Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Transparenz“ geht uns in Nordrhein-Westfalen alle an. Wir wollen natürlich auch, dass die landeseigenen Einrichtungen möglichst große Transparenz haben und dass vor allem diese Transparenz dauerhaft sichergestellt ist und eine entsprechende Kontrolle stattfindet. Da ist die NRW.BANK natürlich eine Einrichtung, die unser besonderes Interesse verdient.
Wir wissen, bei der NRW.BANK ist das Wohnungsbauvermögen von über 18 Milliarden € angelegt. Das hat damals, als die Neustrukturierung der NRW.BANK vorgenommen worden ist, dazu gedient, die Eigenkapitalbasis zu stärken. Aber es ist natürlich so, dass aus diesem Geld vor allem der soziale Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen gefördert werden soll.
Wir wissen selber, dass die Entwicklung vor allem in den letzten Monaten, aber auch im letzten Jahr schon, nicht so positiv war, wie wir uns das alle vielleicht erhofft haben, dass es nicht möglich war, aus diesem Wohnungsbauvermögen den sozialen
Wohnungsbau mit 1 Milliarde €, wie das eigentlich die Absicht der Landesregierung war, zu unterstützen. Deswegen haben wir das auch an der einen oder anderen Stelle thematisiert und entsprechende Anträge gestellt, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Insbesondere ist es aber so, dass auch der Landesrechnungshof, was das Thema „Transparenz“ angeht, deutliche Kritik geäußert hat, auch was das Wohnungsbauvermögen betrifft, ebenso wie das Ganze innerhalb der NRW.BANK im Augenblick als sehr intransparent dargestellt wird. Es ist auch so, dass wir als Landtag insgesamt keine Möglichkeit haben, vollständige Transparenz über das, was in der NRW.BANK vorgeht, zu bekommen.
Unser Ziel ist, weil die NRW.BANK eine ganz wichtige Rolle insbesondere für die Förderung vieler Vorhaben hier in Nordrhein-Westfalen spielt, die auch zukunftsorientiert sind, nicht nur die entsprechenden Einsichtsrechte zu haben, sondern auch zu erreichen, dass Prüfungen stattfinden und auch der Landesrechnungshof die Möglichkeit eingeräumt bekommt, das in entsprechender Form durchzuführen.
Wir haben in der Vergangenheit immer sehr gute Erfahrungen mit dem Landesrechnungshof gemacht. Wir selber beschäftigen uns ja im Haushaltskontrollausschuss auch immer wieder mit den Jahresberichten des Landesrechnungshofs, die uns sehr wichtige Hinweise geben, wo wir tatsächliche Verbesserungen vornehmen müssen. Deswegen finde ich wichtig, dass diese Rolle zukünftig weiter gestärkt wird.
Wir haben aus diesem Grunde mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, um nicht nur die Transparenz zu verbessern, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten zu verstärken. Wir haben auch mehrere Vorschläge gemacht, dass insbesondere in den §§ 8, 9 und 13 entsprechende Möglichkeiten eingeräumt werden.
Wir hoffen, dass wir zu einer konstruktiven Diskussion finden. Deswegen haben wir den Antrag auch nicht zur direkten Abstimmung gestellt, sondern vorgeschlagen, über ihn weiter im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren, um vielleicht weitere Verbesserungen zu erreichen, sodass das, was ich gerade angesprochen habe, tatsächlich nicht nur zugunsten des Landes, sondern auch zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben wird und wir als Abgeordnete die Möglichkeiten wahrnehmen, die wir zur demokratischen Beteiligung haben, und Kontrollpflichten entsprechend ausgeübt werden können. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Linken ist von der Kategorie „Anträge, die die Welt nicht braucht“. Wir wissen alle, dass in der kommenden Woche der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung über das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes bei der NRW.BANK trifft. Allein deshalb und aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof verbietet es sich eigentlich, am heutigen Tag diese Debatte hier im Plenum zu führen. Wir wollen dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht vorgreifen.
Zum Ersten: Selbstverständlich hat der Landesrechnungshof ein umfassendes Prüfungsrecht bei der NRW.BANK, was die Förderungsprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen angeht. Die korrekte Mittelverwendung sämtlicher Förderprogramme unseres Landes kann vom Landesrechnungshof geprüft und untersucht werden, und zwar ohne Einschränkung.
Zweitens. Der Gesetzgeber, also wir Abgeordnete, hat in § 112 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung ausdrücklich geregelt, dass das Bankgeschäft der NRW.BANK nicht der Prüfung durch den Landesrechnungshof unterliegt, dies allerdings nicht, wie die Linken uns weismachen wollen, damit ein prüfungsfreier Raum entsteht – ganz im Gegenteil –, sondern aufgrund der Tatsache, dass die
NRW.BANK als Kreditinstitut dem Kreditwesengesetz unterliegt und somit von der BaFin kontrolliert wird. Deren Fachaufsicht umfasst das gesamte Kredit- und Dienstleistungswesen und insbesondere auch die Organe der Bank, also den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Gewährträgerversammlung.
Das hat auch gute Gründe, da bei der BaFin der diesbezügliche Sachverstand gebündelt vorhanden ist. Daher ist die Auffassung der alten, aber auch der neuen Landesregierung nicht zu beanstanden, dass keine doppelten Prüfungsstrukturen geschaffen werden sollen.
NRW.BANK über die Frage der ordnungsgemäßen oder ausreichenden Kontrolle im Aufsichtsrat erreichen zu wollen, ist – lassen Sie mich es so formulieren – zumindest kreativ. Inwieweit diese Kreativität rechtlich zulässig ist, wird der Verfassungsgerichtshof in der kommenden Woche entscheiden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch klarstellen, dass die Behauptung der Linken falsch ist, in den anderen Bundesländern würden umfassende Prüfungsrechte der Landesrechnungshöfe für ihre Landesbanken bestehen. Das ist schlicht unwahr. Somit bleibt festzuhalten: Der Antrag der Linken kommt zur Unzeit und ist in der Sache unzutreffend.
Wir stimmen der Überweisung des Antrages in den Haushalts- und Finanzausschuss selbstverständlich zu, aber dort werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Vorbereitung dieses Antrages habe ich mich gefragt, zu welchem Antrag ich denn sprechen soll, zu einem Antrag aus dem letzten Jahr von den Fraktionen von SPD und Grünen oder zu dem heutigen Antrag der Linken. Wir befinden uns nämlich hier in einer – gelinde gesagt – Plagiatsaffäre.
Ich will Ihnen, Herr Sagel, eine Ähnlichkeit mit Herrn zu Guttenberg nicht wirklich andichten, aber Sie haben selbst die Rechtschreibfehler aus unserem An
trag vom 24.02.2010 in Ihren Antrag kopiert. Das ist nun einmal Fakt. So viel auch zum Thema „Transparenz“, das Sie erwähnen. Sie hätten dann vielleicht im Copyright anmerken sollen, dass Sie, wie gesagt, wörtlich unseren Antrag vom 24.02.2010 kopiert haben.
Herr Möbius, wenn Sie die Linke mit Unterstellungen angreifen, sie würden nicht die Tatsachen berücksichtigen, verweise ich einfach auf die Diskussion, die zu diesem Antrag im Landtag geführt worden ist, wo all das, was Sie jetzt behauptet haben, widerlegt worden ist.
In der Sache selbst sollten wir aber – das ist vom Kollegen Möbius auch gesagt worden – das Urteil in der nächsten Woche abwarten. Wer die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht verfolgt hat, wird eine Richtung erkennen können, die diesem Antrag nicht völlig widersprechen wird. Davon gehe ich jetzt einmal aus, ohne im Kaffeesatz lesen zu wollen. Deshalb sollten wir die Beratung im Ausschuss aufnehmen, sobald das Urteil vorliegt, um dann wegweisende Entscheidungen zu treffen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es an dieser Stelle auch recht kurz machen. Auf das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht ist mehrfach hingewiesen worden. Wir wollen die Entscheidung der Richter abwarten, es auswerten und dann unsere Schlüsse daraus ziehen.
Einen Punkt möchte ich an dieser Stelle aber schon deutlich machen: Selbstverständlich liegt auch uns als grüner Fraktion sehr viel daran, dass Transparenz herrscht, dass sich die NRW.BANK auch zu rechtfertigen hat und dass geeignete Informationsinstrumente zu nutzen sind.
Das Entscheidende an dieser Stelle ist „geeignet“. Man wird sich darüber unterhalten müssen, was geeignet ist, welche Informationen über die Geschäftspolitik nach draußen dringen können, was im originären Interesse der Öffentlichkeit liegt und was veröffentlicht werden kann.
Ich will gar nicht auf alle bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten hinweisen. Das wird sicherlich der Minister gleich noch ausführen. Denn es gibt bereits jetzt schon öffentlich zugängliche Kontrollmöglichkeiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird durchaus ein wichtiges Thema aufgegriffen, nämlich die Kontrolle der NRW.BANK. Aber das Thema ist keineswegs neu. Die Parallelen zu früheren Debatten sind gerade schon hinreichend skizziert worden.
Bereits bei der Umstrukturierung der Landesbank 2003/2004 sind ähnliche Debatten in diesem Parlament geführt worden. Damals haben wir mit den Stimmen aller zu dieser Zeit im Parlament vertretenen Fraktionen das zugrundeliegende Gesetz verabschiedet. Es war seinerzeit nach der Anhörung, bei der sich der Landesrechnungshof, der damals durch Frau Präsidentin Scholle vertreten wurde, für weitergehende Prüfungsrechte des Rechnungshofes bei der neuen NRW.BANK ausgesprochen hat, ebenfalls ein großer Konsens, den heutigen § 13 in das NRW.BANK-Gesetz aufzunehmen, nachdem es im ursprünglichen Regierungsentwurf keine solche Regelung gegeben hat.
Ausweislich der Aufzeichnungen zu dem Verfahren hat der Landesrechnungshof damals auch diese Änderung des Gesetzes durch die Fraktionen ausdrücklich begrüßt. Vertrauen ist natürlich gut, Kontrolle ist besser. Aber es verwundert vor dem heutigen Hintergrund schon, dass jetzt ein Rechtsstreit anhängig ist, über den gerade schon vielfach gesprochen wurde. In der Tat muss man den Ausgang und die Entscheidung des Gerichts abwarten, um weitere Beratungen sinnvoll zu führen.
Insofern: Wenn es einen Beschluss zugunsten der Antragsteller geben wird, müssen daraus natürlich – das ist das Selbstverständlichste von der Welt – auch geeignete politische Konsequenzen gezogen und die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst werden.
Ich will noch einige Bemerkungen machen, ohne das konkrete Gerichtsverfahren zu streifen. Wir haben 2004 bewusst eine parlamentarische Entscheidung auch für § 13 in der heutigen Form getroffen. Wir waren uns damals einig – das war großer Konsens –, dass es mit der Umstrukturierung des Fördergeschäfts nicht dahin gehen kann, eine geringere Kontrolle als vorher zum Beispiel bei der NRW.BANK zu haben. Konsequenterweise darf der Rechnungshof in NRW daher alle Fördervergaben kontrollieren: von der
konkreten Anwendung des Förderrechts durch die Bank bis hin zur Verwendung durch die Fördermittelempfänger.
Die Passiv- und Refinanzierungsseite der Bilanz gehört aber – das war damals ebenfalls auch großer Konsens – ausdrücklich nicht dazu. Denn was diesen Teil angeht, handelt es sich in der Tat um eine vergleichsweise normale Bank, die im Wettbewerb steht und deswegen konsequenterweise von der BaFin und der Bundesbank kontrolliert wird. Denn auch bei diesen Institutionen gibt es aus meiner Sicht nach wie vor Anhaltspunkte, dass dort der spezifische Sachverstand vorhanden ist, um derartige Kontrollen vornehmen zu können. Gleichzeitig sind sie ausreichend geschützt, um zum Beispiel eine andauernde Beeinflussung der Kontrolle durch politische Tagesstimmungen auszuschließen.
Das Land hat natürlich auch bei der Anstalt öffentlichen Rechts die allgemeine Aufsicht. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es ist natürlich legitim, immer wieder und gerade angesichts der Finanzkrise 2008/2009 zu hinterfragen, ob ein gewähltes Kontroll- oder Aufsichtsgerüst wirklich zukunftsfest ist und bestmöglichen Schutz vor Kontrollverlusten bietet. Das tun wir auch an anderen Stellen in diesem Parlament.