Schreiben Sie aber erst einmal anderthalb Jahre auf die Habenseite der damaligen Regierung. Sie waren regierungstragende Fraktion, und da hätte ein solcher Antrag auch Wirkung entfaltet.
(Karl-Josef Laumann [CDU]: Nichts habt ihr gemacht! – Gegenruf von Ministerin Barbara Steffens: Vorsicht!)
Das Ministerium hat im Ausschuss sehr deutlich gemacht – und das haben wir aufgrund vielfacher Berichte auch nachvollziehen können –, dass das Ministerium unmittelbar nach Regierungswechsel und Übernahme der Verantwortung für das WTG die Evaluation eingeleitet hat. Darüber haben wir mehrfach einen Sachstandsbericht bekommen, und insofern ist auch dieser Punkt thematisiert worden.
Ich finde den Punkt wichtig. Ich finde es aber genauso wichtig, diesen Punkt sehr besonnen anzugehen. Es sind Dokumentationen, die notwendig sind. Aber wer glaubt, dass illegales Handeln in einem Heim auch noch als illegal dokumentiert wird, der träumt auch davon, dass der Zitronenfalter die Zitronen faltet.
Also, wir sind sensibel für das Thema. Wir müssen sehr sinnvoll mit der Veröffentlichung von Prüfberichten umgehen, sollten aber auch die Kirche im Dorf lassen. Ich habe an alle Beteiligten die dringende Bitte, die Zustände und Lebenssituationen in Wohn- und Pflegeheimen der Alten- und Behindertenhilfe nicht zu skandalisieren. Dazu haben wir keinen Anlass.
Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Dr. Romberg möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank. – Frau Kollegin Veldhues, Sie haben gesagt, die rot-grüne Landesregierung habe unverzüglich gehandelt und evaluiert. Es ist uns im Sommer ein Evaluierungsbericht vorgestellt worden. Können Sie sich erklären, warum sowohl in diesem Evaluierungsbericht als auch in den zuvor gemachten Einlassungen der Landesregierung die Punkte Transparenz und Veröffentlichung von Prüfberichten mit keinem Wort erwähnt wurden?
Das kann ich nicht bestätigen, zumal ich sie heute Morgen noch zur Vorbereitung dieses Redebeitrags gelesen habe. Insofern bitte ich Sie, sich diese Berichte ebenfalls zu Gemüte zu führen. Lesen Sie es sich durch. Der Rahmenprüfkatalog ist dort erwähnt worden. Das kann ich also nicht bestätigen.
Lassen Sie mich ein kurzes Fazit ziehen: Zwischen dem Ministerium und dem Fachausschuss gibt es klare Verabredungen. Das Thema steht bereits auf den Tagesordnungen der kommenden Ausschusssitzungen, und auch in den letzten 14 Tagen war es auf der Tagesordnung. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu, aber eines Antrages hätte es nicht bedurft. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Veldhues. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Ünal das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner dar. Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Eingriffe vermieden werden. Dieses im FDP-Antrag vorgetragene Grundanliegen teilen wir mit Nachdruck. Es ist auch richtig, dass es notwendig ist – so wie im Wohn- und Teilhabegesetz vorgeschrieben –, die Prüfberichte zu den Einrichtungen zu veröffentlichen.
Ich darf daran erinnern, dass wir bereits bei der Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes in der vergangenen Wahlperiode eine intensive Debatte über die Prüfberichte hatten. Denn nicht nur die Informationen zu freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sind notwendig,
sondern auch die über viele andere Vorgänge und Lebenssituationen in den Heimen, so zum Beispiel über den Einsatz von Medikamenten, wie es bereits die Enquetekommission zur Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung mit der Studie über die Über-, Unter- und Fehlmedikationen in Alteneinrichtungen deutlich aufgezeigt hat.
Wir halten es auch für sinnvoll, in den Prüfberichten auf die Wohnqualität und die Einhaltung einer kultur- und geschlechtersensiblen Pflege einzugehen. Denn wenn wir die Zielsetzungen des WTG ebenso wie die des Landespflegegesetzes ernst nehmen, dass nämlich der Wohncharakter in den Heimen ebenso wie die Öffnung der Einrichtung zum Wohnquartier und die Berücksichtigung von Selbstbestimmung, Förderung der Teilhabe und Identität der Bewohnerinnen und Bewohner einen bedeutenden Stellenwert einnehmen soll, dann halten wir als Grüne es für wichtig, aufzuzeigen, ob die Heime diese Vorgaben auch erfüllen.
Leider sehen die inhaltlichen Vorgaben zu den Prüfberichten diese Aspekte noch nicht vor. Wir würden es begrüßen, wenn dies bei der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes noch einmal in den Blick genommen werden könnte.
Meine Damen und Herren, das Gesundheitsministerium hat bereits in der letzten Sitzung des AGSI deutlich gemacht, dass es die alte Landesregierung war, die bisher versäumt hat, die Veröffentlichung der Prüfberichte verbindlich zu klären. Gleichwohl halten wir es derzeit für richtig, dass im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes die Frage der verbindlichen Veröffentlichung der Prüfberichte und vor allem die Art und Weise dieser Veröffentlichung geregelt wird.
Dies ist wichtig, damit die Betroffenen und interessierte Menschen überhaupt mit den Berichten und Aussagen etwas anfangen können. Zudem sehen wir auch durch die Rechtsprechung zur Veröffentlichung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – MDK –, dass es wichtig ist, gerade die Form der Veröffentlichung zu klären und dies sorgfältig vorzubereiten. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der MGEPA voll und ganz, den Überarbeitungsprozess des WTG abzuwarten, dann aber mit Vorrang die Veröffentlichung der Prüfberichte eindeutig zu regeln.
Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf die konstruktive Fachdebatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Dr. Butterwegge das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute und hier über die Umsetzung der Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfberichten. Das klingt zunächst einmal unspektakulär, ist es aber nicht, handelt es sich doch um Prüfberichte, die über die Situation in Wohn- und Pflegeheimen Auskunft geben, zum Beispiel über die Standards für Gebäude und Personal, über die Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie – das steht im Mittelpunkt des Antrages – über die Frage, wie viele und welche freiheitseinschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in den Einrichtungen landesweit angewendet werden.
Das Thema berührt also einen zentralen Aspekt der Selbstbestimmung unter anderem von Pflegebedürftigen oder von Menschen mit Behinderungen, nämlich die Frage, wie häufig und welche Maßnahmen in den verschiedenen Wohneinrichtungen angewandt werden, die Betroffene an ihrer freien Bewegung und Entfaltung hindern.
Solche Maßnahmen sollten, wenn überhaupt, so selten wie möglich und nur unter strengstens zu kontrollierenden Auflagen angewendet werden. Darin stimmen wir Ihnen zu, meine Damen und Herren Antragsteller. Ebenfalls stimmen wir Ihrem Anliegen zu, dass die Öffentlichkeit darüber informiert gehört.
Die Veröffentlichungspflicht bzw. Informationspflicht noch länger ohne Umsetzung zu belassen ist daher tatsächlich äußerst problematisch. Die Menschen und ihre Angehörigen möchten nämlich im Vorfeld wissen, wie gut die Einrichtung ist, die sie sich als zukünftigen Wohnsitz aussuchen. Allerdings ist das nicht der einzige Aspekt im Wohn- und Teilhabegesetz, der auf den Prüfstand gehört.
Die antragstellende Fraktion beklagt, dass die in § 20 Wohn- und Teilhabegesetz seit November 2008 geregelten Prüfberichte nur vereinzelt veröffentlicht werden. Kritisiert wird auch die Auffassung der Landesregierung, dass die Veröffentlichung von Prüfberichten unterblieben sei, weil eine ausführende Rechtsverordnung fehle und die Bestimmungen im Gesetz unklar formuliert seien. Hier teilen wir Ihre Auffassung, Herr Dr. Romberg, dass die Veröffentlichungspflicht qua Gesetz schon besteht und es keiner ausführenden Rechtsverordnung bedarf.
Der Antrag verschweigt aber auch die Mitverantwortung der antragstellenden Fraktion. Wer hat denn das Wohn- und Teilhabegesetz im Jahre 2008 auf den Weg gebracht, und warum gibt es bis heute nur vereinzelte Prüfberichte? Warum wird das Thema erst jetzt problematisiert? Immerhin hatte auch die Vorgängerregierung rund eineinhalb Jahre Zeit, um die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht zu überprüfen und zu evaluieren und mittels einer Rechtsverordnung vielleicht sogar zu präzisieren. Aber es ist nichts geschehen. Das gilt bis heute, also insgesamt drei Jahre nach Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren, die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen waren letzte Woche zu einem Termin ins Gesundheitsministerium eingeladen, bei dem es um die Eckpunkte der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Landespflegegesetzes ging. Auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration haben wir schon mehrfach darüber diskutiert. Die Reform beider Gesetze wird derzeit vorbereitet. Es gibt in diesem Prozess sicherlich einiges zu diskutieren. Ich bitte Sie darum, lassen Sie uns das im Ausschuss umfassend tun.
Vielen Dank, Frau Dr. Butterwegge. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kleff und Herr Romberg, es ist schon ein bisschen abstrus, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, es müsse unverzüglich gehandelt werden, wo wir doch über ein Gesetz reden, das zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung eineinhalb Jahre in Kraft war und wo das unverzügliche Handeln, nämlich eine Verordnung zu erlassen, nicht geschehen ist. Ich kann das nicht nachvollziehen. Darauf werde ich aber gleich noch einmal eingehen.
Ich finde auch sehr problematisch, dass Sie versuchen, einen künstlichen Dissens aufzubauen, obwohl in der Frage der freiheitsentziehenden Maßnahmen und darin, dass sie weder in dem Maße vorkommen sollten noch dort vorkommen sollten, wo sie ungerechtfertigt sind, Einigkeit besteht. Man soll versuchen, ältere Menschen weder zu sedieren noch zu fixieren, und man sollte sie in ihren Möglichkeiten, sich frei zu bewegen, nicht hindern. Darüber kann es hier keinen Dissens geben. Einen solchen künstlich aufzubauen, finde ich fatal. Ich fände es vielmehr wichtig, darüber zu reden, wie wir das gemeinsam in dem Prozess, den wir vor uns haben, lösen können.
Ich will zu dem Prozess etwas sagen, weil ein bisschen die Frage mitschwang, was denn die Landesregierung gemacht hat. In dem WTG, das Sie in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, gibt es einen Paragrafen, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte. Es geht um die Arbeitsgemeinschaft nach § 17. Die ist zu Zeiten meines Vorgängers nicht einberufen worden. Also auch das, was damals notwendig gewesen wäre, nämlich mit denjenigen, die vor Ort in den Bereichen beschäftigt sind, mit den Akteuren im System über die Defizite des Systems zu reden, das man etabliert hat, ist
Der Diskussions- und Redebedarf, der Kritikbedarf und der Veränderungsbedarf am WTG sind extrem groß gewesen, sodass wir gesagt haben, wir warten die Evaluierung nicht ab, sondern wir steigen direkt in den Prozess ein. Uns also zu sagen, wir hätten irgendetwas nicht getan, ist an dieser Stelle hanebüchen.
Jetzt zu dem, worüber wir konkret reden: Ja, in § 20 WTG steht, dass wesentliche Ergebnisse der WTGPrüfung veröffentlicht werden. Es steht drin, was die Inhalte der Veröffentlichung sein sollen. Dazu gehört natürlich auch die Anzahl der freiheitseinschränkenden und der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es steht aber auch drin, dass das Ministerium die Ermächtigung hat, durch Rechtsverordnung Kriterien zur Veröffentlichung usw. festzusetzen. Jetzt sagen Sie gemeinsam, das könne nicht sein, das müsse auch veröffentlicht werden ohne diese Verordnung.
Das hätte ich auch gerne so gesehen, aber mein Vorgänger, der ehemalige Minister Karl-Josef Laumann, hat damals mit dem MAGS die Rechtsauffassung vertreten, dass ohne die Rechtsverordnung gar keine Veröffentlichungspflicht besteht. Das hat er auch gegenüber den Heimaufsichten so kommuniziert. – Das Dumme an Verwaltungen ist, Herr Laumann, das solche Dinge immer dokumentiert sind. Deswegen bin ich als Nachfolgerin ein Stück weit an die Rechtsauslegung des damaligen Gesetzgebers und damit an Ihre Rechtsauslegung gebunden.
Das tut mir schrecklich leid, ich hätte es gerne anders gemacht. Daher habe ich Ihre Zwischenrufe und Ihre Empörung eben nicht verstanden.
Ich hätte verstanden, wenn Sie gesagt hätten: Da habe ich einen großen Fehler gemacht. Es ist gut, wenn die jetzige Landesregierung das korrigiert. – Das wäre an der Stelle richtig gewesen. Daher: Ja, es wäre eine andere Rechtsauslegung gewesen. Das hätte mich gefreut, aber so einfach ist es nicht. Warum Sie von der Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht haben, warum Sie die Arbeitsgruppe nach § 17 nicht einberufen haben, wissen wir nicht. Sie hätten auch den Gesundheitsminister damals ein Stückchen mehr drängen können, damit das passiert. Aber es ist nicht passiert.
Des Weiteren ist ein Problem – das haben wir in dem §-17-Prozess jetzt auch klargestellt, da haben wir einen dringenden Änderungsbedarf –: In dem jetzigen Gesetz steht zwar, dass die Daten veröffentlicht werden müssen, aber nicht, dass wir als Ministerium sie bekommen müssen. Es geht also nicht um eine flächendeckende Datenerhebung, aus
der man wieder Konsequenzen ziehen kann. Das ist damals mit Absicht so nicht hineingenommen worden. Die grüne Fraktion hatte dies nämlich im WTGProzess eingefordert, es ist aber abgelehnt und gesagt worden, man wolle es nicht.
Wir haben jetzt gesehen, dass nicht nur die Daten fehlen, sondern dass wir insgesamt zur Pflegestruktur, zu den Pflegebedarfen keine vernünftige Datengrundlage haben. Deswegen wird es für uns in dem Reformprozess ein wichtiger Schritt sein, eine andere Ebene ohne zusätzliche Bürokratie zur Datenerfassung zu bekommen, damit wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ganz anders handlungsfähig sind. Auch hier würde ich mir wünschen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen und es schaffen, das WTG weiterzuentwickeln.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Wichtig ist aber, dass wir jetzt nicht an einer Stelle etwas verändern, ohne dabei den Gesamtprozess zu sehen. Denn die Veröffentlichung eines einzigen Punktes wird von der Rechtsauffassung als unverhältnismäßig angesehen. Wenn wir vor dem Hintergrund, dass wir ein neues WTG auf den Weg bringen wollen, versuchen, die komplette Veröffentlichung zu erzwingen, werden wir ein massives Problem bekommen, nämlich das, was wir mit den MDKPrüfberichten haben. Es wäre sinnvoll, im Ausschuss zunächst mit den Akteuren darüber zu reden, welcher Schritt als Erstes kommen sollte. Wir sind in dem Prozess zu dem Ergebnis gekommen, das Landespflegegesetz und die übrigen Maßnahmen in einem Schritt anzugehen, um für die Betroffenen wirklich Transparenz herzustellen. Ich fände es gut, wenn wir diesen Weg qualitativ gemeinsam gehen und so in der Substanz etwas verändern könnten.