Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, ich bin geneigt zu sagen: Wir haben noch Session. – Insofern war es ein Versuch, hier eine Büttenrede zu halten.
Ich kann noch verstehen, dass der Kollege Abruszat als neuer Abgeordneter ein Problem damit hat, in den Rückspiegel zu schauen. Aber was Sie hier heute geboten haben, war eine umweltpolitische Geisterfahrt, nämlich ein Brechen mit allen Prinzipien, über die sich in diesem Hohen Hause zum Glück viele Leute einig waren.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es gibt einen Grundsatz unter uns Juristen. Sie haben Zahlen bemüht und versucht, hier Physik und Aufbauten zu präsentieren. Es gibt den alten Spruch: Der Jurist rechnet nicht – weil er es nicht kann. Dafür haben Sie leider heute wieder einen Beleg geliefert.
Herr Biesenbach, dann haben Sie ein paar Fragen aufgeworfen. Sie sind toll darin, anderen aufzuoktroyieren, worüber geredet werden muss, weil Sie keine Zwischenfragen zulassen – sehr demokratisch.
Sie haben noch einmal in Frage gestellt, dass es tatsächlich einen Beweis für die Verunreinigung des Grundwassers oder des Erdreichs durch undichte Leitungen gibt.
Ich will Ihnen dazu nur so viel sagen – Sie waren bei der Anhörung damals nur zeitweise dabei –: Herr Wendenburg, der Abteilungsleiter im CDUgeführten bzw. in dem von Ihrem Landesvorsitzenden geführten Bundesumweltministerium, hat hier in den Anhörung ausgeführt, dass es signifikante Belege dafür gebe, dass es dort, wo die Leitungen in besonderem Maße undicht seien, zu einer Verunreinigung des Grundwassers und des Erdreichs komme.
Wenn Ihnen das als Beweis nicht reicht, haben wir in der nächsten Anhörung die Gelegenheit, noch einmal viele Experten zu befragen.
Im Übrigen sage ich Ihnen als Jurist: Im gesamten Wasserrecht gilt der Besorgnisgrundsatz. Da will man nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Da gilt das Vorsorgeprinzip, weil das Trinkwasser ein so hohes Gut ist, dass man nicht erst warten kann, bis es verunreinigt ist.
Wo kämen wir denn hin, wenn Sie so mir nichts, dir nichts diese alten Traditionen im Wasserrecht aufkündigen würden? Anderswo in der Welt fragt man: Wie macht ihr das? Kollege Stinka hat das vorhin am Beispiel China ausgeführt.
Nein, Sie wollen im Prinzip populistisch daherkommen und sich bei einigen Bürgerinitiativen um den Helm dessen, der am weitesten vorne steht, mit dem Kollegen Abruszat streiten. Sie haben leider zu spät gemerkt, dass Abruszat schon viel weiter war. Und das ärgert Sie.
Herr Kollege Markert, Sie haben gerade deutliche Ausführungen zum Besorgnisgrundsatz im Wasserhaushaltsgesetz gemacht. Sind Sie gemeinsam mit mir aufgrund des Redebeitrages des Kollegen Biesenbach der Meinung, dass sich dieser nicht nur von den Vereinbarungen des letzten Jahres zum Vorsorgeprinzip verabschiedet hat, sondern er sich auch ausdrücklich von der Politik des Bundesumweltministers und des Landesvorsitzenden der CDU zum Schutz des Grundwassers verabschiedet und somit dem Bundesumweltminister deutlich eine Abfuhr erteilt hat?
Na ja, das ist eine Frage, bei der es um die politische Einschätzung einer anderen Partei, eines Mitbewerbers, geht. Deshalb will ich mich zurückhalten. Aber es muss seine Gründe haben, warum Herr Röttgen so zögerlich damit ist, nach Nordrhein-Westfalen zu kommen, hier sich zu bekennen und anzutreten. Vielleicht kennt er den Laden hier und denkt: Mit meiner Sach- und Fachkompetenz komme ich dort vielleicht nicht weiter! – Das mag sein. Ich weiß es nicht.
Ich freue mich jedenfalls auf eine sachlich und fachlich orientierte Anhörung in unserem Ausschuss. Herr Biesenbach, ich freue mich auch darauf, dass Sie dann dabei sein werden. Sie werden dann Ihre Position den Fachleuten vortragen können. Einige der Fachleute sind auf der Tribüne zu Gast. Die haben jetzt schon einen Einblick bekommen, wie die CDU gedenkt, mit dieser Fachanhörung umzugehen.
Ich empfehle Ihnen schon jetzt: Lesen Sie das nach, was die Handwerkskammer NRW und die kommunalen Spitzenverbände zu Papier gebracht haben.
Heute Morgen hat Herr Lienenkämper bei der Diskussion zum Ladenschluss wieder einmal versucht, einen großen Stab für Handwerk und Mittelstand zu brechen. Gehen Sie raus zu denen, die es betrifft. Die stehen nämlich dort draußen und warten darauf, dass gerade Sie zu denen kommen, um denen Ihre Position zu erklären. – Herzlichen Dank.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Vergessen Sie nicht, mich zu beschimpfen, sonst fehlt etwas in Ihrer Rede!)
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! In den Einlassungen der Kollegen von Rot-Grün habe ich sehr wenig darüber gehört, warum Rot-Grün den Gesetzentwurf überhaupt eingebracht hat.
Nach dem, was Sie heute gesagt haben, hätten Sie das alte Landeswassergesetz bestehen lassen können.
Ich sage Ihnen noch etwas: Der Gesetzentwurf ist undicht. Ich erkläre Ihnen auch, weshalb der undicht ist.
Er lässt nämlich dem Ministerium ganz viel Freiraum. Das Parlament zieht sich mit seiner Verantwortung für diesen wichtigen Bereich zurück und lässt dem Ministerium Freiraum
für einen Verordnungsentwurf, den der Minister vorgelegt hat, nicht der Kollege Markert, der das für sich proklamiert hat.
Dieser Entwurf sieht interessanterweise gleich zwei Varianten vor. Ich bin schon seit ein paar Tagen in diesem Parlament. Den Vorgang, dass eine Landesregierung dem Parlament einen Verordnungsentwurf mit unterschiedlichen Varianten vorstellt, habe ich bisher noch nicht erlebt.
Man kann einmal vermuten, warum das so ist. Eine Vermutung ist: Diese Landesregierung ist nach ihrer Abstimmungsniederlage in diesem Parlament Ende letzten Jahres völlig verunsichert, sodass man jetzt solche unterschiedlichen Varianten hierhin spült.
Die zweite, viel wahrscheinlichere Variante ist: Es gibt einen knallharten Streit zwischen Rot-Grün, in welche Richtung es geht.