Protokoll der Sitzung vom 22.12.2011

dazu. Da hätte ich heute einiges mehr hören wollen, meine Damen und Herren.

Ich jedenfalls hoffe, dass wir die Debatte um den Rechtsextremismus nicht darauf verkürzen, dass wir über Straftaten reden. Wir müssen darüber reden, gerade mit den Bürgerinnen und Bürgern draußen, dass Hautfarbe kein Grund für Diskriminierung ist, dass Sprache kein Grund für Diskriminierung ist, dass Kultur kein Grund für Diskriminierung ist, dass Religion kein Grund für Diskriminierung ist und dass alle Probleme in der Gesellschaft gerade mit diesen Punkten nichts zu tun haben, meine Damen und Herren. Ich würde mir wünschen, dass wir hierauf einen größeren Schwerpunkt legen würden.

Wenn ich mir Ihren Katalog anschaue – Sie wollen die Straftaten von Rechtsextremisten statistisch erfassen –, dann habe ich mich als Erstes gefragt: Wie ist die Definition davon? Was ist das denn? Wollen Sie jetzt in eine Art Gesinnungsstrafrecht kommen? Ich finde, es ist relativ gefährlich und schwierig, eine solche Klassifizierung vorzunehmen, meine Damen und Herren. Denn das Drogendelikt ist das eine. Es dann quasi damit zu verknüpfen, dass jemand zusätzlich auch noch rechtsextremistische Taten begeht, ist das andere.

Dann habe ich mir von Ihnen auch gewünscht – wenn wir über gemeinsame Daten sprechen; Herr Kollege Engel hat es hier als Einziger angesprochen –, dass Sie das Trennungsgebot achten. Herr Minister, mir hat ein Bekenntnis zum Trennungsgebot hier heute gefehlt. Ich würde mir wünschen, wenn Sie dieses nachholen würden.

Und dann muss ich auch ansprechen, dass der Tagesordnungspunkt von der Landesregierung mit folgendem Titel beantragt wurde: Unterrichtung der Landesregierung – Aufklärung und Bekämpfung rechtsterroristischer Straftaten. Herr Minister, Sie haben mit keinem Wort etwas zur Vergangenheit gesagt. Was ist denn mit den Taten, die hier stattfanden? Warum ist es nicht gelungen, seit 1999, 2000, 2003, 2004 gerade hier in NordrheinWestfalen etwas aufzuklären? Ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Wochen und Monate wenigstens zu einer vorläufigen Fehleranalyse genutzt und dem Parlament dieses mitgeteilt hätten. Das ist leider nicht erfolgt.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf den Antrag der Linken eingehen. Da habe ich mich – ehrlich gesagt – schon geärgert. Wir bemühen uns – das haben wir mit Ihnen allen gemeinsam, auch von der Linken, gemacht –, über ein Thema zu sprechen, über das Thema „Rechtsextremismus“.

Herr Dr. Orth, ich bitte Sie, auf die Redezeit zu achten.

Wenn Sie dann mit Ihrem Antrag sozusagen zum Gewinner der Debatte über

den Rechtsextremismus werden wollen, weil Sie eigene egoistische Motive zum Beispiel bei der Extremismusklausel in Berlin verfolgen, dann halte ich das für sehr unredlich. Das hätte ich mir nicht gewünscht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Frau Kollegin Conrads das Wort. Ihr folgt dann, Herr Dr. Orth, die Landesregierung, und zwar Frau Ministerin Schäfer.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besuchergruppe aus Bottrop, die ich extra von Herrn Michalowsky begrüßen soll! Zum Antrag „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus“: Im Juli 2010 stellte die Regierungskoalition aus SPD und Grünen in ihrem Koalitionsvertrag bereits ein landesweites Handlungsprogramm gegen antidemokratische Tendenzen in Aussicht.

Heute erinnern sich die beiden Regierungsparteien plötzlich daran, und zwar in einer etwas anderen Form, in Form eines Programms gegen Rechts, was es – wenn ich mich an Gespräche mit den Grünen erinnere – auch eigentlich immer sein sollte. Nach dem Terror der thüringischen Neonazis, die auch in Dortmund und Köln wüteten, legt jetzt auch endlich die SPD wieder ihren Fokus auf die Bekämpfung von rechtspopulistischer menschenfeindlicher Hetze von Neonazis und der von ihnen ausgehenden Gewalt. Das freut mich sehr.

Verständnis haben wir auch dafür, dass Sie für die Bearbeitung eines integrierten Handlungskonzepts einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr veranschlagen. Das ist verständlich. Denn wenn erfolgversprechende Konzepte für die Arbeit in Betreuungseinrichtungen, in Schulen, in der Jugendhilfe entwickelt werden müssen, wenn man die ganzen Angebote, die es gibt – Opferberatungsstellen, die mobilen Beratungsstellen und viele andere Dinge –, einbeziehen will, dann dauert das und dann geht nicht von heute auf morgen. Das ist völlig klar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, warum Sie für den Startschuss der Umsetzung des Koalitionsvertrags jetzt anderthalb Jahre Vorlauf benötigt haben. Warum kommt das jetzt erst passend zur Debatte, und warum sind Sie das nicht schon viel eher angegangen? – Es steht schließlich in Ihrem Koalitionsvertrag, und Sie hätten damit direkt nach der Wahl 2010 anfangen können.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von Marc Herter [SPD])

Es hat den Anschein, als hätte es wirklich dieser Vorfälle rund um die NSU gebraucht, um sich der

wachsenden Gefahr von Rechts wieder bewusst zu werden. Jetzt wird Aktivität präsentiert. Wie gesagt: Lieber spät als nie. Aber es ist doch ein bisschen durchsichtig.

Ein Blick in den eigenen Antrag zeigt auch, wie lange die Menschen in diesem Land schon mit der Gefahr von Rechts kämpfen. Sie selbst zitieren den Überfall der autonomen Nationalisten auf die DGBDemo 2009. Das ist nun auch schon fast zweieinhalb Jahre her. Also, neu ist Ihnen das alles nicht.

Die Opferberatungsstelle leistet wirklich gute Arbeit; Frau Schäffer hat das gerade sehr ausführlich und auch klar dargestellt. Diese Opferberatungsstelle in Dortmund – eine weitere im Rheinland soll folgen – ist den Initiatoren nun auch nicht in den Schoß gefallen, sondern ist das Ergebnis zäher Verhandlungen mit Ihnen und Ihren Fraktionen, vor allen Dingen der SPD. Das ist auch ein bisschen unerklärlich. Denn viele SPDler sitzen in den Städten schon lange in Bündnissen gegen Rechts, sind dort aktiv und kennen die Brisanz der Situation und die unerträgliche Situation vor Ort.

Das hätten Sie eigentlich wissen müssen. Wie gesagt, wir begrüßen das. Wir finden es gut, dass Sie das jetzt auf den Weg gebracht haben. Wir werden das auch kritisch-konstruktiv begleiten. Dennoch müssen Sie sich jetzt einfach sagen lassen, dass es spät kommt und durchsichtig ist. Ich gehe davon aus, dass das vor allen Dingen bei der SPD ein bisschen länger gebraucht hat.

Außerdem möchte ich diese Situation noch nutzen, um daran zu erinnern, dass wir vor zehn Jahren bereits – Herr Jäger hat es, glaube ich, eben schon einmal gesagt – den „Aufstand der Anständigen“ hatten und wie schnell der verpufft ist. Davor möchte ich uns alle gemeinsam warnen und sagen: Alle Dinge, die wir hier auf den Weg bringen, müssen nachhaltig sein und nachhaltig wirken, und wir dürfen nicht in drei Jahren wieder vergessen, wie gefährlich die Gefahr von Rechts ist.

Wenn der Kampf Erfolge erzielt, ist das umso besser. Aber man darf danach nicht mehr den Kopf in den Sand stecken, so wie das nach 2001 und 2002 passiert ist.

(Beifall von der LINKEN und von Verena Schäffer [GRÜNE])

Abschließend: Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ganz richtig schreiben Sie in Ihrem Antrag – das hat Frau Schäffer eben auch, wie ich finde, sehr gut analytisch dargestellt –, dass Rassismus, Rechtsextremismus keine gesellschaftlichen Randphänomene sind, sondern rassistische, antisemitische und islamfeindliche Einstellungen, überhaupt menschenverachtende Einstellungen, hohe Zustimmung bis in die Mitte der Gesellschaft hinein erfahren: an Stammtischen, in Vereinen, in Sportvereinen – überall dort findet man

diese Vorurteile, findet man diese Ressentiments und diesen Hass.

Dementsprechend ist auch klar, dass, wie ich finde, hier Einigkeit darüber herrschen muss, dass wir nicht sagen können, irgendwie gibt es ein paar Irre an den Rändern, sondern wir müssen rassistischen Ressentiments und Menschenfeindlichkeit in der Mitte der Gesellschaft entgegentreten, dort auch präventiv wirken, die Probleme dort angehen und weiterhin natürlich auch im nächsten Haushalt Gelder für die Präventionsarbeit, Opferberatung, mobile Beratungsteams und auch weitere wichtige Programme, die tatsächlich schon Kinder und Jugendliche in einem frühen Stadium erreichen, investieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich, was die Redenreihenfolge angeht, korrigieren. Die Landesregierung hat entschieden, dass zuerst noch einmal Herr Kollege Jäger als zuständiger Fachminister spricht und Frau Ministerin Schäfer dann den Abschluss für die Landesregierung bildet. – Herr Minister Jäger.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, in dieser Debatte heute Morgen viele Gemeinsamkeiten zu erkennen, Verbindendes zu hören – wenn auch nicht in allen Bereichen, Herr Biesenbach. Ich hätte erwartet, dass Sie den Abschluss Ihrer Rede etwas anders suchen würden. Aber sei‘s drum.

Ich möchte einen Hinweis in Richtung Herrn Kruse geben. Herr Kruse, Sie haben vieles aufgeführt, unter anderem den Bereich des Pazifismus. Ich will nur deutlich machen: Aus meiner Sicht, Herr Kruse, war Pazifismus nie eine Bedrohung für die Demokratie.

(Beifall von der LINKEN)

Ich will auf einiges, was angesprochen worden ist, noch einmal im Detail einzugehen versuchen und aus meiner Sicht erläutern. Anfangen möchte ich mit dem NPD-Verbotsverfahren: Ich glaube, dass diese Partei verboten gehört, schon lange verboten gehört hätte, unabhängig von den Morden der Terrorzelle aus Thüringen.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass dies eine verfassungsfeindliche Partei ist mit menschenverachtenden, fremdenfeindlichen, antidemokratischen Parolen.

Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass sich die Demokratie wehren muss, wenn eine solche Partei wie in Ostdeutschland ausgerechnet noch durch staatliche Parteienfinanzierung am Leben erhalten wird.

(Beifall von Özlem Alev Demirel [LINKE])

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass nicht unter dem Schutz einer Partei Organisationsstrukturen gefördert werden dürfen, die einzig und allein dem Nährboden, dem Unfrieden, dem Einstieg in neonazistische Gewalt dienen.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass diese Partei in Ostdeutschland inzwischen eine Organisationskraft gewonnen hat – die sichtbar wird in den Landtagswahlkämpfen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern –, die ich persönlich als Bedrohung empfinde. Man stelle sich nur vor, dass man als Andersdenkender oder Andersaussehender in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt

lebt! Dann kann ich verstehen, dass Menschen vor dieser Partei Furcht wegen physischer und sogar körperlicher Gewalt haben.

(Beifall von Armin Laschet [CDU])

Aber genauso, wie wir an dieser Stelle Übereinstimmung haben, müssen wir wissen, dass ein Verbotsverfahren etwas ist, was – erstens – über Jahre gehen wird und was wir – zweitens – zielstrebig, konsequent, aber vor allem auch besonnen angehen müssen.

Herr Minister Jäger, entschuldigen Sie bitte. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kruse zulassen?

Nein, Herr Kruse, im Moment nicht. Das können wir gleich noch machen.

Das NPD-Verbotsverfahren haben wir in einer ersten Stufe einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe übertragen, die unter Federführung von Sachsen-Anhalt und dem Bundesminister des Inneren tagt und bis März schon erste Ergebnisse vorlegen soll. Dort müssen wir in einem abgestuften Verfahren vorgehen:

Als Erstes müssen wir öffentlich zugängliches Material dahin gehend bewerten, ob aus Erkenntnissen und Informationen dieses Material die aggressivkämpferische Haltung und damit die Verfassungswidrigkeit dieser NPD beweisbar ist. Nur dann kann man in ein solches Verbotsverfahren gehen.

Wäre dies mit dem öffentlich zugänglichen Material – jetzt richte ich mich an Sie, Frau Conrads – nicht beweisbar, müssen wir gerade bei der NPD auf Materialien und Informationen für dieses Verbotsverfahren zurückgreifen, die aus Quellen gewonnen worden sind, eben nicht aus öffentlich zugänglichem Material.

Damit bin ich beim Thema „V-Leute“. Frau Conrads, ich bin wie Sie der Auffassung, dass es den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland gut ansteht, die Fragen, was passiert ist, dass diese Terrorgrup

pe so viele Jahre lang nicht entdeckt werden konnte, wo es Mängel, vielleicht Fehler oder sogar Versäumnisse gab, transparent zu diskutieren.

Deshalb mein Appell auch an Sie, dass Ihre Bundestagsfraktion nicht ausschließlich auf einen Untersuchungsausschuss in dieser Frage beharrt, sondern der Expertenkommission, die von mir aus gerne parallel tagen kann, einer Bund-LänderKommission, die das aufarbeiten soll, auch ihre Zustimmung geben. Momentan haben wir an der Stelle ein Problem mit Ihrer Bundestagsfraktion.

Ich glaube, dass wir das Vertrauen in die Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden in Deutschland nur dann zurückgewinnen können, wenn diese Form der Transparenz möglich gemacht wird. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Aus NordrheinWestfalen heraus würden wir einer solchen Kommission im Rahmen des rechtlich Möglichen alle Informationen, die wir haben, zuführen.

Mir ist wichtig: In den letzten Wochen hat es zum Teil populistische Diskussionen um Quellen, um VLeute in Verfassungsschutzbehörden gegeben. Dazu kann man gerne unterschiedlicher Meinung sein. Ich sage Ihnen meine Meinung: Unsere Verfassungsväter hatten recht, davon auszugehen, dass sich eine Demokratie – auch wenn sie wie in Deutschland gefestigt ist – wehren können muss gegen die, die diese Demokratie abschaffen wollen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass eine wehrhafte Demokratie dazu auch Instrumente benötigt.