei handelt es sich um Menschen, die das Wenige, was sie haben, aufgeben, die sich bei kriminellen Menschenhändlern verschulden und oft monatelange Höllenmärsche durch die Wüste in der Hoffnung auf ein besseres Leben in der Wohlstandsfestung Europa auf sich nehmen. Doch sehen Sie oftmals als Erstes nicht die Hilfe, die sie benötigen, sondern Fregatten, paramilitärische Grenzeinheiten oder Kamerasysteme wie das „@migo-boras“. Sie
Kolleginnen und Kollegen, wollen wir das? Wollen wir diesen Menschen ganz klar sagen: „Ihr seid nicht erwünscht“? Das, was in den Niederlanden angegangen wird – dieser Politik müssen wir entschlossen und geschlossen entgegentreten; denn nicht nur für Die Linke stellt das einen konkreten Angriff auf den europäischen Gedanken und die demokratischen Werte dar. Wir verstehen diesen gemeinsamen Antrag als Aufforderung an die Landesregierung, offensiv auf die niederländische Regierung zuzugehen. Die beabsichtigte Aufrüstung der Grenzüberwachung ist zu verhindern bzw. zurückzubauen, wo sie bereits existiert.
Ich glaube, ich darf für ganz viele in diesem Raum sprechen: Ich würde mich freuen, wenn wir den Gedanken des Europa ohne Grenzen tatsächlich gemeinsam – auch mit der niederländischen Regierung – umsetzen würden; denn Europa ist für uns alle da, und wir dürfen nicht aussortieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Generalkonsul! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass man sich einmal heftig darüber streiten würde, dass die Freiheiten innerhalb der Europäischen Union nicht weit genug gehen und dass Kameras an den Grenzen schwerwiegende Verstöße darstellen, ist mit Blick auf die Geschichte Europas schon beruhigend. Die europäische Einigung, die als eines der größten Friedensprojekte der Menschheit angesehen werden kann, wird nicht durch potenzielle Grenzkontrollen ins Wanken gebracht. Es waren ganz andere Probleme nach dem Zweiten Weltkrieg, die vor allem Deutschland und Frankreich unter Konrad Adenauer und Charles de Gaulle an ein geeintes Europa glauben ließen. Und die Geschichte hat ihnen recht gegeben.
Umso wichtiger ist es, im grenzüberschreitenden Dialog Missstände anzusprechen und damit europäische Normalität zu leben. Ein solcher liegt hier vor. Wir sollten uns aber fragen, warum die Niederlande, unser Nachbar, entsprechend handeln. Die Niederlande, die in vielerlei Hinsicht als besonders liberal galten – etwa in der Ausländerpolitik oder sogar im Hinblick auf Drogen –, haben offenbar in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine Kehrtwende vollzogen, weil dieser Weg gescheitert ist. Der Drogentourismus soll eingedämmt werden, Konflikte um den Umgang mit Einwanderern und Multikulti haben das
Land in den letzten Jahren tief bewegt. Die absolute Offenheit in alle Richtungen wird gesellschaftlich in den Niederlanden nicht mehr akzeptiert.
Es ist daher zunächst einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass sich unser Nachbar dieser Diskussion stellt. Dennoch irritiert das Vorgehen an der deutschniederländischen Grenze. Die Niederlande, die zu den Erstunterzeichnern des Schengener Übereinkommens im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck gehörten, installieren an 15 Grenzübergängen automatische Überwachungsanlagen, durch die ab kommendem Januar routinemäßig alle ankommenden Fahrzeuge erfasst werden sollen. Damit will die niederländische Regierung Menschenhandel und illegale Einwanderung besser bekämpfen. Insgesamt soll eine Speichermöglichkeit von vier Wochen gesetzlich verankert werden. Wie genau diese Regelungen aussehen, ist bislang unbekannt. Interessant ist sicher, dass ein Gesetz noch gar nicht vorliegt, das zumindest den Rahmen festlegt und an dem man ablesen könnte, was genau überprüft werden soll, was gespeichert wird – und viele weitere wichtige Details.
Die angestrebten Ziele – nämlich Menschenhandel und illegale Einwanderung zu bekämpfen – sind sicher wichtige Gründe. Auch gegen eine Videoüberwachung in einem definierten gesetzlichen Rahmen ist als solches dem Grunde nach nichts einzuwenden. Und doch bleibt ein fader Beigeschmack, wenn die Kontrollen insbesondere an den Binnengrenzen der Europäischen Union stattfinden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union – zudem noch ein Erstunterzeichnerstaat des Schengener Abkommens – hierüber weder mit den Nachbarstaaten noch mit der Kommission gesprochen hat. Das erinnert stark an die Irritationen, die vorübergehende Kontrollen Frankreichs an den Grenzen zu Italien im Zuge des Migrantenansturms auf Lampedusa auslösten, sowie an die jüngsten Irritationen durch Dänemark, das kurzfristig wieder permanente Grenzkontrollen eingeführt hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Europa hat derzeit aus vielen Gründen mit seiner Akzeptanz in der Bevölkerung zu kämpfen. Aber wie schrieb die „Financial Times Deutschland“ am 21.11.2011:
„Wenn die Bürger derzeit irgendetwas Positives mit der EU verbinden, dann sind es die Umtauschfreiheit sowie die Reisefreiheit.“
Es müsse weder umgerechnet noch ständig Bargeld gewechselt werden, und man habe freie Fahrt über Ländergrenzen ohne Stau, Wartezeit und Passkontrollen.
Daher gilt es, besonders sensibel mit den Errungenschaften der europäischen Einigung umzugehen. Zwar sind die genannten Freiheiten direkt nicht in Gefahr durch Kontrollen per Kamera, die Kennzeichen abgleichen; aber es muss genau geprüft werden, ob dies mit dem Geist von Schengen ver
einbar ist. Es ist daher richtig, dass die zuständige EU-Kommission Informationen aus den Niederlanden angefordert hat und plant, die Vereinbarkeit mit dem Schengener Abkommen zu überprüfen.
Eine systematische Kontrolle könnte nämlich einer Grenzkontrolle gleichkommen und damit einen Verstoß darstellen. Hinzu tritt, dass ein gesetzlicher Rahmen bislang nicht erkennbar ist. Das Schengener Abkommen wurde durch den Amsterdamer Vertrag in das europäische Primärrecht integriert, sodass alle Mitgliedstaaten dies beachten und umsetzen müssen. So ist vor allem die Kommission als Hüterin der Verträge gehalten, über die Einhaltung zu wachen. Dies unterstreicht jedoch auch, dass mit dem aktiven Handeln der EU-Kommission die hier gestellten Anträge überholt sind und ihnen nicht zugestimmt werden kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Generalkonsul! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle hier im Landtag vertretenen Parteien sind sich einig, dass die Grenzkontrollen, die durchgeführt werden, mehr sind als ein Ärgernis. Eine automatisierte Videoüberwachung an den Außengrenzen ist sicherlich nicht das, was wir uns unter einem freien Europa vorstellen.
Die rechtlichen Schlussfolgerungen und auch die Begründungen, die hier abgegeben worden sind, unterscheiden sich allerdings sehr wohl. Wir haben als Liberale einen eigenen Entschließungsantrag vorgelegt, weil wir glauben, dass der im Ursprungsantrag gewählte Ansatz „Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen unter Berücksichtigung des Art. 8 der Charta der Grundrechte der EU“ nicht ganz trägt, lieber Herr Engstfeld, weil wir zum jetzigen Zeitpunkt durch die fehlende Ausgestaltung in gesetzlicher Form noch gar nicht wissen, wie es im Einzelnen aussehen könnte.
Es ist völlig klar, dass man unterscheiden muss zwischen der Erhebungs- und der Ausweitungsphase. Es ist denkbar, dass Daten erhoben werden dürfen, dann aber im Rahmen der Auswertungsphase möglicherweise Fehler gemacht werden könnten. Das kann man aber wiederum nur beurteilen, wenn man die Regelungen kennt. Eine valide Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt halten wir also nicht für möglich.
Es ist eben so, dass Art. 8 der EU-GrundrechteCharta das Datenschutzgrundrecht unter einen einfachen Gesetzesvorbehalt stellt, sodass die Niederlande natürlich einen legitimen Zweck verfolgen dür
fen. Im Unterschied zu dem, was hier von der Linken vorgetragen wurde, möchte ich auch nicht von vornherein einer solchen Verschwörungstheorie das Wort reden: Im Gegenteil: Ich glaube, wir können uns darauf verlassen, dass die Niederlande vom Grundsatz her rechtsstaatliche Kriterien akzeptieren und dass auch in Europa die Einwanderungs- und Zuwanderungsregelungen noch nie rechtsstaatlich so einwandfrei geregelt waren wie in diesen Jahren und Jahrzehnten.
Ich meine, hier haben wir erhebliche Fortschritte gemacht. Und wir sollten an dieser Stelle auch unserem Nachbarn nichts Böses unterstellen. Aber eins ist festzuhalten: Wir glauben, dass ein Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex vorliegt, denn es ist nach bisherigem Stand der Dinge eine dauerhafte anlasslose Überwachung über diese automatisierte Videoüberwachung geplant. Das ist aus unserer Sicht nicht rechtfertigungsfähig.
Es ist absolut wichtig und richtig, dass man, wenn man so etwas tut, nur stichprobenartig vorgeht. Und das ist nach jetzigem Stand der Dinge nicht geplant. Da sehen wir einen Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex. Wir möchten, dass dieses auch zu Gehör gebracht wird.
Herr Geerlings, es ist nicht zu bestreiten, dass es bereits Initiativen gibt. Nichtsdestotrotz hatten wir in diesem Landtag schon eine Reihe von Fällen, in denen wir noch zusätzliche Anstöße gegeben haben. Das macht auch einen Sinn, denn wir sind aus Nordrhein-Westfalen unmittelbare Grenzanrainer, also unmittelbar an einem sehr guten Zusammenleben und Zusammenwirken mit den Niederlanden interessiert.
Ich meine, dass wir an dieser Stelle die Bundesregierung und damit auch die Europäische Kommission zu einem in der Tat durchgreifenden Eingreifen noch einmal anstoßen sollen. Herr Engstfeld, es ist immer die Frage, ob eine Landesregierung verfassungsrechtlich für die Außenwahrnehmungskompetenz legitimiert ist. Natürlich wissen wir beide auch, dass man auf dem kleinen Dienstweg schon so manches geregelt hat. Deswegen kann man sicherlich auch den Weg gehen und unmittelbar mit dem Nachbarn sprechen. Entscheidend zuständig ist aber die EU-Kommission. Die müsste von unserer Seite aus dann vom Land über den Bund weiterhin motiviert werden.
Wir möchten jedenfalls an dieser Stelle diese etwas klarere rechtliche Position noch einmal zum Ausdruck bringen und insgesamt bitten, dass die Niederlande diesen Weg in rechtsstaatlicher Form gehen, dass sie nicht flächendeckend dauerhaft anlasslos überwachen, sondern dann, wenn sie gute Gründe haben, die jeder Staat im Einzelfall haben kann, eine Überprüfung vorzunehmen und das dann
Herr Präsident! Herr Generalkonsul! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kuschke hatte es angesprochen: Zu Zeiten der Krise in der Eurozone und in der Europäischen Union, die einen Gipfel nach dem anderen hervorruft, müssen wir zunehmenden Euroskeptizismus in unseren Ländern feststellen.
Da ist man schon vor der Frage, ob an der einen oder anderen Stelle die Errungenschaften der Europäischen Union infrage gestellt werden sollen, zum Beispiel die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raumes.
Die Anträge, die vorliegen, greifen kritisch ein geplantes Vorgehen der niederländischen Regierung auf, das geeignet sein könnte, ein Grundprinzip der europäischen Integration infrage zu stellen. Alle guten Europäer sollten wach werden, wenn unsere wunderbaren europäischen Werte in Gefahr zu geraten drohen.
Nach Ansicht der Antragsteller, meine Damen und Herren, ist es zweifelhaft, ob die geplante Kontrolle an der deutsch-niederländischen Grenze mit dem Geist des Schengener Abkommens vereinbar ist. Die Alarmierung ist umso größer, da an anderen Grenzen entsprechende Kontrollen vorübergehend oder vollständig wieder eingeführt worden sind.
In meinen Augen ist es daher gut und richtig, dass es bereits Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und der niederländischen Regierung gegeben hat, um zu klären, ob die vorgesehene Maßnahme mit dem Schengener Abkommen in Einklang steht. Besonders datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei den Nachfragen eine Rolle. Nach bisherigen Informationen ist nicht klar, welche Daten die neuen Kameras erheben und wie lange diese vorgehalten werden. Ungeklärt ist zudem, wer Zugang zu den Daten hat und wer damit arbeiten soll.