Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Vielen Dank, Frau Kollegin Butterwegge. – Als nächste Rednerin hat nun Frau Ministerin Schäfer für die Landesregierung das Wort.

Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass unter uns Einigkeit hinsichtlich der Ziele und Herausforderungen des Kinderschutzes herrscht; ich kann den FDP-Antrag daher begrüßen.

(Beifall von der FDP)

Sie stellen den Antrag im Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz, und dazu möchte ich die eine oder andere Anmerkung aus Sicht der Landesregierung machen, weil sich dieses Bundeskinderschutzgesetz zurzeit im Vermittlungsverfahren befindet und die Intentionen – das ist im Grunde genommen schon von allen gesagt worden – sehr begrüßenswert sind, aber an zwei Punkten gegen Länder- und insbesondere gegen kommunale Interessen laufen.

Dies betrifft zum einen die Familienhebammen. Das ist ein an sich begrüßenswerter Ansatz. Allerdings muss er nachhaltig finanziert werden, und das ist etwas, was wir nachverhandeln wollen.

Zum anderen geht es um das, was wir im präventiven Bereich umsetzen wollen. Hier gibt es viele neue Aufgaben. Es ist sozusagen ein Maßnahmenpaket; so haben Sie es auch formuliert, Herr Hafke. Aber auch dieses Maßnahmenpaket beinhaltet neue Aufgaben und stellt die Jugendämter sowie die unterschiedlichen Einrichtungen und Organisationen vor neue Herausforderungen. Auch da müssen wir über die Finanzierung nachverhandeln.

Ich bin aber – das will ich an dieser Stelle sagen – durchaus optimistisch. Denn alle Weichen sind so gestellt, dass wir es vielleicht doch noch schaffen könnten, dieses Bundeskinderschutzgesetz am 01.01. in Kraft treten zu lassen. Insofern sollten wir den Dezember abwarten. Vor Weihnachten können sich Dinge doch noch positiv wenden; ich hoffe es sehr. Wir sind in guten Gesprächen, auch was den Bund angeht. Das will ich an dieser Stelle ganz klar äußern. Das entscheidet sich im Laufe der nächsten anderthalb Wochen.

Klar ist jedenfalls – das haben Sie als zentrales Thema angesprochen – der besondere Punkt des erweiterten Führungszeugnisses. Hier will ich darauf hinweisen, dass das Bundeskinderschutzgesetz versucht, die Art, die Intensität und auch die Dauer des Kontaktes von Ehrenamtlichen mit Kindern und Jugendlichen in Einklang mit einem erweiterten Führungszeugnis zu bringen. Der Versuch wird in der Tat unternommen, und es wird den Ehrenamtlichen damit auch Rechnung getragen.

Ich warne allerdings davor – das hat auch Frau Dr. Butterwegge schon getan; man muss sehr vorsichtig sein –: Allein mit einem solchen Instrument ist noch längst nicht dafür Sorge getragen, dass es nicht mehr zu Kindesmisshandlungen kommen könnte. Deswegen setzen wir darauf, dass man dieses erweiterte Führungszeugnis im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen in ein Präventionskonzept stellen muss. Das darf nicht singulär dastehen, sondern muss in andere Maßnahmen eingebettet sein.

Einen Punkt kann ich nicht teilen; denn dieser widerspricht der Intention des Gesetzes. Sie wünschen sich, dass wir landesweit vergleichbare Regelungen nach vergleichbaren Kriterien entwickeln.

(Marcel Hafke [FDP]: Mindeststandards!)

Ja, Mindeststandards. – Aber es ist ausdrücklich so, dass sich dieses Gesetz an diesem Punkt unmittelbar an die kommunalen Träger und gar nicht ans Land wendet und dass Vorgaben des Landes gerade nicht vorgesehen sind. Ich sage jedoch: Trotzdem werden wir uns bemühen, im Rahmen der Umsetzung dieses Bundeskinderschutzgesetzes sozusagen prozesshaft auch die im Antrag genannten Themen mit allen beteiligten Akteuren zu diskutieren und mit ihnen gemeinsam ein Konzept zu entwickeln.

Dieser Diskussionsprozess ist auch schon angelaufen. Damit beschäftigen sich die Verbände. Die landeszentralen Zusammenschlüsse der freien Träger der Jugendarbeit in den Bereichen offene, kulturelle und verbandliche Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit führen bereits Gespräche über diese gemeinsamen Erfordernisse von Präventionskonzepten, in die auch ein Führungszeugnis eingebettet werden muss.

Ich weise auch der Vollständigkeit halber noch einmal darauf hin, dass der Landessportbund und die Sportjugend NRW bereits im September dieses Jahres einen Zehn-Punkte-Aktionsprogramm verabschiedet und damit ein klares Signal zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport gesetzt haben.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz berät bereits viele Träger zu Fragen der Konzeptentwicklung im Bereich der Prävention vor sexuellem Missbrauch. Es ist also vieles in Bewegung. Es sind viele Akteure gemeinsam unterwegs, und wir als Landesregierung wollen überall da, wo es uns möglich ist, helfend zur Seite stehen. Insofern werden wir die fachliche Begleitung gerne wahrnehmen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Wir wollen auch alles dafür tun – das ist ganz wichtig –, dass im Sinne der Kinder und Jugendlichen Ehrenamtliche in ihrer ehrenamtlichen Arbeit in den Verbänden nicht abgeschreckt werden. Das ist manchmal eine Gratwanderung, die wir da vor uns

haben. Deswegen ist es gut, dass wir den Konsens hier im Landtag haben, dass wir in der Zielrichtung einig sind. Das sollten wir im Ausschuss dann weitergehend beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN, von der FDP und von der LINKEN)

Danke, Frau Ministerin. – Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3258 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte der Ausschussüberweisung zustimmen? – Das sind alle Fraktionen. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8 Keine Abschiebungen ins Elend – Winterer

lass für Roma II

Eilantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3460

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3499

Die Fraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2011 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.

Für die antragstellende Fraktion eröffnet Herr Atalan die Aussprache.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der letzten Plenardebatte über einen Winterabschiebestopp kündigte der Innenminister ein Gespräch mit den Kirchen und Flüchtlingsverbänden an. Von dem Ergebnis dieses Fachgesprächs über die Lebensbedingungen sollte die Entscheidung abhängen, ob über den Winter in den Kosovo abgeschoben werde.

Sie können sich überhaupt nicht die Empörung und Frustration bei den Vertreterinnen der Kirchen und Initiativen, aber auch bei uns vorstellen, als wir letzte Woche erfahren mussten, dass dieses Gespräch nur eine Farce war. Man hatte wieder einmal geredet, man hatte Meinungen und Expertise eingeholt, um dann nur zur ordnungspolitischen Tagesordnung überzugehen und die nächste Sammelabschiebung durchzuführen.

Am Flughafen gab es wieder Proteste. Dann erfuhren wir am gleichen Tag: Etwa 20 Menschen, die an diesem Tag abgeschoben werden sollten, haben

auf Anweisung des Innenministeriums noch einmal einen Aufschub bekommen.

Wir sehen das als einen unglaublichen Teilerfolg für die Flüchtlingsinitiativen, für die Kirchen, die sich mit Vehemenz gegen die Abschiebung eingesetzt haben. Wir fragen uns aber: Warum hat das Innenministerium bis zum letzten Moment gewartet?

Wie die Lage der Abgeschobenen im Kosovo aussieht, ist lange klar. Menschen, die es wissen müssen, weil sie mit den Abgeschobenen im Kosovo in Kontakt stehen, haben uns von den Lebensbedingungen dort berichtet. Fast niemand von denen, die zurückgekehrt sind, hat es bislang geschafft, eine Lebensperspektive im Kosovo aufzubauen. Kein einziges der abgeschobenen Kinder hält es durch, in die Schule zu gehen, weil sie dort kein Wort verstehen und weil sie angefeindet werden.

Ganz nebenbei: Vor fast genau einem Jahr wurde eine schwer kranke Romni aus dem Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz über den Flughafen Düsseldorf zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem 14-jährigen Sohn abgeschoben. Nur einen Monat nach der Abschiebung ist die 47-jährige Frau an den Folgen einer Gehirnblutung verstorben. Solche Geschichten machen fassungslos und wütend.

Genauso wütend machen Geschichten von Familien, die seit 20 Jahren und länger hier sind, wie beispielsweise eine Familie aus Castrop-Rauxel. Die Familie ist seit 1988 hier bzw. ist damals aus dem Kosovo nach Deutschland geflüchtet. Seitdem bekam sie immer nur Kettenduldungen. Die Ausländerbehörde verweigerte ihnen Ersatzpapiere, um in den Kosovo zu reisen und sich dort reguläre Pässe ausstellen zu lassen. Stattdessen verlangte sie von diesen Kosovoflüchtlingen, sich serbische Pässe ausstellen zu lassen.

Sie sehen: Ausländerbehörden sind sehr kreativ, wenn es darum geht, Menschen möglichst schnell loszuwerden, vor allen Dingen natürlich die Roma. Ich kann bald nicht mehr zählen, wie oft wir hier im Plenum über Roma geredet haben. Letztendlich bin ich überzeugt: Wir reden eigentlich hier über Antiziganismus. Niemand will diese Menschen, auch Deutschland nicht. Solange das nicht anders wird, solange es nicht endlich einen Respekt gegenüber Roma gibt und eine Bleiberechtsregelung, die endlich einmal funktioniert, so lange werden wir uns hier weiter mit dem Thema befassen. Dafür wird die Linke sorgen.

(Beifall von der LINKEN)

Nun zu dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition: Er ist übertitelt: „NRW schützt Menschen vor Verfolgung und Not“. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Ich frage mich allerdings: Wie um alles in der Welt kann man von Schutz reden und gleichzeitig weiterhin Abschiebungen durchführen? Das ist wie das Motto „die Menschenrechte schützen“

und gleichzeitig Jugoslawien bombardieren. Das schließt sich kategorisch aus.

(Armin Laschet [CDU]: Das hat die Men- schen geschützt!)

Der Entschließungsantrag von SPD und Grünen ist deshalb zynisch. Er ist halbherzig, kleinlich und er ist ganz sicher nicht das, was wir uns wünschen.

Dennoch werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Wir wissen: Eine Ablehnung wäre unverantwortlich denen gegenüber, die vielleicht dadurch einen, wenn auch nur kurzen, Schutz genießen. Schließlich geht es um Menschen.

(Beifall von der LINKEN)

Herr Atalan, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Ende. – Wir fragen uns allerdings: Wenn schon nur die besonders Schutzbedürftigen von Abschiebungen verschont werden, warum dann nicht alle?

(Beifall von der LINKEN)

Herr Atalan, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Letzten Endes: Warum setzen wir uns nicht endlich gemeinsam für ein Bleiberecht für Roma ein, wo doch diese Gruppe als Verfolgte des Nationalsozialismus ein historisches Recht auf unsere Solidarität und Unterstützung hat? – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Für die Fraktion der CDU spricht Herr Golland.